Wir haben sie befragt, ob sie sich vorstellen können, ihre berufliche Leistung als Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler an den Hochschulen in Nordrhein-Westfalen fortzusetzen. Die nahezu einheitliche Aussage dieser jungen herausragenden Forscherinnen und Forscher war, dass sie sich dies unter den gegebenen Rahmenbedingungen nicht vorstellen können. Sie gaben als Gründe hierfür an: die unsichere Planbarkeit ihrer beruflichen Karriere, die nicht mögliche Gründung einer Familie wegen der Unplanbarkeit der beruflichen Perspektive und eine geringe Bezahlung.
Damit, liebe Kolleginnen und Kollegen, müssen eigentlich alle in diesem Haus gemerkt haben, dass die Antwort auf die Frage, wie wir die Besten für unsere Hochschulen gewinnen, nur heißen kann, dass wir die Rahmenbedingungen in diesem Land verändern.
Deswegen steht in der Präambel des Rahmenkodexes, den Hochschulleitungen und Landespersonalrätekonferenz ausgehandelt haben: Gute Beschäftigungen des Hochschulpersonals sind unabdingbar, um den Erfolg der Hochschulen in der Trägerschaft des Landes Nordrhein-Westfalen zu verstetigen und weiterhin zu verbessern. Deshalb ist den Unterzeichnern dieser Vereinbarung die Situation der Hochschulbeschäftigten in Wissenschaft und Kunst sowie Technik und Verwaltung ein besonderes Anliegen. – Richtig so!
Für uns ist entscheidend, dass die Sozialpartner in den Hochschulen die von uns geschaffene Möglichkeit des § 34a Hochschulgesetz im Rahmen ihrer Autonomie genutzt haben. Wir wissen, dass die Durchsetzung gemeinsam definierter Standards nur gelingen kann, wenn sich die Hochschulen den gefundenen Ergebnissen auch selbst verpflichtet fühlen. Deswegen geht der Dank meiner Fraktion an die Hochschulleitungen, an die Arbeitnehmervertreter und an das Ministerium, weil Kompromissbereitschaft und Vertrauenskultur notwendig waren, um diesen Kodex zu erarbeiten.
Der Abschluss ist aber auch ein Beleg dafür, dass das Zerrbild der Entmündigung der Hochschulen nichts als inhaltsleere Rhetorik war. An dieser Stelle will ich durchaus darauf hinweisen, dass bereits die erste Hochschule, nämlich die Westfälische Hochschule in Gelsenkirchen, eine entsprechende Vereinbarung unterzeichnet hat.
Aus Zeitgründen werde ich jetzt auf die Inhalte des Rahmenkodex nicht eingehen, aber mir durchaus eine Bemerkung in Richtung CDU mit Blick auf ihren Entschließungsantrag erlauben. Sehr geehrter Herr Dr. Berger, was in Ihrem Entschließungsantrag steht, ist der völlige hochschulpolitische Offenbarungseid der Christdemokraten im Lande NordrheinWestfalen.
Sie haben keinerlei Interesse an den Arbeitsbedingungen der Menschen an den Hochschulen. Und wenn es eines Beweises bedarf, ist es dieser Entschließungsantrag. Sie verweisen auf die entsprechende Rolle des Landes Rheinland- …
„wird aufgefordert, statt des sogenannten ‚Rahmenkodex Gute Arbeit‘ eine Vereinbarung zu erarbeiten, die sich an der Baden-Württembergischen Vereinbarung orientiert.“
„Außerdem stellt die Landesregierung BadenWürttemberg ausdrücklich klar, dass die Hochschulen die Freiheit erhalten, die Mittel entsprechend ihrer jeweiligen Prioritäten einzusetzen.“
Sie haben in jeder Debatte in diesem Haus deutlich gemacht, dass für Sie das Thema „Gute Arbeit“ überhaupt keine Priorität hat. Ihre Hochschulpolitik ist rückwärtsgewandt, inhaltsleer und arbeitnehmerfeindlich. Ihnen sind die Befristungen im Hochschulrecht in Nordrhein-Westfalen und die Arbeitsbedingungen der Menschen in diesem Land egal.
Deswegen ist auch Ihr Beitrag mit der Aufforderung zum Wissenschaftszeitvertragsgesetz nicht glaubwürdig. Sie selbst haben es in der Hand, Einfluss auf die Blockade der Union im Bundesrat zu nehmen, um eine Besserstellung zu erreichen.
Kommen Sie endlich in der Realität an. Stellen Sie sich den Herausforderungen moderner Hochschulpolitik, anstatt hier nur inhaltsleere Phrasen zu dreschen! – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Kollege Bell. – Für die zweite antragstellende Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erteile ich Frau Kollegin Dr. Seidl das Wort.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Trotz aller Unkenrufe der Opposition liegt nun ein Verhandlungsergebnis auf dem Tisch, das sich sehen lassen kann.
Ja, es ist ein Kompromiss, aber ein guter, wie der Präsident der Fachhochschule Köln, Herr Prof. Seeßelberg, im Pressegespräch zum Rahmenkodex betont hat. Zwar hätten sich beide Seiten, die Personalräte wie die Hochschulleitungen, noch Änderungen in die jeweilige Richtung gewünscht, aber
Der Rahmenkodex leistet einen wichtigen Beitrag für den Abbau befristeter Beschäftigungen insbesondere beim wissenschaftlichen Personal, aber auch bei den nichtwissenschaftlich Beschäftigten. Künftig sollen unter anderem mehr Mitarbeiterstellen für Promovierende geschaffen oder ein familiengerechter Umgang mit Teilzeitbeschäftigung erreicht werden.
Ich hoffe, dass alle Beteiligten den Rahmenkodex nun zeitnah unterzeichnen und zügig an die Umsetzung gehen. Die jetzt erreichte Verbesserung der Beschäftigungsmodalitäten ist ja nicht nur für jeden einzelnen Nachwuchswissenschaftler wichtig; sie trägt auch dazu bei, die Hochschulen als Arbeitgeber attraktiver zu machen. Und das wiederum stärkt den Innovationsstandort Nordrhein-Westfalen.
Wir müssen auch konstatieren, dass es bislang in keinem anderen Bundesland ein entsprechendes landesweites Regel- oder Vertragswerk zur Verbesserung der Beschäftigungsbedingungen an Hochschulen gibt, das über das gesetzliche Mindestmaß hinausgeht.
Der nordrhein-westfälische Rahmenkodex ist konkreter und weitgehender als die meisten Selbstverpflichtungen in anderen Ländern, und er geht auch über die Selbstverpflichtungen von HRK und TU9 hinaus. Insofern sind wir in Nordrhein-Westfalen, was das Thema „Gute Arbeit“ im Wissenschaftsbereich angeht, Vorreiter.
Vor diesem Hintergrund erwarten wir jetzt auch von der Bundesregierung, dass sie die Novelle des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes endlich zu einem qualitativ guten Abschluss führt, um flankierend den bundesgesetzlichen Rahmen zu schaffen. Dabei ist ja wohl offensichtlich Ihre Bundesbildungsministerin die Blockiererin, Herr Berger.
Unsere Hochschulen brauchen arbeitsrechtliche Rahmenbedingungen, die ausreichend Raum lassen für Innovationsentwicklung und Nachwuchsförderung und gleichzeitig den Anforderungen guter Beschäftigungsbedingungen gerecht werden.
Im Wissenschaftszeitvertragsgesetz muss endlich die Tarifsperre fallen, bedarf es einer bundesgesetzlichen Begrenzung von befristeten Beschäftigungsverhältnissen, einer stärkeren Berücksichtigung von familiärer Verantwortung und der Anpassung an die erfolgte Umstellung auf die Bachelor- und Masterstudiengänge. Die Vorschläge dazu liegen schon lange auf dem Tisch, meine Damen und Herren.
Lassen Sie mich zum Schluss noch, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, auch auf Ihren Entschließungsantrag eingehen, in dem Sie wieder die alte Leier von der Unterfinanzierung unserer Hochschulen anstimmen.
Tatsache ist, Herr Berger: Der Wissenschaftsetat in Nordrhein-Westfalens steigt seit fünf Jahren um durchschnittlich 6 %
Tatsache ist auch, dass Rot-Grün seit 2010 die Grundfinanzierung der Hochschule in jedem Jahr erhöht hat. Hinzu kommen die Qualitätsverbesserungsmittel und natürlich auch der Hochschulpakt, der hälftig vom Land mitfinanziert wird. Die Mittel alleine für die Hochschulen liegen heute bei 4,6 Milliarden € und damit um rund 1,5 Milliarden € höher als 2010. Rot-Grün kommt also seiner Verantwortung gegenüber den Hochschulen in diesem Punkt nach.
Das heißt, wir haben die Mittel nicht zusammengestrichen, wie es einzelne andere CDU-geführte Landesregierungen gemacht haben, sondern wir haben sie konsequent erhöht.
Darüber hinaus besitzen unsere Hochschulen seit vielen Jahren über die Hochschulvereinbarung – daran möchte ich auch noch einmal erinnern – Planungssicherheit und sind deswegen auch befreit von haushaltsmäßigen Restriktionen. Das haben wir seit 2000, seit 1999.
Genau diese Planungssicherheit, Herr Berger, haben Sie den Hochschulen mit der Ablehnung der Folgevereinbarung im letzten Plenum verweigert. Das ist nicht nur widersprüchlich, sondern das ist aus meiner Sicht geradezu verlogen. Ich bin gespannt, wie Sie das gleich in Ihrem Redebeitrag begründen werden.
Im Sinne der Beschäftigten an unseren Hochschulen kann ich nur an Sie appellieren: Stimmen Sie heute für unseren Antrag zum Rahmenkodex und zeigen Sie damit, dass Ihnen gute Beschäftigungsbedingungen an unseren Hochschulen ein echtes Anliegen sind!
In Richtung Piraten möchte ich feststellen: Bei Ihren Forderungen zum Wissenschaftszeitvertragsgesetz und auch zur Unterzeichnung des Rahmenkodexes stimmen wir mit Ihnen überein, Herr Paul.
Aber was die rechtliche Verselbstständigung der Hochschulen angeht, werden wir diese auf keinen Fall wieder rückgängig machen. Das ist Ihnen aber auch klar. In diesem Sinne können wir dem Antrag auch nicht folgen. – Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Rot-Grün legt uns mit dem Antrag „Rahmenkodex für gute Beschäftigungsbedingungen …“ ein Papier vor, in dem suggeriert werden soll, dass sich die Probleme der Menschen vor Ort durch zentrale Entscheidungen einfach lösen ließen.
Schon einmal vorab, Herr Bell: Wie wirkungslos Ihr Antrag „Rahmenkodex“ ist, zeigt schon Ihr Redebeitrag, in dem Sie mehr als die Hälfte Ihrer Zeit dafür verwendet haben, sich mit dem Entschließungsantrag der Opposition zu befassen,