Die§§ 4 und 5, in den speziell aufgenommenen Punkten, die genau das angehen, bedürfen der weiteren Debatte und Dis
. kussion; denn wir haben es am Ende mit unbestimmten Rechtsbegriffen zu tun. Dies ist nun einmal so.
In § 4 heißt es: "Der Wald ist ordnungsgemäß, nachhaltig, planmäßig und sachkundig zu bewirts~haften. Die. BeWirt
Meine Damen und Herren, was das alles für den Einzelnen beinhaltet, stand in dem Entwurf noch einmal deutlicher formuliert: Wenn du das nicht machst- so mit meinen Worten-, dann ist die Forstbehörde in der Lage, einzugreifen.
Das ist mittlerweile gestrichen. Meine Damen und Herren, wenn sich das aber dann in einer Verordnung wiederfindet; in welcher Form auch immer, bitte ich, wenn wir über das Ge- ·
hang auch über die Verordnung zu debattieren. Sie gehört mit hinein, so wie es auch bei anderen Dingen nach meinem Dafürhalten notwendig erscheint.
Die ordnungsgemäße Forstwirtschaft ist eine noch stärkere Verpflichtung der Eigenverantwortung. Der Konflikt zwischen Wild uhd Wald wird dort richtigerweise - das sage ich ganz bewusst- angegangen. Ich muss wissen, was mit einem solchen Gesetz, durch das in Eigentum eingegriffen wird, ausgelöst wird bzw. wie mit diesem Eingriff in der letzten Konse. quenz umgegangen wird. Es kann nicht nur dem überlassen werden, dem die Pflichtper Gesetz aufgelastet wird, sondern er muss auch mit der Sozialpflichtigkeit der Gesellschaft ent
schädigt werden. Das ist meiner Meinung nach in der Weise zurzeit noch nicht gelungen, wie es wichtig wäre.
Meine Damen und Herren, ich sagte bereits,.dass es wichtig ist, über die sich anschliel3ende Verordnung mit zu debattieren. Sie haben das Stichwort "Reiten" selbst aufgegriffen. Das ist sicher ein Nebenkriegsschauplatz des Gesetzes, ist aber zu einem landesweit wichtigen Punkt geworden. Auch in dieser Hinsicht hat sich das heute vorliegende Gesetz noch einmal etwas verändert, aber es ist wichtig, was die Verordnung nachher enthält. Was steht dort drin: Mit Nummern-· schild oder ohne Nummernschild? Wie setzt sich die Gebühr zusammel')?
Ich kann das Problem nicht von oben per Gesetz lösen. Das ist dann in dem Fall ganz konkret der Pun~. wie ich es gern hätte. Lassen Sie uns darüber debattieren. Am Ende werden wir den richtigen Standpunkt erkennen.
Meine Damen und Herren, über alle Punkte können wir in der kurzen Zeit leider nicht diskutieren. Ein Makel ist in der gesamten Problematik wiederzufinden;·das können Sie quer
agogik" befindet sich mit der Konsequenz nicht mehr im Gesetz, dass wir die Gesellschaft in diesem Bereich auf unsere Seite ziehen müssen. Ansonsten ist eine Sozialfunktion auch nicht in der Konsequenz zu lösen; also muss auch in den Bereich der Waldpädagogik eingestiegen werden, das heißt, in
Meine Damen und Herren, zum Waldbericht und zum Waldzustand: Das sind Dinge, die sich in der Konsequenz dann wiederfinden, wenn man sich mit grundlegenden Debatten über Sozialfunktionen auseinandersetzt. In dieser Hinsicht hat das Gesetz meiner Meinung nach noch einige Mängel. Die können wir sicherlich aufbereiten, und da_nn ist ein Kon
der Übernutzung und die Beseitigung von Kriegsschäden im Mittelpunkt der Waldpolitik standen, ist es heute die GefährIch erteile der Abgeordneten Frau Jahns das Wort.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich halte viel von Volksweisheiten, die sich in Sprichworten niedergeschlagen haben. Unter anderem heißt es: ,.Was lange währt, wird endlich gut" oder: ,.Gut Ding' will Weile haben".
fältig erarbeitet worden ist, nicht nur im Ministerium für Umwelt und Forsten, sondern auch in Zusammenarbeit mit Verbänden und anderen Ministerien, sodass ich erwarte, dass. dieses Gesetz ein gutes Gesetz wird.
Der Gemeinde- und Städtebund hat den Landtag ausdrücklich gebeten, sich bei der Beratung des Gesetzes Zeit zu las
·Meine Damen und Herren, das alte Forstgesetz hat 50 Jahre gehalten. Wenn das neue Forstgesetz genauso lange hält,
muss ich sagen, dass sich die lange Beratungszeit gelohnt hat. Dass das Gesetz mit Sorgfalt erarbeitet worden ist, zeigt sich daran, dass dieses Gesetz erstmals einer Gesetzesfolgeabschätzung unterzogen wurde. Auch das ist ein positiver Beweis dafür, dass man sich bemüht, ein gutes Gesetz auf den Weg zu bringen. Das alte Gesetz war ein gutes Gesetz.
Vor allen Dil)gen hat sich aber das Verhältnis im Umgang zwischen dem Staat und den Bürgern verändert. Die Zeit von Ob
rigkeit und Untertan ist glücklicherweise endgültig vorbei. Das Verhältnis im Umgang ·zwischen Behörden und Bürgern wird mehr und mehr von Partnerschaft geprägt.
Das gilt auch für das Gesetz. Das Gesetz gibt vor: So viel Freiheit für die Betroffenen wie möglich und so viele staatliche Eingriffe wie unbedingt notwendig. Das ist eine Prägung des Gesetzes, die wir befürworten.
ändert hat, nicht nur zum Positiven. Es gab auch neue Gefährdungen für den Wald. Während vor 50 Jahren die Gefahr
und da sind es auch zu hohe Ansprüche durch Freizeitnutzung, und vor allen Dingen ist es die schlechte Ertragssituation, die bei aller finanziellen Entlastung der Waldbesitzer im Rahmen des Möglichen die Waldwirtschaft heute schwierig machen und eine künftige Entlastung im Rahmen des Gesetzes weiter notwendig macht.
Es ist also Zeit, nach 50 Jahren ein neues Gesetz zu beschließen. Zwischenzeitlich hat es aber keinen Stillstand gegeben. In dertäglichen Praxis ist längst partnerschaftliches Verhalten und dienstleistungsorientiertes Arbeiten bei der Forstverwal