Herr Kollege, Rechtsbereinigung-ist eine Daueraufgabe. Man muss keine Highlights setzen, sondern es geht darum, zu durchforsten, wie hat sich die allgemeine Landschaft verändert, was ist davon entbehrlich, was muss man verändern, was ist vom Inhalt her vielleicht so nicht mehr haltbar_.
Die.Rechtsbereinigung ist eine _ Daueraufgabe.- Sie bringt durch die ständige ÜberprOfung des vorhandenen Rechtsbestands auf seine Notwendigkeit, Anpassungsbedürftigkeit oder weitere Geltung einen unverzichtbaren Beitrag zur Klarheit und Überschaubarkeit der geltenden Rechtsvor
·de mit der ~echtsbereinigung bereits in den fünfziger Jahren begonnen. Die bis zum Jahr 1983 vorübergehend auf mehr als ,- 500 angestiegene Zahl der Landesgesetze und Landesverordnungen wurde durch Bereinigungsgesetze auf weniger als 1 200 Rechtsvorschriften verringert.
Mit dem heute zu verabschiedenden Rechtshereinigungsge-setz werden 13 Gesetze, davon drei zum Teil, 25 Rechtsver
ordnungen, davon eine zum Teil, und 15 Anordnungen aufgehoben. Zur Rechtsvereinfachung und Rechtsanpassung im Bereich der Justiz werden drei Gesetze neu erlassen und zwei Gesetze geändert. Insgesamt wird durch das- Neunte Rechtsberei!ligungsgesetz sowie e~ne Reihe von Regelungen mit rechtsbereinigender Wirkung in Einzelbereichen- ich nenne das Disziplinarrecht, das Forstrecht, das Fleisch- und Hygiene
schriften im Land auf nur noch wenig mehr als 1 100 verringert, von 1 500 auf 1 100. Ich denke, diese Zahl kann sich sehen lassen.
Herr Kollege, wenn Sie monieren, Sie hätten sich noch mehr versprochen- Sie haben das gestern erwähnt, und Sie haben es jetzt wiederholt -. dann w~re es Ihnen, aber auch Ihrer Fraktion unbenommen geblieben, Vorschläge zu unterbrei
Wissen Sie, das ist die Geschichte vom Bömmel in der Feuerzangenbowle: Da nehmen wir eine Dampfmaschine, und da stellen wir uns einmal ganz dumm und warten ab, was dabei herauskommt. - Nein. Sie müssen schon sagen, was Sie sich vorstellen. Wenn Sie sagen, das ist uns zu wenig, dann bleibt es Ihnen völlig unbenommen, dass Sie uns Vorschläge unter-. breiten. Über diese reden wir dann auch.
der einmal: Der Berg hat wieder einmal gekreißt, aber er hat· leider noch nicht einmal eine ~./laus geboren.
.Meine Damen und Herren! Bei diesem Gesetzentwurf geht es faktisch um Rechtsbereinigung. Ich finde es aber immer interessant, dass in einem solchen Rechtshereinigungsgesetz auch immer ein Kapitel Rechtsgeschichte des Landes dokumentiert wird, zum Beispiel wenn man sich die Nummer 31 in Artike/1 - Landesverordnung über die Durchführung des Gesetzes über Hilfsmaßnahmen für !Jeutsche aus der sowjetischen Be
satzungszone Deutschlands und dem sowjetisch besetzten Sektor von Berlin- ansieht. Das ist,. wie es schon.. the honourable Missis Smith" gesagt hat, nun alles Geschichte.
Aber es gibt auch Dinge wie die Nummer 32- Landesverordnung über die Bildung eines.. Sondervermögens für Wiedergutmachtung nationalsozialistischen Unrechts" vom 22. Dezember 1951 -. Dieser Bereich ist nicht abgeschlossen. -Diese Aufgaben sind noch nicht erfüllt. So wurde auch am 2. August 2000 au! Bundesebene das Gesetz zur Errichtung einer
.,Stiftung Erinnerung, Verantwortung und Zukunft" beschlossen, womit auch ein Bekenntnis zur politischen und moralischen Verantwortung für die Opfer das Nationa-lsozialismusabgelegt wurde.
Meine Damen und Herren, für den Teil-der Regelungen, die ihren Anwendungsbereich verloren haben - Herr Berg meint,
es wären vielleicht viel zu wenig - oder deren Bedeutung in der Praxis seit-längerer Zeit erloschen ist, ist die Aufhebung
unproblema,tisch. Ob es mehr oder weniger geben kann, darüber kann man sich streiten. Aber Vorschläge wären-sicher auch von der CDU angebracht, wenn sie dieser Meinung ist.
Aber es sollen noch weitere Sachen gemacht werden. Herr Stretz hat gerade darauf hingewiesen. Es sollen zur Rechts. I
Vereinfachung und zur Rechtsanpassung im Bereich der Justiz drei Gesetze neu erlassen und zwei Gesetze geändert werden. Das habe ich auch im Ausschuss schon angesprochen.
niert; denn unserer Meinung nach muss eine Trennlinie aufrechterhalten bleiben zwischen den Rechtshereinigungsvorschriften und zwi~chen solchen, bei denen Dinge zusammengefasst werden, die in verschiedenen Gesetzen und Verordnungen froher emhalten waren, was wir prinzipiell filr rich-. tig finden. Also inhaltlich gibt es daran nichts zu meckern. Aber unserer Meinung nach sollte dies dann, wenn es zu neuen Gesetzen kommt, klar und deutlich in einem eigenen Gesetz stehen und nicht in diesem großen Wust von Rechtsbereinigungsvorschriften umergehen._ Das dient der Klarheit und der Überschaubarkeit des Rechts.
M.eine Damen und Herren, deshalb sind wir der Meinung, die Anpassung von Gesetzen an die Anforderungen von Gegenwart und Zukunft sollte grundsätzlich durch Gesetzesnovellierl!ng vollzogen werden.
Das halten wir_ besonders bezüglich des Artikels 5 - Landesgesetz über den Sozialdienst der Justiz- für wichtig. Dabei geht es nämlich tim die Bewährungshilfe, die Bewährungshilfe bei den Landgerichten, die Gerichtshilfe bei den - Staatsanwaltschaften und die Führungsaufsicht in den Land
gerichten. Gerade diese Dinge sind in den letzten Monaten im Bereich der. Justiz immer wieder sehr stark in den Vordergrund gerüc:lct worden. Es wäre sicherlich vernOnftig gewesen, wenn nicht nur juristische und organisatorische Aspekte, sondern auch sozialpolitische Aspekte in diesem Gesetzentwurf berücksichtigt worden wären. Hinsichtlich dieses Gesetzennvurfs hätten wir uns mehr Diskussionen Ober das mei
Sei es wie es sei: Wir unterstützen diesen Gesetzentwurf inhaltlich, auch wenn wir gern von sozialpolitischer Seite und von Trägern die Meinung dazu gehört hätten.
Jn den entsprechenden Ausschüssen werden_ wir das nachfragen müssen, aber insgesamt stimmen wir dem Gesetzent11vurf zu.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Rechtsvereinfachung und die Rechtsvereinheitlichung -darauf wurde be
reits hingewiesen - ist eine wichtige Aufgabe einer gesetzg~ benden Gewalt. Deshalb ist es wichtig, dass wir uns auch in dieser Legislaturperiode erneut wie bereits in den letzten Le. gislaturperioden dazu aufraffen, Gesetze und Verordnungen, die seit vielen Jahren nicht mehr die Bedeutung haben,
die sie ursprünglich hatten, aufzuheben und aus der Welt zu schaffe_n. Es muss auch Aufgabe eines Gesetzgebers sein, diesen Mut aufzubringen. Diesen Mut bringen wir auf.
Über die Bedeutung der einzelnen Regelungen kann trefflich gestritten werden. Es kann darüber gestritten werden, ob das der große Wurf ist oder nicht. Die gesetzlichen Regelungen und Verordnungen sind aber nun einmal in der Welt und müssen auch wieder aus der Welt. Deshalb nehmen wir eine Einzelfallprüfung vor und wenden keine Rasenmähermethode an. Es wird in jedem Einzelfall geprüft, was unerheblich ist und was aufgehöben werden kann.
Herr Berg, wenn Sie sagen, das sei alles viel zu wenig und gehe nicht weit genug, müssen Sie sich die Kritrik gefallen las
sen: Was wollen Sie denn-mehr? ln welchen Bereichen wollen Sie mehr? - Ich erinnere mich an viele Vorstöße der CDUFraktion, die genau das Gegenteil gefordert hat, nämlich zusätzliche und nicht weniger Gesetze.
Wollen Sie vielleicht im Polizeigesetz verschiedene Aufgaben streichen? Wollen Sie bei verschiedenen Verwaltungszustän- digkeiten Änderungen vornehmen? - Dann sagen Sie das doch! Heute haben Sie Gelegenheit gehabt, sich konkret zu äußern. Sie haben sich aber herausgeredet und behauptet, das sei Aufgabe der Regierung. Als Opposition sind Sie doch sonst nicht so zurückhaltend und überlassen alles der Regierung! Das ist eine wirklich schlechte Ausrede. Ihnen müsste schon et11vas Besseres einfallen.