Zum Antrag selber – das ist gerade schon angeklungen –: Lieber Hubertus Fehring, im Antrag heißt es, was den Flächenanspruch durch Fotovoltaik auf der Freifläche angeht, wortwörtlich: wenn auch nur in begrenztem Umfang. – „Wenn auch nur im begrenzten Umfang“ hat der Kollege Krick gerade
Trotz und alledem ist es so, dass man sich mindestens die Frage stellen muss, ob der Umfang, um den es jetzt geht, wirklich dazu beitragen kann, den Preisanstieg so sehr anzuheizen, dass es spürbare Auswirkungen gibt. Zumindest, glaube ich, müssten wir ein großes Fragezeichen dahinter machen.
Nichtsdestotrotz ist es wichtig, zu überlegen: Was wäre sonst mit diesen Flächen möglich? Müssen wir sie für Fotovoltaik freihalten? Müssen wir sie eigentlich haben, um die Energiewende zum Erfolg zu bringen, oder kann man damit auch andere Dinge machen?
Da bin ich dann wahrscheinlich eher wieder ein bisschen näher beim Kollegen Fehring, wenn man sich zum Beispiel überlegt: Was wäre eigentlich mit diesen Flächen unter schwierigen Bedingungen? Könnte man an der Stelle nicht durch Rand-, durch Blühstreifen, durch Biotope etwas für die Artenvielfalt direkt vor Ort machen, so wie es heute mit ähnlichen Flächen ja auch oftmals der Fall ist?
Liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU, Sie fordern, dass die landwirtschaftliche Nutzung klaren Vorrang – so heißt es bei Ihnen wörtlich im Antrag – vor Fotovoltaik haben muss. Ich weiß, was Sie inhaltlich damit meinen. Aber es steht ja nun mal auch im Beschlussteil. Ich frage mich an dieser Stelle: Mangelt es eigentlich der Energiewende an unbestimmten Rechtsbegriffen? Sollten wir mit dem „klaren Vorrang“ jetzt einen weiteren einbringen? Denn was heißt das eigentlich? Heißt das, dass es ausgeschlossen ist? Heißt das, dass man es landwirtschaftlich nutzen soll, wenn es irgendwie geht, aber es ist nicht wirklich ein Muss? Ich glaube, dass das an der Stelle noch etwas zu ungenau ist.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Überweisung an den Ausschuss werden wir natürlich zustimmen. Fakt ist, dass der Flächenfraß ein nicht zu unterschätzendes Problem darstellt, aber zahlreiche Ursachen hat. Fotovoltaik wird aber wohl jetzt an dieser Stelle zumindest über diesen Plan unabhängig davon, wie man zum Projekt und zu den Ausschreibungen steht, wohl kaum das Flächenproblem spürbar verschärfen. Unabhängig davon, wie gesagt, freuen wir uns auf die Debatte im Ausschuss. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, vielen Dank! Liebe Kolleginnen und Kollegen, die nicht mehr ganz so zahlreich hier im Saal sitzen, schon gar nicht bei der antragstellenden
Die CDU behauptete vorhin in der Begründung zu ihrem Antrag zur Klimaschutzabgabe für uralte Braunkohlekraftwerke, es handele sich dabei um einen unverhältnismäßigen Eingriff in Eigentumsrechte, der massiv die Investitionssicherheit unseres Energiestandortes angreift. Was man vormittags beklagt, fordert man dann nachmittags ein. Oder wie darf man sich das vorstellen? Heute Vormittag forderten Sie, 17.800 ha zusätzlich im rheinischen Braunkohlerevier zu opfern, und zwar ganz hochwertiges Agrarland, und heute Nachmittag wollen Sie 2.400 ha in benachteiligten Gebieten mit schwierigen natürlichen Bedingungen bundesweit einsparen.
Eine hohe Volatilität gibt es nicht nur bei der erneuerbaren Energieproduktion, sondern auch bei der christdemokratischen Antragsproduktion.
Schade, dass man den vielen warmen Wind, den die CDU produziert, nicht direkt in nutzbare Energie umwandeln kann! Das wäre dann vielleicht sogar grundlastfähig bei der Penetranz, mit der das passiert.
Natürlich haben wir ein Flächenproblem. Der Flächenverbrauch ist nach wie vor zu hoch. Besonders geht landwirtschaftliche Nutzfläche verloren. Das spielt aber sonst für die CDU bei Projekten wie newPark zum Beispiel gar keine Rolle, vom rheinischen Braunkohlerevier ganz zu schweigen. Oder sollte zwischen 12 Uhr und Mittag hier ein Umdenken eingesetzt haben?
Natürlich ist es sinnvoll, Flächenrecycling oder Mehrfachnutzung von Flächen zu betreiben und dem auch eine Priorität zu geben. Wir fordern das ja schon lange. Auch unsere Forderung, dass es keine Konkurrenz zwischen Tank und Teller geben darf, lässt sich zwanglos auf Fotovoltaik übertragen, auch wenn es dabei nicht um Biokraftstoffe geht. Nachhaltigkeit muss auch bei der Nutzung Erneuerbarer gelten.
Wie sieht es denn aber nebenbei mit dem Flächenverbrauch für landwirtschaftliche Monokulturen aus, die der Futterproduktion für Intensivtierhaltung dienen? Leider ist Frau Schulze Föcking jetzt nicht anwesend. Die hätte das vielleicht beantworten können.
Nun sollen aber laut Vorschlag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie landwirtschaftliche Flächen in Regionen mit schwierigen natürlichen Bedingungen, den sogenannten benachteiligten Gebieten, genutzt werden können. Da stelle ich mir Gebiete mit ohnehin wenig Ackerfläche vor, sogar
Gebiete, die auch jetzt schon nur extensiv genutzt werden können. Dort lässt sich sogar eine Doppelnutzung durchführen, zum Beispiel Solarpaneele auf Stelzen. Solche Projekte gibt es schon. Unter diesen wird dann Weidewirtschaft betrieben. Ich bezweifle, dass großflächig intensiv genutzte Ackerflächen in Solarfarmen umgewandelt werden sollen. Das möchten wir natürlich auch nicht.
Fotovoltaikanlagen können durchaus eine Bereicherung der Landschaft durch eine höhere Biodiversität werden, weil zwischen den einzelnen Reihen Platz benötigt wird, um einer Abschattung einzelner Modulreihen bei niedrigem Sonnenstand entgegenzuwirken. Die Unterkonstruktionen versiegeln dabei weniger als 0,05 % der Fläche. 0,05 % von 2.400 ha bundesweit gegen 17.800 ha total im Rheinland alleine! Das merken Sie selbst, ja?
0,25 ha wären das anteilig geschätzt auf NRW. Herr Höne beklagte ja den Flächenfraß, der nicht zu unterschätzen sei, aber die Fotovoltaik hat hier den kleinsten Anteil, wenn Sie sie mit 0,25 ha in NRW anteilig rechnen können. Das verschlägt nichts.
Bereits 2005, vor zehn Jahren, haben NABU und die Unternehmensvereinigung Solarwirtschaft einen Kriterienkatalog für die naturverträgliche Errichtung von Freiflächenanlagen veröffentlicht. Die hier formulierten ökologischen Kriterien gehen über das gesetzlich geforderte Mindestmaß hinaus. Diese Selbstverpflichtung sollte von Projektierern und Betreibern bei der Standortwahl und dem Betrieb von ebenerdig errichteten solaren Großanlagen berücksichtigt werden. Das kann man sinnvoll in einen solchen Antrag schreiben.
Die Forderung nach „keinen Fotovoltaikanlagen auf landwirtschaftlichen Nutzflächen“ können wir in dieser Absolutheit nicht mittragen. Doppelnutzung auf extensiven Flächen sollte ja wohl möglich sein statt eines „unverhältnismäßigen Eingriffs in Eigentumsrechte, der massiv die Investitionssicherheit unseres Energiestandortes angreift“, um Ihren Antrag von heute Vormittag noch einmal zu zitieren.
Insofern stellen sich für mich bei diesem Antrag noch Fragen, die wir hoffentlich im Ausschuss klären können. Wir stimmen der Überweisung natürlich zu. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Fehring und Herr Deppe, obwohl ich Ihnen persönliche Redlichkeit in dieser Frage unter
stelle – das ist gar keine Frage, denn ich weiß um Ihr Engagement für Freiflächen und vor allem für ländliche Flächen –, aber wenn es um die Darstellung einer Position einer Fraktion geht, dann muss ich Ihnen so etwas wie Scheinheiligkeit und Doppelbödigkeit vorwerfen. Denn man hat Sie sozusagen bei dem Thema „Fotovoltaik“ das Thema „Flächenverbrauch“ thematisieren lassen.
Aber wenn es um das große Ganze geht, nämlich darum, wie wir im Land insgesamt zu weniger Flächenverbrauch kommen, beispielsweise indem wir eine klare Zielorientierung, wie es das Nachhaltigkeitskonzept der Bundesregierung
vorsieht, haben, nämlich auf 5 ha herunterzukommen, dann sind Sie nicht dabei. Dann versteckt man Sie in der hintersten Reihe. Dann dürfen Sie nicht reden. Dafür, dass es anders wird, müssen Sie innerhalb Ihrer Fraktion kämpfen.
Beim Flächenverbrauch geht es in der Tat zu 90 % um landwirtschaftliche Flächen. Da sind in den letzten Jahren sehr viele Flächen und wertvolle Böden verschwunden. Gerade das Verschwinden von landwirtschaftlichen Flächen
führt dazu, dass auf den weniger werdenden Flächen, die wir in Nordrhein-Westfalen haben, der Druck umso größer wird. Die Pachtpreise steigen. Für die Landwirte heißt das, aus den Böden bzw. aus den Flächen schon aus wirtschaftlichen Notwendigkeiten möglichst viel herauszuholen. Auch die Möglichkeit, ökologisch zu wirtschaften, wird dadurch ein Stück weit eingeschränkt; denn ökologisches Wirtschaften erfordert mehr Fläche.
In Ihrer Fraktion da um eine Mehrheit zu ringen, wäre eine Aufgabe, der Sie sich stellen sollten. Ich bin mit dem Bauernverband, den Landwirtschaftskammern und den Landwirtschaftsverbänden auf einer Seite. Wenn es darum geht, bei Stellungnahmen im Zusammenhang mit dem LEP, die in Regionalräten erstellt werden, „Butter bei die Fische“ zu tun, sind Sie aber nicht dabei.
Dann ist es in der Tat ein wenig scheinheilig, sich an dem Thema „Fotovoltaik“ zu vergreifen, weil der Prozentsatz des Flächenverbrauchs durch Fotovoltaik nun einmal sehr gering ist.
Zweite kritische Anmerkung: Sie schmeißen sich hinter den Zug. Das ist längst vorbei. Die Landesregierung hat im Januar dieses Jahres ihre Stellungnahme abgegeben, in der wir genau das, was Sie beantragen, auch im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens reklamiert haben – nämlich, dass die entsprechenden Maßnahmen vorrangig auf Brachflächen oder Konversionsflächen durchzuführen sind. Die Bundesregierung ist leider unserem Anliegen nicht gefolgt. Wir formulieren genauso im derzeitigen Entwurf des
Landesentwicklungsplans, dass Fotovoltaikanlagen auf Freiflächen zu vermeiden sind und stattdessen vorzugsweise die Wiedernutzung von bereits anderweitig belasteten Flächen wie Brachflächen oder Konversionsflächen, Deponien oder Halden zu erfolgen hat.
Diese Grundausrichtung finde ich im Kern richtig. Sie darf aber nicht den Blick darauf verstellen, dass wir jetzt über eine gewisse Zeit von zwei oder drei Jahren ein regelrechtes Bashing der Solarenergie erlebt haben. Aus diesem Tal müssen wir wieder herauskommen. Wir brauchen die Solarenergie. Wir brauchen den Ausbau der Solarenergie, und zwar in der Tat vornehmlich auf Brachflächen, auf Konversionsflächen, auf Deponien. Im Übrigen haben wir in Nordrhein-Westfalen gute Beispiele dafür. In Ostwestfalen gibt es auf einer abgeschlossenen Deponie großflächig Fotovoltaik. Das könnte auf vielen der abgeschlossenen Deponieflächen in Nordrhein-Westfalen stattfinden – im Ruhrgebiet, aber auch im ländlichen Raum.
Da gemeinsam zu handeln und für mehr Genossenschaften zu werben – für Klimagenossen und -genossinnen, die sich hier im bürgerschaftlichen Engagement in der Gemeinschaft im Dorf oder in der Stadt engagieren –, wäre ein Projekt, das Nordrhein-Westfalen gut gebrauchen könnte und uns gut zu Gesicht stehen würde.
Ich würde mich freuen, wenn Sie einerseits in Ihrer Fraktion für den Freiflächenschutz insgesamt werben könnten und dann vielleicht auch für Ihre Fraktion dieses Thema im Zusammenhang mit dem LEP hier vortragen dürften und wir andererseits durch gemeinsame Anstrengungen über die Fraktionsgrenzen hinweg zu mehr Solarenergieprojekten auf den Dächern der Häuser, aber auch auf Deponien, Halden und Konversionsflächen in Nordrhein-Westfalen kämen. Das Land könnte es dringend gebrauchen. – Herzlichen Dank.
Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 16/8295 an den Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz – federführend – sowie an den Ausschuss für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk. Die abschließende Abstimmung soll im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer stimmt diesem Verfahren zu? – Gibt es Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Das war auch nicht anzunehmen. Damit ist einstimmig so entschieden.