Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Hochschulen haben die Freiheit des Hochschulfreiheitsgesetzes sehr verantwortungsvoll genutzt und trotz knapper Finanzmittel den doppelten Abiturjahrgang gemeistert, die Absolventenzahl gesteigert, mehr Drittmittel eingeworben und Exzellenz in der Forschung ausgebildet.
Es war also erfolgreich, den Hochschulen den größtmöglichen Handlungsspielraum zu eröffnen. Wir sollten unsere Hochschulen auf der Grundlage des guten geltenden Hochschulgesetzes auch weiter an der Fortschreibung dieser Erfolgsgeschichte arbeiten lassen, einer Erfolgsgeschichte, die im Üb
Dieser Gesetzentwurf bricht mit einer Politik des Landes der letzten 20 Jahre, den Hochschulen eben mehr Freiheiten zu gewähren. Dieser Gesetzentwurf offenbart das abgrundtiefe Misstrauen der Landesregierung gegenüber den Hochschulen.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich in Kürze, weil uns jetzt nur wenig Zeit für die Beratung zur Verfügung steht, nur einige wenige Punkte anführen.
Ihre „Problembeschreibung“: Bereits heute ist es Parlament und Regierung erlaubt, eine strategische Planung für den Wissenschaftsstandort zu entwickeln und diese über die Ziel- und Leistungsvereinbarungen auf Augenhöhe mit den Hochschulen dann auch gemeinsam partnerschaftlich umzusetzen. Sie haben das in vier Jahren eben nur nicht gemacht. Dieses Versäumnis, Ihr eigenes Versäumnis, nun als Problem zu beschreiben, das es faktisch nicht gibt, das hat schon was.
Zum Stichwort „Transparenz“, Frau Ministerin – es ist hier gerade angesprochen worden –: Es gibt so viele Berichte zu allem und jedem Thema von den Hochschulen, online und gedruckt. Aber es wird teilweise zugegeben: Ja, aber das liest doch keiner. – Aber das ist doch nicht das Versäumnis der Hochschulen, sondern hier gibt es die Transparenz, was mit den öffentlichen Mitteln passiert. Man muss dann in der Tat nur lesen.
Eine Ihrer Lösungen ist der Landeshochschulentwicklungsplan, der, als Rechtsverordnung im Benehmen mit dem Landtag zur Steuerung der Hochschulen genutzt, ein angemessenes – was auch immer das dann sein mag – Angebot an Hochschulleistungen erreichen soll. Benehmen: Wieder einmal „friss oder stirb“. – „Im Einvernehmen“ gäbe dem Parlament ja wenigstens noch Gestaltungsräume.
Meine Damen und Herren, die Hochschulen haben doch längst sehr verantwortungsvoll und effizient gehandelt. Das haben Sie sogar selbst auf meine Kleinen Anfragen hin bestätigt. Die kleinen Fächer sind quietschfidel. Es gibt eine größere Fächervielfalt und sogar genügend Studienplätze für Lehrer an Berufskollegs. Es wollen bloß zu wenige studieren. Offensichtlich soll hier in einem nächsten Schritt dann irgendwann auch der Zwang, ein solches Studium zu ergreifen, eingeführt werden,
etwa genauso wie bei dieser Frauenquote letztlich dann die Zwangshabilitation bei entsprechender Befähigung verankert werden soll.
Meine Damen und Herren, anstatt die Hochschulen in der Eigenverantwortung zu unterstützen, wollen Sie über die Landesplanung sogar in die Fragen der Forschung hineindiktieren. Meine Damen und Herren, haben Sie schon mal Art. 5 gelesen? – Wis
senschaft und Forschung sind frei! Wir wollen weder eine Zensur noch eine Selbstzensur der Forschung.
Aus diesem Grund lehnen wir auch die von Ihnen geforderte Zivilklausel ab, weil Sie Forschung, Innovation und Fortschritt verhindert. Forschung muss frei sein, frei zur Verantwortung.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, als weiteres Instrument in Ihrem Steuerungswahn – „Steuerung“ ist ein Wort, das häufig auftaucht – sollen Rahmenvorgaben zum Einsatz kommen. Eingestaubter Autoritätsglaube gepaart mit Regelungsfetischismus. Es tut mir leid. Das mag Ihnen nicht gefallen, aber genau das ist es.
Bei Verstoß gegen die Rahmenvorgaben können selbst unterjährig Mittel den Hochschulen entzogen werden, frei nach dem Motto: Wer nicht spurt, wird ausgehungert. – Eine solche Behandlung haben unsere erfolgreichen Hochschulen wahrlich nicht verdient.
Gerade dadurch wird Planungssicherheit gefährdet – mit Blick auf die befristeten Arbeitsverhältnisse an den Hochschulen ein Bärendienst.
Ist das Ihr Verständnis von „Guter Arbeit“? Wenn Sie daran wirklich etwas verbessern wollen, dann sollte man endlich mal die seit Jahren stagnierenden Globalmittel aufstocken.
Stichwort: Ihr dialogischer Stil. Die Beteiligten an den Hochschulen sind in der Vergangenheit in dem jetzt dreieinhalb Jahre andauernden „Dialog“ von Ihnen quasi ständig nur abgewatscht worden. Sie haben die massiven Bedenken ignoriert und die zahlreichen Änderungsvorschläge aus den Hochschulen verworfen.
Sogar Ihr eigener Koalitionspartner bleibt davon nicht verschont. Mir ist in der Tat völlig gleich, wer von Ihnen letztlich hier das Gesicht wahren kann. Der Innovationsstandort Nordrhein-Westfalen ist zu wichtig für solchen Kinderkram.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, im Gegensatz zum Referentenentwurf ist nunmehr wieder vorgesehen, dass in den Hochschulräten auch wieder Hochschulmitglieder vertreten sein können. Prima.
Auch ist der Unsinn raus, dass den Universitäten das Promotionsrecht entzogen werden könnte, mal abgesehen davon, dass das sowieso das Verfassungsgericht gekippt hätte.
Gegenüber dem Referentenentwurf gibt es nun auch eine Änderung bei der Transparenzklausel betreffend die Forschung mit Mitteln Dritter. Herr Kollege Berger, es ist aber eben nicht die gute Regelung, die im Hochschulfreiheitsgesetz steht. Aber schon mal eine Abkehr von der ursprünglichen Idee,
die nun wirklich der massive Beweis dafür war, dass diese Regierung von Wirtschaft und anwendungsorientierter Forschung sehr, sehr weit entfernt ist.
Jetzt ist eine Veröffentlichung abgeschlossener Projekte vorgesehen. Es fehlt aber ausdrücklich eine Zusicherung einer angemessenen Vertraulichkeit gegenüber den Drittmittelgebern. Auch wenn unsere Hochschulen den Datenschutz sicher sorgfältiger beachten als Teile Ihres Ministeriums, Frau Ministerin, braucht es eine weitere Garantie, wenn wir auch zukünftig private Drittmittelgeber gewinnen wollen, zum Beispiel aus dem Bereich unseres heimischen hochinnovativen Mittelstandes. Denn Evonik gilt da offen gestanden nicht meine Hauptsorge.
Völlig irrig ist weiter die Annahme, dass dieses Gesetz nicht zu Mehrkosten führen wird. Ihr Regulierungs- und Bevormundungswahn schafft Bürokratie und damit auch Kosten.
Ich würde mir wünschen, dass die Mitarbeiter Ihres Hauses ihre Ideen auf die Stärkung des Wissenschafts- und Forschungsstandortes verwenden dürften anstatt die Hochschulen gängeln zu müssen. Die Mitglieder in den Hochschulen haben bewiesen, dass sie in Freiheit und Verantwortung Großartiges leisten. Warum diese stattdessen Ihrem Bürokratismus frönen müssen, ist nicht nachvollziehbar.
Ein Mehr an Bürokratie verlangt dann in jedem Fall einen finanziellen Ausgleich. Sonst kann das eben nur zulasten von Lehre und Forschung gehen. Das wäre in der Tat fatal.
Wir müssen in der Tat die Studienbedingungen und die Betreuungsrelation für die Studierenden verbessern. Aber das steht leider nicht auf Ihrer Agenda. Schade eigentlich!
Was dieser Gesetzentwurf mit der Hochschulentwicklung für die Zukunft zu tun haben soll, bleibt wohl Ihr Geheimnis.
Frau Ministerin, Sie sind bislang auch jede schlüssige Antwort auf folgende Fragen schuldig geblieben: Warum erfolgte die im Gesetz vorgesehene Evaluation nicht? Was macht eine Rücknahme des Hochschulfreiheitsgesetzes aus Ihrer Sicht tatsächlich erforderlich? Und warum sind Sie mit der exzellenten Arbeit unserer Hochschulen unzufrieden?
Wir Liberalen sind stolz auf die Arbeit der NRWHochschulen. Wir wollen ihre Freiheit und Eigenverantwortung stärken und weiterentwickeln. Sie verdienen keinen Rückschritt in die hochschulpolitische Steinzeit.
Schultheis, Frau Kollegin Seidl, seien Sie sicher: Wir werden mit sehr konstruktiven Vorschlägen in die Beratungen gehen. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe beim letzten Mal an dieser Stelle sehr ausführlich zu der Frage Stellung bezogen, welcher Sprachstil in dieser Debatte eigentlich zugrunde gelegt wird – gerade von Ihnen, Herr Dr. Berger.
Ich kann heute konstatieren: Leider bleiben Sie Ihrem Stil treu. Aus meiner Sicht stellen Sie sich mit der Art und Weise Ihres Umgangs mit diesem Gesetz und den Kommentierungen, die Sie dazu abgeben, als Sprecher der größten Oppositionsfraktion hier im Haus selber ein schlechtes Zeugnis aus.
Zwei Dinge will ich aber doch noch einmal besonders herausstellen, weil ich sie schon bemerkenswert finde.
Herr Hafke, wenn jemand derart blödes Zeug erzählt wie Herr Dr. Berger, müssen Sie sich schon darauf einlassen, dass ich in der Replik auch darauf eingehe.
Die Tagesordnung dieses Parlaments wird durch den Ältestenrat festgelegt. Der Ältestenrat hat diese Tagesordnung einstimmig beschlossen. Sie beinhaltet auch die Festlegung, dass dieser Tagesordnungspunkt zu diesem Zeitpunkt aufgerufen wird. Jetzt beschweren Sie sich, das Ministerium oder die Ministerin hätte Einfluss darauf genommen,