Über die interessanten freiwilligen Zuzahlungsmöglichkeiten zur Verbesserung der Versorgung sind Sie heute schriftlich aktuell informiert worden – was sehr gut ist.
Im Juni 2013 stimmte der Landtag Nordrhein-Westfalen einem Gesetz zur Unterzeichnung eines gemeinsamen Versorgungswerkes mit dem Landtag Brandenburg zu.
haben wir hier am 13. November 2019 alle gemeinsam dem von den Fraktionen von CDU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen vorgelegten Antrag zum Beitritt der Mitglieder des Landtags Baden-Württemberg zum Versorgungswerk des Landtags Nordrhein-Westfalen und des Landtags Brandenburg zugestimmt.
Trotz aktiver Mitwirkung und Ansprache wurde die AfD nicht nur nicht berücksichtigt, sondern bewusst ignoriert. Das ist Ihr Verständnis von Demokratie. Das haben wir auch heute wieder mehrfach hören dürfen.
Selbstverständlich müssen jetzt die rechtlichen Rahmenbedingungen durch das Gesetz zur Änderung des Versorgungswerksgesetzes NRW und des Abgeordnetengesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen geschaffen werden. Natürlich ist es zu begrüßen, dass die Hinterbliebenenversorgung geregelt ist. Natürlich muss in der Überschrift des Gesetzes nun auch das Mitgliedsland Baden-Württemberg berücksichtigt werden.
Auch wenn die Zusammenarbeit mit der Ärzteversorgung Westfalen-Lippe seit 2005 besteht, ist sie natürlich trotzdem arbeitsintensiv. Darum ist es dringend erforderlich, dem Versorgungswerk auch die Dienstherrenfähigkeit zu verleihen.
Um die dauernde Erfüllbarkeit der Leistungen zu gewährleisten, wurde zum 1. Juli 2019 der Rechnungszinsfuß auf 2,5 % angepasst. Warum ist das so? Wir haben es jetzt schon mehrfach gehört und wissen es alle: Grund ist die seit der Finanzkrise 2008 vermögensvernichtende, ruinöse Zinspolitik der EZB – und eine Besserung ist nicht in Sicht. Natürlich trifft diese Entwicklung auch das Versorgungswerk, und zwar mit voller Härte.
Erschwerend kommt hinzu, dass sich das Versorgungswerk – auch das haben wir schon gehört – noch in der Aufbauphase befindet. Zwar wurde es bereits 2005 gegründet. Aber bei Aufbauphasen geht man von 25 und mehr Jahren aus. Also haben wir noch ein paar Jahre vor uns.
Es muss eine dauerhafte Verlustrücklage aufgebaut werden, was auch Jahr für Jahr erfolgt ist. Das Versorgungswerk geht seiner Sorgfaltspflicht nicht nur absolut gewissenhaft und vorausschauend nach, sondern auch stets in enger Abstimmung mit der Versicherungsaufsicht.
Aus diesem Grund sieht der Gesetzentwurf auch eine anteilige Gewährung eines Zuschusses zur Verlustrücklage des Landes vor, und zwar aus Steuermitteln.
Ein entsprechender Änderungsantrag zu Leistungen an Abgeordnete, ehemalige Abgeordnete und Hinterbliebene nach dem Abgeordnetengesetz mit einem Betrag in Höhe von 400.000 Euro zum Einzelplan 01 wurde von den aufgezählten Fraktionen am
Meine Damen, meine Herren, die „Rheinische Post“ berichtete in der vergangenen Woche wieder einmal über die Zinsproblematik, unter der die gesamte Lebensversicherungsbranche zu leiden hat – Allianz, R+V Leben, AachenMünchener, Debeka Leben und Zurich Deutscher Herold, um nur die fünf größten deutschen Lebensversicherer mit einer Beitragseinnahme von rund 40 Milliarden Euro zu nennen. Der Garantiezins wird mit der Jahreswende auf 0,5 % gesenkt. Hier werden die Altersversorgungen von Millionen von Kunden betroffen – und nicht durch Steuern subventioniert, so wie bei uns privilegierten Abgeordneten. Aus diesem Grund lehnen wir den Gesetzentwurf ab.
Wir kommen zur Abstimmung. Wer dem Gesetzentwurf Drucksache 17/8097 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind SPD, Grüne, CDU und FDP. Wer ist dagegen? – Das sind die Abgeordneten der AfD. Damit ist dieser Gesetzentwurf Drucksache 17/8097 angenommen und in zweiter Lesung verabschiedet.
Antrag der Fraktion der CDU, der Fraktion der SPD, der Fraktion der FDP und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/8096 – Neudruck
Daher kommen wir direkt zur Abstimmung. Die antragstellenden Fraktionen von CDU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen haben direkte Abstimmung beantragt. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Inhalt des Antrags Drucksache 17/8096 – Neudruck. Wer möchte ihm zustimmen? – Das sind SPD, Grüne, CDU und FDP. Wer stimmt dagegen? – Das ist die AfD. Damit ist der Antrag Drucksache 17/8096 angenommen.
Ich eröffne die Aussprache und erteile als erster Rednerin für die Fraktion der SPD der Abgeordneten Frau Blask das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im November dieses Jahres haben wir aus unserer Fraktion und unseren Büros heraus eine Jugendwerkstatt zum Thema „Nachhaltigkeit und verantwortungsbewusster Konsum“ veranstaltet. 25 junge Menschen aus ganz Nordrhein-Westfalen haben uns dort ihre Sorgen und Wünsche, aber auch ihre Prioritäten und Lösungsansätze mitgeteilt.
Wir haben aus diesem Zusammenkommen sehr viel lernen können und sind den Jugendlichen dankbar für ihren konstruktiven Input, der sich an vielen Stellen in den Anträgen zu unserer Themenwoche „Faires NRW“ wiederfindet.
Ein zentraler Aspekt der Diskussion, die wir in der Jugendwerkstatt, aber auch beim Treffen mit den Vertretern der LAG 21 geführt haben, war die Frage, wie man an welcher Stelle vorangehen kann, ja, auch ein Beispiel sein kann. Denn eines ist uns in den Gesprächen sehr klar geworden: Das Thema „Nachhaltigkeit“ ist kein Nischenthema mehr. Den Bürgerinnen und Bürgern ist bewusst, dass ihr tägliches Handeln Konsequenzen für die Umwelt und für das soziale Gefüge hat.
Das gilt insbesondere für ihre Kaufentscheidungen. Diese haben oftmals globale Auswirkungen. Minenunglücke in Südamerika, eingestürzte Textilfabriken in Südostasien: Viele Menschen haben schon lange verstanden, dass diese Katastrophen zwar sehr weit weg passieren, aber einen ganz unmittelbaren Bezug dazu haben, ob wir hierzulande darauf achten, was für Produkte wir kaufen. Auch anlässlich großer Unglücke wie des Einsturzes der Textilfabrik in Bangladesch vor sechs Jahren rücken Produktionsbedingungen und Lieferketten mehr und mehr in den Vordergrund.
Ein Beispiel: Jede x-beliebige Jeanshose – ich nehme einmal an, jeder von uns hat mindestens eine davon im Schrank – hat schon, bevor sie im Laden angekommen ist, durchschnittlich 45.000 km hinter sich gebracht. Ehe diese Jeans ihre Weltumrundung antreten konnte, wurden für ihre Produktion übrigens über 12.000 l Wasser verbraucht.
tigkeitsthemen und sozialer Verantwortung schmücken, die Realität aber häufig eine ganz andere ist. Eine aktuelle Marktumfrage von W&V hat ergeben, dass sich über die Hälfte der Deutschen stark für das Thema „Nachhaltigkeit“ interessiert, ein Drittel aber die Bemühungen der Unternehmen für unglaubwürdig erachtet.
Daran lassen sich zwei Dinge ablesen: Erstens. Die Verbraucherinnen und Verbraucher wollen nachhaltiger konsumieren und leben. Zweitens. Die Verbraucherinnen und Verbraucher verstehen, was Greenwashing bedeutet, und wollen mehr Sicherheit, dass sie auch wirklich nachhaltige Produkte kaufen.
Wir fordern aber noch mehr. Wir wollen eine eigene Landesstrategie für nachhaltigen Konsum, die den Nationalen Aktionsplan der Bundesregierung auf die Landesebene herunterbricht und verbindliche, nachprüfbare Ziele definiert und festlegt.
Es gilt, diese Aspekte in die Weiterentwicklung der Nachhaltigkeitsstrategie in NRW einzubinden. Wir fordern die Landesregierung dazu auf, einen landesweiten Preis für nachhaltigen Konsum auszuloben, um ein Signal zu setzen und den zahlreichen in diesem Bereich bereits aktiven Initiativen aus der Zivilgesellschaft und insbesondere auch aus der Wirtschaft mehr Aufmerksamkeit und Sichtbarkeit zu verschaffen. Mit diesem Landespreis könnte man BestPractice-Beispiele nicht nur prämieren, sondern sie sinnbildlich und buchstäblich auf die Landkarte setzen. Eine solche Landkarte hat die Verbraucherzentrale NRW virtuell bereits eingerichtet. Für die Wirtschaft fehlt das noch.
Das bedeutet, dass wir die Verbraucherinnen und Verbraucher in ihren Bemühungen unterstützen müssen und selbst mit gutem Beispiel vorangehen sollten.
Zu diesem Zweck haben wir unseren Antrag zum verantwortungsvollen Konsum hier und heute in den Landtag eingebracht. Denn NRW ist ein Verbraucherland. Die Verbraucherzentrale NRW und ihre Arbeit haben eine starke Tradition. Das hat sich bisher auch in der Verbraucherpolitik ausgedrückt. Unter Rot-Grün verpflichtete sich NRW 2016 seinerzeit als erstes Bundesland, die globalen Nachhaltigkeitsziele des New Yorker UN-Gipfels von 2015 umzusetzen, und hat dazu ein Ziel- und Indikatorensystem für zentrale Handlungsfelder festgelegt.
Auf die Weiterentwicklung der von Schwarz-Gelb angekündigten Nachhaltigkeitsstrategie warten wir übrigens bis heute. Angekündigt war „irgendwie Mitte 2019“.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es geht uns hier also um ganz praktisch einzusetzende Werkzeuge, die wir den Bürgerinnen und Bürgern, die nachhaltiger und verantwortungsbewusster leben wollen, an die Hand geben können.
Wir fordern, dass nachhaltige Produkte zum Mainstream werden. Am Ende ist es doch wie im Sport: Macht es wirklich Spaß, zu gewinnen, wenn man nicht fair gespielt hat? Wir finden, dass NRW beides kann: fair spielen und gewinnen.
Vielen Dank, Frau Kollegin. – Für die CDU-Fraktion erteile ich nun dem Abgeordneten Herrn Schmitz das Wort. Es ist übrigens seine erste Rede.
(Stefan Kämmerling [SPD]: Aber nur in dieser Legislaturperiode! Deswegen sind Zwischen- rufe trotzdem möglich!)
Herr Präsident! Werte Kollegen! Herr Kämmerling hat es richtig gesagt: Das ist meine erste Rede in dieser Legislaturperiode. Nichtsdestotrotz freut es mich sehr, wieder hier zu stehen. Jeder, der weiß, dass es auch anders sein kann, wird das verstehen.