Es gibt eine Gleichwertigkeit von Rat und Verwaltung und damit von Oberbürgermeistern oder Bürgermeistern. Es ist ein Beitrag zur Demokratie, diese Augenhöhe zwischen gewählten Ratsmitgliedern und Hauptverwaltungsbeamten dadurch wiederherzustellen, dass sie an einem gemeinsamen Termin gewählt werden.
Was den Wahltermin und die Wahlbeteiligung angeht, so gibt es neben den hier genannten Beispielen gute Gegenbeispiele. Letzten Sonntag lag die Wahlbeteiligung bei der Stichwahl in Gronau höher als bei der eigentlichen Bürgermeisterwahl. Die Zunahme der Wahlbeteiligung gefällt mir. Aber das Ergebnis, dass Sonja Jürgens dort zur Bürgermeisterin gewählt wurde, gefällt mir auch, um ehrlich zu sein.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die regierungstragenden Fraktionen haben einen guten Gesetzentwurf eingebracht. Die Landesregierung trägt ihn voll mit. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
Jetzt kommen wir zur Abstimmung. Zusätzlich ist ein Änderungsantrag der Piratenfraktion Drucksache 16/2430 eingegangen. Er wird zurzeit über unser papierloses System verteilt. Er liegt den Fraktionsspitzen allerdings bereits gedruckt vor. Wenn
Es wird allgemein nicht gewünscht. Der Antrag wurde vom Kollegen Herrmann in seinen wesentlichen Punkten vorgestellt. Wenn das allseits so gesehen wird und sich kein Widerspruch erhebt, dann verfahren wir so.
Wir stimmen dann erstens über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 16/2345 ab. Wer stimmt dem Änderungsantrag zu? – SPD, Grüne und Piraten. Wer stimmt dagegen? – CDU und FDP. Gibt es Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Änderungsantrag von SPD und Grünen mit Mehrheit angenommen.
Wir stimmen zweitens über den Änderungsantrag der Fraktion der Piraten Drucksache 16/2430 ab. Wer stimmt diesem Antrag zu? – Die Fraktion der Piraten. Wer stimmt dagegen? – SPD, Grüne, CDU und FDP. Gibt es Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist dieser Änderungsantrag mit überwiegender Mehrheit abgelehnt.
Wir stimmen drittens ab über den Gesetzentwurf der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 16/1468 unter Berücksichtigung der soeben beschlossenen Änderung der Beschlussempfehlung Drucksache 16/2268. Wer stimmt dem zu? – SPD und Grüne. Wer stimmt dagegen? – CDU und FDP. Gibt es Enthaltungen? – Bei Enthaltung der Piratenfraktion ist die Beschlussempfehlung mit den soeben beschlossenen Änderungen mit Mehrheit angenommen und der Gesetzentwurf damit in zweiter Lesung verabschiedet.
Wir kommen viertens zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der FDP-Fraktion Drucksache 16/1557. Wer stimmt dieser Entschließung zu? – Die FDP-Fraktion. Wer stimmt gegen die Entschließung? – SPD, Grüne und die Piraten. Wer enthält sich? – Die CDU-Fraktion. Damit ist der Entschließungsantrag mit großer Mehrheit abgelehnt.
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr Drucksache 16/2243
Ich eröffne die Beratung und erteile zunächst Herrn Abgeordneten Kramer von der SPD-Fraktion das Wort.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir stehen heute am vorläufigen Schlusspunkt einer Debatte, die die Menschen in unserem Land und dieses Haus seit Jahren beschäftigt. Diese sehr ernsthaft geführte Diskussion ist verständlich und konsequent, geht es doch um den Schutz von Menschenleben.
Als Abgeordneter kenne ich die Debatte um Rauchwarnmelder in diesem Haus seit dem Jahr 2005. Anlass ganz breiter Debatten war damals ein furchtbares Feuer in Köln-Mülheim in der Nacht zum Heiligabend 2005, das das Leben von fünf Menschen auslöschte. Der damalige Innenminister Dr. Wolf sprach seinerzeit vor Ort von einem grauenhaften Schicksal und erklärte wörtlich: Der Staat schützt die Menschen vor Stolperfallen auf Gehwegen, aber gegen Lebensgefahr durch Rauchvergiftung tut er bisher nichts. Deshalb muss der Gesetzgeber unverzüglich handeln.
Aus der generellen Verpflichtung zum Einbau von Rauchwarnmeldern, wie vom Innenminister gefordert, wurde aber nichts, denn Bauminister Wittke erklärte, er stehe für die Stärkung der Eigenverantwortung der Bürger und für die weitere Entbürokratisierung und würde den Wunsch seines Kabinettskollegen nicht unterstützen. – Er setzte sich durch.
Die damalige Landesregierung entschloss sich allerdings zu der gesetzlichen Verpflichtung, nach der Rauchwarnmelder in neuen öffentlich geförderten Wohnungen verpflichtend eingebaut werden müssen, und sie startete mit Partnern die Kampagne „Rauchmelder sind Lebensretter“ zum freiwilligen Einbau von Rauchwarnmeldern.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, zwar sind bis heute in NRW Zehntausende von Rauchwarnmeldern tatsächlich neu in Wohnungen eingebaut worden – jeder vierte Haushalt ist mittlerweile ausgestattet –, aber immer noch beklagen wir jedes Jahr
50 Brandopfer, die den Erstickungstod durch toxische Gase sterben und die durch den Einsatz von Rauchwarnmeldern vielleicht hätten überleben können.
Nach diesem Vorlauf ist die gesetzliche Verpflichtung zum Einbau von Rauchwarnmeldern heute konsequent. Mit dem Eigentümer-Nutzer- bzw. Vermieter-Mieter-Modell erreichen wir eine sachgerechte Verteilung von Verantwortung, Kosten und Lasten. Die Eigentümer sind für den Einbau, die Besitzer der Wohnungen für die Wartung der Geräte zuständig.
Neue Wohnungen sind sofort mit Rauchwarnmeldern auszustatten, Bestandswohnungen sind bis zum 31. Dezember 2016 nachzurüsten. Auch diese Regelung ist sinnvoll, bleibt damit vor allem Woh
Bei bereits bestehenden Ausstattungen liegt es in der Entscheidung des Eigentümers, die Wartungspflicht weiter selbst zu übernehmen. Auch lässt das Gesetz die Möglichkeit, dass sich Eigentümer und Besitzer vertraglich einigen, dass der Eigentümer auch die Wartung übernimmt.
Wie wir im Ausschuss diskutiert haben, werden wir nun die Erfahrungen mit der neuen gesetzlichen Regelung sammeln. Die SPD ist überzeugt, dass sich die Gesetzesänderung in der Praxis bewähren wird. Auch im Ausschuss fand sich eine deutliche Mehrheit dafür. Sollten sich im Vollzug Defizite zeigen, werden wir darauf im weiteren Verfahren zur Änderung der Landesbauordnung reagieren.
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, wer in regelmäßigem Kontakt mit unseren Feuerwehren steht, der weiß, wie dringlich dort die Forderung nach der verpflichtenden Einführung von Rauchwarnmeldern ist. Diese Forderung kommt genau von den Kräften, die in ihrer täglichen Arbeit am stärksten mit der Frage konfrontiert werden, ob Rauchwarnmelder bei Bränden hätten helfen können.
Wir bringen heute eine Gesetzesinitiative zu Ende, die nachhaltigen Schutz für Menschen bedeuten soll. Wir senden mit dieser Entscheidung auch die Botschaft an unsere Feuerwehren aus, dass wir ihre Arbeit zum Wohle unserer Mitbürger auch dadurch unterstützen wollen, dass wir endlich ihre zentrale Forderung erfüllen. Rauchwarnmelder werden in unserem Land in der Zukunft noch mehr Menschen schützen. Das ist die wichtigste Botschaft dieses Tages. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir beraten in abschließender Lesung die Änderung der Landesbauordnung. Einziger Punkt der Novelle ist die Verankerung der Rauchmelderpflicht im Gesetzestext. Ich habe bei der Einbringungsdebatte im Dezember bereits gesagt, dass wir ausdrücklich jede Initiative begrüßen, die dem Schutz von Leib und Leben dient. Diese Zielsetzung war nie streitig. Alle Fraktionen im Hause bekennen sich dazu. Wir sind uns darin einig, dass schreckliche Unfälle durch Brände so gut wie möglich verhindert werden müssen.
Ich habe im Rahmen der Einbringung aber auch schon angekündigt, dass wir zur Klärung offener Fragen eine Anhörung beantragen würden. Wir haben uns die Stellungnahmen noch einmal genau angeschaut und sehen uns in der Beurteilung des
Gesetzentwurfs durch die Sachverständigen bestätigt. Aus Sicht der CDU-Landtagsfraktion lässt sich der vorliegende Entwurf mit „Gut gemeint ist nicht gleich gut gemacht“ treffend zusammenfassen.
Zur Erläuterung möchte ich einige Problemstellungen kurz anführen. Die Ingenieurkammer-Bau NRW kritisiert fehlende Rechtssicherheit. Nach Auffassung der Ingenieurkammer muss aus dem Gesetz klar und eindeutig hervorgehen, dass eine besondere Kontrolle der Einhaltung der Verpflichtung zur Anbringung von Rauchwarnmeldern durch Behörden oder Dritte auch in Person staatlich anerkannter Sachverständiger für die Prüfung des Brandschutzes nicht erfolgen soll.
Die kommunalen Spitzenverbände befürchten weitere finanzielle Belastungen. Ich zitiere mit Genehmigung des Präsidenten aus ihrer Stellungnahme:
„Wenn das Land aber eine gesetzliche Rauchmelderpflicht in der Landesbauordnung verankern will, so hat es den Kommunen die Kosten zu erstatten, die dadurch entstehen, dass die Kosten des landesweit tausendfachen Batterietauschs im Falle des Bezugs von Arbeitslosengeld II denen der Unterkunft zugeschlagen werden.“
Aus Sicht der Versicherungswirtschaft sollten die Anforderungen an die Brandmelder weiter konkretisiert werden. Haus & Grund lehnt den Gesetzentwurf aufgrund der verpflichtenden Regelung für die Eigentümer zwar grundsätzlich ab, macht aber zusätzlich noch auf einen weiteren bemerkenswerten Sachverhalt aufmerksam. So hat Rot-Grün im Koalitionsvertrag etwas anderes festgelegt als jetzt im Gesetz steht. Ich zitiere wieder: „Richten soll sich diese Verpflichtung an die Mieterinnen und Mieter bzw. die selbstnutzenden Eigentümerinnen und Eigentümer“.
Der Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Rheinland-Westfalen kritisiert die mangelnde Flexibilität. Der letzte Satz in § 49 Abs. 7 nimmt dem Eigentümer jegliche Möglichkeit, die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft zu einem späteren Zeitpunkt selbst in die Hand zu nehmen.
Der letztgenannte Aspekt der Flexibilisierung, nach der die Eigentümer die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft auch noch nach Inkrafttreten des Gesetzes selbst übernehmen können, war bereits Gegenstand der abschließenden Ausschussdebatte. Die FDP hat hier einen, wie ich finde, bedenkenswerten Änderungsvorschlag gemacht. Wir wollten uns dieser Verbesserung nicht verschließen, wenn
gleich sie minimal ist, und haben zugestimmt. Doch SPD und Grüne haben selbst diese kleine Veränderung abgelehnt und damit bewiesen, dass es ihnen in Wahrheit nicht um die Sache, sondern um den Koalitionsfrieden geht.
An dieser Stelle, sehr geehrter Herr Minister Groschek, muss ich für meine Fraktion leider erklären, dass wir Ihrem Gesetz in dieser Form nicht zustimmen können. Wir wollen allerdings auch klarstellen, meine sehr geehrten Damen und Herren, dass wir nicht gegen Verbesserungen sind, die Menschenleben retten. Die CDU-Fraktion wird sich daher bei der Abstimmung enthalten. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ein Drittel aller Brände geschieht nachts. In dieser Zeit entstehen aber zwei Drittel aller Brandschäden. Auch zwei Drittel aller Brandverletzten und Brandtoten sind nachts zu beklagen. Warum das so ist, liegt unmittelbar auf der Hand: Während die Menschen schlafen, nehmen sie entstehenden Rauch lebensentscheidend später wahr als während des Tages. Das zeigt ganz deutlich, warum es notwendig und sinnvoll ist, für den Brandschutz in Nordrhein-Westfalen mehr zu tun.