verbände und der Landesseite erstellt hat. Das sind die Grundlagen dafür, dass wir diesen Betrag – im Übrigen mit einer Zusatzsumme, die in die 175 Millionen € eingerechnet worden ist – ausgebracht haben. Wir haben eben nicht den niedrigeren Betrag angesetzt, den Herr Prof. Klemm in seinem Gutachten dargestellt hat.
Ja, vor einem Jahr, Herr Kuper. – Ich habe es hier schon einmal in einem Redebeitrag gesagt, sage es aber noch einmal: Wir hätten schon Weihnachten 2012 fertig sein können. Da war das Angebot der Landesseite genauso: Setzen wir uns gemeinsam hin und beschreiben wir miteinander einen solchen Prozess. Damit wären wir in einen Arbeitsprozess hineingekommen. Das hätte man haben können.
Das Wichtige aber ist: Es ist gelungen, es gibt die entsprechende Vereinbarung, die im Übrigen schon wirkt; denn die Arbeitsgruppe tagt bereits. Von daher ist heute ein guter Tag für die Entwicklung der Inklusion in Nordrhein-Westfalen. Ich bedanke mich bei allen, die daran – auch in den sehr konstruktiven und effektiven Gesprächen, die wir miteinander geführt haben – mitgewirkt haben. Wir können in diesem Prozess weitermachen. Ich sage es noch einmal: Inklusion ist kein Zustand, Inklusion ist ein Prozess; und den begleiten wir von der Landesseite aus verantwortungsvoll.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zunächst, lieber Kollege Herter: Sie waren auf einem Weg, auf dem Sie sich sehr vergaloppiert hatten. In der letzten Sekunde haben Sie gerade noch einmal die Kurve bekommen.
Liebe Kollegin Beer, Sie haben sicherlich zu Recht darauf hingewiesen, dass Sie vor einem Jahr hätten fertig sein können und dass Sie ein Angebot unterbreitet hatten. Wenn man aber sieht, welche Inhalte dieses Angebot im letzten Jahr hatte und was jetzt als Vereinbarung zustande gekommen ist, erkennt man himmelweite Unterschiede.
Mit dem heutigen Tag findet ein aus unserer Sicht wahrhaft unwürdiges Verfahren bezüglich einer der größten Herausforderungen und Chancen des Bildungssystems – dabei geht es um den gemeinsamen Unterricht von Behinderten und Nichtbehinderten – seinen vorläufigen parlamentarischen Abschluss.
Seit mehr als zwei Jahren streiten Sie mit den Kommunen darüber, wer die Kosten der Umsetzung dieses Mammutprozesses bezahlen muss.
Klar ist, dass eine ausreichende Finanzierung eine der wesentlichsten Gelingensbedingungen für den gemeinsamen Unterricht von behinderten und nichtbehinderten Kindern sein wird.
Über diesen wichtigen Streit aber sind leider viele andere Dinge auf der Strecke geblieben, was der guten Sache des gemeinsamen Unterrichts geschadet hat. So hat es auch der Beauftragte der Landesregierung für die Belange der Menschen mit Behinderung, Herr Norbert Killewald, in der Sachverständigenanhörung formuliert: „Was vor dieser Vereinbarung gelaufen ist, hat der Inklusion in NRW geschadet.“ – So das Zitat.
Meine Damen und Herren, Inklusion ist ohne Mehrkosten und ohne Kostenerstattung für die Kommunen nicht zu machen. Gut, dass Sie, meine Damen und Herren der regierungstragenden Fraktionen, es jetzt mit diesem Gesetzentwurf endlich verstanden haben. Sie müssen sich dabei aber nicht der Kommunalfreundlichkeit rühmen. Nein, die Kostenerstattung oder Konnexität ist einerseits ein Recht der Kommunen, andererseits die Pflicht des Landes.
Mit Ihrem unwürdigen Verfahren riskieren Sie durch die Aufspaltung zwischen der konnexitätsrelevanten Grundentscheidung über das Schulrechtsänderungsgesetz und der heute erfolgten Regelung über die Kostendeckung im Inklusionsfinanzierungsgesetz – ich nenne es einmal so – die Verfassungswidrigkeit. – Das haben Ihnen übrigens die kommunalen Spitzenverbände – und speziell Frau Prof. Dr. Faber – in der Anhörung auch noch einmal aufgezeigt. Sie haben es auch dokumentiert.
Mit diesem Finanzierungsgesetz erstatten Sie den Kommunen die eben schon zitierten Beträge. Allerdings muss man auch deutlich sagen: Für dieses Jahr bedeutet das Inklusion nach Kassenlage der Kommunen; denn es gibt dieses Geld erstmals im Jahre 2015. Von daher ist das nur für die Zukunft eine planbare Größe.
Herr Kollege Kuper, Entschuldigung, dass ich Sie unterbreche. Frau Kollegin Beer würde Ihnen gerne eine Zwischenfrage stellen.
Korb I als auch Korb II sind zu prüfen bzw. zu evaluieren. Wir werden uns ansehen, wie Sie in diesem Verfahren mit den kommunalen Spitzenverbänden weiter umgehen. Die Frage wird sein, wie schnellstmöglich ein gerechtes und fundiertes Evaluierungssystem gefunden und praktiziert werden kann.
Meine Damen und Herren der regierungstragenden Fraktionen, Sie haben mit dem Änderungsantrag, den Sie in den Schul- und Kommunalausschuss eingebracht haben, einige Vorschläge der kommunalen Spitzenverbände zur Änderung aufgenommen, andere nicht. Über die nicht eingebauten müsste man hier noch einmal reden.
Sie beschränken zum Beispiel die Konnexität- und Erstattungsrelevanz rein auf die Sachkosten, obwohl Sie in der Vereinbarung eine andere Regelung getroffen hatten. Da hatten Sie nämlich vereinbart, die Kosten der Schulträger zu übernehmen. Das sind nicht nur Sachkosten, sondern Personal- und Sachkosten nach § 92 des Schulgesetzes. Mit dieser Abweichung weigern Sie sich, den Wortlaut der Vereinbarung zwischen Land und kommunalen Spitzenverbänden eins zu eins umzusetzen. Für mich bzw. für uns ist das wieder ein Wortbruch.
Bei der Inklusionspauschale beziehen Sie die Sekundarstufe II jetzt mit ein, allerdings eben nur bei der Inklusionspauschale und nicht im Bereich des Belastungsausgleichs, der konnexitätsrelevant ist.
Ich hoffe also sehr, dass im Sinne der Lehrerinnen und Lehrer, der Eltern, der Kinder mit und ohne Behinderung zukünftig Fragen der Qualitätsverbesserung und der Schaffung optimaler Rahmenbedingungen für unsere Kinder an allen Schulen in diesem Land in den Vordergrund rücken können. Das liegt in Ihren Händen, Frau Ministerin Löhrmann. Wir werden Ihnen dabei weiter auf die Finger schauen.
Wir empfehlen Ihnen die Zustimmung zu unserem Entschließungsantrag und werden uns bei Ihrem Gesetzentwurf enthalten. – Danke schön für die Aufmerksamkeit.
Danke schön. Ich wäre heute mal großzügig gewesen. Dann machen wir es aber so. Dann bleiben wir auch in der normalen Geschäftsordnung. – Die nächste Rede kommt von der FDP von der Frau Kollegin Gebauer.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Herter, Sie haben das Thema „Pünktlichkeit“ angesprochen. Das Gesetz ist sicherlich jetzt pünktlich zum 1. August 2014. Aber die Planungssicherheit, die den Schulen fehlt, das Geld, das den Schulen fehlt, sollte man in diesem Zusammenhang auch ehrlicherweise erwähnen.
Frau Beer, ja, das Angebot des Landes zu verhandeln gab es. Aber Frau Löhrmann hat auch immer wieder gesagt: Ich verhandle gerne mit den kommunalen Spitzenverbänden, aber an meiner Meinung zu dem Thema „Anerkennung der Konnexität“ wird sich nichts ändern.
Nein, wir waren zusammen auf mehreren Veranstaltungen. Ganz klar war das die Ansage: Ich trete in Verhandlungen, aber die Konnexitätsfrage brauchen wir hier nicht zu diskutieren.
Das war bei jeder Verhandlung mit den kommunalen Spitzenverbänden der Fall. Dass diese dann irgendwann erklärt haben, dann bräuchten sie auch nicht in Verhandlungen einzutreten, kann man ihnen nicht verübeln.
Meine Damen und Herren, mit diesem Gesetz setzt Rot-Grün nun – Herr Kuper hat es schon ausgeführt – teilweise die mit den kommunalen Spitzenverbänden getroffene Vereinbarung zur Inklusion um.
Ich möchte noch mal ein paar Bemerkungen zum rot-grünen Vorgehen in diesem Zusammenhang machen. Herr Kuper hat schon etwas vorgetragen zum Umgang mit den kommunalen Spitzenverbänden.
Zu diesem Gesetz gab es in der vergangenen Woche eine Anhörung, von der wir alle im Nachhinein gesagt haben, dass es richtig gewesen ist, dass diese Anhörung stattgefunden hat.
In dieser Anhörung, Frau Beer, haben Sie gegenüber den kommunalen Spitzenverbänden Verlässlichkeit angekündigt. Das waren Ihre Worte. Sie haben gesagt, die Fraktionen hätten sich untereinander parlamentarisch verständigt, dass eine Auswertung der Anhörung am gestrigen Mittwoch vor dem Plenum durchgeführt werde. Die Verlässlichkeit sei – an dieser Stelle darf ich gerne mal zitieren – „gegeben, so wie man das miteinander besprochen habe“. – Frau Hendricks deutete für die SPD ferner an, dass es noch Überlegungen/Gedanken in Bezug auf Änderungen am Entwurf gäbe.
Da sage ich Ihnen, Frau Beer: Das ist ein Verhalten, das nicht in Ordnung ist. Das ist kein guter Stil, wenn man ankündigt, dass wir die Auswertung dieser Anhörung abwarten, Sie dann aber eine Abstimmung erzwingen.