Sehr geehrte Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Den Anstoß für die Diskussion heute hat das Oberverwaltungsgericht gegeben. Am 6. Juni war die bereits zitierte Anhörung. Diese hat auch Wirkung erzielt. Dort wurden Themen aufgegriffen, die dann im Ausschuss am 27. Juni zu Änderungsanträgen geführt haben, beispielsweise bei der Kostentragungspflicht und den Betretungsrechten. Der Anreiz zur Fundablieferung ist durch das modifizierte Belohnungsverfahren erhöht worden. Wir haben eine verbesserte, deutlichere Beschreibung der Kostentragungspflicht in § 29.
Unsere Fachabteilung hat eine Vielzahl von Gesprächen geführt, die unisono bei den unteren und oberen Denkmalbehörden, bei den kommunalen Spitzenverbänden zur der Beurteilung geführt haben: Der vorliegende Änderungsentwurf ist angemessen und gut.
Das haben auch die Experten ausdrücklich bestätigt, beispielsweise Herr Prof. Oebbecke aus Münster, Herr Dr. Göhner vom Deutschen Nationalkomitee für Denkmalschutz oder Herr Dr. Davydov vom Landschaftsverband Westfalen Lippe.
Die Piraten schließlich haben einen Prüfauftrag eingebracht, die elektronische Führung der Denkmallisten gesetzmäßig zu regeln. Eine Gesetzesänderung brauchen wir dafür aber überhaupt nicht. Wir werden das im Rahmen einer Rechtsverordnung regeln; diese Option haben wir. Wir werden die Rechtsverordnung zur Denkmalliste so ändern, dass das, was Sie angeregt haben und was gemeinsamer Wille war, Wirklichkeit wird. Dann haben wir das abgeräumt; und dieses Thema wird nach Änderung der Rechtsverordnung keines mehr sein. Den Datenschutz werden wir bei dieser Änderung natürlich vollumfänglich berücksichtigen.
Herr Minister Groschek, Entschuldigung. Bevor Sie Ihren Gedankengang fortsetzen: Der Kollege Ellerbrock würde Ihnen gerne eine Zwischenfrage stellen.
Herr Minister Groschek, ich habe vielleicht nicht alle Ihre Worte akustisch verstanden. Sind Sie an einer Stelle auf Ihre Zusage im Ausschuss eingegangen, die Denkmalliste zukünftig elektronisch zu führen? Das habe ich nicht gehört. Ich weiß auch nicht, ob Sie es gesagt haben.
Herr Kollege, wir brauchen, um diesem Ziel nahezutreten, keine Gesetzesänderung, weil wir im Denkmalschutzgesetz eine Öffnungsklausel haben, die es ermöglicht, das Begehren der Piraten, das allgemein begrüßt wurde, qua Rechtsverordnung umzusetzen. Das wollen wir tun, natürlich unter Beachtung des Datenschutzes.
In der Anhörung und am Rande der Anhörung wurde viel zum Stichwort „Denkmalförderung“ gestritten. Das ist heute nicht Thema. Aber ich sage Ihnen zu: Wir haben dazu ein sehr umfängliches Paket in Arbeit.
Ich habe mir die Geschichte der von Ihnen immer zitierten Etatpositionen angesehen. Das ist eine Historie der Kürzung. Fast jede Landesregierung – ich glaube, sogar ausnahmslos jede – hat diesen Titel gekürzt. Es gab nur immer Kürzungen, es gab keinen Aufwuchs.
Wir werden die erste Landesregierung sein, die neben Kürzungsvorschlägen auch vollumfängliche Darlehensangebote macht. Das heißt, unsere Kürzungsperspektive ist verbunden mit einer Alternative des Mittelaufwuchses im Rahmen des Denkmalschutzdarlehens, das im Förderausschuss auch bereits bewilligt wurde.
Wir werden mit Ihnen intensiv darüber diskutieren. Nur eines geht nicht, meine sehr geehrten Damen und Herren – egal, bei welchem politischen Feld –: Man kann nicht am Sonntag von „zu wenig sparen“ an die Adresse der Landesregierung reden und am Montag „weniger sparen“ in Fachbereichen einfordern. Das ist ein Widerspruch in sich. Diesen Wi
derspruch lasse zumindest ich nicht gelten. Alternativen müssen auch finanziell durchdacht und belegt sein und können nicht nach Gusto und Zeitungsüberschrift gewählt werden. Das ist meine Position; von der werde ich auch nicht abrücken.
Zurück zum eigentlichen Thema! Der vorliegende Gesetzentwurf entspricht sehr gut dem notwendigen Regelungsbedarf. Wir haben mit ihm eine klare Regelung. Diese schafft Rechtssicherheit für alle: für Eigentümer, Unternehmer und Investoren. Klarer Kurs tut immer gut, auch dem Land.
Vielen Dank, Herr Kollege Groschek. – Weitere Wortmeldungen, liebe Kolleginnen und Kollegen, liegen mir nicht vor. – Das bleibt auch so.
Ich wollte eigentlich gerade mit Frau Kollegin Pieper als Parlamentarischer Geschäftsführerin der Fraktion der Piraten klären, ob die Äußerung von Herrn Lamla zur Einzelabstimmung beim FDP
Entschließungsantrag ein Antrag war. Ich kann Ihnen allerdings gleich sagen, dass die FDP damit nicht einverstanden wäre. Sie müssten jetzt aber bitte dennoch klären, ob das eine Frage oder ein Antrag war.
Zunächst stimmen wir über den Änderungsantrag der Fraktion der Piraten Drucksache 16/3534 ab. Wer dem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Piraten. Wer stimmt dagegen? – SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Wer enthält sich? – Die CDUFraktion. Dann ist mit dem festgestellten Abstimmungsergebnis der Änderungsantrag abgelehnt.
Wir kommen zweitens zur Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion der CDU Drucksache 16/3545. Wer stimmt dem zu? – Das ist die CDU-Fraktion. Wer stimmt dagegen? – FDP, Bündnis 90/Die Grünen, SPD und Piraten. Gibt es Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Dann ist mit dem festgestellten Abstimmungsergebnis dieser Änderungsantrag ebenfalls abgelehnt.
Wir kommen drittens zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 16/2279. Der Ausschuss für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt uns in Drucksache 16/3468, den Gesetzentwurf in der Fassung seiner Beschlüs
se anzunehmen. Wer stimmt dieser Beschlussempfehlung zu? – Das sind die Piraten, die SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Wer stimmt dagegen? – CDU und FDP. Gibt es Stimmenthaltungen? – Eine bei den Piraten. Weitere Stimmenthaltungen sehe ich nicht. Dann ist mit dem festgestellten Abstimmungsergebnis die Beschlussempfehlung Drucksache 16/3468 angenommen und damit auch der Gesetzentwurf Drucksache 16/2279 in der Fassung der Beschlüsse aus dem Ausschuss angenommen.
Wir kommen viertens zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktion der FDP Drucksache 16/3517. Wer stimmt diesem Antrag zu? -Das ist die FDP. Wer stimmt dagegen? – Bündnis 90/Die Grünen, SPD und Piraten. Wer enthält sich? – Die CDU enthält sich. Damit ist mit dem festgestellten Abstimmungsergebnis der Entschließungsantrag der Fraktion der FDP abgelehnt.
Wir kommen fünftens zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktion der Piraten Drucksache 16/3535. Wer stimmt diesem Entschließungsantrag zu? – Das sind die Piraten. Wer stimmt dagegen? – SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Wer enthält sich? – Die CDU-Fraktion.
Damit ist mit dem festgestellten Abstimmungsergebnis der Entschließungsantrag der Fraktion der Piraten abgelehnt.
Gesetzentwurf der Fraktion der CDU, der Fraktion der FDP und der Fraktion der PIRATEN Drucksache 16/3440
Ich eröffne die Beratung und erteile für die antragstellenden Fraktionen zunächst Herrn Kamieth aus der CDU-Fraktion das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kollegen! Das waren damals große Worte, als von der sogenannten Koalition der Einladung gesprochen wurde. Das Parlament sollte aufgewertet werden, die Fraktionen sollten mehr Möglichkeiten zur
Auch das ist noch nicht lange her: Ich sehe die Ministerpräsidentin noch vor mir, wie sie gemeinsam mit der Präsidentin den Plenarsaal verließ, um eine Parlamentsinformationsvereinbarung zu unterzeichnen. Die Berichts- und Vorlageverpflichtung der Landesregierung gegenüber dem Parlament sollte gestärkt werden.
Und heute? – Diese Zeiten waren schnell vorbei, als aus der Koalition der Einladung die „Kommandokultur“ von Frau Kraft geworden ist. So nannte es vor kurzem der DGB mit einer, wie ich finde, sehr zutreffenden Bezeichnung. Diese Kommandokultur von Rot-Grün zeigt sich leider auch im Umgang mit dem Parlament und uns Abgeordneten. Frau Kraft liegt wirklich nichts am Parlament. Das ist bedauerlich. Schade, dass ich ihr das nicht persönlich zurufen kann.