Natürlich ist interkommunale Zusammenarbeit auch auf einer regionalen Ebene ein Schlüssel. Da haben wir keinen Nachholbedarf; wir haben in den letzten Jahren viele Parlamentsinitiativen in dieser Sache ergriffen. Aber ich sage Ihnen, was uns stört: Uns stört dieser isolierte Blickwinkel. Ich gebe Ihnen noch ein Zitat von Herrn Prof. Oebbeck mit auf den Weg.
Dieses Zitat hat gar nichts mit rechtlichen Dingen zu tun, sondern mit der Gesetzessystematik, mit der Sie begonnen haben. Ich zitiere:
„Dass das Vorhaben in irgendeiner Weise in eine Konzeption für die Entwicklung der Verwaltung im Lande eingebettet wäre, die dann auch andere Teile des Landes einbeziehen müsste, ist nicht erkennbar.“
Weil dieses Gesetz die Probleme des Ruhrgebiets nicht löst, gilt der alte Grundsatz von Montesquieu, der zu Recht gesagt hat:
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Verehrte Zuschauer! Ich möchte gleich zu Beginn sagen, dass wir uns als Piraten die Sache mit dem RVR nicht einfach machen. Wir sind wirklich hin- und hergerissen. Das werden Sie an den Argumenten erkennen, die für uns ausschlaggebend waren.
Auf der einen Seite gibt es gute Ansätze, die wir auch immer wieder im Land vertreten haben und weiter vertreten werden.
Da ist in erster Linie die Direktwahl. Die angestrebte Stärkung demokratischer Prinzipien ist für uns kein Argument gegen, sondern unbedingt ein Argument für das Anliegen der Akteure in der Region. Insofern begrüßen wir vor allem die Aufwertung der Verbandsversammlung über die Direktwahl der Mitglieder.
schaftsverbände begrüßen. Aber dies wird sicher nach Verabschiedung dieses Gesetzes noch in Angriff genommen werden. Ansonsten gäbe es tatsächlich die Teilung des Landes, die immer wieder als Hauptargument gegen das RVRG ins Feld geführt wird.
Der so durch das Gesetz betriebenen weiteren Verschiebung der demokratischen Architektur hin zu den Regionen stehen wir positiv gegenüber. Es ist aber auch wichtig, dass die Aufwertung des RVR mit einer Verstärkung der Beteiligungsmöglichkeiten und Beteiligungsrechte der Menschen in der Region einhergehen muss. Dies ist aber nicht der Fall.
Weiter stehen wir der Einrichtung einer weiteren bloß repräsentativen Institution kritisch gegenüber, da wir mit ihr nicht die wachsende Distanz zwischen den Menschen und den politischen Akteuren überwinden werden. Damit wird letztlich der Direktwahl wieder das ganz große Stück von ihrem Glanz genommen.
In diesem Zusammenhang sind weitere nicht sinnvolle Neuerungen im Gesetz zu nennen, die letztlich die Waage ins Negative schwenken lassen: die Einrichtung eines Europabüros, des Kommunalrats und die Verlängerung der Amtszeit der Direktorin des RVR. – Das alles führt zu Verfestigungen und nicht zur demokratischen Lockerung, die gerade in diesen Zeiten wichtig wäre.
Kommen wir erstens zur Direktorin. Zum einen kann damit auch eine Verfestigung von Schwierigkeiten in Bezug auf die Arbeit mit der Verbandsversammlung und ihrer jeweiligen Mehrheit einhergehen, da die Direktorin eben nicht immer nur ein verwaltungsrechtlich verlängerter Arm der Versammlung ist.
den, die in den meisten Fällen eben keine Laufzeit von acht, sondern in der Regel nur von fünf Jahren vorsehen. Der Vergleich mit den anderen Kommunalverbänden ist deshalb nicht einschlägig, weil auch dort eine Unterschiedlichkeit der Zeiträume zu einer nicht konsistenten Arbeit führen kann.
Zweitens nenne ich das Europabüro. Zwar wird im Begründungstext aufgeführt, eine Erweiterung über den Kompetenzbereich der Verbandsmitglieder hinaus werde nicht begründet. Falls es aber zur Einrichtung eines Büros unter anderem in Brüssel, Straßburg oder Luxemburg käme, müsste man sich fragen, ob dies nicht über den Bereich der kommunalen Aufgaben hinausginge und ob nicht eine Landesvertretung für Nordrhein-Westfalen zur Deckung der europäischen Herausforderungen ausreichend sein dürfte.
Letztlich sieht es eher wieder nach Verwaltungsaufbau in Bereichen aus, die es nicht nur schon gibt, sondern die es auch schon mehrfach gibt.
Als drittes und letztlich schwerstes Argument gegen diese Art des RVRG ist der Kommunalrat anzuführen. Die Einrichtung eines Kommunalrats wird unsererseits abgelehnt. Dieser soll aus den Hauptverwaltungsbeamten der Mitgliedskörperschaften als ergänzendes Gremium mit beratender Funktion bestehen. Wir erkennen die tatsächliche Motivation zur Schaffung eines solchen Gremiums, der sich nicht nur auf die Kompetenz der HVBs beschränken lassen kann. Die angesprochenen Personen waren im bisherigen System ein Fremdkörper, und sie werden es auch im neuen sein, jedoch ohne direkte Einflussmöglichkeit.
Es lassen sich hierbei positive wie negative Effekte feststellen, wobei meines Erachtens die Gefahren überwiegen. Einerseits enden unerwünschte Formen direkter Einflussnahme, weil durch einen Kommunalrat die direkte Verantwortlichkeit des Gewählten in seiner Eigenschaft als Verbandsversammlung kraft Direktwahl durch den Bürger gewährleistet werden kann. Dies war mit der Stellung als gewählter Oberbürgermeister oder Landrat nicht möglich, denn derjenige war zwar als Stadtoberhaupt, aber eben nicht als Vertreter im RVR gewählt worden.
Auf der anderen Seite könnte dies zu einer Einführung eines Zweikammersystems durch die Hintertür führen. Dies wäre dann der Fall, wenn dem angedachten Beratergremium durch Gesetz oder aber auch durch Verbandsordnung im Sinne des § 14a Abs. 2 Satz 2 RVRG eine Vorrangschaltung in Bezug auf den Ablauf von institutionalisierten Vorgängen im RVR zukommen sollte. Diesem Beratergremium könnte man im Nachhinein das Recht einräumen, zu entscheiden, was überhaupt im RVR zu entscheiden ist.
– Letzter Satz: Es wäre eine Art Vorrangprüfung durch ein nicht unmittelbar dazu gewähltes Gremium; letztlich wäre der heutige Zustand nicht wiederhergestellt, sondern noch überboten. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Herzlichen Dank. – Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Hier endet eine intensive und, Herr Abruszat, überwiegend konstruktive und sachliche Diskussion der letzten Wochen.
Wir haben in verhältnismäßig kurzer Zeit alle Facetten der kommunalen Zusammenarbeit beleuchtet und ein Modell vorgelegt, das dem RVR guttun wird.
Bei wirklich objektiver Betrachtung wird durch dieses Gesetz dem RVR keine Sonderstellung eingeräumt. Seine Mitglieder werden auch nicht entmachtet, und es werden auch keine ureigenen kommunalen Aufgaben herausgerissen. Im Gegenteil: Der Verband bekommt mehr Gewicht, die betroffenen Kommunen werden darunter nicht leiden, sondern es werden im Gegenteil dem RVR gemeinsame Aufgaben übertragen. Ich denke, der Gesetzentwurf bietet eine Chance, durch diese Kooperation noch mehr Synergien zu erzielen.
Was in dieser Debatte in den letzten Wochen eine große Rolle gespielt hat – das gehört zur Ehrlichkeit dazu –, ist die Wirkung dieses Gesetzes auf andere Regionen Nordrhein-Westfalens. Es bestand die Furcht, dass die anderen Regionen durch die Stärkung dieses RVR geschwächt würden. Die Debatte heute hat wohl gezeigt, dass das Gegenteil der Fall ist. Ich denke, es ist allen Beteiligten klar geworden, dass es eine besondere Region ist.
Man muss sich auch mit der besonderen Geschichte des RVR auseinandersetzen – eine über Jahrzehnte gewachsene Gemeinschaft. Der RVR und seine besondere Bedeutung für das Ruhrgebiet kann kein Parlament, kann keine Regierung einfach nur „schaffen“. Da ist etwas zusammengewachsen, da ist etwas entstanden. Da hat sich seit den 1920er-Jahren des letzten Jahrhunderts etwas entwickelt. So wie gestern fast das ganze Ruhrgebiet erfolgreich dem BVB die Daumen gedrückt hat, so erfolgreich werden auch die Kommunen im Ruhrgebiet zusammenarbeiten. – Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege Jäger. – Weitere Wortmeldungen, liebe Kolleginnen und Kollegen, liegen nicht vor. Wenn das so bleibt, was ich hiermit feststelle, schließe ich die Debatte.
Bevor wir zur Abstimmung kommen, möchte ich Sie gern darüber informieren, dass Herr Kollege Jostmeier von der CDU eine Erklärung zu seinem Abstimmungsverhalten gemäß § 47 Abs. 2 unserer Geschäftsordnung hier beim Sitzungsvorstand
schriftlich abgegeben hat. Diese Erklärung wird dann im Protokoll nachzulesen sein, so wie es die Geschäftsordnung vorsieht. (Siehe Anlage 2)
Wir kommen nun zur Abstimmung erstens über den Gesetzentwurf Drucksache 16/6866. Der Ausschuss für Kommunalpolitik empfiehlt in Drucksache 16/8464, den Gesetzentwurf in der Fassung seiner Beschlüsse anzunehmen. Wir kommen damit zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung. Wer dieser zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die SPD-Fraktion, die CDU-Fraktion, Bündnis 90/Die Grünen. Wer stimmt dagegen? – FDP, die Piratenfraktion und sieben Mitglieder der CDU-Fraktion. Wer möchte sich enthalten? – Bei zwei Enthaltungen aus der CDUFraktion ist damit die Beschlussempfehlung Drucksache 16/8464 mit dem festgestellten Abstimmungsergebnis angenommen und der Gesetzentwurf Drucksache 16/6886 in zweiter Lesung verabschiedet.
Wir stimmen zweitens ab über den Entschließungsantrag der Fraktionen von SPD, CDU und Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 16/8543. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind die SPD, die CDU-Fraktion und Bündnis 90/Die Grünen. Wer stimmt dagegen? – Die FDP und acht Gegenstimmen aus der CDUFraktion. Wer möchte sich enthalten? – Wiederum gibt es zwei Enthaltungen in der CDU-Fraktion. Außerdem hat sich die Piratenfraktion komplett enthalten. Der Entschließungsantrag Drucksache
16/8543 ist aber trotzdem mit dem richtig protokollierten und festgestellten Abstimmungsergebnis mit großer Mehrheit angenommen worden. Wir sind damit am Ende der Beratung zu Tagesordnungspunkt 6.
Ich eröffne die Aussprache. Als erster Redner hat für die antragstellende Fraktion Herr Kollege Kern das Wort.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuhörerinnen und Zuhörer! Bereits seit über einem halben Jahrhundert gibt es die gute Idee, junge Menschen zwischen 16 und 27 Jahren zu motivieren, sich in einem Freiwilligen Sozialen Jahr – oder FSJ – zivilgesellschaftlich und gemeinwohlorientiert zu engagieren.