Protokoll der Sitzung vom 19.10.2000

(Glocke des Präsidenten)

Herr Kollege Brinkmann, gestatten Sie eine Zwischenfrage

des Herrn Kollegen Dr. Altherr?

Nein, das mache ich nicht. Herr Präsident, ich habe fünf Minuten Sprechzeit. Ich frage mich, ob diese für das ausreichend

ist, was zu sagen ist.

Das Stichwort.,Schlichtungsausschuss" ist angesprochen worden. Es ist gesagt worden, dass eine Erweiterung von drei Mitgliedern auf fünf Mitglieder vorgenommen wird und von diesen fünf Mitgliedern künftig zwei _Betroffene sein müssen,

(Frau Bill, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Und drei Frauen!)

die nicht der Kammer angehören. Wir halten dies im_~inne einer Objektivität der Beurteilungen, die in diesen Schlich

tungsausschüssen getroffen werden, fur sehr notwendig. ln

dieser Regelung der Erweiterung sehen wir eine Chance, insbesondere für die Organisation der Patienten,

(Glocke des Präsidenten)

also für Patientenvertreter, für Selbsthilfegruppen und für Verbraucherverbände.

(Beifall der SPD und der F.D.P.)

Vizepr3sident 5chuler:

Zu einer Kurzintervention erteile ich Herrn Abgeordneten Dr. Altherr das Wort.

(Mertes, SPD: Ich bin gespannt, ob er es diesmal unfallfrei schafft!)

Ich will nur eines klarstellen: Die Umsetzung des Psychotherapeutengesetzes und die Verkammt:rung sind schön und !fut. Dann ist natürlich die Frage zu stellen, wie es mit einer Pflegekammer aussieht. Daraufwird Frau Pa hier eingehen.

Herr Kollege Brinkmann, Sie haben fast alles richtig gesagt, aber eines muss ich richtig stellen. Zuständig-für die Notfallversorgung sind immer noch die Kassenärztlichen Vereinigungen und nicht die Kammern. Das muss ich zurechtrücken.

Es ist zwar dtr Wunsch einzelner Politiker, die Zuständigkei

ten anders zu verlagern, aber die Zust3ndigkeit für die Si

cherstellung obliegtden Kassenärztlichen Vereinigungen.

Danke schön.

(Vereinzelt Beifall bei der CDU)

Ich erteile der Abgeordneten Frau Bill das Wort.

Meine Damen und Herren, wir sind natürlich auch der Meinung, dass dem Psychotherapeutengesetz auf Bundesebene durch Anpassung an die Ländergesetzgebung Rechnung getragen werden muss. Vorweg sage ich noch etwa5 zum undemokratischen Vorgehen~

Herr Gerster, Sie haben vorhin wahrhaftig erklärt, dass Sie mit allen Beteiligten geredet hätten und weitergehende Änderungen nicht mehr vorgesehen seien. Dann möchte ich wissen, weshalb wir heute darüber diskutieren, weshalb es über

haupt noch ein -Parlament gibt und weshalb der Gesetzentwurf nicht gleich an den Ausschuss überwiesen wird. weil wir vielleicht auch noch ein Wörtchen mitzureden haben. Das wünsche ich nicht nur, sondern das fordere ich ein.

Eine Anpassung ist schön und gut, aber welches sind die-Zielvorgaben einer solchen Anpassung? Wir haben natürlich das Dilemma, dass dieses Heilberufsgesetz bei der ~o genannten Novellierung aus unserer Sicht sehr viel zu wünschen übrig ließ. Darüber haben wir damals heftig dikutiert. Vom "GalleMinisterium" ist ein sehr zukunfuweisender Gesetzentvvurf eingebracht worden, der n_ach der Intervention der Landes

ärztekammerwieder verschwunden ist. Dann ist uns ein ganz konventionelles Heilberufsgesetz auf den Tisch gelegt worden, das unter anderem die Gleichstellungsproblematik über

haupt nicht berücksichtigt.

(Zuruf des Abg. Pörksen, SPD)

- Herr Pörksen, Sie benötigen als allererster ein GenderTraining, wenn ich diese Zwischenrufe häre. ·

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN- Heiterkeit im Hause)

Das ist mein Anliegen und war bereits damals mein Anliegen. ln der Anpassung sehen wir, dass Frauen in der Sprache nicht berücksichtigt werden, obwohl wir uns bezüglich des-Gieich

stellungsgesetzes darauf geeinigt hatten, dass das in die Gesetze aufgenommen wird. Das ist aber nur eine Änderung, also fällt das wieder unter den Tisch, obwohl gerade bei dem Berufsstand der Psychotherapeuten die Anzahl der Frauen überwiegt.

Auch beim Schlichtungsausschuss und allen anderen Gremien gibt es natürlich keine Quote. Das heißt, dass auch in diesem Bereich kein~ Anpassung an die moderne Zeit und an das gül

tige Landesgleichstellungsgesetz erfolgt ist. Dann heißt es Wieder: Das ist Selbstverwaltung, in diesem Bereich machen wir nkhts. - Natürlich könnten Sie das, weil das Rahmenbedingungen sind, die auch eine Selbstverwaltung akzeptieren muss.

Mein Anliegen ist, die Kritik der Allianz psychotherapeutischer Berufs- und Fachverbände, die uns zugesandt worden ist, im Ausschuss zu besprechen und gegebenenfalls eine Anhörung durchzuführen. Die Kritik erscheint mir auf den er

sten Blick sehr einleuchtend, nämlich dass die Gleichstellung mit Human-, Zahn- und Tierärzten eventuell zu wenig sein könnte, da die heilku_ndliche psychotherapeutische Berufs

ausbild_ung in den unterschiedlichsten institutionellen Zusammenhängen stattfindet. Das ist sicherlich bei Ärztinnen und Ärzten auch so. ln diesem Bereich ist es aber noch viel verschiedener und vielfältigersowie sehr viel präventiver und re

habilitativer. ln diesem Bereichen und weniger im-kurativen Bereich liegen die Schwerpunkte.

Wir können die Bedenken der Allianz nachvollziehen, dass unter Umständen durch unkonventionelle niedrigschwellige Angebote in diesen Bereichen, die im Prinzip bis zur Telefonseelsorge gehen, diese Angebote durch diese vorliegende

Formulierung ausgebremst werden.

Diese Probleme \'.iürden wir gern im Sozialpolitischen Aus

schuss besprechen und mit dem -not\1vendigen Sachverstand von außen erfragen. Das müsste meiner Meinung nach bei diesem demokratischen Vorgang noch drin sein.

Über die Pflegekammer diskutieren wir besser zu einem an

deren Zeitpunkt.

(Beifall_ des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich erteile der Abgeordneten Frau Pahler das Wort.

Abg. F~au Pahler, F.D.P.:

Herr Präside!]t. meine Damen und Herren! Wesentlicher Grund für eine notwendige Änderung des Heilberufsgesetzes ist die Aufnahme der Psychologischen Psychotherapeuten und der Kinder- und Jugendpsychotherapeuten als weitere eigenständige akademische Heilberufe. Gleichzeitig soll auch eine Kammer für diese Berufe errichtet werden.