Protokoll der Sitzung vom 14.12.2000

Dies ist übrigens ein Anliegen aller Part~ien. Die Einführung einer Entfernungspauschale ist riicht nur das Anliegen aller Parteien dieses-Hauses, sondern es ist auch.ein Anliegen, das

beispielswei~e von Kirchen sehr lebhaft unterstützt wird.

Zu Frage 3: Die Wohnungsmärkte in Rheinland-Pfalzsind im Allgemeinen so ausgeglichen, dass Berufspendler gewöhnlich ohne größere Schwierigkeiten eine Wohnung in der näheren Umgebung ihres Arbeitsplatzes finden können. Im Übrigen sieht die staatliche Wohnungsbauförderung besondere Angebote vor, wenn ein Pendler in der Nähe seiner Aroehssi:elle eine soziale Mietwohnung sucht oder Wohneigentum er:-ichten oder en.verben will.

Zu Frage 4: Mit der Einführung_ des Rheinland-Pfalz-Takts einschließlich der Regio-Buslinien wurde von der Landesregierung die Erschließung der ländlichen Räume mit dem_ öffentlichen Personennahverkehr nachhaltig verbessert. ln ta

riflicher Hinsicht profitieren bereits derzeit weite Teile der rheinland-pfälzischen Bevölkerung von den attraktiven An

·geboten der Verkehrsverbünde. Mit der beabsichti!~ten

Schaffung flächendeckender Verbundstrukturen in Rheinland-Pfalz soll kurz- bis mittelfristig für alle ÖPNV-Nutzer un

seres Landes_das Motto.,Ein Fa-hrplan, eine Fahrkarte, ein Ta

rif' gelten.

Herr Präsident, so weit die Beantwortung der Mündlichen Anfrage des Herrn Abgeordneten Jullien.

Nun zu der Mündlichen Anfrage der Herren AJ5geordneten Bruch und Mertes.

Zu Frage 1: IIJach der bisher bestehenden Regelung zum Werbungskostenabzug für Fahrten zwischen Wohnung und Ar-beitsstätte ist die Höhe der zu berücksichtigenden Werbungs

kosten von der Art des benutzen Beförderungsmittels abhän

gig. Bei der Benutzung eines eigenen oder zur Nutzung überlassenen PKWs können 70 Pfennig je Kilometer der Entfernung zwischen Wohnung- und Arbeitsplatz abgesetzt wer

den. Bei Benutzung eines Motorrads oder Motorroller~; beträgt der entspechende Kilometersatz 33 Pfennig. Berufs

pendler, die mit öffentliche-n Verkehrsmitteln zur Arbeitsstät

te fahren, können die tatsächlichen Kosten der Bus- oder Bahnfahrkarte in der Steuererklärung geltend machen.

"Die im Vermittlungsausschuss am vergangeneo Donnerstag erzielte Lösung bedeutet gegenüber der bestehenden Rechtslage zum eine~ eine Strukturveränderung und zum anderen eine deutliche Entlastung für alle Fernpendler. Das war das eigentliche Anliegen des Ministerpräsidenten seit der Diskussion, die im Frühsommer begonnen hatte. Hiernach sollen nämlich ab 2001 die Kilometersätze für Pendler bis zu zehn Kilometer 70 Pfennig und -ab dem elften Kilometer 80 Pfennig betragen, u-nd zyvar unabhängig von dem benutzten Beförderungsmittel_. Die Sätze sind also für alle gleich. Das ist auch die Strukturveränderung.

Um die Berücksichtigung unangemessen hoher Beträge bei

· Anwendung der Entfernungspauschale zu vermeiden, wird ein Höchstbetrag in Höhe von 10 QOO DM jährlich festgelegt, der als Werbungskosten geltend gemacht werden kann. Ein höherer Betrag ist nur zu berücksichtigen, soweit die Arbeitnehmerio oder der Arbeitnehmer einen eigenen oder zur Nutzung überlassenen PKW benutzt. Die Festlegung einer Kostenobergrenze in Höhe-von 10 000 DM macht deshalb Sinn, da dieser Betrag in etwa den Kosten einer Jahresnetzkarte der Deutschen Bahn AG und damit den maximalen, bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel jährlich entstehenden Kosten entspricht.

Mit dieser Höchstbetragsregelung ~'vird verhindert, dass die anzusetzende Entfernungspauschale die ta~ächlichen Kosten des ÖPNV in ungebührlicher Höhe übersteigt und insoweit eine nicht mehr zu rechtfertigende Überkompensierung entsteht. Neben diesen Überlegungen hinsichtlich des Verhältnisses -zwischen tatsächlichen Kosten und dem pauschalierten -Werbungskostenabzug waren auch haushaltsmäßige Erwägungen -maßgebend.

Das Ergebnis des Vermittlungsausschusses bewirkt einerseits, dass die Pendler, die für die Fahrt zur Arbeitsstätte auf die Benutzung eines Autos angewiesen sind, eine angemessene Entlastung für die gestiegenen Kraftstoffkosten erhalten. Durch die neue Entfernungspauschale wird aber insbesondere der Werbungskostenabzug für die Benutzer öffentlicher Verkehrsmittel ganz erheblich verbessert. Ich halte dies für einen ganz wesentlichen Beitrag zu dem verkehrs- und umweltpolitischen Ziel einer Verlagerurig des Verkehrsaufkom" mens von der Straße zur Schiene überall dort, wo das möglich ist.

Im Übrigen war die Einführung einer verkehrsmittelunabhängigen Entfernungspauschale programmatische Forderung aller Parteien.

Ich darf auch daran erinnern, dass die Umwandlung der bisherigen Kilometerpauschale in eine verkehrsmittelunabhängige Entfernungspauschale einem seit langem von der rheinland-pfälzischen Landesregierung verfolgten Anliegen Rechnung trägt, das nicht nur in der Koalitionsvereinbarung der Regierungsparteien SPD und F.D.P. steht, sondern auch

im Zusammenhang mit dem Jahressteuergesetz 1997 bereits Gegenstand einer Gesetzesinitiative der Landesregierung im Bundesrat war.

Zu Frage 2: Bisher erhalten land- und forstwirtschaftliche Betriebe jährlich im Nachhinein eif!e sogenannte Gasöl

Betriebsbeihilfe für Dieselkraftstoff, der zum Betrieb-landwirtschaftlicher Maschinen und Fahrzeuge verwendet wurde. Für das Jahr 2000 beträgt der Mineralölsteuersatz auf Dieselkraftstoff 74 Pfennig. Die.Gasöl-Betriebsbeihilfe beläuft sich auf 30 Pfennig je Liter und istauf 3 000 DM jährlich begrenzt.

Die geplante Regelung für Dieselkraftstoffe sieht vor, ab dem 1. Januar 2001 die Gasöl-Betriebsbeihilfe durch ein Vergütungsverfahren abzulösen und die effektive Steuerbelastung für zu landwirtschaftlichen Zwecken verwendeten Dieselkraftstoff-.dafür gibt es nunmehr den Begriff des Agrardiesels- unabhängig vonden weiteren Stufen der ökologischen Steuerreform konstant zu halten.

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht dazu bisher eine effektive Steuerbelastung von 57 Pfennig je Liter vor. Der Vergütungsbetrag würde somit im Jahr 2001 23 Pfennig betragen. Er steigt dann entsprechend der Anhebung der Ökosteuer in den kommenden Jahren an.

Rheinland-Pfalz hat sich bereits im ersten Durchgang des Gesetzes dafür eingesetzt, dass eine solche Belastung der deutschen Land- und Forstwirtschaft verhindert wird und Wettbewerbsnachteile im EU-Vergleich vermieden werden. DerBundesrat hat auf Initiative des Landes Rhelnland-Pfalz am

29. September 2000 die Bundesregierung aufgefordert, nachdrücklich auf eine EU-weite Harmonisierung zumindest der Besteuerung von Dieselkraftstoffen nicht nur für die Landwirtschaft, sondern auch für das Verkehrsgewerbe hinZU\Nirken und hilfsweise den Mineralölsteuersatz so zu verringern, dass Wettbewerbsnachteile für die deutsche Landwirtschaft· gegenüber anderen EU-Mitgliedstaaten vermieden werden.

ln den weiteren Beratungen haben wir uns dafür stark gemacht, dass eine (!ffektive Steuerbelastung für Agrardiesel von maximal 47 Pfennig erreicht wird. Ich gehe davon aus, dass der Bundesrat in seiner Sitzung am 21. Dezember, also am Freitag nächster Woche, dem Vermittlungsergebnis des Vermittlungsausschusses, das ganz wesentlich von RheinlandPfalz und Nordrhein-Westfalen beeinflusst und angestoßen wurde, zustimmen wird. Die Aussichten dafür sind günstig,

-nachdem mittlerweile die baden-württemb~rgische Landesregierung ihre Zustimmung zur Absenkung des Preises für

· Agrardiesel in der beschlossenen Höhe signalisiert hat, während sich die unionsgeführten Länder im Übrigen gemeinsam mit der Bundesseite der Unionsvertreter im Vermittlungsausschuss gegen dieses Ergebnis ausgesprochen hatten.

(Mertes, SPD: Wenn die Mehrheit gesichert ist, dagegenstimmen!)

Im Gegensatz zu

Harmonisierung unberührt.

Zu Frage 3: Durch die Neuregelung der Entfernungspauschale entstehen für den Landeshaushalt Steuerausfälle in Höhe von etwa 20 Millionen DM ab dem Jahr 2001. Auswirkungen des Agrardieselgesetzes auf den Landeshaushalt ergeben sich nicht, da es sich hierbei" um eine Bundessteuer handelt und die Absenkung des Agrardieselsteuersatzes allein vom Bund getragen wird.

So weit die Beantwortung.

Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Jullien.

Herr Finanzminister, Sie habeh nach dem Zeitpunkt meiner Mündlichen Anfrage gefragt. Ich kann Ihnen das gern sagen. Das war der 7. Dezember 2000. Ich gehe davon aus, dass auch Ihnen dieses Datum bekannt gewesen ist, als Sie auf die Fragestellung eingegangen sind.

Meine Frage: Teilt die Landesregierung die Auffassung, dass die Anhebung der Kilometerpauschale um 0,10 DM spätestens mit der jetit schon beschlossenen erneuten Erhöhung der Mineralölsteuer zum 1. Januar 2002 und zum 1. Januar 2003 ihre Entlastullgswirkung für die Pendler wieder verloren hat?

(Mertes, SPD: Nein!)

Es ist bei allem, was man ansonsten noch kritisch zur Öko

steuer sagen mag, so, dass für die Pendlerinnen und Pendler, die auch alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind und für die natürlich die Sozialversicherungsbeitragsbelastung eine Rolle spielt, durch_ die Koppelung von Ökosteuer und Entlastung bei der Rentenversicherung eine eindeutige Entlastung urid nicht eine Belastung eingetreten ist. Ich kann das auch anhand von Rechenbeispielen darlegen. Ich habe das bereits bei früherer Gelegenheit getan. Ich will es Ihnen ersparen.

Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Braun.

Herr Minister, können Sie sich daran erinnern, dass der Ministerpräsident des Landes Rheinland-Pfalz; Kurt Beck, einen Vorschlag im Plenum eingebracht hat, dass die Entfernungspauschale nur für Autofahrer angehoben wird?

Zweite Frage: Welche Modelle hat die Landesregierung zum Zeitpunkt der Fragestellung von Herrn Jullien vertreten?

Dritte Frage: VIieiche Modelle hat im Lauf der Diskussion die. F.D.P. im Land Rheinland-Pfalz vertreten?

Herr Abgeordneter Dr. Braun, ich weise darauf hin, dass der Ministerpräsident immer die Position vertreten hat, wie sie in der Koalitionsvereinbarung steht.

(Zurufe von-dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)