zes, in dem die Rundfunkfreiheit geregelt ist, bedeuten. Das Recht des Artikels 5 des Grundgesetzes findet jedoch seine Schranken in gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz der Jugend und der Menschenwürde, die ausdrücklich in§ 32 Abs. 1 des Landesgesetzes zu dem Vierten Rundfunkänderungsstaatsvertrag aufgeführt werden.
erst nach- ich betone das- der Ausstrahlung dieser Sendung beurteilt werden, da es sich bei der Sendung.. Big Brother" nicht um eine Live-Sendung, sondern um eine Aufzeichnung handelt. Dabei könnten Szenen, die ausdrücklich gegen § 32 des Landesgesetzes zu dem Vierten Rundfunkänderungsstaatsvertrag verstoßen, nicht ausgest~hlt werden. Deshalb teilt die F.D.P.-Fraktion die Auffassung der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten, die nach einer Sitzung in DOsseidorf darauf hingewiesen haben, dass die Medienan
stalten konkrete Programme erst nach der Ausstrahlung auf mögliche Rechtsverstöße prüfen können. Dies gebietet das Zensurverbot.
Die F.D.P.-Fraktion vertritt allerdings die Auffassung, dass die privaten Rundfunktveranstalter auch darüber nachdenken müssen, inwieweit sie ihrer Verpflichtung zur Selbstkontrolle bei der Ausstrahlung solcher voyeuristischer Sendungen nachkommen. Dabei darf die Einschaltquote nicht der alleinige Maßstab für die Produktion und Ausstrahlung einer Fernsehsendung sein.
Sicherlich ist dem Professor für Kommunikationsrecht an der Universität Rostock, Herrn Gersdorf, zuzustimmen, der fest
Gründen des guten Geschmacks bestimmte Sendeinhalte zu verbieten. Niemand hat das Recht, gleichsam mit der golde
Auf der anderen Seite muss von den Sendeanbietern gefor· dert werden, dass sie ihren Auftrag zur Selbstkontrolle auch ernst nehmen und praktizieren.
Freiheit ist für Liberale irnmer auch mit Verantwortung verbunden. Freiheit und Verantwortung gehören untrennbar zusammen. Es ist deshalb außerordentlich wichtig, dass wir bei der Behandlung dieses Themas davon ausgehen, dass der Begriff der Selbstkontrolle eine ganz wesentliche Funktion hat, nämlich die Aufrechterhaltung der Informations- und Meinungsfreiheit.
nisterpräsident Beck hat als Ministerpräsident und Vorsitzender der Rundfunkkommission der Länder die LPR Hessen dazu aufgefordert, die geplante Sendung.. Big Brother" zu verhindern. Die LPR Hessen hat allerdings bisher keinen Erfolg gehabt, die Verhinderung dieses Sendeformats in die Wege zu leiten. Sie wird im Vorfeld- ich finde das bedauerlich, aber
Ich denke, alle im Hause wissen, dass durch eine Vorfelddiskussioneine solche Sendung nicht zu stoppen ist, dass im Vorfeld keine rechtliche Handhabe gegen eine solche Sendung
rer Sendungen ist es ungeheuer schwierig, Verstöße gegen die Menschenwürde direkt nachzuweisen. Wir kennen das aus der bisherigen Praxis aller anderen Sendungen, in denen auch schon gegen die Menschenwürde verstoßen wurde. Es ist nicht das erste Mal und 'keine einzigartige Sache.
Kurt Beck ist- in dem Fall sage ich leider, aber es ist durch das juristische Umfeld so bedingt- mit seinem Vorhaben geschei
tert, diese Sendung im Vorfeld zu verhindern. Er hat - auch das ist leider bedauerlich- dadurch Werbung far die Sendung betrieben. Diejenigen,.die im Vorfeld aber die Sendung diskutieren- wir massen es auch·, werden dem Veranstalter die
Es ist zu befOrchten, dass in Deutschland zum Glack hoffentlich nicht 70 %, aber dennoch hohe Einschaltquoten vorauszusehen sind und erreicht werden.
Wir wollen verhindern, dass solche Werbung betrieben wird. Wir wollen, dass sich private Rundfunkveranstalter in Verantwortung begeben und dass sie freiwillig handeln. Wir wollen aber auch die Aufsichtsrechte der Landesmedienanstalten und des Gesetzgebers stärken. Herr Ministerpräsident, dazu gab es leider von Ihnen bisher noch keine konkreten Vorschläge Ober den Rundfunkstaatsvertrag hinaus.
Es ist sehr bedauerlich, dass dann die privaten Veranstalter sozusagen die Luft aus den Drohgebärden herauslassen können. Genau das ist es, wovor wir warnen, dass es Diskussionen im Vorfeld gibt und solche Sendungen am Schluss nicht verhindert werden können. Die gesetzliche Grundlage ist, wie sie ist. Die Sendungen können dann mit viel mehr Aufmerksamkeit als vorher betrieben werden.
Ich möchte noch einmal deutlich sagen, um es klarzustellen: Auch ich finde solche Sendungen äußerst geschmacklos. Ich finde sie nicht interessant.
tionsstufen Nummern 2 und 3 sind, die mit diesem Sendeformat betrieben werden. Es ist noch nicht das Ende der Fahnenstange von dem, was auf uns zukommt, erreicht. Wir mOssen deutlich sagen, wie wir dazu stehen. Meine Damen und Herren von der SPD, lamentieren allein reicht aber nicht. Wir
mOssen darOber reden, wie wir solche Sendungen verhindern können. Wirmassen sehen, in welcher Medienrealität wir leben.
Im Kampf um die Quote zählt nur die Quantität der Zuschauer und nicht die Qualität der Sendung. Die privaten Rundfunkveranstalterhaben versucht, mit billigen Sexfilmen eine Quote zu erreichen, die sie ohne diese nicht erreichen könn
ten. Die billigen Sexfilme werden die Quote auf Dauer aber nicht sichern. Deshalb gibt es solche äußerst fantasielosen, bedauerlichen und dem schlechten Geschmack frönenden Sendungen, wie sie jetzt angekOndigt werden. Wir werden uns damit auseinandersetzen mOssen.
Es werden zurzeit Sendungen ausgestrahlt - ich erinnere an die Diskussion Oberdie Schmuddel-Talkshows-, die gegen die MenschenwOrde verstoßen. Herr Creutzmann, ob Kinder die
se Sendungen sehen, ist zwar nicht egal, aber sekundär. Die Produktion dieser Sendungen, die auch in Rheinland-Pfalz lizenziert werden, verstößt bereits gegen die Menschenrechte, weil in den Talkshows selbst die MenschenwOrde der Mitspielenden verletzt wird.
in der ein 11-jähriges Kind von seiner Mutter Obelst beschimpft wurde. Wir haben Einspruch erhoben und ein Bußgeldverfahren eröffnet. Das Bußgeldverfahren ist anhängig. Wir haben ein Bußgeld in Höhe von 100 000 DM vorgeschlagen, aber der Sender zahlt noch nicht. ln gleicher Zeit werden aber weitere Schmuddel-Talkshows gezeigt und weitere Menschenrechtsverletzungen und weitere Verletzungen der Menschenworde täglich Ober die Bildschirme geflimmert. Das ist unser Problem.