ten alten Bundesländer das Bildungsfreistellungsgesetz gegen den massiven Widerstand der CDU realisiert. ·
Der ehemalige Fraktionsvorsitzende Dr. Langen hat da [[Iais in diesem Hause gesagt, dieses Gese:tz ist ein ordnungspolitischerSündenfall und völlig überflüssig. Kollege Dr. Gölter hat
nehmern die Freistellung bel Weiterzahlung ihres Gehalts ermöglicht, im Grund genommen-eine Standortschwächung für Rheinland-Pfalz bedeutet. Das ist die Po;ition der Bildungs
- und Wirtschaftspolitiker der CDU gewesen. Jetzt entdeckt Herr Kramer kurz vor der Wahl, wi"e viel gesellschaftspoliti
sein. Ich befürchte eher, dass die nicht vorhandene Autorität Ihres Fraktionsvor;;itzenden dazu gefiihrt hat, dass Sie sich als Sozialpolitlker innerhalb der CDU-Fraktion an die SachE herangemacht haben.
Dieser Gesetzentwurf steht nicht nur im Gegensatz zu vielen Äußerungen Ihrer Wirt>chaftspolitiker, sondern ist auch mit. heißer Nadel gestrickt. Verehrter Herr Kollege Kramer, wenn SiE Bildungsexperte wären, mü~sten Sie zur Kenntnis nehmen, dass durch § 3 Abs: 3 des Bildungsfrei~tellung~gesetzes heute bereit; genau das realisiert worden ist, was Sie fordern.
Schauen Sie: sich ·die Maßnahmen einmal an. Es fanden bereits zahlreiche Veranstaltungen für Ehrenamtliche, auch im Rahmen desBildungsfrei~tellung~gesetzes, ~tatt.
Freistellung~möglichkeiten und Sonderrege Iungen· mit Fortzahlung de~ Arbeitsentgelts in vielfältiger Hin~icht auch bei Erstattung des Verdie::nstaüsfalls. In diesem Zusammenhang
Es ist völlig unstrittig, dass wir für das Ehrenamt Qualifizierungs- und Fortbildungsmaßnahmen benötigen. Ich habe darauf hingewiesen, dass das he:ute be;reits geschieht. Möglicherweise kann das aber noch verstärkt werden. Stimmen Sie uns.:rem Entschließungsantrag zu, in dem wir die LandesregiErung auffordern, den Ermessens~pielraum voll und ganz auszuschöpfen, falls solche Maßnahmen in Angriff genom
Ein dritter Impuls ist, dass wir geeignete Schwerpunktprogramme, möglichen.veise im ländlichen Raum, mit gezielten Qualifizierungsmaßnahmen initiieren, insbesondere für ehrenamtlich Tätige.
Herr Kollege Kramer, in diesem Sinn sollten Sie den Gesetzentwurf zurücknehmen und unserem Entschließungsantrag zustimmen. Dann haben Sie konkret etwas fiir die Ehrenamtlichen getan und keine Luftnummern gemacht.
(Bf:ifall bei SPD und F.D.P.- Kram er; CDU: Das ist so schlecht formuliert, dem können wir nicht zustimmen!)
Herr Prä~ident, meine Damen und Herren! Wenn ich die zu dem Gesetzentwurf de:r CDU-Fraktion durchgefiihrte Anhörung noch einmal Revue passieren lasse, erkenne ich, dass sich
schEn Bereich tätig sind, wie di.: kommunalen Spitzenverbände, dje L:mdewrganisationen der Weiterbildung und die Kirchen, haben dem GesetzEntwurf der CDU-Fraktion zuge.;
Meine Damen und Herren, die Organisationen, die mehr im Beschäftigungssystem verankert sind, haben sich gegenüber dem Gesetzentwurf letztlich sehr kritisch geäußert.
Meine Damen und Herren, aber die Befürchtungen beispiels-weise der Arbeitgeberorganisationen, denen Sie sich nicht verschlossen haben, sondern die Sie-aufgreifen, damit insbesondere eine Ausweitung der finanziellen Beteiligung erfolgt, halte ich nicht für gerechtfertigt. Angesichts der Tatsache, dass wirklich nur 3 % der Arbeitnehmer Bildungsfreistellung in Anspruch nehmen, und angesichtsder Tatsache, dass die Mittel im Landeshaushalt für die Arbeitgeber, die weniger als 50 Personen in ihrem Betrieb beschäftigen, nach wie vor nicht ausgeschöpft werden, kann doch nicht davon gesprochen werden, dass eine finanzielle Belastung in größerem Ausmaß auf den Landeshaushalt zurollt. Das ist mir etwas zu \'Veit hergeholt. Das war kein überzeugendes Argument.
Auch das Argument der Gewerkschaften kann ich nicht nachvollziehen, die der Meinung sind, dass der Al']teil der gesellschaftspolitischen Bildungsmaßnahmen automatisch zurückgehen würde, wenn die Ehrenamtsförderung in den Katalog aufgenommen würde. Das ist kein ehrliches Argument. Wir wissen doch alle, dass die Nachfrage das Angebot bestimmt. Wenn gesellschaftspolitische Nachfrage besteht, werden auch entsprechende Angebote gemacht.
- Deshalb kann ich nicht nachvollziehen, dass Sie eine Angebotsreduzierung en'Varten, wenn diese Änderung im Gesetz vorgenommen wird.
Meine Damen und Herren, die sieben Landesorganisationen für Weiterbildung haben sich größtenteils- es gibt natürlich keine Einheitsmeinung - für die Aufnahme des Ehrenamts in