Meine Damen und Herren, in einer Diskussion über Transparenz an Forschung liegt auch ein Potenzial für eine Gefährdung der Allgemeinheit. Der Ruf nach grenzenloser Transparenz bedingt neue Diskussionsansätze und Fragen.
Aber wenn wir die Forschungs- und Wissenschaftsfreiheit im Grundsatz nicht garantieren und nicht sicherstellen, dass diese Freiheit nur durch die Grenzen der Verfassung, aber eben nicht darüber hinaus eingeschränkt wird, dann erübrigen sich auch solche Debatten um Transparenz. Deshalb ist diese Klarstellung nötig. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Kollegin Freimuth. – Für die SPD-Fraktion spricht nun die Kollegin Preuß-Buchholz.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist schon ein bemerkenswerter Vorgang, wenn die FDP einen Antrag auf Basis einer Stellungnahme einer grünen Ministerin aus einem anderen Bundesland stellt.
Wenn man den Antrag, den die FDP hier heute vorgelegt hat, mit der Stellungnahme der Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kunst des Landes Baden-Württemberg, Frau Theresia Bauer, von Dezember 2012 vergleicht, dann fallen einem zwei Dinge auf:
erstens die fast wortgenaue Übernahme von dem, was wir heute unter II.1 beschließen sollen, und zweitens, dass das Thema „Transparenzregeln für Forschungen an Hochschulen“, welches in der oben genannten Stellungnahme der baden
Ich erlaube mir, ähnlich wie es die FDP für den von ihr heute vorgelegten Antrag gemacht hat, mich ebenfalls auf dieses Papier zu beziehen und fange bei genau dem Punkt an, den die FDP in diesem Zusammenhang ausgespart hat: der Idee von Transparenzregeln für Forschungen an unseren Hochschulen.
Forschungsfreiheit heißt nicht Verantwortungslosigkeit. Aus öffentlichen Mitteln finanzierte Wissenschaft muss sich stets auch dem öffentlichen Diskurs stellen. Die SPD erwartet von unseren Hochschulen, dass sie bei der Lösung von sozialen, ökologischen und ethischen Problemen unseres Gemeinwesens ihren Beitrag leisten.
Erfreulich ist, dass mir aus meiner Tätigkeit im Ausschuss für Innovation, Wissenschaft und Forschung keine Hochschule in unserem Land bekannt ist, an der das nicht gelebter Alltag ist. Wir haben keinen Anlass anzunehmen, dass die Hochschulen dieser Aufgabe derzeit nicht gerecht werden.
Das Thema „Zivilklauseln an Hochschulen“ ist kein neues Thema. Bereits in den 1970er-Jahren verabschiedeten einige Universitäten, unter anderem auch die Technische Universität Darmstadt, eine entsprechende Klausel, mit der die Durchführung militärischer Auftragsforschung abgelehnt wurde. An vielen Universitäten engagieren sich Studierende und auch Hochschullehrer in Initiativen, die die Einführung von Zivilklauseln zum Ziel haben. Diese Initiativen beweisen, dass es an den Hochschulen eine Bewegung gibt, für die Forschungsfreiheit und Verantwortung für die Folgen des eigenen Handelns zusammengehören.
Wir begrüßen es, wenn die Hochschulen Zivilklauseln in ihren Grundordnungen im Wege der Selbstverpflichtung aufnehmen. Für eine gesetzliche Verpflichtung der Hochschulen sehen wir keinen Grund.
Die Freiheit der Forschung ist heute – das darf ich in aller Deutlichkeit sagen – nicht durch unser demokratisches Gemeinwesen bedroht, sondern am ehesten dadurch, dass oftmals genau das nachgeforscht wird, was Einrichtungen und Unternehmen mit entsprechend hohen Ressourcen nachfragen.
Ich stelle deshalb fest: Die SPD steht zu Art. 5 Abs. 3 unseres Grundgesetzes. Wir lehnen den hier vorgelegten Antrag der FDP als überflüssig ab. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Preuß-Buchholz, der vorliegende Antrag der FDP hat sicherlich einen aktuellen Bezug. Es sind nicht nur Äußerungen von Ministerinnen und Ministern aus anderen Bundesländern, sondern es sind auch Beschlüsse der Grünen in Nordrhein-Westfalen von deren Landesparteitag, die Anlass geben, einen solchen Antrag im Plenum des nordrhein-westfälischen Landtags zu diskutieren.
Die Grünen haben auf ihrem Landesparteitag zunächst einmal festgestellt: Die Hochschulen in Nordrhein-Westfalen handeln in Freiheit. – Das konnte bei der grünen Basis natürlich nicht mit Wohlwollen goutiert werden; da musste der grüne Landesparteitag einschreiten.
Darum hat er erst einmal erklärt: Wenn die Hochschulen ihre Finanzmittel selber verwenden wollen, dann müssen wir dagegen sein und ihnen jetzt vorschreiben, wofür sie ihre Gelder verwenden sollen. Wenn die Universitäten ihre Professoren jetzt selber ernennen wollen, dann müssen die Landesgrünen dagegen sein und die Dienst- und Fachaufsicht wieder ins Ministerium verlegen.
Wenn Hochschulräte mit wirklich exzellenten Persönlichkeiten Impulse an die Universitäten in unser Bundesland geben, sind auch da die Grünen dagegen und wollen die Hochschulfreiheit an dieser Stelle zurückschrauben.
Die Grünen haben noch eine weitere Erkenntnis auf ihrem Landesparteitag gewonnen: Sie haben nämlich festgestellt, dass an unseren Hochschulen Forschungsfreiheit herrscht. Das ging den Grünen natürlich auch zu weit. Deswegen wollen sie jetzt wiederum den Hochschulen vorschreiben, dass bestimmte Forschungen von vornherein ausgeschlossen werden sollen.
Die Grünen haben in ihrem Programm beschlossen – Sie waren doch auch da –, dass in NordrheinWestfalen nur ethisch einwandfreie Forschung stattfinden soll,
dass Forschung auf friedliche Zwecke ausgerichtet sein soll. Dazu sollen die Hochschulen in ihren Satzungen Zivilklauseln verankern.
Die FDP hat bereits ausgeführt, dass es völlig unklar ist, wie Begrifflichkeiten wie „ethische Verantwortung“ und „friedliche Zwecke“ in der Forschungsrealität auszulegen sind. Das weiß kein Mensch.
bei denen eine spätere militärische Nutzung nicht auszuschließen ist. Das ist doch jedem hier im Hause klar. Es ist nicht nur das Internet, es sind nicht nur Navigationsgeräte oder ferngesteuerte Hubschrauber, die als Drohnen eingesetzt werden können – die Fülle von Beispielen, die man hier anführen könnte, ist nahezu endlos.
Das reicht hin bis zum Konsum des Rübenzuckers, den wir Napoleons Handelsblockade gegen England verdanken, der dann bei grünen Parteitagen auch nicht mehr gegessen werden dürfte, weil er ja für militärische Zwecke eingesetzt wurde.
„Universitäre Forschung hat sich seit jeher dem Erkenntnisgewinn und dem Fortschritt zum Wohle der Menschheit verschrieben. … Dabei nehmen die nordrhein-westfälischen Universitäten ihre ethische Verantwortung aktiv wahr und forschen grundsätzlich im zivilen Bereich.... Die Landesrektorenkonferenz sieht deswegen keinen Bedarf, zusätzliche Regelungen auf Ebene des Hochschulgesetzes hierzu zu schaffen.“
Letztlich erkennt man an den Beschlüssen, die die Grünen auf ihrem Landesparteitag gefasst haben, dass Gleichmacherei, Nichtsitzenbleibenkönnen, Bevormundung und Entmündigung – beim absoluten Rauchverbot, bei der Dichtheitsprüfung, beim Rauchmelderzwang – als durchgehendes Mittel und Instrument grüner Politik zu sehen ist.
Im Grunde wollen Sie die Bevölkerung nach Ihrem Gusto umerziehen. Sie wollen nicht Leistung belohnen, sondern Gesinnung.
Das zieht sich durch Ihre gesamte Politik in diesem Haus: bei Ihrer Schulpolitik, bei Ihrer Wissenschaftspolitik und bei Ihren Beschlüssen auf dem Landesparteitag.
Ich sage Ihnen: Wenn Sie versuchen, die Menschen umzuerziehen, ist das Ihre Sache. Sie werden Schritt für Schritt alltagstotalitär.
Wir glauben, dass nur ein Mittel geeignet ist, diese Form von Gesellschaft zu verhindern, nämlich Freiheit und liberales Denken. Deswegen stimmen wir an dieser Stelle dem FDP-Antrag zu.
Vielen Dank, Herr Kollege Dr. Berger. – Für die grüne Landtagsfraktion hat nun Frau Dr. Seidl das Wort.