Und im Ernst, liebe Kolleginnen und Kollegen: Ich habe wirklich den Eindruck, Herr Minister, dass wir da in Nordrhein-Westfalen schon weiter sind und uns zumindest einig sind, dass wir eine echte Glasfaserinfrastruktur aufbauen wollen und dass kleine regionale Anbieter Unterstützung verdienen und nicht in ihrem Engagement gebremst werden sollten, ein Netz der Zukunft für Haushalte und Unternehmen zu verlegen.
Lassen Sie uns bitte geschlossen diese Positionen in Brüssel vertreten, um die viel beschworene GigabitVernetzung in Nordrhein-Westfalen und in ganz Europa wahr werden zu lassen. – Das war es dazu.
Ich habe noch eine Frage an den Herrn Präsidenten, wenn das erlaubt ist; ich habe noch ein bisschen Zeit. Herr Präsident, ich bin völlig verunsichert, muss ich sagen. Sie haben gestern Herrn Düngel ermahnt. Er hatte einen englischen Ausdruck für das verwendet, was bei Rindviechern hinten rauskommt. Bei einer Plenarsitzung im letzten Monat ist bei mir die Bezeichnung des Centrums für Hochschulentwicklung als hochschulstrategischer Kuhfladen ungerügt durchgegangen. Ich weiß nicht mehr, was jetzt parlamentarisch und was unparlamentarisch ist. Vielleicht können Sie uns da noch eine Auskunft geben. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren auf der Tribüne und im Stream! Ich habe großes Verständnis dafür, dass die CDU diesen Antrag vorlegt. Der Breitbandausbau in unserem Bundesland ist bislang ein Trauerspiel. Es helfen auch keine Ankündigungen, was man bis 2018, 2022 oder 2026 alles für Ziele hat. Man muss auch Anstrengungen unternehmen, diese Ziele zu erreichen. Entsprechende Anstrengungen seitens der Landesregierung sind jedenfalls nicht zu sehen. Ankündigungen ersetzen keine verlegten Glasfaserkabel.
Es ist grundsätzlich zu begrüßen, dass man sich auch einmal nach innovativen Lösungen zum Breitbandausbau umsieht und vielleicht etwas ausprobiert, was an anderer Stelle angewendet worden ist, so wie die CDU das hier vorschlägt.
Die hier vorgestellte Lösung halte ich aber nicht für zielführend. Zunächst einmal haben wir es mit einem
Gießkannenprinzip zu tun. Im Zuge der Gleichbehandlung müssten alle Unternehmen gleichermaßen bedacht werden.
Dann hat man keinen Einfluss auf Ort und Umfang des Ausbaus. Man kann weder Synergien mit anderen Bauprojekten nutzen noch die unterschiedlichen Ausbaufelder priorisieren, also etwa Mittellagen bevorzugen, um möglichst schnell Randlagen erschließbar zu machen. Und genau das sollte man tun.
Weiter fehlt jede soziale Komponente. Weder sind Privathaushalte eingeschlossen, noch gibt es eine Berücksichtigung der zahlreichen Solo-Selbstständigen in unserem Land. Die sitzen nämlich nicht in den Gewerbegebieten, sondern meist in Heimbüros oder in kleinen Gemeinschaftsbüros in der Stadt. Aber hieraus stammen die meisten digitalen Innovationen.
Schließlich wird wieder einmal der Kardinalfehler aller Breitbandförderung gemacht: Das Geld wird den Telekommunikationsunternehmen quasi als versteckte Subvention geradezu hinterhergeworfen. Die Werte, die mit diesem Ausbau erzeugt werden, gehören anschließend privaten Anbietern. Das ist eine beispiellose Privatisierung öffentlichen Eigentums. Gewinne werden wieder einmal privatisiert, Kosten sozialisiert.
Wenn wir öffentliche Mittel in die Hand nehmen – und das müssen wir in exorbitanter Höhe tun, um die Ausbauziele zu erreichen –, dann muss das dadurch entstehende Netz anschließend in der Hand der Allgemeinheit sein, also in öffentlicher Hand, bei den Kommunen oder bei bürgerschaftlichen Initiativen. Dann wird die Förderung zur Investition.
Ich fordere die Regierung auf, Förderungsprogramme für Kommunen und bürgerschaftliche Initiativen und Genossenschaften aufzulegen, damit diese die Werte generieren können, die solche Breitbandnetze darstellen.
Beim Wirtschaftsministerium sollte auch eine zentrale Planung stattfinden, damit Synergien unterschiedlicher Projekte genutzt werden können. Der Betrieb solcher Netze kann ja dann von Betreibergesellschaften erfolgen.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Vielen Dank, Herr Kollege, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Ich habe mich gerade nur etwas darüber gewundert, dass Sie Breitbandausbau in Genossenschaftsform hier als die große Innovation präsentieren. Das ist eine Geschichte, die schon sehr lange läuft. Ich würde Sie gerne fragen, ob Ihnen bekannt ist, dass a) die NRW.BANK intensiv damit beschäftigt ist, dieses Modell zu promoten, und b) wir bereits aus dem Landeshaushalt mehrere Breitbandgenossenschaften fördern.
Es ist zumindest zu bevorzugen, anstatt, wie gesagt, Telekommunikationsunternehmen das alles schlicht und ergreifend hinterzuwerfen, ohne dass eine entsprechende Gegenleistung dafür erfolgt.
Die Werte, die diese Netze darstellen, dürfen nicht verschleudert werden. Das ist in der Vergangenheit schon genug geschehen. So sollten wir jedenfalls nicht weitermachen. – Vielen herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ganz herzlichen Dank für die Gelegenheit, noch einmal über dieses Thema zu reden. Ich bin auch sicher: Die nächsten beiden Plenarwochen werden wir ebenfalls dazu nutzen können, über das Thema „Breitbandausbau in Nordrhein-Westfalen“ zu sprechen.
Das fügt sich in viele Diskussionen ein, die ich auch selbst zurzeit gemeinsam mit Breitband.NRW mit einer Reihe von Experten vor Ort führe. Ob das vor Kurzem in Soest war, um für diese Region mit allen Bürgermeistern, Wirtschaftsförderern und Landräten aus Südwestfalen darüber zu sprechen, wie weit wir sind, ob das im Münsterland war oder ob das im Bergischen Land war – überall haben wir sehr detailliert darüber gesprochen, was der Bedarf ist, welche Instrumente bisher zur Verfügung stehen und welche weiteren Instrumente – möglicherweise nicht zum Erreichen des Zwischenziels, Ende 2018 eine Bandbreite von 50 MBit/s zu haben, aber dann für das darüber hinaus bestehende Ziel, flächendeckend Glasfaser zu haben – noch notwendig sind.
Sie manchen Fehler, den der Antrag meines Erachtens enthält, nicht wiederholt. So heißt es zum Beispiel in Ihrem Antrag, in den Gewerbegebieten gebe es Fördermittel nur bis an den Rand der Gewerbegebiete. Nein, es gibt natürlich durch das neue Förderprogramm ausreichend Mittel. Aber wir haben in den Gewerbegebieten dann eine Lücke von der Grundstücksgrenze bis zum Betrieb. Darüber kann man sprechen.
Ob jetzt ein Gutschein für die KMUs das richtige Instrument ist, weiß ich nicht. Da hätte ich zumindest Fragen. Wenn ich Sie richtig verstanden habe, Herr Schick, haben Sie gerade in Ihrer Rede gesagt, dass es dann auch noch Investitionen im Gebäude gebe. Diese sind selbstverständlich zu tätigen, wenn ich den Anschluss bis in jeden Bereich hinein haben will. Aber würden sie davon umfasst sein, ja oder nein?
Meine Erfahrung aus den Gesprächen mit den mittelständischen Unternehmen ist die, dass es eben darum geht, in den Gewerbegebieten die entsprechende Infrastruktur zu legen. Bei dem, was dann von der Grundstücksgrenze bis zum Haus noch zu erledigen ist, handelt es sich um Beträge – Sie haben selber von vierstelligen Summen gesprochen –, die ich in den meisten Fällen doch für durchaus zumutbar erachte.
Sie haben auch recht, wenn Sie sagen, dass es gar nicht nur um die Betriebe im Gewerbegebiet geht; denn natürlich gibt es Hunderttausende von Betrieben, die überhaupt nicht dort angesiedelt sind.
Das löst aber trotzdem nicht die Fragen, die man zu diesem Instrument dann automatisch hat: Wer soll eigentlich antragsberechtigt sein? Jedes angemeldete Unternehmen der 750.000? Was genau wird mit einem solchen Gutschein bezuschusst? Bis zu welcher Höhe wird gefördert? Sie haben in dem Antrag auf Großbritannien hingewiesen und auch den dort geltenden Korridor von 100 bis 3.000 Pfund angesprochen. Aber bis zu welcher Höhe schlagen Sie das jetzt vor? Gibt es das für alle gleich oder jeweils nach Bedarf?
Und was machen Sie mit Solo-Selbstständigen, die quasi vom Küchentisch aus Unternehmer sind, gerade in der Start-up-Szene, was wir ja durchaus begrüßen? Gehören sie mit dazu oder nicht? Wird es dann, wenn man sie mit einberechnet, nicht auch eine große Neigung geben, sich vielleicht als SoloSelbstständiger anzumelden, um dann irgendeinen Mitnahmeeffekt zu erzielen?
Damit will ich Folgendes sagen: Wir haben – nicht mehr am runden Tisch, sondern jetzt im Aktionsbündnis Gigabit – alle Beteiligten, von denen Sie ja auch gesprochen haben – ob das Telekommunikationsunternehmen sind, ob das Branchenvertreter sind, ob das kommunale Spitzenverbände sind –, an einem Tisch. Wir haben miteinander verabredet,
dass jetzt keine Idee für falsch gehalten wird, sondern dass alle Ideen dort noch einmal auf Umsetzbarkeit überprüft werden.
Anhand der Fragen, die ich gerade gestellt habe, können Sie aber schon sehen, dass – neben dem Beihilfethema bei der Umsetzung eines solchen Gutscheins – schon allein, um diese ganzen Fragen jeweils zu beantworten, ein Verwaltungsaufwand betrieben werden müsste, der dem eigentlichen Ziel sicherlich ziemlich im Wege steht. Deswegen bin ich da sehr skeptisch.
Aber ich bin sehr der Meinung, die die regierungstragenden Fraktionen in ihrem Antrag zum Ausdruck auch gebracht haben, dass wir ergebnisoffen nach einer Weiterentwicklung der bereits sehr vielfältig existierenden Programme suchen sollten.
Da schließt man nichts aus. Der Vorschlag, Gutscheine an KMUs zu geben, überzeugt mich aber nicht auf Anhieb. Wir werden im Ausschuss und im Aktionsbündnis Gigabit weiter über diese und viele andere weiter gehende und sinnvollere Vorschläge zu beraten haben. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 16/14174 an den Ausschuss für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk. Da müsste eigentlich auch noch Breitband stehen; das stimmt.
Die abschließende Abstimmung soll dort in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wir stimmen auch über den Entschließungsantrag der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 16/14236 ab, den wir ebenfalls mit überweisen. Wer stimmt der Überweisung zu? – Gibt es Gegenstimmen? Gibt es Enthaltungen? – Das ist jeweils nicht der Fall, weil alle es so wollen. Dann ist so überwiesen.
Der Antrag der FDP-Fraktion Drucksache 16/13693 wurde gemäß § 82 Abs. 2 Buchstabe b) unserer Geschäftsordnung vom Plenum an den Ausschuss für Schule und Weiterbildung mit der Maßgabe überwiesen, dass eine Aussprache und Abstimmung erst nach Vorlage einer Beschlussempfehlung erfolgt. Die Beschlussempfehlung und der Bericht des Ausschusses liegen jetzt auch vor.