Protokoll der Sitzung vom 01.12.2016

Erfolg einer Entwicklung setzt aber auch die Attraktivität für Investoren voraus. Werden diese Entwicklungen auf der anderen Seite, nämlich die Bauerleichterungen, durch immer stärkere Regulierungen des Immobilienmarktes durch den Gesetzgeber gebremst, wirkt sich eine Verschärfung der Mietpreisbremse im Endeffekt als Wohnraumbremse aus, und das hätten Sie zu verantworten.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Dies ist marktfeindlich und abzulehnen. Denn bisher – so belegt ebenfalls die empirica-Studie, Herr Kollege von Grünberg, und das belegen auch Auskünfte des Deutschen Mieterbundes – gab es praktisch keine Streitfälle über zu hohe Mieten. Seit Einführung der Mietpreisbremse im Juli letzten Jahres bis Mai gab es in Düsseldorf zwölf Schlichtungsfälle, die alle außergerichtlich geregelt worden sind. Nichts bei den Gerichten spiegelt also das Szenario wider, welches Sie in Ihrem Antrag aufzeigen.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Es mag daran liegen, dass die Mieten eben nicht exorbitant gestiegen sind.

Also: Hören Sie auf, die Menschen politisch zu strangulieren! Nehmen Sie den Antrag lieber zurück! Ich persönlich werde den Antrag jedenfalls ablehnen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der CDU und der FDP – Jochen Ott [SPD]: Schöne Bewerbungsrede, Herr Schulz, für eine gute Zukunft bei der FDP!)

Vielen Dank, Herr Kollege Schulz. – Für die Landesregierung spricht Herr Minister Kutschaty.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Wohnung ist der Mittelpunkt des sozialen Lebens und der privaten Existenz. Sie dient als Lebens- und Rückzugsraum und ist somit ganz elementarer Bestandteil der Daseinsvorsorge. Mit Blick darauf, dass 24 Millionen der rund 40 Millionen Wohnungen in Deutschland Mietwohnungen sind, kann man, glaube ich, erkennen, welche zentrale Bedeutung das Mietrecht in unserer Gesellschaft tatsächlich hat.

Wir beobachten leider, dass sich in vielen Teilen Deutschlands, aber auch in vielen Teilen NordrheinWestfalens in den letzten Jahren die Mietpreise und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der dort ansässigen Mieterhaushalte auseinanderentwickelt haben. Insbesondere in Großstädten, in Ballungsgebieten und in Universitätsstädten sind die Mieten stark angestiegen. Leidtragende sind insbesondere einkommensschwache Bevölkerungsgruppen, Studierende, Rentnerinnen und Rentner, aber auch Familien mit Kindern oder Alleinerziehende. Dieser Personenkreis hat zunehmend Schwierigkeiten, in bestimmten Quartieren und Stadtteilen wohnen bleiben zu können und dort bezahlbare Wohnungen zu finden.

Insofern bin ich den Koalitionsfraktionen sehr dankbar, dass sie mit ihrem Antrag zum Thema „Mietpreisbremse“ heute einen ganz wichtigen Aspekt bei der Neujustierung des sozialen Mietrechts aufgegriffen haben.

Ich bin aber genauso der Opposition von CDU und FDP dankbar, dass sie noch einmal deutlich gemacht hat, welche mieterfeindliche Politik sie in diesem Lande betreibt.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Herr Minister, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Ellerbrock?

Aber gerne.

Bitte schön, Herr Kollege Ellerbrock.

Herr Minister, Ihr Haus hat eine Praxisbefragung der Gerichte im Zusammenhang mit der Mietpreisbremse durchgeführt. Nach meiner Kenntnis ist dabei herausgekommen, dass die Mietpreisbremse entweder verfassungswidrig, zumindest aber nicht erforderlich oder sogar überflüssig ist. Zu welcher Meinung neigen Sie in Bezug auf das Ergebnis der Praxisbefragung?

Ich wiederhole es noch einmal: Entweder ist die Mietpreisbremse verfassungswidrig oder nicht erforderlich oder überflüssig. Welche Meinung haben Sie zu der Praxisbefragung Ihres Hauses?

(Zurufe von der SPD)

Bitte schön, Herr Minister.

Lieber Herr Ellerbrock, die Mietpreisbremse ist nötig, aber in der bislang praktizierten Form nicht effektiv genug. Deswegen bedarf es einer weiteren Entwicklung der Mietpreisbremse.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Die Mietpreisbremse, die der Bundesgesetzgeber auf den Markt gebracht hat, ist allenfalls halbherzig.

(Dietmar Brockes [FDP]: Nicht beantwortet!)

Diese Halbherzigkeit ist entstanden, weil die Union im Deutschen Bundestag nicht so mitgemacht hat, wie es für eine effektive, sinnvolle Mietpreisbremse notwendig gewesen wäre.

Ich nenne Ihnen auch die zwei ganz entscheidenden Punkte, an denen die Mietpreisbremse dringend einer Änderung bedarf:

Erstens. Nach dem geltenden Recht können die Mieterinnen und Mieter eine wegen des Verstoßes gegen die Mietpreisbremse überzahlte Miete von der Vermieterseite nur dann zurückverlangen, wenn Sie das zuvor gerügt haben und die Miete erst nach dieser Rüge fällig geworden ist. Das führt zu der Schwierigkeit, dass ein Auskunftsanspruch durchzusetzen ist. Wenn ich nicht weiß, was der Vormieter gezahlt hat, kann ich auch nicht berechnen, ob die Grenze bei der anschließenden Neuvermietung überschritten ist. Hier brauchen wir eine deutliche Besserstellung der Auskunftsrechte der Mieterinnen und Mieter.

Zweitens. Da sich alles an der Höhe der ortsüblichen Vergleichsmiete orientiert, ist es ganz entscheidend – das ist ein Punkt, den Herr Kollege Bayer, wie ich

finde, gut aufgegriffen hat –, dass wir auch eine vernünftige Regelung zur Erstellung von Mietspiegeln brauchen. Das ist das A und O, um überhaupt eine Berechnung vorzunehmen. Deswegen benötigen wir in diesem Lande deutlich mehr qualifizierte Mietspiegel.

(Beifall von der SPD)

Meine Damen und Herren, wir können deutlich erkennen, woran die gesetzgeberische Umsetzung der Mietpreisbremse bisher gescheitert ist: nicht daran, dass der Bedarf nicht da ist, sondern weil das Bundesgesetz dank der Union allenfalls halbherzig umgesetzt werden konnte.

Der Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz hat das erkannt und im Sommer dieses Jahres eine zweite Reform des Mietrechts auf den Weg gebracht. Dieser Gesetzentwurf von Bundesminister Maas liegt gerade in der Ressortabstimmung der Bundesregierung, wo er allerdings von der Union ein weiteres Mal blockiert wird.

Ich darf Ihnen sagen: Auch die Justizministerkonferenz hat sich auf Initiative von Nordrhein-Westfalen im Sommer dieses Jahres für eine Weiterentwicklung des Mietrechts in Deutschland ausgesprochen. Ich glaube, es ist an der Zeit, diese Veränderung des Mietrechts nicht mehr zu blockieren, sondern sie endlich konsequent umzusetzen. Deswegen bin ich sehr dankbar, dass aus Nordrhein-Westfalen noch einmal ein deutliches Signal an die Union im Bund geht. – Vielen Dank.

(Beifall von der SPD)

Vielen Dank, Herr Minister. – Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Wir sind am Schluss der Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung. Die antragstellenden Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen haben direkte Abstimmung beantragt. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Inhalt des Antrags Drucksache 16/13535. Wer dem seine Zustimmung geben kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer kann dem nicht zustimmen? – Wer enthält sich? – Damit ist der Antrag mit den Stimmen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen der CDU, der FDP und des fraktionslosen Abgeordneten Schulz bei Enthaltung der Piratenfraktion angenommen.

Ich rufe auf:

11 Fragestunde

Drucksache 16/13555

Mit dieser Drucksache liegt Ihnen die Mündliche Anfrage 87 vor.

Ich rufe die

Mündliche Anfrage 87

des Abgeordneten Josef Hovenjürgen von der Fraktion der CDU auf:

Gesponserte Gespräche mit SPD-Ministern aus Nordrhein-Westfalen

Am 22. November 2016 berichtete das ZDFMagazin „Frontal 21“ über gesponserte Gespräche und Veranstaltungen mit SPD-Politikern. Demnach konnten Unternehmen oder Lobbygruppen SPD-Politiker für Beträge in Höhe von 3.000 bis 7.000 Euro für Gespräche „buchen“. Diese Gespräche wurden über die SPD-Agentur Network Media GmbH (NWMD, Tochter des Vorwärts-Ver- lages) organisiert. Die Agentur hat zwischenzeitlich gegenüber dem ZDF bestätigt, dass es gesponserte Gespräche mit SPD-Politikern gegeben habe.

Wie sich nun herausgestellt hat, wurden nicht nur sogenannte „Vorwärts-Gespräche“ mit SPDPolitikern aus der Bundespolitik vermittelt, sondern auch mit Mitgliedern der NRW-Landesregierung. So mussten Wirtschaftsminister Garrelt Duin und Verkehrsminister Michael Groschek am 23. November 2016 auf Anfrage des WDR einräumen, dass auch sie in den letzten Jahren an mehreren Gesprächen auf Vermittlung der SPDAgentur Network Media GmbH teilgenommen hätten.

So bestätigte NRW-Wirtschaftsminister Duin, dass er in den Jahren 2014 und 2015 an insgesamt zwei „Vorwärts-Gesprächen“ teilgenommen habe. Gegenüber dem WDR erklärte NRWVerkehrsminister Groschek, dass er im Jahr 2015 zumindest an einem solchen Gespräch teilgenommen habe.

Wie beurteilt die Ministerpräsidentin, dass Mitglieder ihrer Landesregierung an gesponserten Gesprächen auf Einladung einer SPD-Agentur teilgenommen haben, insbesondere vor dem Hintergrund ihrer Äußerungen vom 26. Februar 2010 („Dieser Vorwurf beschädigt das Amt und die De- mokratie insgesamt. Denn es reicht ja allein schon der Eindruck, dass Politik in Nordrhein Westfalen käuflich ist.“) zur damaligen Diskussion um „Renta-Rüttgers“?

Die Landesregierung hat angekündigt, dass Herr Minister Lersch-Mense die Fragen beantwortet. Ich erteile Herrn Minister Lersch-Mense das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Abgeordneter Hovenjürgen, die Frage suggeriert, dass Unternehmen oder Lobbygruppen Mitglieder des Landesregierung für Beträge in Höhe von 3.000 bis 7.000 € für Gespräche „buchen“ konnten.

Dies möchte ich zunächst dahin gehend richtigstellen, dass Minister Garrelt Duin, wie bereits gegenüber der Öffentlichkeit dargestellt, keine Kenntnis davon hatte, dass die beiden Veranstaltungen, an denen er teilgenommen hat, gesponsert wurden. Insbesondere war ihm nicht bekannt, dass die Medienagentur Network Media GmbH, NWMD, für die in Rede stehenden Veranstaltungen Leistungen erhalten hat.