Sie tun ja gerade so, als sei das kürzlich verabschiedete und von Ihnen bei der Verabschiedung abgelehnte Mittelstandsförderungsgesetz plötzlich höherrangiger als andere, den Mittelstand betreffende Gesetze.
Meine Damen und Herren, da haben Sie das Gesetz nicht richtig gelesen. Es besagt zu Recht, dass nach Einrichtung der Clearingstelle ihr mittelstandsrelevante Gesetzesvorhaben vor Kabinettsbe
Sie haben einfach nicht verstanden. Die Clearingstelle soll präventiv, bevor das Gesetzgebungsverfahren im Parlament eingeleitet ist, um ihre Einschätzung gebeten werden. Dieser Punkt ist im vorliegenden Fall längst überschritten.
Wir werden dafür sorgen, dass es nicht – wie von Ihnen anscheinend gewünscht – zu einem Stillstand in diesem Gesetzgebungsverfahren kommt. Die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes erwarten, dass wir handeln und uns nicht durch taktische Spielchen der Verantwortung entziehen.
Ihr Antrag ist der untaugliche Versuch, ein Gesetzgebungsverfahren, das Sie auf aufgrund einer unzweifelhaft nicht vorhandenen parlamentarischen Mehrheit ihrerseits mit anderen parlamentarischen Mitteln nicht verhindern können, auf diese Art und Weise hinauszuzögern. Es wäre wünschenswert, wenn Sie sich konstruktiv einbringen und sich dafür einsetzen würden, dass es zu einem vernünftigen Ausgleich der Interessen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Einzelhandel einerseits und den berechtigten Anliegen des Einzelhandels andererseits im Rahmen eines veränderten Ladenöffnungsgesetzes kommt.
Die sehr ausführliche Anhörung hat gezeigt, dass der vorgelegte Gesetzentwurf zu den Ladenöffnungszeiten immer nur einen Kompromiss zwischen den unterschiedlichsten Interessen darstellen kann. Es ist dabei auch die Aufgabe von Politik, nach einem moderierenden Verfahren – und eine Anhörung ist ein Teil davon – für ein gutes Ergebnis zu sorgen. Hier fehlt mir, ehrlich gesagt, bei Ihnen der Blick für beide Seiten.
Statt sich darauf zu konzentrieren, wie man noch Sand ins Getriebe streuen könnte, wäre es sinnvoller, mit daran zu arbeiten, dass nicht Arbeitnehmerrechte gegen Einzelhandelsanliegen ausgespielt werden, dass nicht die Situation von Großstädten gegen kleine und mittlere Städte in Stellung gebracht wird.
Ich kann mich nicht des Eindrucks erwehren, dass Ihnen nur daran gelegen ist, die verschiedenen Konfliktfelder, die naturgemäß das Ladenöffnungsgesetz enthält, immer wieder zu befeuern, statt daran mitzuwirken, dass ein Gesetz entsteht, welches für alle Beteiligten einen tragbaren Kompromiss darstellt.
Werden Sie sich Ihrer politischen Verantwortung bewusst! Werden Sie Ihrer politischen Verantwortung gerecht, und ziehen Sie diesen unsäglichen Antrag zurück!
Vielen Dank, Frau Kollegin Müller-Witt. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht Frau Kollegin Schneckenburger.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wirklich ein Schelm, wer Böses dabei denkt,
Herr Wüst, bei diesem Antrag, den Sie da vorgelegt haben. Die Kollegin hat das ja eben auch schon einmal in der Sache deutlich gemacht. Ihnen, der CDU-Fraktion, geht es überhaupt nicht darum, mittelstandsfreundlich zu sein. Sie suchen einen Punkt, an dem Sie möglichst Sand im Getriebe sein können. Das ist das einzige Ziel und der einzige Zweck dieses Antrags, den Sie da vorgelegt haben. Alles andere ist Etikette und trifft in der Sache überhaupt nicht.
Ja, manchmal ist auch das legitim, genau. Das ist Ihr Interesse, Herr Wüst, Sand im Getriebe zu sein, als Opposition möglichst zu blockieren, ohne eigene Ideen, auch ohne Interesse daran, was Mittelstandsfreundlichkeit in diesem Land konkret politisch umzusetzen wirklich heißt. Vor allen Dingen wollen Sie Sand im Getriebe sein. Das mag sein. Als Opposition mag man das tun. Aber, ehrlich gesagt, eine wirtschaftsfreundliche und nach vorne weisende Politik ist das nicht, Herr Wüst.
Was ist denn eigentlich gelaufen? Gelaufen ist eine Auswertung der Anhörung zum Ladenöffnungsgesetz. Herr Wüst, Sie waren doch da. Sie hätten doch zuhören können. Sie hätten doch die Stellungnahmen lesen können. Wir hätten sie ja auch gemeinsam noch auswerten können. Das tun wir ja auch hoffentlich noch.
In den Stellungnahmen war doch vollständig klar, dass die Einzelhandelsverbände, die Einzelhändler, IHKen usw. sagen: Das ist eine absolut moderate Novelle des Ladenöffnungsgesetzes. Die kommt uns entgegen. Sie hat einen klaren Sonntagsschutzaspekt. – Darum haben wir das ja auch gemacht. Wir wollen den Sonntag schützen.
Dann gab es eine Debatte um das Verhältnis der Einzelhandelsstandorte. Ja, das ist richtig. Die gab es. Das muss man auch noch einmal sorgfältig auswerten.
Aber Mittelstandsfeindlichkeit war überhaupt kein Thema in der Anhörung, sondern im Gegenteil. Die Einzelhandelsunternehmen haben diese Novelle gelobt. Das muss man mal ganz klar festhalten. Es gab viel Lob im Vorfeld und auch während der Anhörung. Es kann also nicht darum gehen, dass Sie in der Anhörung irgendwelche neuen Erkenntnisse gewonnen hätten. Das hat keine Substanz und keinen Hintergrund.
Dann kommen wir zum Mittelstandsgesetz. Auch dazu haben wir eine Anhörung gemacht, Herr Wüst. Hätten Sie zugehört und wären Sie da gewesen, dann wüssten Sie doch, dass bei der Anhörung zum Mittelstandsgesetz genau diese Frage erörtert worden ist: Soll die Clearingstelle eigentlich rückwir
Sie haben darauf gedrängt als CDU – unter anderem Sie, die FDP auch –, dass noch Gesetze rückwirkend in die Clearingstelle eingebracht werden sollen.
Was haben die Interessenvertreter/innen der Unternehmen, der Wirtschaft an der Stelle gesagt? Nein, macht das bitte nicht. Sorgt mal dafür, dass dieses Instrument Clearingstelle ins Laufen kommt. Sorgt dafür, dass wir mit unserer Arbeit anfangen können. – Das war der Wunsch bei der Anhörung in Bezug auf die Clearingstelle.
Das mag Ihnen nicht gefallen, Herr Bombis. Das weiß ich. Das kann so sein. Sie hätten es gern anders gewollt. Aber so ist es gewesen. So ist es auch zu Recht gewesen.
Das ist ein neues Instrument. Das ist ein Beratungsinstrument der Landesregierung. Die Landesregierung wird das jetzt ins Laufen bringen. Wenn Sie dann auch noch dem Haushalt zustimmen werden, dem Einzelplan 14, dann wird auch die sächliche Ausstattung dafür zur Verfügung stehen. Dazu kann ich Sie nur herzlich einladen.
Wenn dann dieses Instrument auf den Weg gebracht ist, dann wird es die künftigen Gesetze vor ihrer Einbringung in den Landtag prüfen, beraten, mitberaten. Damit haben wir ein wichtiges Beteiligungsinstrument geschaffen. Das ist Mittelstandsfreundlichkeit, die dialogorientiert ist, Herr Bombis, ob Ihnen das jetzt gefällt oder nicht gefällt. Ich kann es auch nicht ändern. Aber das ist aus diesem Grund auch begrüßt worden.
Also: Was soll diese Volte, fragt man sich an dieser Stelle, Ladenöffnungsgesetz aufhalten und in die noch zu gründende, noch zu bildende Clearingstelle einbringen? Das ist nichts anderes als der untaugliche und durchsichtige Versuch, hier etwas aufzuhalten und möglichst noch irgendwie Störfeuer zu entfalten, in der Sache und in der Substanz aber sinnlos. – Danke schön.
Vielen Dank, Frau Kollegin Schneckenburger. – Für die Fraktion der FDP hat Herr Kollege Bombis das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine verehrten Damen, geehrte Herren! § 6 des Gesetzes zur Förderung des Mittelstandes beinhaltet die Formulierung, dass Gesetzesvorhaben der Landesregierung, die eine Mittelstandsrelevanz haben, auf ihre Verträglichkeit geprüft werden sollen. Das soll auf dem Wege über die Clearingstelle passieren.
Die Frage ist also zunächst einmal im Zusammenhang mit diesem Antrag von der CDU: Ist eine Mittelstandsrelevanz beim Ladenöffnungsgesetz gegeben?
Die Wirtschaftsjunioren Nordrhein-Westfalen sagen: Die Innenstädte sind stark von überregionalen Handelsketten geprägt. Demgegenüber bieten Stadtteilzentren vielfach noch eine stärkere Präsenz von inhabergeführten Geschäften und innovativen Gründungskonzepten. Gerade verkaufsoffene Sonntage stellen für diese Stadtteilzentren eine wichtige Möglichkeit dar, sich im Wettbewerb mit den Oberzentren zu behaupten. Die vorgesehene Einengung bei der Festsetzung von verkaufsoffenen Sonntagen in Orts- und Stadtteilen wird daher von uns ausdrücklich missbilligt.
Die IHK in Nordrhein-Westfalen sagt: Wird Händlern in Stadtteilen die Möglichkeit genommen, sich mit eigenen verkaufsoffenen Sonntagen von Aktionen der Innenstadthändler abzusetzen, führt das aufgrund der in der Regel deutlich größeren Attraktivität des innenstädtischen Einzelhandels de facto dazu, dass die Stadtbezirkszentren und Stadtteilzentren noch weiter ins Abseits geraten.
Die Interessengemeinschaft Köln sagt: Die Regelung benachteiligt den Einzelhandel der Unterzentren in der Konkurrenzfähigkeit gegenüber den Hauptzentren und wird letztlich zur Kannibalisierung des Einzelhandels führen.
Das Medienarchiv Bielefeld: Eine Zusammenlegung des verkaufsoffenen Sonntags in den Nebenzentren gemeinsam mit der City ist völlig undenkbar, weil dann die Kunden in die City fahren und die Stadtteile uninteressant werden. Dies ist ein krasses Beispiel für das Ende der Einkaufsplätze in den Nebenzentren.
Und schließlich der Handelsverband NordrheinWestfalen: Aufgrund der zumeist überragenden Werbe- und Anziehungskraft der Innenstädte werden die Aktivitäten in den Stadtteilen buchstäblich erstickt und der dortige Einzelhandel geschädigt.
Aus diesem Grunde werden Sie zumindest nicht konstatieren können, Frau Schneckenburger und Frau Müller-Witt, dass man eine Mittelstandsrelevanz von vornherein ausschließen kann. Dass Sie
Dazu sage ich Ihnen aber ganz klar: Das Mittelstandsgesetz ist – ich habe es noch einmal nachgelesen – am 13. Dezember, laut Tagesordnung, glaube ich, um 12:30 Uhr in diesem Hause verabschiedet worden. Am 13. Dezember um 16:30 Uhr, also vier Stunden später, hat die Landesregierung den Entwurf zum Ladenöffnungsgesetz eingebracht.
Jetzt zu behaupten, dass es unmöglich sei, die Beratung dazu auszusetzen, weil dann ach so viel Zeit verloren ginge, oder aber, um dem Formalismus bis ins Kleinste gerecht zu werden, jetzt das Gesetz zurückzuziehen und es dann wieder einzubringen, wenn die Clearingstelle am 1. März oder am 1. April ihre Arbeit aufgenommen hat, das ist vordergründig und durchschaubar. Sie wollen diese Mittelstandsprüfung nicht, weil Sie genau diese in den eben zitierten Stellungnahmen geäußerte Kritik in einem solchen Clearingverfahren fürchten.