Meine Damen und Herren, kennzeichnend für Ihr Vorgehen ist beispielhaft das grundsätzliche Abgrabungsverbot in Wasserschutzgebieten. Da machen Sie sich die Welt wieder schön einfach, indem Sie wieder nur von Schwarz und Weiß ausgehen. Wo bleiben denn die Differenzierungen nach der Intensität der Eingriffe, der Dauer der Eingriffe usw.?
Gerade bei dem Abbauverbot – Herr Meesters, besonders für Sie ist das interessant, richten Sie es doch bitte Ihrem Wirtschaftsminister aus –, als es beim LEP in der Diskussion war, ist Herr Duin noch nach draußen gegangen und hat gesagt: Ich habe es im LEP verhindert.
Das Ergebnis war, dass es jetzt sogar mit Gesetzesrang im Wassergesetz steht. Sie haben das Ganze verschlimmbessert. Was war denn da schon wieder
mit dem Ankündigungsminister los? – Im LEP verhindert, dafür ist es ins Gesetz gekommen – alles ist noch viel schlimmer geworden.
Deppe gerade schon angesprochen hat. Sie geben immer mehr ins Ministerium bzw. in die nachgeordneten Behörden ab und wollen es hier nicht mehr sehen – nach dem Motto: Ich halte mir die Augen zu; dann muss ich mich auch mit den Folgen nicht beschäftigen.
Der Entschließungsantrag der Union trifft weitestgehend unsere Zustimmung. Insofern werden wir ihn gleich gerne unterstützen. Der Gesetzentwurf kennt weder Maß noch Mitte. Darum werden wir ihn ablehnen. – Vielen Dank.
Dank. – Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer! Das neue Landeswassergesetz soll die Europäische Wasserrahmenrichtlinie umsetzen, die ein einheitliches europäisches Wasserrecht mit eindeutigen Zielen für die EU-Mitgliedsstaaten schafft, nämlich den guten ökologischen Zustand zu erreichen und keine Verschlechterungen zuzulassen. Mit ganzheitlichem Ansatz sind Flüsse, Seen, Küstengewässer und Grundwasser zusammenhängende Gewässersysteme und werden grenzüberschreitend geschützt.
Aber leider werden die zahlreichen Regelungsoptionen und Öffnungsklauseln für die Länder nicht genutzt.
Ich hatte in der ersten Lesung die flächendeckenden Schäden durch Förderung und Nutzung fossiler Brennstoffe benannt wie auch die Überschreitung der Quecksilber-Umweltqualitätsnorm und ausgeführt, dass die Hauptquelle bis heute die Kohleverbrennung ist. Weiter hatte ich gesagt, dass auch sämtliche anderen Technologien zur Gewinnung fossiler Energie, darunter Erdgas aus Fracking, mit schädlichen Einträgen in Oberflächengewässer und in das Grundwasser verbunden sind.
Damit wird klar, dass ein eindeutiges gesetzliches Frackingverbot ins Landeswassergesetz aufgenommen werden muss und dass wir einen schnellen Kohleausstieg brauchen.
Ich wiederhole: Es ist unsere Pflicht, als nordrheinwestfälischer Landesgesetzgeber über gesetzliche Regelungen im Landeswassergesetz betreffend Benutzungstatbestände Erdaufschlüsse, unterirdische Anlagen und andere entsprechende Aktivitäten zu untersagen.
Die siebte Novelle des Wasserhaushaltsgesetzes hat den Grundsatz der nachhaltigen Entwicklung unter Berücksichtigung der Erfordernisse der Ökologie und des Klimaschutzes ausdrücklich aufgenommen. Warum wird die Chance nicht genutzt?
Zugegeben: Die Verzögerungstaktik der Bundesregierung bei ihrem Fracking-Ermöglichungs-Gesetzespaket hat es uns unmöglich gemacht, rechtzeitig entsprechende Änderungen einzubringen. Am Mittwoch, dem 29. Juni dieses Jahres, behandelte der Umweltausschuss hier im Land den Entwurf. Aber erst am Freitag, dem 8. Juli 2016, werden berg-, umweltschaden- und wasserrechtliche Vorschriften im Bundestag geändert.
Es ist sicher nur Zufall, dass das nach mehr als einem Jahr Wartezeit während einer Fußball-EM passiert, wo die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit abgelenkt ist. Leider waren die regierungstragenden Fraktionen hier im Lande nicht bereit, das abzuwarten, um analysieren zu können, welche Optionen das geänderte Bundesrecht uns gibt.
Ganz im Gegenteil: Ein SPD-Vertreter hat im Umweltausschuss klipp und klar gesagt, man wolle kein Frackingverbot im Wasserrecht. Das steht im krassen Widerspruch zu der Tatsache, dass Wasser unser wichtigstes Lebensmittel ist. So wurde es auch von der SPD hier im Plenum des Landtags bei der ersten Lesung vorgetragen.
„Der Bundesrat stellt mit Bedauern fest, dass die Aufsuchung und Förderung von Kohlenwasserstoffen insbesondere unter Einsatz von umwelttoxischen Substanzen mittels der Hydraulic Fracturing Technologie weiterhin nicht vollständig verboten wird. Sie wird lediglich in einigen Gebieten und Gesteinsformationen zur kommerziellen Nutzung untersagt.“
So äußert sich der Bundesrat, in dem unsere Landesregierung vertreten ist. Das steht im Gegensatz zu den Ausführungen von Herrn Meesters, der hier eben von einem Verbot gesprochen hat.
„Die im Gesetz vorgesehene Regelung, bis zum Jahr 2021 vier wissenschaftliche Probebohrungen zu erlauben, ist nicht dazu geeignet, die berechtigten Sorgen der Bürgerinnen und Bürger zu entkräften.“
„Der Bundesrat bedauert, dass das Gesetz nicht klarstellt, dass der wasserrechtliche Besorgnisgrundsatz bei der Prüfung der Vorhaben heranzuziehen ist. So bleibt zu befürchten, dass der Schutz des Grundwassers im Genehmigungsverfahren nicht hinreichend gewährleistet werden kann. Kritisch sieht er weiterhin, dass der Einsatz der Technologie zur Aufsuchung und Förderung von Kohlenwasserstoffen insbesondere unter Einsatz von umwelttoxischen Substanzen weder in landesplanerischen Vorrang- und Vorbehaltsgebieten für die Trinkwasserversorgung noch unter Natura-2000-Gebieten verboten ist.“
Da müssen wir, dieser Landtag, etwas tun. Frackingverbote müssen juristisch unangreifbar formuliert werden – nicht nur im LEP, sondern auch im Landeswasserrecht und im neuen Naturschutzgesetz. Wir jedenfalls können einem so inkonsistenten Wasserrecht, das einen solchen Mangel enthält, nicht zustimmen.
Wir schließen uns auch dem Bundesrat an, für den das Fracking-Ermöglichungs-Gesetz aus klimapolitischen Erwägungen grundsätzlich verfehlt ist. Er formuliert:
„Um das in Paris vereinbarte Ziel zu erreichen, den globalen Temperaturanstieg auf deutlich unter zwei Grad zu begrenzen, muss zeitnah die Dekarbonisierung der Energieversorgung eingeleitet werden. Vor diesem Hintergrund ist die Anwendung immer neuer Technologien mit dem Ziel, auch noch die letzten Reserven zu heben, der grundsätzlich falsche Weg hin zu einer klimafreundlichen Weltwirtschaft.“
Das Wasserrecht muss einer von mehreren Hebeln dazu sein. Das geht ganz klar zwischen den Zeilen aus den Ausschussempfehlungen des Bundesrates hervor.
Wir sind hier im Land aufgefordert, dort mehr zu tun, als der Bund es gemacht hat. Dieses Ziel haben Sie mit Ihrer Vorlage wieder einmal verfehlt. Deshalb werden wir diesen Entwurf ablehnen. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe die ganze Zeit während der eben geführten Debatte, aber auch während der Diskussionen um das Wassergesetz und auch um andere Gesetze überlegt: An welche Figur erinnert mich eigentlich das Verhalten der Opposition, insbesondere heute von Herrn Deppe und Herrn Höne? Irgendwo ist dir das doch schon einmal begegnet.
Inzwischen bin ich darauf gekommen. Es ist die Figur des Destructivus. Ich weiß nicht, ob Ihnen Tullius Destructivus von Asterix und Obelix bekannt ist. Er ist nämlich in keiner Weise an konstruktiven Lösungen interessiert, sondern sagt einfach: „Dein Fisch stinkt“, und schon gibt es eine Keilerei. Das ist die Aufgabe des Destructivus.
(Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der SPD – Josef Hovenjürgen [CDU]: Aber Ihr Fisch stinkt, und zwar vom Kopf her!)
Kein einziger Lösungsvorschlag; nicht eine Antwort darauf, dass wir Problemlagen in Nordrhein-Westfalen haben!
Meine sehr verehrten Damen und Herren, es ist doch Allgemeingut, dass die Europäische Union die Bundesrepublik Deutschland und natürlich auch Nordrhein-Westfalen verklagt, weil wir bestimmte Anforderungen bis heute nicht erfüllen und die Wasserrahmenrichtlinie eben nicht in dem Maße umsetzen, wie es erforderlich wäre.
Es ist doch Allgemeingut, dass wir seit 20 Jahren an bestimmten Messstellen die gleichen Werte beim Nitrat feststellen und sich keine Verbesserung ergeben hat, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Es ist doch Allgemeingut, dass wir in unseren Gewässern mittlerweile Stoffe feststellen, die so differenziert sind, dass sie mit unseren Kläranlagen nicht mehr gehoben werden können und teilweise sogar für das Trinkwasser nicht ohne Gefahr sind. Auch das ist Allgemeingut. Zu behaupten, es gäbe keine Probleme, die zu bewältigen wären, ist einfach destruktiv und nicht konstruktiv. Es geht bei einem Gesetzgebungsverfahren darum, konstruktiv zu sein.
Eines müssen Sie mir schon erklären, Herr Deppe. Wenn man nicht konstruktiv ist, verwickelt man sich als Destructivus in Widersprüche.
Aber das ist einem Destructivus auch egal. Wie wollen Sie denn dem Publikum erklären, dass die aktuelle wirtschaftliche Schwäche in Nordrhein-Westfalen mit einem Gesetz zu tun hat, das noch gar nicht
(Beifall von den GRÜNEN und der SPD – Jo- chen Ott [SPD]: Hört gut zu! – Zuruf von Diet- mar Brockes [FDP])
Den nächsten Widerspruch haben Sie auch nicht aufgeklärt. Sie fordern auf der einen Seite weniger verbindliche Vorgaben, auf der anderen Seite aber deutlich mehr Tempo beim Hochwasserschutz, deutlich mehr Tempo beim Grundwasserschutz und deutlich mehr Tempo beim Schutz vor PCB. Wie soll das denn gehen, ohne dass es auch entsprechende Regelungen und Vorschriften gibt?