Meine Damen und Herren! Der Gesetzentwurf wurde nach der Beratung in der Plenarsitzung am 14. Dezember 2000 an den Haushalts- und Finanzausschuss und an den Rechtsausschuss überwiesen. Der Haushalts- und Finanzausschuss hatte ihn federführend zu beraten. Die~ erfolgte in der 72. Sitzung des Haushalt~- und Finanzausschusses am U. Januar 200L
Der Rechtsausschuss hat den Gesetzentwurf ebenfalls am 11. Januar in sefoer 48. Sitzung beraten. Die Beschlussemp
Meine Damen und Herren, ich möchte Gäste im rheinlandpfälzischen Landtag begriißen, und zwar rv1itglieder des Per
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Fiir die zweite Beratung haben sich im Grunde genommen keine
neuen Erkenntni5se ergeben, so jedo=nfalls die Beratungen im Haushalts- und Finanzausschu~s am 11. Januar. Für die Sozial
Zum einen wird immer wieder der Vorwurf erhoben, dass wir in diesem Parlament selbst über unsere Bezüge entscheiden. Ich will darauf hinweisen, dass es mehrere Anläufe gegebenhat,_ dies auf Kommissionen oder andere parlamentarische Gremien zu verlagern oder an andere Ent11vicklungen anzuhängen. Dies ist vom Bundesverfassungsgericht ausdrücklich verneint worden. Insoweit sind wir gezwungen, dies selbst zu tun.
Zum ahd~ren erkläre ich für die SPD, dass wir es dann natürlich auch gut tun, und ric:htig tun und uns auch i-n der Abwägung entsprechend verhalten. Die Abwäguog hat dazu geführt, dass wir vorgeschlagen haben, diesen Vorschlag mit 1,9 % unterhalb der allgemeinen Steigerung der Lebenshal
tungskosten zu machen. Ich denke, das istunsere Verpflich- _ tung gegenüber der wirtschaftichen Entwicklung und der allgemeinen Situation der Menschen auch-entsprechend begründet und seriös.
Ich sage drittens, wir stehen einer Strukturä11derung.- das ist iminer wieder ein Thema, das an uns herangeragen wird- der Abgeordnetenentschädigung nicht entgegen. Wir können diese durchaus mit überlegen, mit bearbeiten, mit verantworten, wenn klar ist; dass wir in dem Bereich; den wir immer wieder streitig diskutieren, der Pauschalen eine entsprechene Lösung finden, um die besondere Situation der Abgeordnetentätigkeit entsprechend würdigen zu können.
Meine Damen und Herren, ich komme zur viertim Bemerkung. Wir haben auch eine Verantwortung für ausgeschiede-_ ne Abgeordnete, die zumTeil zu anderen Zeiten andere Ent
schädigungen bekommen haben und an dieser Grundent- _ schädigung hängen. Ich denke, auch diese Abhängigkeit zeigt uns eine Verant11vortung auf, die wir für diese Abgeord
- Ich stelle darüber hinaus fest, dass das Fraktiorisgesetz, das mit diesem Gesamtgesetzentwu-rf verbunden ist, eine Erhöhung von 2,2 % v
Die Fraktionen sind unabdingbar auf ihren ,.Apparat" angewiesen. Er besteht zu etwa 85 % - so bei der SPD-Fraktion aus Beschäftigten, die analog den Beschäftigten im öffentlichen Dienst besoldet werden. Hier hingen wir an der Besol~ dungssituationdes öffentlichen Dienstes. Insoweit ist die dortige Erhöhung mit 2,2 %, auch wenn man die Sac(1kosten sieht, angemessen. Insoweit stimmen wir auc:;_h dieser Erhöhung zu.
Herr Präsident, meine verehrten Damen und Herren! Sie haben die Ausführungen des_ Kollegen Bruch gehört. Für die
CDU-Frakti~n kann ich sagen;-dass wir inhaltlich seinen Ausführungen zustimmen. Wir stimmen auch diesem vorliegenden Gesetzentwurf zu, in dem einmal die Grunddiät der Ab" geordnet_en um- 1,9 % und zum anderen die Fraktionszuschüsse um 2,2% erhöht werden.
Meine Damen und Herren, wir haben immer wieder, auch in· der Öffentlichkeit, die Debatte zil bestehen, warum die Abgeordneten ihre Diäten erhöhen. Die Meinung in der Bevölkerung ist zum Teil die: Die verdienen do-ch genug, warum müssen die jetzt mehr bekommen?
Meine verehrtem Damen und Herren, in den vergangenen Jahren habe ich schon öfter einmal gesagt, jede Arbeit ist ih
res Lohnes-wert. Auch die Arbeit eines Abgeordn-eten muss nach ihrer Wertigkeit vergütet oder bezahlt werden. Ich habe auch in verg~ngenen Debatten immer wieder darauf hingewiesen, dass wir eigentlich einen Eckmann oder eine Eckfrau brauchen, an der die Entschädigung eines Abgeordneten ausgerichtet werden soll, Aber wir dürfen uns aufgrund der verfassungsrechtlichen Vorgaben keinen Automatismus erlauben, das heißt, wir dürfen uns nicht irgendwo anhängen und sagen, so, wie die Besoldung fin öffentlichen Dienst erhöht wird, ~o erhöhen \'ilir die Abgeordnetenentschädigung, oder so, wie sich die -allgemeine Preissteigerungsrate dar
Aufgrund der Aussagen des Bundesverfassungsgerichts sind wir verpflichtet, immer wieder dieses Thema.. Abgeordnetenentschädigung" offen, frei und ehrlich im Parlament-zu behandeln und auch im Parlament zu entscheiden. Das Gebot der Transparenz der Entscheidun!l_en gerade über diese sensible Frage ist von uns sehr ernst zu nehmen.
Die Bevölkerung hat Anspruch darauf zu erfahren, was_ die Beweggründe für die Abgeordneten und für das Parlament sind, dass sie sich in einer solch wichtigen Frage so oder so entscheiden.
tigkeit der Abgeordnetentätigkeit gesprochen habe, dann müsste es an sich eine exakte, genaue, ausführliche und nachweisbare Bewertung jeder einzelner Funktion, die ein Abgeordneter wahrnimmt, geben. Dies gibt es aber nicht. Wir können nur allgerll_eine Grundsätze und Grundlagen anwendenund zugrunde legen. Dann gibt die rechtlich sehr differenziert belegte Situation im öffentlichen Dienst einen Anhalts