Die Kiellegung sagt noch nichts über den Stapellauf und die Indienstsetzung. Denn die letzten Indienstsetzungen einer Kriegsschiffklasse waren ganz neue Korvetten, die einen hochtrabend formulierten taktisch-strategischen Auftrag erfüllen sollten.
Die sechs Schiffe wurden ausgeliefert. Man hat beim ersten Schiff festgestellt: Irgendetwas stimmt mit dem Getriebe nicht. Das Ding funktioniert nicht. – Dann wollte man nachschauen. Dabei hat man festgestellt: Es gab keinen Deckel zum Motorraum. Man kam nicht an den Motor. Was hat man gemacht? Man hat dieses funkelnagelneue Schiff ins Trockendock holen und von außen aufschneiden bzw. aufbrennen müssen. Weil das beim ersten Schiff so war, hatte man die Sorge: Das ist vielleicht auch beim zweiten, dritten, vierten, fünften und sechsten Schiff so.
Man hätte denken können: Mit Geld lässt sich alles heilen. – Also schneiden wir alle Schiffe auf und tauschen die Getriebe aus. Es handelte sich aber um Spezialgetriebe, weil das Spezialschiffe waren. Das war überhaupt nicht zu bekommen. Also musste man erst ein Getriebe entwickeln lassen, das kompatibel zur Gasturbine als Motor war. Ich weiß nicht, ob heute überhaupt schon eine Korvette einsatzfähig ist – entweder nur national oder im Verbund mit unseren Bündnispartnern.
Deshalb hoffe ich sehr, dass die Namensgebung „Nordrhein-Westfalen“ – keine Korvette heißt „Nordrhein-Westfalen“ – verhindert, dass aus dieser schönen Fregatte eine Mischung aus Berliner Flughafen und Stuttgart 21 wird. Das ist meine ehrliche Überzeugung.
Herr Minister, ich habe Ihre Ausführungen zuletzt nicht ganz verstanden. Aber Sie haben über große Schiffe gesprochen, auf denen Sie waren und die Sie begleitet haben. Damit ich Ihre Biografie richtig einschätzen kann, frage ich: Würden Sie uns sagen, auf welchen Schiffen Sie waren?
Jetzt aber zurück zum eigentlichen Thema: Die Landesregierung hat ein großes Bedürfnis, uns nicht über die taktischen Einsatzfähigkeiten zu verständigen oder auszutauschen, sondern auf die Besatzungen zu schauen. Heute gibt es in der Regel zwei Besatzungen, die abgelöst werden, weil aufgrund des erweiterten Einsatzspektrums der Einsatzradius inzwischen weltweit abgesteckt und die
Heimatferne inzwischen riesig geworden ist. Die Schiffe finden sich nicht mehr nur in den Randmeeren Nord- und Ostsee wieder.
Daher glauben wir, dass es gut ist, dass beide Stammbesatzungen dieses tollen Schiffes, wenn es den Stapellauf übersteht, ein Recht darauf haben, fern der Heimat zu wissen, dass es eine gemeinsame Heimat gibt. Die Menschen auf diesem Schiff werden aus unterschiedlichen Bundesländern
kommen. Sie werden ganz unterschiedliche Biografien haben. Deshalb ist es schön zu wissen: Nordrhein-Westfalen ist so etwas wie die zweite Heimat.
Einsätze, die nicht immer als nachvollziehbar und plausibel vom einzelnen am Einsatz Beteiligten angesehen werden, bekommen vielleicht deshalb ein höheres Maß an Plausibilität, wenn Rückendeckung da ist und Päckchen, Briefe und andere Formen der Kommunikation regelmäßig organisiert werden.
Ich will noch auf einen weiteren Umstand verweisen, warum ich glaube, dass solche Patenschaften sehr wichtig sind. Die Bundeswehr ist die erste Bürgerarmee in der deutschen Geschichte. Die Bundeswehr war als Wehrpflichtarmee immer schon viel eher Volksarmee als die damals so genannte.
Diese Patenschaft mit Leben zu füllen, trägt auch dazu bei, den Charakter als Bürgerarmee zu stärken. Das wird bei einer freiwilligen Armee nicht ganz leicht sein, weil nicht alle die Plausibilität des Dienstes – wo auch immer in der Bundeswehr – nachvollziehen können. Wenn wir den Menschen, die Dienst tun, diese Plausibilität noch einmal nachdrücklich bestätigen und ihnen die Sinnhaftigkeit ihres oft schweren und ritualisierten Dienstes in Erinnerung rufen, tun wir gemeinsam ein gutes Werk.
Wir kommen zur Abstimmung. Die Fraktionen haben sich inzwischen verständigt, den Antrag Drucksache 16/1906 in den Hauptausschuss zu überweisen und dort zu beraten. Wer stimmt der Überweisung zu? – Gibt es Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Dann ist die Überweisung einstimmig beschlossen.
Verehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Verehrte Bürgerinnen und Bürger! Im Saal sind nicht mehr so viele, ich hoffe, im Stream umso mehr.
Der Kollege Kruse hat heute Morgen schon erklärt, die Gefahrenabwehr zur Aufrechterhaltung der inneren Sicherheit ist die ureigenste Aufgabe des Landes. Die Videoüberwachung ist ein Element der Gefahrenabwehr. Deshalb wollen wir mit unserem Antrag zur Videoüberwachung den Vertretern des Landes beim kommenden Sicherheitsgipfel zur Videoüberwachung der Deutschen Bahn in Berlin einige Aufgaben mitgeben.
Worum geht es? 81 % – das ist die große Zahl, die seit der abgestellten Tasche und dem möglicherweise versuchten Bombenanschlag am Bonner Hauptbahnhof immer wieder genannt wird. 81 % der Menschen in Deutschland sollen auf diese Frage von Infratest dimap mit Ja geantwortet haben. Ich zitiere die Frage mit Erlaubnis des Präsidenten:
„Nach dem versuchten Bombenanschlag im Bonner Hauptbahnhof wird über eine Ausweitung der Videoüberwachung diskutiert. Befürworten Sie eine Ausweitung der Videoüberwachung auf öffentlichen Plätzen und in Bahnhöfen?“
So kommen 81 % zustande. Heute und ohne Bezug auf einen aktuellen Vorfall würde diese Zahl vermutlich wesentlich niedriger ausfallen.
Aber ich lese daraus noch etwas anderes: 81 % der Menschen in Deutschland haben sich an dieser Stelle nicht die Frage gestellt, ob mehr Videoüberwachung irgendetwas an einem möglichen Anschlag auf dem Bahnhof geändert hätte, ihn vielleicht verhindert hätte. Diese Frage hätten Sie dann mit Nein beantworten müssen. Videoüberwachung kann nicht verhindern, sie kann nur dokumentieren.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, seit 40 Jahren gibt es in Deutschland Erfahrungen mit Videoüberwachung. Seit 40 Jahren hat diese keine nennenswerten Auswirkungen auf die Kriminalitätsstatistik, mit der kleinen Ausnahme vielleicht bei Straftaten in Parkhäusern. Die Befürworter von Videoüberwachung interessiert das seit 40 Jahren überhaupt nicht. Es wird schon immer – wie auch jetzt – einfach mehr gefordert. Dieses Mehr darf aber nicht einfach so weitergehen. Der anstehende Sicherheitsgipfel ist der richtige Anlass, hier ein Zeichen zu setzen.
eingesetzten Technologien. Damit meine ich jetzt nicht nur die neuen HD-Kameras. Man kann heute nicht mehr feststellen, ob ein Mensch oder eine Software die Bilder der Kameras überwacht. In Fußballstadien wird bereits Software getestet, die auffälliges Verhaltes von Fans identifizieren soll. Auf Sicherheitsmessen für Behörden kann man schon jetzt die Anwendung solcher Software für Kameras in Bahnhöfen und auf öffentlichen Plätzen begutachten. Das geht in die völlig falsche Richtung.
Es ist in der Wissenschaft schon heute ein negativer Einfluss von Videoüberwachung auf das Verhalten der Menschen bekannt. Das Verhalten gegenüber Mitmenschen verändert sich zum Beispiel. Das hat insbesondere dann drastische Auswirkungen, wenn wirkliche Not- oder Gefahrensituationen auftreten. Durch Videoüberwachung entsteht der Eindruck, als sei alles unter Kontrolle und professionelle Hilfs- oder Sicherheitskräfte träfen jeden Moment ein. Auch die Angst, dass eventuell falsche Hilfsmaßnahmen durch Videoüberwachung dokumentiert würden, spielt eine Rolle. Deshalb sehen wir dringenden Bedarf, das Instrument Videoüberwachung grundsätzlich neu zu bewerten.
In die gleiche Richtung geht der erste Bericht eines EU-Forschungsprojekts zu Überwachungsgesellschaften, der gestern veröffentlicht wurde. Im vorläufigen Ergebnis wird hier festgestellt, dass die unbeabsichtigten Folgen und auch die Kosten der Überwachung voraussichtlich inakzeptabel hoch ausfallen. Auch wird vor einer Tendenz der Normalisierung der Überwachung gewarnt, deren Folgen für die Gesellschaft noch nicht absehbar sind und noch untersucht werden müssen.
Das sind meiner Meinung nach sehr schwerwiegende Erkenntnisse, die unbedingt dazu führen müssen, jede Ausweitung von Überwachung zu hinterfragen. Daher möchte ich an dieser Stelle eindringlich für unseren Antrag werben. Die Vertreter des Landes werden darin aufgefordert, sich bei dem Sicherheitsgipfel unmissverständlich gegen eine verstärkte Videoüberwachung zum jetzigen Zeitpunkt auszusprechen.
Wenn ich die Äußerung von Herrn Minister Kutschaty ernst nehme, scheint zumindest er unsere Position zu unterstützen. Denn er empfindet es schon jetzt als bedrückend, überall von Überwachungskameras gefilmt zu werden, wie er in einem Interview des WDR vor einigen Wochen sagte.
Sehr geehrter Herr Präsident! Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Zu dem Antrag der Piraten muss ich feststellen, dass es hierbei nur vordergründig um den Daten- und Persönlichkeitsschutz geht. Letztlich handelt es sich um wohlgemeinte Appelle für den Verzicht auf Videoüberwachung.
Dabei wird von den Piraten außer Acht gelassen, dass das subjektive Sicherheitsempfinden der Menschen ein Bauchgefühl ist. Die gesetzliche Grundlage bundespolizeilicher Videobeobachtung ergibt sich aus § 27 Abs. 1 Nr. 2 in Verbindung mit § 23 Abs. 1 Nr. 4 Bundespolizeigesetz. Danach ist die Bundespolizei befugt, selbsttätige Bildaufnahme- und Bildaufzeichnungsgeräte einzusetzen, um Gefahren für Anlagen und Einrichtungen der Bahn und der sich dort befindlichen Personen und Sachen zu erkennen.
Der Einsatz von Videoüberwachung durch die Bundesbahn zur Wahrnehmung des Hausrechts findet seine Rechtsgrundlage in § 6b Bundesdatenschutzgesetz.