Gesetzgebungsverfahren in NRW angeht – hat innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren mit den unterschiedlichsten Statusgruppen, mit der Öffentlichkeit und mit dem Parlament einen Dialogprozess organisiert, der vorbildlich ist. Es sind so viele Menschen an der Meinungsbildung und schlussendlich auch an der Willensbildung beteiligt worden wie in kaum einen anderen Gesetzgebungsverfahren.
Herr Kollege Prof. Sternberg, Sie haben immer die Wahrheit für sich gepachtet. Das unterscheidet uns eben voneinander, dass wir demokratisch orientiert die Meinung derjenigen einholen, die von den Gesetzen betroffen sind und mit den Gesetzen arbeiten sollen.
Zu den übrig gebliebenen Punkten, die weiter in der Diskussion stehen: Frau Ministerin hat darauf hingewiesen, dass zu einem Großteil die Punkte, die in der Verbändeanhörung vorgetragen wurden, in dem jetzigen Gesetzentwurf abgearbeitet worden sind. Die wenigen Punkte, die übrig geblieben sind, werden wir jetzt im weiteren Verfahren sicherlich beraten.
Aber es lohnt sich einfach, die wesentlichen Punkte der Philosophie dieses Gesetzentwurfs noch einmal in den Mittelpunkt zu stellen, weil die in der Debatte, die öffentlich transportiert wird, meines Erachtens zu stark in den Hintergrund gerückt werden. Es geht in der Tat um die Verbesserung der Studienbedingungen für die Studierenden. Die Hochschulen sind für die Studierenden da, für die Forschung und für die Lehrenden. Die Studienbedingungen an unseren Hochschulen müssen verbessert werden.
Es geht um das Teilzeitstudium, das verbessert werden soll. Es geht um verbesserte Zugangsbedingungen für Studierende aus unterschiedlichsten Bildungsgängen, die in die Hochschule führen. Es geht um die Frage Diversity. Frau Ministerin Schulze hat darauf hingewiesen. Es geht um die Gleichstellung von Männern und Frauen in den Hochschulen, auch im Studium.
Es geht um die demokratische Teilhabe, denn in unseren Hochschulen werden doch die Führungskräfte dieser Republik ausgebildet. Wenn man dort nicht in demokratischen Strukturen lebt – wie soll man sie dann nachher in der Gesellschaft vorleben? Das muss auch in einen solchen Prozess aufgenommen werden, meine Damen und Herren.
schaft, um Volkswirtschaft geht, Begriffe wie „Compliance“ oder „Unternehmenskodex“ immer im Munde führen. Wenn es richtig ist, dass es solche Vorgaben gibt, dann gilt das auch für unser Hochschulwesen und gilt auch für die öffentliche Verwaltung.
Das wird hier umgesetzt, meine Damen und Herren. Und es geht natürlich auch um die gemeinsame Verantwortung von Landtag, Landesregierung und Hochschulen. Es ist eine öffentliche Aufgabe, die hier wahrgenommen werden muss. Wir wollen dies auch ganz bewusst tun.
Das heißt allerdings auch, dass der Landtag von Nordrhein-Westfalen nicht nur sozusagen Hausnummern an unsere Hochschulen überweist und dann sagt, was mit diesem Geld gemacht werden soll, sondern dass der Landtag auch sagt, wo die strategischen Ziele dieses Landes in der Wissenschaftspolitik, in der Forschungspolitik liegen, und dass dafür auch mit den Hochschulen entsprechende Vereinbarungen getroffen werden.
Das ist ein Selbstverständnis, das wir als Landtag von Nordrhein-Westfalen nicht aufgeben wollen und auch nicht aufgeben können. Damit nehmen wir die Gewährträgerschaft gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern in unserem Land wahr, meine Damen und Herren.
Vielen Dank, Herr Kollege Schultheis, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Meine Frage geht dahin: Sie haben gerade gesagt, dass das Parlament gestärkt wird. Jetzt lese ich hier in der Vorlage, die wir heute zum Gesetzentwurf haben, dass die Berichtspflichten gestrichen werden und auch die Befristung aufgehoben wird. Handelt es sich um eine Stärkung des Parlamentes, wenn hier – das ist nur ein Detail – maßgebliche Dinge außerhalb des Parlamentes vom Ministerium entschieden werden können und nicht mehr dem Parlament vorgelegt werden müssen?
Die Berichtspflicht einer Landesregierung gegenüber dem Parlament bleibt immer bestehen, Herr Kollege Sternberg. Das ist unser Selbstverständnis.
Der Kern ist doch: Wir wollen einen Landeshochschulentwicklungsplan beschließen, der in Zukunft die zentralen strategischen Vorgaben macht, auf deren Basis die Landesregierung mit den Hochschulen dann auch vertragliche Vereinbarungen schließt. Und das ist eine Möglichkeit für das Parlament, die Interessen der Bürgerinnen und Bürger in diesen Prozess einzubringen, die wir bisher nicht haben.
Insofern sehe ich sehr wohl eine Stärkung unseres Parlaments. Es hängt natürlich immer davon ab, wie man seine Möglichkeiten auch wahrnimmt. Wir wollen diese Möglichkeiten offensiv wahrnehmen, meine Damen und Herren.
Das Thema Autonomie steht im Mittelpunkt. Die Autonomie ist in vollem Umfang gewahrt. Wir werden die Autonomie – Frau Ministerin hat noch einmal deutlich gemacht, dass wir hier nach wie vor das Bundesland Nummer eins sind – auch sehr genau im Auge behalten. Wir wollen die Autonomie unserer Hochschulen nicht beschädigen, wie behauptet wird – ganz im Gegenteil.
Schauen Sie sich die anderen Hochschulrechte in der Bundesrepublik Deutschland an! Dann werden Sie sehen, dass wir hier in Nordrhein-Westfalen auf wesentliche Einflussnahme verzichten, was es im Land Bayern oder in Baden-Württemberg oder auch im eben genannten Sachsen nicht gibt. Hier bleiben wir dabei: Unsere Hochschulen bleiben Anstalten öffentlichen Rechts. In das Alltagsgeschäft unserer Hochschulen wird nicht eingegriffen. Dafür gibt es eine Stärkung der Gremien, der Organe der Hochschulen, die hier ihre Aufgabe wahrnehmen.
Meine Damen und Herren, ich will kurz noch Stellung nehmen zu dem Antrag, der in diesen Kontext der Einbringung dieses Hochschulgesetzes geraten ist. Open Access ist eine Detailfrage, aber keine unwichtige, zugestandenermaßen. Man darf auch nicht den Eindruck erwecken, als ob wir uns hier am Anfang der Geschichte befänden. Es gibt ganz wesentliche Möglichkeiten, auch bisher, was die Publikationen im Bereich der Wissenschaft und Forschung angeht, auch Open-Access-Möglichkeiten zu nutzen, wenn ich allein an das „Digital Peer Publishing“ denke. Darüber hinaus gibt es noch eine ganze Menge anderer Möglichkeiten.
Wichtig ist – deshalb begrüße ich auch die Regelungen in der Koalitionsvereinbarung von SPD, CDU und CSU auf Bundesebene –, dass hier auch weitere gesetzliche Maßnahmen ergriffen werden sollen, um Open Access zu stärken. Wir sehen sehr
wohl, dass das erforderlich ist, insbesondere auch durch eine Novellierung des Urheberrechtes, wenn es um das zweite Urheberrecht geht, um ein Beispiel zu nennen. Hier ist einiges zu tun.
Ich kann Ihnen zusagen, dass wir in der weiteren Beratung des Gesetzes auch diesen Aspekt prüfen werden, inwieweit hier landesrechtliche Handlungserfordernisse bestehen.
Meine Damen und Herren, abschließend nochmals: Ich darf Sie einladen, wirklich in eine Diskussion einzusteigen, die sich an der Sache orientiert. Sie sprechen immer vom Weg. Ich habe immer das Gefühl, Sie wollen gar keinen Weg beschreiten, Sie wollen stehen bleiben. Das unterscheidet uns. Wir laden Sie wirklich ein, in eine offene Diskussion einzusteigen.
Eine Bitte habe ich allerdings an die Kolleginnen und Kollegen, auch an diejenigen, die sich ansonsten an dem Diskussionsprozess um unsere Hochschulgesetzgebung beteiligen:
Ich persönlich bin der Meinung, dass hier Stil und Sprache, die eingesetzt werden, auch dem Gegenstand, um den es hier geht, und auch dem Ansehen der Wissenschaft entsprechen müssen.
Ich hoffe, dass wir bei der Beratung im Parlament hier einen Schritt weiterkommen. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit der heutigen Debatte beginnt die parlamentarische Auseinandersetzung um einen Gesetzentwurf, der wie kein anderer dieser rot-grünen Regierung von einem nie dagewesenen Bündnis aller Beteiligten abgelehnt wird. Keine andere Ministerin dieses Kabinetts ist im Laufe einer Vorfelddebatte so sehr in die Kritik geraten wie Sie, Frau Schulze. Sie haben gesagt, Sie wollten Betroffene zu Beteiligten machen. Ich sage Ihnen: Sie machen Beteiligte zu Betroffenen.
Alle spüren, dass die Verabschiedung dieses Gesetzes erkennbar negative Folgen für alle Beteiligten haben wird. Verlierer werden am Ende alle sein: die Hochschulen, die bisher flexibel gesteuert wurden; die Studierenden, die von einem dynamischen Lehr- und Forschungsumfeld profitieren konnten; die Professorenschaft, die durch Flexibilität ihre Talente zeigen konnte. Nordrhein-Westfalen als Bundesland wird jetzt mit diesem Gesetzentwurf unnöti
Sie haben über Frauen, über gute Arbeit und über Demokratie gesprochen, aber die wichtigsten beiden Punkte, Forschung und Lehre, haben Sie überhaupt nicht erwähnt.
Angesichts dieser geballten Kritik ist es auch verständlich, dass wir jetzt heute diese Einbringung gar nicht prominent diskutieren, sondern lediglich als Tagesordnungspunt 7. Sie wollen jetzt Ihr Gesetz weitgehend unbemerkt von öffentlichem Interesse in den Landtag einbringen, und Sie haben auch dafür gesorgt, dass dieser Tagesordnungspunkt nicht prominent, sondern spät am Nachmittag behandelt wird. Allein das zeigt schon einiges.
Grundsätzlich aber gilt: Die Hochschulen sollen entmachtet werden. Sie sollen erst entmündigt und dann bevormundet werden. Am Ende steht eine Selbstermächtigung des Wissenschaftsministeriums am Parlament vorbei. Das alles machen Sie, weil das erfolgreiche Hochschulfreiheitsgesetz von Andreas Pinkwart geschleift werden soll.