Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister, eine letzte Frage: Wie stellt die Landesregierung eine zukünftige wirksame Kostenkontrolle des Projekts im Detail sicher? Selbst wenn Sie jetzt sagen, die Verantwortung liegt hier nicht allein bei uns, so ist es doch hier entschei
dend. Man sieht, dass die Kosten bei Weitem überstiegen sind und hier eine Kostenkontrolle dringend notwendig wird.
Die originäre Verantwortung zur Kostenkontrolle bezieht sich bei der Landesregierung auf das sachgerechte Verwenden der Fördermittel, wie es im Förderbescheid festgelegt war. Da sieht die Landesregierung im Moment keinen Nachbesserungsbedarf. Ansonsten sind wir als Landesregierung mit den uns zur Verfügung stehenden fachlichen Ressortkenntnissen wie sicherlich auch die NRW.BANK dazu bereit, im Rahmen von Dienstleistung der kommunalen Familie zu helfen, ihr Kostenmanagement weiter zu optimieren.
Vielen Dank, Herr Minister. – Weitere Fragen liegen zu dieser Mündlichen Anfrage nicht vor. Damit danke ich Ihnen für die Beantwortung.
Die Polizeigewerkschaften haben in ihren Stellungnahmen zur Beratung des Haushalts 2015 vorgerechnet, dass trotz der bereits derzeit sehr hohen Belastungssituation der Polizei NRW bei zunehmenden Aufgaben, Eigengefahren und Personalengpässen
tisch sogar bis zu 4.300 Polizeistellen (bei Be- rücksichtigung sonstiger Abgänge neben Pensionierungen) in den Jahren 2018 bis 2025 durch die Deckelung der Zahl der Neueinstellungen trotz viel höherer Pensionierungszahlen eingeleitet hat;
Die nunmehrige Erhöhung um 120 Anwärterstellen von 2015 bis 2017 ist nicht ausreichend, um einen drohenden massiven Polizeistellenabbau bis 2025 zu stoppen. Der Innenminister hat dem Innenausschuss trotz mehrfacher Bitte die eigenen Zahlen/Prognosen des MIK zur Personalentwicklung der Polizei in NRW bis zum Jahre 2025 bis heute nicht vorgelegt.
Auch aktuelle Fakten des Berichts über verwendungseingeschränkte Polizeivollzugsbeamte im Jahr 2014, wonach
(länger als zwei Jahre) waren, – 336 Beamte 2014 wegen Polizeidienstunfä higkeit vorzeitig pensioniert wurden, – rund 100 einen Laufbahnwechsel machten, geben insoweit berechtigten Grund zur Sorge, dass der Polizei in NRW ein massiver Personalverlust droht. Wie stellt sich die Personalentwicklung der Polizei in NRW in den Jahren 2014 bis 2025 (bitte jeweils für jedes Jahr unter Angabe der Differenz der Zahl der Pensionierungen und sonstigen Ab- gänge im Verhältnis zu den ausgebildeten Nachwuchspolizisten) dar?
Herzlichen Dank, Herr Präsident. – Die Landesregierung begegnet den Folgen des demografischen Wandels seit Übernahme der Regierungsverantwortung der 15. Legislaturperiode konsequent und plant zukunftsorientiert.
Der Haushalt 2015 weist mit 40.202 Planstellen 609 Planstellen mehr aus als noch 2010. Hätte die Vorgängerregierung von 2005 bis 2010 ähnlich vorausschauend agiert und aus der sich in dem Bericht der Projektgruppe Altersstruktur der Polizei NRW abzeichnenden demografischen Entwicklung die notwendigen Konsequenzen durch Erhöhung der Einstellungszahlen auf 1.400 gezogen, hätten wir heute eine deutlich bessere Ausgangssituation.
Seit 2011 haben wir die Einstellungsermächtigung erhöht. Für 2015 sind 1.522 und mit dem Nachtragshaushalt weitere 120 vorgesehen. Somit plant der Haushalt 2015 mit 1.642 Einstellungen. Derzeit bauen wir kein Personal ab, sondern – im Gegenteil – deutlich auf. Die Personalentwicklung in der laufenden Legislaturperiode und bis 2020 ist unkritisch.
Die Landesregierung steht für eine bürgernahe, leistungsfähige und innere Sicherheit gewährleistende Polizei. Um dies auch für die Zukunft sicherzustellen, haben wir eine Expertenkommission eingesetzt, die Vorschläge zur Personal- und Organisationsentwicklung unter Berücksichtigung des demografischen Wandels erarbeiten wird. Überlegungen zum Stellenabbau anzustellen, ist ausdrücklich nicht Auftrag der Expertenkommission.
Die in der Einleitung zur Mündlichen Anfrage dargestellten Fragen zur tatsächlichen Verfügbarkeit des Personals, wie beispielsweise Verwendungseinschränkungen, wird die Kommission bei ihren Überlegungen selbstverständlich berücksichtigen.
Derzeit liegt der Aussage der Gewerkschaften zur Weiterentwicklung der Personalstärke der Polizei eine Prognose zugrunde, die es zu aktualisieren gilt. Eine aktuelle Datenbasis ist nicht nur für die Arbeit der eingesetzten Expertenkommission unter anderem zur Frage der demografischen Entwicklung der Polizei von hohem Interesse, sondern ebenso für die mittelfristige Haushaltsentwicklung und für die politische Diskussion elementar.
Die für die Polizei somit äußerst relevante Prognose soll auf einer soliden und breiten Datenbasis fußen. Von Relevanz sind hierbei beispielsweise Daten darüber, in welchem Umfang Polizeivollzugspersonal in der Vergangenheit vorzeitig in den Ruhestand getreten ist. Es ist vonnöten, Daten sowohl im Landesbestand der Polizei als auch beim Landesamt für Besoldung und Versorgung auszuwerten und aufzubereiten. Diese Arbeiten laufen derzeit. Auf dieser Basis wird sodann mit externer wissenschaftlicher Unterstützung eine neue Prognose erstellt, welche in Kürze vorliegen wird.
Entscheidungen über den Umgang mit den Ergebnissen der Prognose sind zum geeigneten Zeitpunkt und dann auch im Lichte der Vorschläge der Expertenkommission zu treffen.
Zu den Rohdaten der Prognose erfolgt, wie in der letzten Sitzung vereinbart, ein schriftlicher Bericht an den Innenausschuss zur nächsten Sitzung am 5. Mai 2015.
Vielen Dank, Herr Minister für Ihre Ausführungen. – In dem Anschreiben von Ihnen, Herr Minister Jäger, vom 3. Januar 2011, Drucksache 15/263, an die Präsidentin zur Überreichung des Altersstrukturberichts der Polizei NRW haben Sie in zwei Tabellen eine Prognose der Pensionierungszahlen inklusive sonstige Abgänge für die Jahre 2011 bis 2030 aufgeführt, wonach in dem Zeitraum von 2014 bis 2026 über 22.000 Polizeibeamte und im Zeitraum 2020 bis 2025 über 12.000 Polizeibeamte pensioniert werden. Diese Zahlen stammen aus PersIS, also Personalinformationssystem der Polizei NRW.
Daher meine Frage: Ist es möglich, mit diesem Personalinformationssystem PersIS eine aktuelle Prognose der Pensionierungszahlen inklusive sonstiger Abgänge für den Zeitraum 2015 bis 2025 oder gar bis 2030 stichtagsgenau abzufragen? Wenn nein: Aus welchen Gründen ist das nicht möglich?
Ein Datenerfassungssystem, Herr Abgeordneter Lürbke, stößt dann an seine Grenzen, wenn bestimmte Faktoren und Kriterien einen Personalbestand beeinflussen.
Ich will Ihnen Beispiele nennen. Inzwischen haben wir bei den Anwärterinnen und Anwärtern ungefähr 40 % Frauen, die diesen Beruf ausüben. Deren Inanspruchnahme von Mutterschutzzeiten, von Erziehungszeiten unterscheiden sich immer noch, aus gesellschaftlichen Rahmenbedingungen ergebend, von denen der Männer. Genauso wie in der Versichertenwirtschaft müssen in einer so personalintensiven Organisation auch beispielsweise die Sterbetafeln aktualisiert werden. Es gibt sowohl in der Landesverwaltung als auch bei der Polizei Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die vor der Zurruhesetzung versterben. Da ist also die richtige Quote einzurechnen. Darüber hinaus muss belegt und berechnet werden, in welcher Weise in der Vergangenheit, aber auch in der Zukunft beispielsweise vorzeitige Zurruhesetzungen, möglicherweise aus gesundheitlichen Gründen, stattfinden.
Man muss sehr genau in den Blick nehmen – wir reden ja hier über Einstellungsermächtigungen –, wie viele von denen, die zum Stichtag 1. September eingestellt werden, tatsächlich drei Jahre später die Prüfung bestehen und/oder durchfallen und/oder aus anderen Gründen die Ausbildung abbrechen.
Sie sehen also: Wenn man tatsächlich über einen sehr langen Zeitraum Personalbedarf berechnen will, ist das mit einem reinen Softwareprogramm nicht leistbar. Man muss bestimmte Faktoren, Kriterien bewerten und analysieren. Dazu haben wir uns – ich habe es gerade ausgeführt – wissenschaftlichen Sachverstandes bedient, der diese Rohdaten zur Verfügung gestellt bekommt, genau wie der Innenausschuss auch, daraus aber die Analyse ziehen soll, wie sich der Personalbedarf der nordrhein-westfälischen Polizei mittelfristig entwickelt.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister, würden Sie mir zustimmen, dass Sie das Personalproblem eigentlich nur vertagt haben und derzeit die große Herausforderung erst gar nicht angehen? Aus den Zahlen wird ja deutlich, dass der massive Stellenabbau in den Jahren 2021 bis 2025 erfolgen wird, also erst nach der nächsten Landtagswahl.
Nein, Herr Abgeordneter Brockes, dem stimme ich ausdrücklich nicht zu. Wir haben die demografische Entwicklung bei der Polizei nicht verschoben, sondern vorgefunden. Ich darf darauf aufmerksam machen – ich habe es eingangs erwähnt –, dass trotz des Vorliegens des Altersberichts der Kommission, die seinerzeit der Innenminister Fritz Behrens eingesetzt hatte, der vonseiten der Landesregierung vier Jahre unter Verschluss gehalten wurde, nicht im ausreichenden Maße für diese demografische Entwicklung bei der Polizei wie aber auch in anderen gesellschaftlichen Bereichen Vorsorge getroffen wurde. Insofern ist eine sich möglicherweise ergebende demografische Lücke auf Fehler, Einstellungsversäumnisse der Vergangenheit zurückzuführen.
Diese Landesregierung ist dabei, den Personalbestand der nordrhein-westfälischen Polizei auszubauen. Das habe ich gerade deutlich gemacht: Es gibt 602 Planstellen zusätzlich. Man ist darum bemüht, mit ganz erheblichen Anstrengungen bis an die Kapazitätsgrenze, was die Ausbildungsfähigkeit der Person angeht, diese Fehler der Vergangenheit möglichst abzumildern.
Darüber hinaus, Herr Brockes, habe ich eingangs gesagt, dass es keinen Auftrag an die Expertenkommission gibt, einen Stellenabbau zu betreiben. Im Übrigen ist es auch nicht die Frage der zukünftigen Personalstärke bei der Polizei, wie viele Stellen sie hat, sondern wie viele Menschen tatsächlich aufgrund der demografischen Entwicklung zur Verfügung stehen.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister, bereits vor der derzeitigen erhöhten Terrorgefahr gab es eine sehr hohe Belastungssituation der nordrhein-westfälischen Polizei bei zunehmenden komplexen Aufgaben, Eigengefahren durch Gewalt, Personalengpässen etwa aufgrund von hohen Kranken- und Ausfallzahlen, Verwendungseinschränkungen, hohem Durchschnittsalter und beträchtlichen Überstundenkontingenten.
Teilen Sie als Innenminister die Aussage der Polizeigewerkschaften, dass schon die gegenwärtige Personalausstattung der Polizei in NRW eine sachgemäße Aufgabenerledigung innerhalb der Belastungsgrenze kaum noch zulässt, und wie kann nach Ihrer Meinung, Herr Innenminister, die Belastung unserer Polizeibeamtinnen und -beamten dauerhaft gesenkt werden?
Und wie bewerten Sie als Innenminister die Aussage der Polizeigewerkschaften, dass der Personalabbau, wie er von Rot-Grün in Nordrhein-Westfalen eingeleitet wird, unweigerlich zu einer weiteren Belastung und Gefährdung der Polizeibeamtinnen und -beamten führen und die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger weiter einschränken wird?
Frau Schmitz, nur zur Genauigkeit: Das waren jetzt drei Fragen. Der Herr Minister kann eine beantworten; er kann auch alle drei beantworten. Aber wir müssen uns schon ein bisschen an die Regeln der Fragestunde halten, in der man jeweils nur eine Frage stellt und sich noch einmal melden kann, um eine weitere Frage zu stellen. Sonst hätten wir nachher immer ein Paket an Fragen. Das nur als Hinweis; wir haben es gerade im Präsidium noch einmal kurz miteinander besprochen. – Herr Minister, Sie haben das Wort.
Herzlichen Dank, Herr Präsident. – Frau Abgeordnete Schmitz, ich habe versucht, es sehr deutlich zu machen. Offensichtlich ist mir das nicht gelungen. Ihre Darstellung, dass diese Landesregierung einen Personalabbau bei der Polizei betreiben würde, ist nicht zutreffend bzw., um es präzise zu sagen, völlig falsch.
Wir verfügen zurzeit über 602 mehr Planstellen bei der nordrhein-westfälischen Polizei als 2010. Das hat ursächlich damit zu tun, dass diese Landesregierung erhebliche Anstrengungen unternimmt, insbesondere im Bereich der Einstellung von Kommissaranwärterinnen und -anwärtern, die die Landesregierung deutlich erhöht hat.