..• tes Landesgesetz zur Änderung der Gemeindeordnung Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90JDIE GRÜNEN
Herr Präsident, meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Durch Beschluss des Landtags vom 22. Oktober 1999 wurde dieser Gesetzentwurf an den Innenausschuss federführend überwiesen. Er sollte ursprünglich auch im Ausschuss für
Der Innenausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 33. Sitzung am 23. November 1999, in seiner 34. Sitzung am 3. Februar dieses Jahres, in seiner 36. Sitzung am 2. Mai und in seiner 38. Sitzung am 6. Jun-i 2000 beraten_. ln seiner Sitzung am 2. Mai 2000 hat der Innenausschuss ein Anhörverfahren durchgeführt.
Da dieser Ausschuss in seiner Sitzung am 6. Juni die Ablehnung empfohlen hat, fand eine Beratung in den mitberatenden Ausschüssen gemäß § 81 Abs. 6 Satz 1 der GeschäftSordnung des Landtags nicht statt.
Meine Damen und Herren, ich eröffne die Aussprache. Für die antragstellende Fraktion'erteile ich Herrn Abgeordneten Dietmar Rieth das Wort.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Nach umfangreicher Beratung und Anhörung von externem Sachverstand im Innenausschuss des Landtags und nach Vorliegen und Bewertung des Landesverfassungsgerichtsurteils in Sachen wirtschaftlicher Betätigung der Kommunen sind wir als Gesetzgeber nun wieder gefordert, die Konsequenzen zu ziehen, um eine Verbesserung der Möglichkeiten für die wirtschaftliche Betätigung der Kommunen auf den Weg zu bringen.
Ich sage es gleich vorweg, dazu ist unser Gesetzentwurf unter Berücksichtigung der gegenwärtigen verfassungsmäßigen
Ich habe bei der abschließenden Diskussion nach der Anhörung im Innenausschuss gesagt, dass uns be\.Vusst ist, dass wir uns im Sinne der Herstellung von gleichen Wettbewerbsbedingungen für die Kommunen mit privaten Dritten als Landtag entscheiden müssen. Dies geht derzeit nur, wenn wir die verfassungsrechtlichen Möglichkeiten weitgehend ausreizen. Ich sage mit vollem Bewusstsein: weitgehend ausreizen.
- Herr Schweltzer und Herr Pörksen, dass dies grundsätzlich möglich ist, hat weder das Landesverfassungsgerichtsurteil noch das Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Landtags ausgeschlossen. Sie wissen auch ganz genau, dass grundsätzlich solche Verbesserungen, wie wir sie im !3esetz stehen haben, möglich sind, wenn es eine politische Mehrheit dafür gibt.
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN- Frau Thomas, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Andere BÜndesländer machen das auch!)
Der Grund, warum wir bei diesem Gesetzentwurf bis an die Grenzen des verfassungsmäßig Möglichen gehen, ist ganz einfach. (Pörksen, SPD: Weilihnen
noch wirtschaftliche Betätigungen der Kommunen gibt, oder will die Mehrheit des rheinland-pfälzischen Landtags die F.D.P.-Pur-Linie exekutieren,
dagegen die profitablen Bereiche vollprivatisiert an Großkonzerne im ln- und Ausland mit allen negativen Folgen für die Arbeitsplätze und die sozialen und ökologischen Stan. dards vor Ort?
Dies ist nämlich die Kehrseite der Liberalisierung pur, wie sie von der F.D.P. vertreten wird: Defizite für die öffentliche Hand und Profit für die wenigen Großkonzerne, Herr
und bei der Anh_örung dazu geäußert, Sie werden es wahrscheinlich nachher auch noch tun. Sie müssen diesem Hause einmal erklären, was das noch mit Mittelstand und Marktwirtschaft zu tun haben soll.
Verstehe wer will- wir verstehen das nicht mehr-, was Sie mit Ihren Vorschlägen und in der Koalition mit ihren Umsetzungen auf den Weg gebracht haben.
- Herr Creutzmann, c!ie Betroffenen vor Ort verstehen den Sinn solcher Entscheidungen erst recht nicht mehr, gehen sie doch einseitig zu ihren Lasten.