Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Ziele des vorliegenden Gesetzes sind einsichtig und vom Minister klar dargelegt worden. Die Ziele sind:
2. Bearbeitung, Bewilligung und. Finanzierung aus· einer Hand, die diese landesrechtliche. Neuregelung ·nun forciert, wird dem vielfältigen Ruf nach vereinfachten Verwaltungsabläufen gerecht.
3. Damit wird gleichzeitig ·eine gerechtere Lastenverteilung durch die Aufgabe des Einstimmigkeitsprinzips erreicht.
4. Eine Verbesserung ergibt sich auch aus der Regelung zur :Erstattung in Umzugsfällen. Das ist etwas, was vor Ort beson
5. Einem weiteren wichtigen Anliegen der Landkreise wurde im neuen § 16- jedenfalls soweit dies dem Landesgesetzgeber möglich ist- entsprochen. Es geht dabei um die Beteili
gung sozial erfahrener Personen im Widerspruchsverfahren. Eine Überprüfung ·der Landesverordnung nach ln-Kraft
Da mit diesem Landesgesetz ·unstrittig Verbesserungen des Verwaltungshandeins verbunden sind und diese vor Ort auch einhellig begrüßt werden, sollten wir es möglichst schnell umsetzen.
Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Es wird empfohlen, den Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 13/5476 - an den Sozialpolitischen Ausschuss - federführend -, an den Innenausschuss und an den Rechtsausschuss zu überweisen.- Das ist so beschlossen.