Auch Frau Piel, die Intendantin des WDR, sichert in ihrem Brief vom 1. Februar 2013 an uns Parlamentarier zu, dass ARD, ZDF und Deutschlandradio bereit seien – Zitat –, „im Rahmen des rechtlich Möglichen eine Auslegung zu finden, die Städte und Gemeinden entlastet“.
Meine Damen und Herren, das wird nicht reichen. Grundsätzlicheres wird erst über die Evaluation möglich sein. Wir brauchen zeitnah Nachbesserungen; da liegt der Antrag absolut richtig. Und dafür muss die Evaluation vorgezogen werden.
Lieber Herr Nückel, da sind wir ganz aufseiten der FDP: die Evaluation so bald wie möglich zu machen, auch um den Druck aus diesem Thema herauszunehmen. Allerdings ist der Text Ihres Antrags weniger scharf als einige Formulierungen vorhin in Ihrer Rede.
Wir möchten die im Text genannten grundsätzlichen Zweifel zwar nicht in der gleichen Weise wie die FDP teilen, möchten dem Antrag aber vor allen Dingen in den Punkten 1 a und 3 zustimmen. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht jetzt der Kollege Keymis.
es wird Sie nicht verwundern: Meine Fraktion sieht die Sache ganz anders. Ich halte es auch, ehrlich gesagt, schon für ein tolles Ding, dass Sie uns hier auffordern, so schnell wie möglich die Verfassungsmäßigkeit unseres eigenen Beschlusses
16 Landtage haben den Rundfunkbeitrag beschlossen. 16 Anhörungen haben stattgefunden. Alle sind befragt worden, mit allen ist diskutiert worden. Der Prozess hat Jahre gedauert. Vor diesem Hintergrund greift Ihr Antrag nicht nur an der Stelle wirklich zu kurz.
Ich kann auch – Herr Kollege Sternberg, Sie haben es angesprochen – die Kampagne, die wir im Moment erleben, die sich durch unsere Presseorgane zieht, schwer nachvollziehen.
Die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“, ein sehr ernst zu nehmendes Blatt, kostet pro Woche 13,80 €. Wenn ich sie abonniert habe, ist sie etwas günstiger. Dagegen habe ich für 17,98 € einen Monat lang beim Radio etwa 60 Programme, davon etwa 20 öffentlich-rechtliche Programme. Das ist vom Preislichen her für die meisten Menschen durchaus nachvollziehbar.
Ich habe gerade mit Freude gelesen – sehr viele freuen sich da mit –, dass die Bundesligaschaltkonferenzen weiterhin im Öffentlich-Rechtlichen bleiben. Das ist für sehr viele Leute samstags ein echtes Vergnügen. Auch das wird aus den Rundfunkbeiträgen bezahlt. Das alleine wäre manchen möglicherweise schon 17 € monatlich wert.
Ich will nicht übertreiben, aber ich glaube, dass Sie übertreiben, Herr Kollege Nückel, wenn Sie hier so tun, als ob der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Deutschland dadurch, dass er so finanziert wird, wie er finanziert wird, nämlich durch ein Beitragssystem, an dem sich alle Haushalte beteiligen, über seine Verhältnisse lebt. Wir haben ganz andere Probleme.
dass Herr Rossmann klagt, und zwar dagegen, dass er jetzt mehr Rundfunkbeiträge für seine Drogeriefilialen bezahlen muss. Das Unternehmen Rossmann hat in Deutschland einen Umsatz von etwa 7 Milliarden €. Das entspricht fast dem, was der gesamte öffentlich-rechtliche Rundfunk an Einnahmen hat. Ein Unternehmen: 7 Milliarden €!
Wenn der jetzt plötzlich damit konfrontiert ist, dass seine Filialen etwas stärker in die Berechnung einfließen, als das möglicherweise vorher der Fall war – es gibt auch Leute, die den Eindruck haben, dass da bei verschiedenen, die jetzt klagen, nicht immer ganz genau bezahlt wurde; das wurde eben
von Ihnen beim Beispiel der Städte von Ihnen, Herr Kollege Sternberg, auch angesprochen –, dann ist das genau die Diskussion, die wir uns leisten müssen, dass nämlich die, die breite Schultern haben, an der Stelle auch vernünftig zu Rundfunkbeiträgen herangezogen werden.
Herr Nückel, ich stehe ohne Wenn und Aber zu dem System des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, auch zu dem dualen System; das ist richtig, was Sie da gesagt haben. Ich verstehe nicht, dass man sich im Grunde immer stärker gegen dieses System stellt. Das tun Sie aber mit dem, was Sie und auch andere politisch dazu sagen. Sie sehen nicht die Gefahren, die dann heraufziehen, wenn ein Staat völlig ohne öffentlich-rechtlichen Rundfunk funktioniert. Ich nenne Ihnen das Beispiel – Sie kennen es alle – Italien. Wir wollen in Deutschland keine italienischen Verhältnisse.
Wir wollen keinen Berlusconi, wir wollen keinen Privatrundfunk, der die politische Diskussion dominiert, sondern wir wollen einen öffentlich-rechtlich verfassten Rundfunk, der für 17,98 € – im Moment und seit Jahren übrigens konstant im Preis – ein breit gefächertes Programm anbietet. Es gibt Kritik. Die haben wir auch. Es gibt Dinge, die nicht vernünftig funktionieren. Manchmal wird das Geld auch falsch ausgegeben. Das ist übrigens nicht nur beim Rundfunk so. Insofern müssen wir wachsam sein. Aber Ihre Klage wie auch die von anderen finde ich wirklich nicht nachvollziehbar. Die Evaluation und Bewertung dessen, was wir gemeinsam eingeführt haben, ist schon lange beschlossen, war Teil der Beschlussfassung. Es gibt also keinen Grund, sich aufzuregen.
Herr Kollege Vogt hat eben erklärt, dass die KEF, die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs, einen Zeitraum braucht, um die Zahlen zu sammeln und zu überprüfen. Das muss von denen bewertet werden. Anschließend befassen wir uns damit in den Gremien und – so hoffe ich jedenfalls – auch in den Landtagen, wenn es darum geht, diesen Rundfunkbeitragsstaatsvertrag zu novellieren und an das anzupassen, was wir politisch gemeinsam für richtig halten.
einer Stadt, die als Sitzsender des Westdeutschen Rundfunks in erheblichem Maße davon profitiert, dass dort gute Gehälter gezahlt werden, anständig viele Menschen kontinuierlich-verlässlich Arbeit haben. Es gibt 4.000 feste Mitarbeiter, 15.000 freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in Köln ein- und ausgehen. Aber eine Stadt wie Köln jammert über gestiegene Rundfunkgebühren in einer Größenordnung, die ich hier jetzt gar nicht zu beziffern brauche, weil sie so gering ist!
Peinlich finde ich es auch, wenn Kampagnen mit falschen Zahlen gemacht werden. Die „Rheinische Post“ hat veröffentlicht, dass für Jubiläen und Urlaubsgelder beim WDR 899 Millionen € verausgabt würden. Der Westdeutsche Rundfunk verfügt über ein Jahresetat von 1,38 Milliarden €. Würden alleine 900 Millionen € für Jubiläen und Urlaubsgelder ausgegeben, wäre dieser Sender überhaupt nicht überlebensfähig. Das ist also völliger Quatsch. Aber so wird Politik gemacht, auf Kosten des öffentlichrechtlichen Rundfunks. Das finde ich nicht in Ordnung.
Ich bringe aber auch – wie die „Rheinische Post“ auf Seite 4 ganz unten links – die Korrektur an: Es waren 899.000 €, von denen die Rede war. Betroffen sind 4.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Ich denke, dass das ein Rahmen ist, der für den Westdeutschen Rundfunk vertretbar war. – Danke schön.
Vielen Dank, Herr Kollege Keymis. – Für die Piratenfraktion erteile ich nun dem Kollegen Herrmann das Wort.
Danke schön. – Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Bürgerinnen und Bürger hier auf der Tribüne und im Live-Stream! Der zum 1. Januar dieses Jahres eingeführte geräteunabhängige Rundfunkbeitrag gilt nun gerade einmal seit drei Monaten, und schon dürfen wir uns im Landtag damit befassen. Dafür vielen Dank an die Kollegen von der FDP-Fraktion!
Meine Damen und Herren, Sie können sich sicher vorstellen, dass auch bei uns heftig über den neuen Rundfunkbeitrag diskutiert wird. Dabei ist für die Piratenpartei klar, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk für die unabhängige Meinungsbildung innerhalb unserer Demokratie unverzichtbar ist und seine Finanzierung durch eine Haushaltsabgabe nicht infrage gestellt wird.
Die Frage ist natürlich, wie diese Haushaltsabgabe im Detail ausgestaltet wird. Nehmen wir zum Beispiel den Punkt, ob der Rundfunkbeitrag für gewerbliche Teilnehmer überhaupt sinnvoll ist. Da mit dem 15. Rundfunkbeitragsstaatsvertrag bereits alle Menschen von der Abgabe betroffen sind, erscheint uns eine Abgabe für Gewerbetreibende als nicht gerechtfertigte Mehrbelastung. Sollte aber in diesem Bereich eine Abgabe zur Finanzierung des öffentlichen Rundfunks aus Gründen der Gleichbehandlung unumgänglich sein, wäre eher die Anzahl der Mitarbeiter, nicht aber die Anzahl der Betriebsstätten eine sinnvolle Grundlage zur Berechnung der Beitragshöhe.
Im Gegensatz zu Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen von der FDP, waren wir jedoch am Prozess der Entstehung und der Verabschiedung des Rundfunkbeitrags nicht beteiligt. Wir hätten uns da gerne mit unseren Ideen eingebracht.
In Ihrem Antrag sprechen Sie von Mehrbelastungen – zum Beispiel für Wochenendpendler, Unternehmen mit zahlreichen Filialen oder Teilzeitangestellten und in fahrzeugintensiven Branchen. Auch erhebliche Mehrbelastungen der Kommunen führen Sie an. Schließlich erwähnen Sie noch ein Gutachten, das die Verfassungsmäßigkeit des neuen Rundfunkbeitragsstaatsvertrags infrage stellt. Alle diese Beispiele sind für die öffentliche Diskussion, die wir führen müssen, sicher wichtig.
Aber seien wir einmal ehrlich: Können wir drei Monate nach Einführung des neuen Modells schon wirklich sagen, wo und in welcher Form das Modell fehlerhaft ist, wo nachgebessert werden muss? Ich meine: Nein, das können wir nicht! – Trotzdem stellen Sie in Ihrem Antrag drei Forderungen auf:
Erstens fordern Sie die Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit. – Ja, tatsächlich, der Staatsvertrag wird auf seine Verfassungsmäßigkeit überprüft werden. Vor Gerichten sind bereits mehrere Popularklagen anhängig. Die Gerichte werden prüfen und entscheiden. Ihre Forderung ist damit schlicht überflüssig.
Zweitens fordern Sie, die Unstimmigkeiten, die zu möglichen Mehrbelastungen und bürokratischem Mehraufwand führen, zu bereinigen.
Dazu fordern Sie – drittens –, die für 2014 vorgesehene Evaluation auf das dritte Quartal dieses Jahres vorzuziehen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, natürlich müssen wir offensichtliche Ungerechtigkeiten, die sich aus dem neuen Beitragsmodell ergeben, beenden. Niemand in diesem Hause wird offen dazu aufrufen, ungerecht zu sein. Auch wir sind der Meinung, dass das neue Beitragssystem so schnell wie möglich evaluiert werden sollte.
Allerdings wissen wir doch alle – Herr Vogt hat es eben gesagt –, dass die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten, die KEF, ihren nächsten Bericht Ende des Jahres, wie ich gerade hörte, vorlegen wird. Ich war informiert, dass es erst Ende März der Fall sein wird, aber es ist schön, wenn das schon im vierten Quartal passiert. Darin werden dann erstmals die Ist-Zahlen des laufenden Jahres zur Beitragsentwicklung dargestellt werden. Ohne diese Zahlen können wir eine Evaluierung nicht ernsthaft machen.
Deswegen – damit möchte ich zum Ende kommen – habe ich den Eindruck, dass uns der Antrag im Moment nicht weiterbringt. Anstatt weiter darüber zu
diskutieren, sollten wir uns lieber alle gemeinsam dafür einsetzen, dass die Verwendung der mit dem Rundfunkbeitrag erzielten Einnahmen transparent und nachvollziehbar erfolgt.
Wir sollten uns dafür einsetzen, dass alle Menschen Zugang zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk haben – auch Gehörlose und Blinde, für die es noch mehr Gebärdendolmetscher, Untertitel- und Audiobeschreibungen geben muss.
Wir sollten gemeinsam überlegen, wie die Rundfunkanstalten und ihre Aufsichtsräte möglichst staatsfern gestaltet werden können und wie parteipolitische Einflussnahme verhindert werden kann.
Wenn ich jetzt noch den Datenschutz und die Datensicherheit im Zusammenhang mit dem Rundfunkbeitrag ansprechen würde, würde ich gar nicht mehr fertig. Zu allen diesen Punkten sagt Ihr Antrag leider nichts, liebe Kolleginnen und Kollegen von der FDP. Auch deshalb werden wir ihn ablehnen. – Danke schön.