Protokoll der Sitzung vom 13.12.2000

•veit auf meine Vorredner beziehen.

(Zuruf der Abg. Frau Grützmacher, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, der heute in zweiter Beratung an

, stehende Gesetzentwurf ist der letzte Mosaikstein einer er

folgreich verlaufeneo Gesamtreform der Vermessungs- und

Kataster11erwaltung, die im Wesentlichen durch die gestra"ff

te Neuorganisation der Mittel- und Ortsinstanz gekennzeich

net ist. Darüber hinaus wird mit dem Gesetzesvorhaben erheblich zur Rechtsbereinigung beigetragen. Auch dies ist von Herrn Abgeordneten Pörksen erläutert worden.

Der Entwurf berüci

nenten werden auf deo unbedingt notwendigen Umfang re

duziert.

Dem Status qllo entsprechend können neben den staatlichen Vermessungs- und Katasterbehörden die Öffentlich bestell-ten Vermessungsingenieure sowie insbesondere behördliche Vermessungsstellen insbesondere amtliche Vermessungen an Liegenschaften d-urchfuhren. Der Entwurf lässt den fiir ein kooperatives Nebeneinander der Aufgabenträger erforderlichen Gestaltungsspielraum zu.

Wir brauchen diesen Gestaltungsspielraum aur.h, Frau Abge

ordnete Griitzmacher. Nehmen Sie das bitte endlich einmal zur Kenntnis. Die Gründe sind genannt worden.

(Beifall bei SPD und F.D.P.)

Kerns1;iick ist die kiinftige, auf Integration angelegte digitale Fiihrung der Daten des amtlichen Vermessungswesens in einem Geobasisinformationssystem. Grundlage dafür s_ind die bestehenden Nachweise des vermessungstechnischen Raumbezugs der geotopographischen Information und die Nach

weise des Liegenschaftskatasters als T~il des Eigentumssicherungssystems an Grund und Boden.

Mit Blick auf eine gesamtwirtschaftliche N!Jtzung und zur_ Vermeidung von inkompatiblen Mehrfacherhebungen sollen die Landesverwaltungen durch ein Ven.'Vendungsgebot ver-

pflichtet werden, die Geobasisinformationen den eigenen Fachinformationssystemen zugrunde zu legen.

Das Landesvermessungsamt Rheinland-Pfalz hat durch die Eingliederung der Vermessungsreferate der Bezirksregierungen ein wesentlich erweitertes Aufg-abenspektrum erhalten. Es ist außerdem verantwortlich für die Gesamtheit der Geobasisinformationen aus den ·Bereichen Landesvermessung und Liegenschaftskataster. Dieser Entwicklung soll durch die neue Bezeichnung "Landesamt für Vermessung und Geoba

sisinformation Rheinland-Pfalz" Rechnung getragen werden. Mit dieser Umbenennung kann auch dem bundesweiten Trend gefolgt werden.

Ebenso verhält es sich bei den Katasterämtern. Deren Aufga

benprofil~lvird nunmehr auch auf Arbeiten der Landesvermessung erweitert. Mit de·r neuen Bezeichnung "Vermessungs- und Katasteramt" wird auch Bedarfnissen der Bevölkerung en~prochen.

Eine breite Zustimmung des kommunalen Bereichs konnte letztlich auch dadurch erreicht werden, dass den Gemeinden das Recht zur Gewährung von Einsichtnahme in das Liegenschaftskataster und zur Erteilung von Auszügen an die Burgerinnen und Bürger eröffnet wird.

-Meine Damen und Herren, im Rahmen der Anhörung und der Diskussionen im Innenausschuss wurde der bundesweit beispielgebende konzeptionelle und strukturelle Ansatz sowie

die Stabilität der rechtlichen und fachlichen Systematik des Gesetzentwurfs auf breiter Linie bestätigt.

(Pörkseil, SPD: Sehr richtig! Nur Frau Griitzmacher hat das nicht gehört!)

Mit der Struktur -des vorliegenden Gesetzentwurfs wird für das rheinland-pfälzische amtliche Vermessungswesen, auch

bundesvveit gesehen, ein fortSchrittlicher Weg hin zu einer modernen _Führung und Nutzung der Informationen einge

schlagen, der auch die neuen Medien berücksichtigt.

Derartiges Fachrecht ist notwendige Voraussetzung einer

seits für die entscheidende Vereinfachung und Beschleunigung der Arbeitsvorgänge und andererseits für die moderne Verfügbarkeit der Geobasisinformationen. Sie sind Grundlage des planerischen Haridelns. -Ihre Verfügbarkeit ist maßgebliche Voraussetzung für Standort- und- lnvestitionsentscheidungen.lnsoweit beraten. und verabschieden wir heute ein sehr wichtiges Gesetz.

Bei mehr als 80 % aller Verwaltungsentscheidungen spielen heute Geodaten direkt oder indirekt eine wichtige Rolle.

Ich darf mich auch meinerseits sehr herzlich bei unseren tüch

tigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern be-danken. Ich sage einmal von dieser Stelle aus: Ich bin stolz auf die hervorragenden Leistungen unserer Vermessungs- und Katasterverwaltung. Ich bedanke mich ber den tüchtigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter~\.

(Beifall beLSPD und F.D.P.)

Meine Damen und Herren, damit sind wir am Ende der Bera

tung des Landesgesetzes über das amtliche Vermessungswesen. Wir kommen zur Abstimmung.

Wir stimmen zunächst über die Beschlussempfehlung des lnnenausschusses - Drucksache 13/6585 - ab. Wer dieser Be

schlussempfeh-lung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! - Die Gegenprobe! - Ich stelle fest, dass die Be

schlussempfehlung mit den Stimmen der SPD, der CDU und

_ der F.D.P. gegen die Stimmen des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN angenommen ist.

Wir kommen dann zur Abstimmung über den Gesetzentwurf

-der Landesregierung- Drucksache 13/6148- in zweiter Bera

tung unter Berücksichtigung der soeben beschlossenen Beschlussempfehlung. Wer dem Gesetzentwurf in zweiter Beratung 2;ustimmen möchte, den bitte ich um das Handzei

chen! - Die Gegenprobe! - Ich stelle fest; dass das Landesge

setz mit den Stimmen der SPD, der CDU und der F.D.P. gegen die Stimmen des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN angenommen ist.

Wir korTimen zur Schlussabstimmung. Wer dem Landesgesetz über das amtliche Vermessungswesen-Drucksache 13/6148_unter Berücksichtigung der Beschlussempfehlung - Druck

sache 13/6585 - zustimm_en möchte, den bitte ich, sich vom

Platz zu erheben! - Die Gegenprobe! - Ich stelle fest, dass das Landesgesetz mit den Stimmen- der SPD, der CDU und der F.D.P.-gegen die Stimmen des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN an