Wir haben eine ganze Reihe von Abstimmungen durchzuführen, unter anderem auch eine namentliche Abstimmung.
Es geht um den Gesetzentwurf Drucksache 16/7383. Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz empfiehlt in Drucksache 16/8465, den Gesetzentwurf unverändert anzunehmen.
Wir kommen zur ersten Abstimmung. Das ist die Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion der CDU Drucksache 16/8544. Wer möchte diesem Änderungsantrag zustimmen? – Das sind die Fraktionen von CDU und FDP. Wer stimmt dagegen? – SPD, Bündnis 90/Die Grünen und die Piraten. Gibt es Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Dann ist mit dem festgestellten Abstimmungsergebnis der Änderungsantrag der Fraktion der CDU abgelehnt.
Wir kommen zur zweiten Abstimmung, ebenfalls über einen Änderungsantrag, den Änderungsantrag von SPD und Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 16/8545. Wer möchte diesem Änderungsantrag zustimmen? – Das sind SPD, Bündnis 90/Die Grünen und ein Teil der Fraktion der Piraten. Wer stimmt dagegen? – CDU-Fraktion und FDPFraktion. Gibt es Stimmenthaltungen? – Zwei Stimmenthaltungen bei den Piraten. Damit ist der Änderungsantrag von SPD und Bündnis 90/Die Grünen mit dem festgestellten Abstimmungsergebnis angenommen.
Wir kommen zur dritten Abstimmung, der über den Gesetzentwurf Drucksache 16/7383 unter Berücksichtigung der eben vorgenommenen Änderungen.
Sie wissen alle, dass die Fraktionen von CDU und FDP gemäß § 44 unserer Geschäftsordnung eine namentliche Abstimmung zu dem Gesetzentwurf beantragt haben.
Sie wissen weiterhin, dass nach § 44 Abs. 2 unserer Geschäftsordnung die namentliche Abstimmung durch Aufruf der Namen der Abgeordneten erfolgt. Die Abstimmenden haben bei Namensaufruf mit Ja oder Nein zu antworten oder zu erklären, dass sie sich der Stimme enthalten.
Wir haben heute Mittag gemeinsam erlebt, dass der Geräuschpegel im Plenum nicht zu hoch werden darf. Ich darf alle, die namentlich aufgerufen werden, bitten, laut und, wenn es geht, sehr deutlich zu sagen, ob sie mit Ja, Nein oder Enthaltung abstimmen. Das erleichtert vor allen Dingen den Schriftführerinnen und Schriftführern die Arbeit.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich werde gleich die Frage stellen, ob noch Kolleginnen und Kollegen im Raum sind, die noch nicht abgestimmt haben.
Die Zuschauerinnen und Zuschauer auf der Tribüne möchte ich vorher bitten, auf der Tribüne Platz zu nehmen, denn weder das Stehen noch das Hineinrufen in den Plenarsaal entsprechen der Hausordnung. Darauf sind Sie, glaube ich, auch vorbereitend hingewiesen worden.
Ich frage also, ob noch Kolleginnen und Kollegen den Raum betreten haben, die ihre Stimme noch nicht haben abgeben können. – Unserer Beobachtung nach ist das nicht der Fall. Dann schließe ich an dieser Stelle die namentliche Abstimmung, und die Schriftführerinnen und Schriftführer zählen aus. Solange warten wir hier.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben im Anschluss zu diesem Tagesordnungspunkt weitere Abstimmungen durchzuführen. Wenn Sie den Raum verlassen, entfernen Sie nicht ganz so weit, denn es geht gleich weiter.
Darf ich Sie auf der Zuschauertribüne noch einmal bitten, Platz zu nehmen. Es gibt Regeln im Haus, die nicht nur für die Abgeordneten, sondern auch für die Besucherinnen und Besucher im Plenarsaal gelten.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Abstimmungsergebnis ist festgestellt. Ich gebe Ihnen nun das Ergebnis der namentlichen Abstimmung bekannt. Ihre Stimme haben abgegeben: 226 Abgeordnete. Mit Ja haben gestimmt: 137 Abgeordnete. Mit Nein haben gestimmt: 86 Abgeordnete. Drei Abgeordnete haben sich der Stimme enthalten. Damit ist der Gesetzentwurf Drucksache 16/7383 unter Berücksichtigung der beschlossenen Änderungen in der zweiten Lesung angenommen und verabschiedet.
Wir stimmen viertens ab über den Entschließungsantrag der Fraktion der FDP Drucksache 16/8561. Wer dem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind die FDP-Fraktion, die CDU-Fraktion und eine Stimme bei den Piraten. Wer stimmt dagegen? – Das sind SPD-Fraktion, Bündnis 90/Die Grünen und viele Stimmen bei den Piraten. Ich frage noch nach den Enthaltungen. – Eine Enthaltung bei den Piraten. Dann ist mit dem soeben festgestellten Abstimmungsergebnis der Entschließungsantrag der Fraktion der FDP Drucksache 16/8561 abgelehnt.
Wir kommen fünftens zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 16/8562. Wer
möchte diesem Antrag zustimmen? – Das sind SPD, Bündnis 90/Die Grünen und die Piraten. Wer stimmt dagegen? – CDU und FDP. Wer enthält sich der Stimme? – Eine Stimmenthaltung bei den Piraten. Damit ist mit dem festgestellten Abstimmungsergebnis der Entschließungsantrag von SPD und Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 16/8562 angenommen.
Wir kommen zur Abstimmung über den Entwurf einer Verordnung über die Jagdzeiten, Landesjagdzeitenverordnung, Vorlage 16/2500. Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz empfiehlt in Drucksache 16/8466, das Einvernehmen zur Verordnung über die Jagdzeiten Vorlage 16/2500 herzustellen.
Wir stimmen sechstens ab über den Änderungsantrag der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 16/8546. Wer stimmt diesem Änderungsantrag zu? – Das sind SPD, Bündnis 90/Die Grünen und ein Teil der Fraktion der Piraten. Wer stimmt dagegen? – CDU und FDP stimmen dagegen. Wer enthält sich? – Drei Stimmenthaltungen bei den Piraten. Damit ist der Änderungsantrag Drucksache 16/8546 mit dem festgestellten Abstimmungsergebnis angenommen.
Wir kommen siebtens zur Abstimmung über die Herstellung des Einvernehmens zu der Verordnung Vorlage 16/2500 unter Berücksichtigung der soeben vorgenommenen Änderung. Wer das Einvernehmen bekunden möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind SPD, Bündnis 90/Die Grünen und ein Teil der Fraktion der Piraten. Wer stimmt dagegen? – CDU, FDP und eine Neinstimme bei den Piraten. Wer enthält sich der Stimme? – Drei Enthaltungen bei den Piraten. Damit ist das Einvernehmen zur Verordnung Vorlage 16/2500 in der geänderten Fassung mit dem soeben festgestellten Abstimmungsverhalten hergestellt worden.
Ich eröffne die Aussprache. Als Redner für die antragstellende Fraktion hat Herr Kollege Fehring das Wort.
Wahrscheinlich wird der Plenarsaal gleich etwas leerer sein. Wenn Sie das Redepult erreicht haben, wird also etwas Ruhe eingekehrt sein.
Hubertus Fehring) (CDU): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nach dieser emotionalen Debatte geht es jetzt vielleicht wieder etwas ruhiger zu.
Ende 2014 waren in Deutschland PV-Module mit einer Nennleistung von ca. 38,5 GW installiert – verteilt auf circa 1,4 Millionen Anlagen. Das heißt: Über 3 Millionen Bürgerinnen und Bürger sind Energieerzeuger. An sonnigen Werktagen kann PV-Strom zeitweise bis zu 35 %, an Sonn- und Feiertagen bis zu 50 % unseres momentanen Stromverbrauchs abdecken.
Die beeindruckende Teilnahme vieler Millionen Bürger am Umbau unserer Energieerzeugung hat allerdings dazu geführt, dass der weitere Zubau vom Gesetzgeber eingeschränkt worden ist. Persönlich bedaure ich die von den Großkoalitionären in Berlin getroffene Entscheidung, denn sie beschränkt den Zubau zu einem Zeitpunkt, an dem die Wettbewerbsfähigkeit von PV-Anlagen erreicht wird.
Lassen Sie mich an dieser Stelle einen persönlichen Satz anfügen: Deutsche Forscher, Ingenieure und Maschinenbauer, vor allem aber unsere Stromverbraucher, die mehrheitlich die Energiewendekosten mittragen, leisten einen bedeutenden Beitrag zur weltweiten Implementierung von sauberen Energien. Dank unserer Vorleistungen profitieren nun weltweit die Stromverbraucher und machen sie unabhängiger von den Energiemonopolisten.
Wir haben hier eine milliardenschwere Entwicklungshilfe geleistet – auch für unsere Nachbarländer in Europa. Das wollte ich einmal loswerden.
Mit dem vorgelegten Antrag möchten wir natürlich nicht den PV-Zuwachs bremsen, zumal, wie dargelegt, die Wirtschaftlichkeit erreicht wird. Sorgen bereitet uns der Vorschlag des Bundeswirtschaftsministers, ab 2016 Ackerflächen in den sogenannten benachteiligten Gebieten für PV-Großanlagen zu genehmigen. Diese Beschränkung auf sogenannte benachteiligte Gebiete suggeriert zwar, dass der Landwirtschaft keine ackerbaulich wertvollen Flächen entzogen werden sollen, ist aber in der Praxis der Einstieg in weiteren Flächenverbrauch, den wir alle ansonsten vermeiden möchten.
Der durch die Biogaserzeugung ausgeweitete Maisanbau wird leider schon von Teilen der Öffentlichkeit kritisch beurteilt und zeigt uns die Sensibilität der Bürger beim Thema „Landschaftsbild“. Wir sollten die Akzeptanz der Stromerzeugung mittels PVAnlagen nicht durch Großanlagen in der freien Landschaft unnötig gefährden. Die gewünschten Großanlagen können auf Industriebrachen, Konversionsflächen, Deponie- und umgenutzten Bahnflächen errichtet werden.
Danke schön. – Die Befürworter des Ausschreibungsmodells sind offenbar sehr einfallslos und sollten sich schnellstens sachkundig machen ob der Fülle der technischen Möglichkeiten im Bereich der PV-Installationen.
Unter der Überschrift „Der neue Billigstrom“ hat die „Wirtschaftswoche“ schon im Juni 2013 über die vielfältigen praxistauglichen PV-Anwendungen berichtet. Wer das nachlesen möchte: Das ist Nummer 25 vom 17. Juni 2013.
Solarzellen werden künftig auf Stahl- und Glasfassaden laminiert. Lärmschutzwände liefern Billigstrom, und mittels einer Druckmaschine, Spezialtinte und einer Rolle Papier lassen sich Solarzellen herstellen. Zwei DIN-A-4-Bögen reichen dann für den Betrieb eines Handys. Zugegeben: Die breite Anwendung fehlt zurzeit noch.
Wer die Entwicklung der letzten Jahre aufmerksam verfolgt hat, braucht allerdings keine Zweifel zu hegen und sollte die Weitsicht besitzen, das Ende der herkömmlichen PV-Erzeugungsmodelle zu erkennen. Jetzt noch Anlagen in die freie Landschaft zu setzen, ist keine kluge Entscheidung und sollte unseren gemeinsamen Widerstand herausfordern.
Ich möchte einen weiteren praktischen und wirtschaftlichen Punkt hinzufügen, der gegen die Errichtung von Freiflächenanlagen in benachteiligten Gebieten spricht, nämlich die Entfernung vom Verbraucher.
Gerade die PV-Anlagen sind geeignet, dort Strom zu produzieren und künftig auch zu speichern, wo der unmittelbare Verbrauch stattfindet. Endlich sollten mittels Dach- und Fassadenflächen auch die städtischen Mitbürgerinnen und Mitbürger von der Stromerzeugung wirtschaftlich profitieren, zum Beispiel mittels Eigenanlagen, Energiegenossenschaften oder Stadtwerken.
Ich könnte mir gut vorstellen, dass man dieses schöne Landtagsgebäude dann vielleicht auch einmal in Angriff nimmt und die Fassaden entsprechend aufbessert. Auch hier könnten wir Strom in größeren Mengen erzeugen.