Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich darf es ebenfalls kurz machen, nachdem der Sachverhalt schon von Herrn Kollegen Dr. Schmidt dargelegt worden ist. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stimmt der Intention
die wir für die blaue Liste in den Bund-Länder-Topf geben, in der Höhe, in der wir sie hineingeben, auch wiedErbekom
men. Das war bisher nicht der Fall. Darauf möchte ich noch einmal hinweisen. Der Subventionsbericht der landesregierung weist dezidiert a!Js, dass Rheinland-Pfalz bishEr ein Geberland war. Wir haben in den Topf hineingezahlt und weni
tungen 01uf hohem Niveau. Auf unsere Große Anfrage in die:;;em Bereich \'llurde auch noch einmal deutlich gemacht, dass
wir-uns in der Forschungslandschaft nicht verstecken müssen. Von daher i>t es nur wichtig, dass wir dieses Ziel, entsprechend viele Mittel aus dem Topf der blauen Liste zu erhalten, auch realisieren können.
Her-r Präsident, meine Damen und Herren! Auch die F.D.P.Fraktion stimmt diesem Gesetzentwurf zu. Die Begründung - ist mehrfach gegeben worden. Das For~chungsinstitut
braucht mehr Unabhängigkeit. Der Zusammenhang mit der blauen Liste ist geschildert worden. Es i~t für uns alle, über
die Fraktionen hinaus, klar, dass sich dieses Forschungsinstitut in dieser Richtung weiterent..vicke!n soll.
Herr Präsident, meine sehr ver€hrten Damen und Herren! Auch für die Landesregierung will ich mich kurz fassen, mich aber anderErseits für die schnelle und mit der Materie sich intensiv befassende Beratung in den Ausschüssen bedanken.
Ich habe den Eindrud~. dass wir ein GEsetzeswerk, das nicht allzu umfangreich ist, 3Uf den Weg bringen, das den Wissen
weiterbringt. Wir werden uns in der nächsten Legisl3turperiode über die Umstrukturierung der Vervvaltung:::hochschule unterhalten, wobei wir die neuen Herausforderungen, die
Ich meine, mit der stärkeren Unabhängigkeit de~ Forschungsinstituts haben ~vir einen guten Schritt vor;m getan. E~ ist wis-_ semehaftsrechtlich abgesichert. Die Zustimmung des Wissenschaftsratsist uns zuteil geworden.
Wir haben im Übrig-en auch in Verhandlungen mit der Bundesregierung Erreicht, dass wir auch einen politischen Status
bekommen haben, der gew3hrleistet, dass dieses Institut zumindest für -einen längeren Zeitraum erhalten bleibt. vVenn wir es weiter ausbauen, wenn wir e:; weiterhin konsequent
-zu einem Forum für einen wi;;~enschaftlichen Austausch machen, und zwar nicht nur in Rheinland-Pfalz, sondern auch übet das Land hinaus, dann bin ich ganz sicher, dass wir mit
Meine Damen und Herren, wir- kommen zur Abstimmung. Der Ausschuss hat die unveränderte Annahme empfohlin.
Wer dem Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 13/6267- zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! -Ich stelle die einstimmige Annahme fesi:.
Wer diesem Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben!- Danke schön. Ich stelle fest, dass der Gesetzentvvurf der Landesregierung- Drucksache 13/6267- einstimmig angenommen ist.
Entwurf einer Vereinbarung zwischen Landtag und Landesregierung gemäß Artikel89 b der Landes- verfassungüber die Unterrichtung des Landtags durch die Landesregierung Antrag der Fraktionen der SPD, CDU,
Herr Präsident, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Ein wesentliches Element der Verfassungsreform, die wir in diesem Jahr auf den Weg gebracht haben und die am 18. Mai dieses Jahres in Kraft getreten ist, war neben einer Reihe neuer Staatsziele auch die Stärkung der Rechte des Par-
-laments. Dem haben wir nicht nur in einerneuen Begriffsbestimmung der Aufgaben des Landtags Rechnung getragen, sondern auch mit den beiden neuen Artikeln 89 a - Fragerechte der Pariamimtarier- und 89 b- Informationspflichten der Landesregierung-.
ln Artikel89 bist ein ganzer Katalog von Themen aufgelistet, zu denen die Landesregierung nun durch Verfassungsrecht verpflichtet ist, dem Landtag rechtzeitig zu berichten. Die Details, die die Abstimmung mit dem parlamentarischen Alltag, aber auch mit dem-AIItag des Regierungshandeins auf unterschiedlichen Ebenen, auf Landesebene, auf der Ebene des Bundesrats, aber auch bei der Mitvvirkung des Landes in europapolitischen Angel_egenheiten betreffen, sollten einer Vereinbarung vorbehalten bleiben.
ln einigen anderen Landesverfassungen jüngeren Datums ist eine ähnliche Vereinbarung festgeschrieben. Diese Länder sind bis ·heute nicht zu einer solchen Vereinbarung gekommen. Dass dies in Rheinland-Pfalzwenige Monate nach dem
ln-Kraft-Treten der umfassenden Verfassüngsreform gelungen ist, ist- so glaube ich -dem positiven Zusammenwirken von Landtag und Landesregierung zu verdanken.
Diese Vereinbarung, die in aen verschiedenen aereichen sehr detaliert regelt, wie der Landtag zu infQrmier