Protokoll der Sitzung vom 17.02.2000

Wir möchten unsere Zustimmung aber auch mit der Bitte ver

binden, dass es auch mit anderen Gruppen, die in der Vergangenheit unter unserer Geschichte gelitten haben- ich spreche einmal die Gruppen Sinti und Roma, aber auch die Zwangsarbeiter an -, zum Abschluss von Verträgen kommt, die - nicht das Leid mildern können, was geschehen ist- ein StOck Anerkennung ausdrücken können.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Im Ausschuss haben wir uns sehr detailliert noch einmal mit dem Vertrag beschäftigt und noch einmal einige Details klären können. Die jährlich 500 000 DM, die an den Jüdischen Landesverband gezahlt werden sollen, sollen aufgrund von Voraussetzungen ähnlich wie bei anderen Religionsgemeinschaften gezahlt werden. Das ist gut so. Das begrüßen wir, aber wir haben auch angesprochen, dass wir uns auch wünschen, dass auch bei der Zuwendung die Kriterien angelegt werden, die auch bei anderen Gruppen an den Tag gelegt werden, nämlich die Vorlage von Wirtschaftplänen, die Prüfungen im Haushalts- und Finanzausschuss bzw. auch die Prüfungen durch Wirtschaftsprüfer. Dies ist zugesagt. Es ist schön, dass das in diesen Bahnen läuft.

Allerdings bitten wir auch, dass man gegebenenfalls in einigen Jahren einen Zwischenbericht vorlegt; denn diese Voraussetzungen wurden nicht in den Vertrag eingebunden, sondern sie wurden zur Erklärung noch einmal dargestellt.

Sie sind also nicht schriftlich niedergelegt. Sie sind eine Selbstverständlichkeit, wenn wir unsere Landeshaushaltsordnung betrachten.

Wir haben also keine Einwände gegen den Vertrag und das Gesetz. Wir sehen einen kleinen Schritt hin dazu, dass den Jüdischen Gemeinden, die in Rheinland-pfalz gerade im Aufbruch begriffen sind, eine Anerkennung gegeben wird. Wir stimmen deshalb vorbehaltlos diesem Artikelgesetz zu.

Danke schön.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Für die F.D.P.-Fraktion erteile ich der Abgeordneten Frau

Pa hier das Wort.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Mit dem Landesgesetz zu dem Vertrag zwischen dem Land Rheinland-Pfalz und dem Landesverband der JOdischen Gemeinden in Rheinland-Pfalz treten wir in den großen Kreis jener Bundesländer ein, die inzwischen ebenfalls Staatsverträge mit den JOdi

schen Gemeinden ihres jeweiligen Landes geschlossen haben.

Welche Situation ändern wir mit diesem Vertrag? Der seit 1959 bestehende Landesverband umfasst derzeit die fonf Jü

dischen Gemeinden Rheinpfalz, Koblenz, Trier, Mainz und Bad Kreuznach. Sie bekamen bis 1998 eine institutionelle Förderung in Höhe von 27 000 DM im Jahr. Nach Auslaufen einer AB-Maßnahme des Landesarbeitsamts fOr einen Sozialarbeiter Obernahm das Land diese Kosten in Fortführung dieser dringend notwendigen Arbeit mit weiteren rund 60 000 DM im Jahr. Da die JOdische Gemeinde in Mainz durch ihr Wachsen in ihren Räumen nicht auch noch den Landesverband beherbergen konnte, wurde es mit Hilfe des Landes möglich, eigene Räume und die Verbesserung der personellen Situation seit 1999 zu bewerkstelligen. Wir können damit ein ständig steigendes Engagement des Landes fOr die JOdischen Ge

meinden feststellen.

Meine Damen und Herren, diese notwendigen Aktivitäten lassen sich schon allein darin begranden, dass seit dem Beschluss des Bundes zur Aufnahme von KontingentfiOchtlingen aus der ehemaligen Sowjetunion gerade die Einwanderung jüdischer Emigranten stark wuchs. FOr die kleinen JOdischen Gemeinden in Rheinland-P1alz bedeutete dies seit 1990 eine VerfOnffachung ihrer MitgliederzahL Dabei darf nicht Obersehen werden, dass die Einwanderungszahlen noch wesentlich höher liegen.

Wenn sich auch nicht jeder zum Eintritt in eine JOdische Gemeinde entscheiden möchte, stehen die JOdischen Gemeinden doch vor der großen Aufgabe, einem immer weiter wachsenden Personenkreis Hilfe und neue Geborgenheit in einem fOr die Emigranten doch sehr fremden Land zukommen zu lassen.

Meine Damen und Herren, dieser sozialen Aufgabe, die einen breiten Bogen spannen muss- vom Sprachunterricht Ober all

gemeine Integrationsarbeit bis hin zu Hilfen bei Behördengängen-, bedarf es sowohl gestiegener personeller als auch finanzieller Ressourcen. Die Zentrale Wohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland bietet in vielfältigerWeise beispielsweise unterschiedlichste Seminare fOr einzelne Berufsgruppen, die

es innerhalb der jüdischen Emigranten gibt, an. Dies ist ein

wirklich wichtiger Baustein, um wieder bei uns im Berufsleben Fuß fassen zu können. Aber auch in diesem Bereich muss der Landesverband seinen Mitgliedern oft finanzielle Hilfe bereitstellen, damit sie diese Chance auch nutzen können.

Meine Damen und Herren, neben den aus der Sozialarbeit des Landesverbandes sich ergebenden Herausforderungen dürfen die aus der Religionsausübung erwachsenden Aufgaben nicht vernachlässigt werden. Der Religionsunterricht fOr alle Altersstufen muss oft erst wieder zu religiösen Grundsät

zen hinführen, die in der angestammten Heimat nicht mehr gelebt und damit auch nicht mehr erlebt werden konnten. Zu diesem sich neu entfaltenden religiösen Leben gehört ein Rabbiner. Nur auf der Basis einer durch einen Staatsvertrag festgelegten finanziellen Aufwendung des Landes fOr die Jüdischen Gemeinden wird sich dies endlich verwirklichen las

sen, und der Landesverband hegt auch schon lange diesen Wunsch.

Meine Damen und Herren, mit dem Staatsvertrag wird Planungs- und Haushaltssicherheit fOr die JOdischen Gemeinden geschaffen. Er lässt auch - was die Höhe der Landesleistungen betrifft- Spielraum zu, um der weiteren Entwicklung der Mitglieder- und Gemeindezahlen ggf. Rechnung tragen zu können. Mit dem Betrag von 500 000 DM erhöhen wir das finanzielle Engagementdes Landes gegenOber den JOdischen Gemeinden ganz wesentlich. Im Vergleich zu anderen Bundesländernist dies noch immer kein Spitzenbetrag, aber er ist durchaus geeignet, das langsam sich wieder entwickelnde jüdische Gemeindeleben doch wesentlich zu fördern. Vergessenwir nicht, damit gewinnen auch wir etwas zurück: Kulturelle Wurzeln, die das Judentum in unserem Land in einer langen geschichtlichen Tradition hervorbrachte, können endlich wieder gepflegt werden.

Vielen Dank.

(Beifall der F.D.P. und der SPD)

Ich erteile Staatsministerin Frau Dr. Götte das Wort.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Bundespräsident hat gestern in seiner Rede vor d.er Knesseth in Jerusalem erklärt:

,.Zum heutigen Deutschland gehören auch die wieder wach

senden JOdischen Gemeinden. Sie sind ein fester Teil des Lebens in unserem Land."

Diese Äußerung gilt auch fOr das jüdische Leben in Rheinland-Pfalz mit seinen fOnf Kultusgemeinden in Bad Kreuz

nach, Koblenz, Mainz, der Rheinpfalz und Trier, die zu einer neuen BIOte gelangt sind.

Wir haben bereits gehört, dass sich die Mitgliederzahl zwischen 1996 und 1998 von 614 auf nun 1 372 erhöht hat und zwischenzeitlich weitere 1 000 Zuwanderer angekommen

sind.

Deshalb war der 3. Dezember 1999 ein wichtiges Datum in der Geschichte des Landes Rheinland-P1alz; denn an diesem Tag wurde der Staatsvertrag mit dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden vom Ministerpräsidenten und Vertreterinnen und Vertretern des Landesverbandes unterzeichnet.

Dieser Staatsvertrag sieht zunächst fOr fOnf Jahre die regelmäßige Zuwendung in Höhe von 500 000 DM vor, mit der die religiöse und kulturelle Betreuung der Zuwanderinnen und

Zuwanderer ermöglicht werden soll. Die erforderlichen Mit

tel sind - wie Sie aus den Haushaltsberatungen wissen - in meinem Einzelplan veranschlagt.

Herr Dahm, die zweckentsprechende Verwendung der Landesleistungen muss lediglich durch einen unabhängigen WirtschaftsprOfer bestätigt werden. Aber es geht nicht nur um dieses Geld, und es geht nicht nur um die weiteren Summen, die wir natOrlich nach wie vor ausgeben wollen, wenn wir dieses gemeinsame Erbe pflegen wollen. ln den vergan

geneo Jahren sind sowohl Mittel der Denkmalpflege als auch Mittel aus der Kulturstiftung investiert worden, die sich sehr stark auf jOdische Kulturdenkmäler konzentriert haben. Vielmehr geht es um Rechtssicherheit. Es geht darum, im Bewusstsein der geschichtlichen Verantwortung des Landes fOr seine jOdischen MitbOrgerinnen und MitbOrger das Unsere dazu beizutragen, dass die Integration der Zuwanderinnen und Zuwanderer erfolgreich verläuft und die religiösen und kulturellen Bedarfnisse auch vor dem Hintergrund der struk

turellen Veränderungen von den Gemeinden befriedigt werden können. Es geht um einen vertraglichen Rechtsanspruch, den es bisher in dieser Weise nicht gegeben hat. Es geht darum, eine bislang gegenOber den beiden großen christlichen Kirchen bestehende Ungleichheit auszuräumen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, vor diesem Hinter

grund danke ich Ihnen, dass Sie dem Landesgesetz zum Staatsvertrag zwischen dem Land Rheinland-Pialz und dem Landesverband der JOdischen Gemeinden Ihre Zustimmung erteilen wollen. (Beifall der SPD und der F.D.P.)

Meine Damen und Herren, da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, kommen wir zur unmittelbaren Abstimmung Ober den Gesetzentwurf - Drucksache 13/5159 - in zweiter Beratung, da die BE)!schlussempfehlung die unveränderte Annahme empfiehlt.

Wer diesem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!- Danke schön!- Das ist einstimmig so beschlossen.

Wir kommen zur Schlussabstimmung. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetz in der Schlussabstimmung zustimmen möchten,

sich von ihrem Platz zu erheben! - Danke! - Auch dies ist einstimmig.

Mei_ne Damen und Herren, ich rufe Punkt 12 der Tagesordnung auf:

Landesgesetz zur Änderung des Landesgesetzes über den Verfassungsgerichtshof Gesetzentwurf der Landesregierung -Drucksache 13/5385Erste Beratung