Wir sind klar, wo Sie herumeiern. Denn das tun Sie. Der Kappungsgrenzenverordnung haben Sie noch eine Galgenfrist von einem Jahr gegeben, um das Ergebnis der Evaluation abzuwarten. Wir hatten, ehrlich gesagt, eher das Gefühl, dass Ihre kommunalen Praktiker gesagt haben: Lasst davon mal die Hände weg.
Das Wohnungsaufsichtsgesetz wollen Sie jetzt auch unverändert lassen – kein Wunder nach der mehr als positiven Bilanz, die wir in der letzten Ausschusssitzung gehört haben. Wir sind zwar nach wie vor der Auffassung, dass es gemeinsam mit den Kommunen besonders in § 10 der Zweckentfremdungsverordnung weiterentwickelt werden sollte, aber immerhin ist Nicht-Abschaffen ja auch schon mal was.
Jetzt hat die Landesregierung zur Sitzung am 27. März die Vorlage eines Evaluationsberichts angekündigt. Das ist aber für die Umwandlungsverordnung zu spät, die an diesem Tage ausläuft.
Wissen Sie, wenn man wirklich etwas erhalten oder verbessern will, dann packt man es anders an, als Sie das hier getan haben.
Dann müssten wir auch unseren Antrag nicht stellen. Deshalb noch einmal unsere Bitte: Kommen Sie aus Ihrem Graben heraus. Ich ahne ja schon, was die Vertreter der Koalition hier gleich für ein Feuer abbrennen wollen.
Es geht nicht darum, Eigentum zu verbieten oder abzuschaffen oder dies gar von oben vorzuschreiben. Im Gegenteil, wir wissen auch, dass es Fälle gibt, in denen es überaus sinnvoll sein kann, Mietwohnungen in Eigentum umzuwandeln. Es geht bei all den mieterschutzrechtlichen Verordnungen und auch bei der Umwandlungsverordnung darum, den Kommunen, die doch am besten wissen, wo was notwendig ist, eine möglichst breite Palette an Instrumenten an die Hand zu geben, die sie nutzen können oder auch nicht, um die Interessen der Mieterinnen und Mieter zu schützen. Diese Instrumente per se verstummen zu lassen, ist der falsche Weg, meine Damen und Herren.
Deshalb: Sorgen Sie hier und heute mit uns dafür, dass die Geltungsdauer der Umwandlungsverordnung umgehend verlängert wird, damit die Landesregierung ihrer sozialpolitischen Verantwortung nachkommt, die Verunsicherung der Mieterinnen und Mieter beendet wird und der landesrechtliche Mieterschutz erhalten bzw. gestärkt wird. Stimmen Sie unserem Antrag zu! – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Lieber Herr Kollege Becker, gerade im Interesse unserer Mieterinnen und Mieter in Nordrhein-Westfalen sollten wir uns kritisch und konstruktiv mit den Instrumenten des Wohnungsmarktes und genauso mit deren Zweckmäßigkeit und Wirksamkeit auseinandersetzen. Und nur weil das Wort „Mieterschutz“ auf der Verpackung Ihres Antrages steht, ist dort noch lange kein effektiver Mieterschutz drin, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Der Antrag der SPD kommt vielleicht zu einem für Sie politisch opportunen, aber mit Blick auf die Fakten schlichtweg falschen Zeitpunkt; denn jeder, der sich ein wenig mit der Bau- und Wohnungspolitik in unserem Land beschäftigt, weiß – Sie haben es sogar gerade selber in der Debatte zur Kenntnis genommen –, dass die Landesregierung noch vor dem Auslaufen der Umwandlungsverordnung ein Mantelgutachten vorlegen wird. Dieses wird sich mit der tatsächlichen Wirksamkeit
sämtlicher mietrechtlicher Verordnungen des Landes auseinandersetzen, welche da sind: die Mietpreisbegrenzungs-, die Kappungsgrenzen-, die Kündigungssperrfrist- und die hier gegenständliche Umwandlungsverordnung.
Vor diesem Hintergrund sollten wir zunächst einmal das Ergebnis dieser Evaluation abwarten. Dann wird die Landesregierung auch zu einer evidenzbasierten und seriösen Entscheidung hinsichtlich der Umwandlungsverordnung kommen.
Aber um Evidenz und seriöse Entscheidungen geht es Ihnen offenbar gar nicht; denn wieder einmal verengen Sie Ihren Blick hier mit dem Antrag allein auf die Extreme, und Ihre Rede hat das unterstrichen.
Ich meine, allein die Überschrift Ihres Antrags weckt Erwartungen, die eine Umwandlungsverordnung schlicht nicht erfüllen kann. Sie sprechen – ich zitiere – die soziale Realität des gesamten Wohnungsmarktes in Nordrhein-Westfalen an.
Wenn Sie sich aber vor Einbringung dieses Antrags einmal die Mühe gemacht hätten und einen Blick darauf gerichtet hätten, wo denn in unserem Bundesland die Umwandlungsverordnung überhaupt greift, so hätten Sie sich Ihren Antrag vermutlich sparen können; denn die Realität sieht so aus: Lediglich in zwei Kommunen, nämlich in Aachen und in Köln und dort auch nur in zwei Bereichen eines einzelnen Stadtteils, kann der zusätzliche Genehmigungstatbestand, den die Umwandlungsverordnung für die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen vorsieht, überhaupt zur Anwendung kommen. Das betrifft also im ganzen Land eine Fläche, die noch nicht einmal der einer kleinen Gemeinde entspricht.
Im Übrigen kann das auch nur auf der Grundlage einer Milieuschutzsatzung nach dem Baugesetzbuch passieren. Die besteht in diesen beiden Stadtteilen schon seit den 90er-Jahren. Auch werden in der Realität in beiden Städten Umwandlungen in der Regel völlig problemlos genehmigt. Das lässt zumindest einmal eine kritische Auseinandersetzung mit dem tatsächlichen Nutzen dieser von Ihnen jetzt so übertrieben dargestellten Verordnung zu.
Im Ergebnis geht es bei sämtlichen mietrechtlichen Verordnungen ohnehin um die Symptome und nicht um die Bekämpfung der eigentlichen Ursachen.
Eines möchte ich hier auch noch einmal klarstellen, Herr Kollege Becker: Wir als NRW-Koalition haben nicht dem Mieterschutz in unserem Land den Kampf angesagt, wie Sie es hier unverschämterweise behaupten.
Dazu haben wir bereits zahlreiche wichtige Maßnahmen auf den Weg gebracht. So haben wir die Landesbauordnung modernisiert und entbürokratisiert. Wir haben den Landesentwicklungsplan zukunftsfest gestaltet, haben darin Möglichkeiten für mehr Wohnraum geschaffen. Wir haben die Landesinitiative „Bau.Land.Leben“ auf den Weg gebracht, um insbesondere das Problem der Grundstücksknappheit, den Flaschenhals, in den Griff zu bekommen. Und wir haben die öffentliche Wohnraumförderung mit einem Rekordvolumen von 1,1 Milliarden Euro jährlich und zeitgemäßen Förderkonditionen für Geschosswohnungsbau sowie für Eigentum ausgestattet, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Ich erkläre es Ihnen gerne noch einmal: All diese Maßnahmen brauchen nun Zeit, um ihre volle Wirkung zu entfalten. Uns allen sollte doch klar sein, dass sich rot-grüne Missstände, die sich über Jahre, ja sogar Jahrzehnte entwickelt haben, nicht innerhalb von zweieinhalb Jahren vollständig beseitigen lassen.
Herr Kollege Becker, tun Sie uns also den Gefallen: Lassen Sie solche Showanträge in Ihrer Schublade und bringen Sie sich stattdessen mit wirklich konstruktiven Vorschlägen für eine Verbesserung der Wohnungsmarktsituation vor allem in den Ballungszentren in Nordrhein-Westfalen ein.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Sozialdemokraten behaupten in ihrem Antrag, 10 Millionen Mieterinnen und Mieter in Nordrhein-Westfalen fühlten sich hinsichtlich ihrer Existenz stark verunsichert. Das liege auch daran, dass die von uns getragene Landesregierung die am Monatsende auslaufende Umwandlungsverordnung noch nicht verlängert habe.
Und worum geht es bei dieser Verordnung eigentlich? Ist sie überhaupt geeignet, Mieterinnen und Mieter zu schützen?
Fakt ist, wie wir heute wissen, dass die Umwandlungsverordnung gar nicht landesweit gilt. Sie kommt derzeit nur in zwei Gebieten zur Anwendung: in Aachen östlich des Doms im Viertel rund um die Dennewartstraße und die Passstraße sowie in Köln in der Stegerwaldsiedlung. Also von wegen 10 Millionen Mieterinnen und Mieter! Mit der Umwandlungsverordnung soll in diesen beiden Gebieten verhindert werden, dass die jetzigen Mieter durch potenzielle Wohneigentümer, die die Wohnungen dann für sich nutzen wollen, verdrängt werden.
Wer sich an den Wohnungsmärkten auskennt, weiß, dass das ein eher seltener Fall ist – zumal die Mieterinnen und Mieter im Falle einer Umwandlung ihres Wohnraums in Eigentum ohnehin durch eine andere Verordnung, die Kündigungssperrfristverordnung, wirksam geschützt sind. Kann einem Mieter nach einer Umwandlung vom neuen Eigentümer, der die Wohnung selbst nutzen will, schon nach Bundesrecht drei Jahre lang nicht gekündigt werden, besteht nach Landesrecht in vielen Gebieten ein darüber hinausgehender Schutz von bis zu acht Jahren.
In der Praxis kenne ich daher kaum Fälle, in denen die Umwandlungsverordnung Mieterinnen und Mieter schützen müsste – zumal ein Mieter nach Umwandlung und Verkauf der von ihm gemieteten Wohnung gerade bei einem privaten Kleinvermieter vergleichsweise gut aufgehoben ist. Denn ein privater Kleinvermieter ist an einem langfristig auskömmlichen, für beide Vertragsparteien zufriedenstellenden Mietverhältnis in besonderer Weise interessiert. – Oder sehen Sie das anders, Herr Becker?
Für uns Freie Demokraten kann daher ganz klar gesagt werden: Wenn in Nordrhein-Westfalen die Mieterinnen und Mieter verunsichert werden, dann durch die Desinformation und die Unterstellungen dieser SPD-Landtagsfraktion.
Wie in der Schulpolitik erkennt der aufmerksame Beobachter auch in der Wohnungspolitik recht deutlich, wie Sie mit Sorgen und Nöten der Menschen im Land Ihren Vorteil suchen, um bei den nächsten Wahlen wieder Land zu gewinnen.
Mein Vorschlag an Sie – auch an den Kollegen Ott –: Warten wir doch einmal gemeinsam in Ruhe ab – es sind nur noch wenige Tage –, was die vom Ministerium in Auftrag gegebene unabhängige Untersuchung der Wirkungsweise der NRW-Wohnungsmarktverordnung an objektiven Erkenntnissen bringt. Ministerin Scharrenbach hat schon vor Längerem angekündigt, dass dieses Gutachten im Frühling des Jahres vorgelegt wird.
Der Frühling beginnt bekanntlich in wenigen Tagen, nämlich am 20. März. Das ist also auch noch rechtzeitig vor dem Auslaufen der Umwandlungsverordnung.
Das ist der Unterschied zwischen Ihnen und uns von der NRW-Koalition, den Sie mit diesem vorschnellen Antrag erneut dokumentieren. Sie betreiben eine Wohnungspolitik, die Regelungen fordert, um das gesellschaftliche Misstrauen zwischen Mietern und Vermietern zu vertiefen. Wir dagegen sind bestrebt, unsere Wohnungspolitik auf den objektiven Verhältnissen an den Wohnungsmärkten in NordrheinWestfalen aufzubauen.
(Jochen Ott [SPD]: Deshalb gibt es ja auch das große Bündnis! Weil das so erfolgreich ist, was Sie da machen!)
Wir hinterfragen, ob vermeintlich zum Schutze der Mieter getroffene Regelungen diesen wirklich helfen oder womöglich unsere Bemühungen konterkarieren, immer mehr Menschen in Nordrhein-Westfalen zu ermöglichen, preisgünstig so zu wohnen, wo sie es sich wünschen und wie sie es brauchen.