Protokoll der Sitzung vom 14.02.2001

fehlen dem Limotag die Annahme des Gesetzentwurfs unter Berücksichtigung der sich aus der Vorlage 13/6795 ergebenden Änderungen. Nach den Empfehlungen der Ausschüsse soll das-Gesetzam Verfassungstag, dem 18. Mai 20Ö1, in Kraft. treten.

Dankeschön._

Präsid_ent Grimin:

Ich danke dem Herrn Abgeordneten Weinerfür die Berichterstattung und eröffne die Aussprache.

Ich erteile Herrn Abg~ordneten Schf)_eiders das Wort.

Herr Präsident, meine Damen und. Herren! ·Mit dem -Gesetzentwurf über die Volksinitiative sowie-zur Änderu_ng der Bestimm-ungen über Volksbegehren und Volksentscheide wird

·das umgesetzt, was im Rahmen der Verfassungsreform vor ei

nem Jahr beschlossen worden ist. Die Verfassungsreform ha- - ben wir gemeinsam beschlossen. Deshalb werden-wir dieses. Gesetzesvorhaben mittr~gen. ·

Meine Damen und Herren, iCh-begrüße, dass die __ Laf!desregierung im Rahmen dieses Gesetzentwurfs nach Lösungswegen gesucht hat, -um die Bürgerbeteiligung möglichst restriktiv

auszugestalten, weil es durchaus einige Anmerkungen hinsichtlich der Ausweitung plebiszitärer Elemente in unserem Staatsgefüge zu machen gilt. Plebiszite führen allzu leicht zu einer großen Vereinfachung und zur Überbetonung von Efn: zeHnteressen und auch von Minderheitenpositionen.

Plebiszitäre Elemente und repräsentative Demokratie müssen sich zwar nicht gegeneinander ausschließen, allerdings solhe darauf hingewiesen werden, dass die Handlungsfähigkeit des Staates und die ausreichende Möglichkeit ihrer gewählten Organe zu verantwortungsbewusstem Handeln gewährlei

stet bleiben müssen. Die demokratisch gewählten Vertreter

der Bürgerinnen und Bürger müssen ihre Aufgaben, zu deren Qurchführung sie von den Bürgern legitimiert worden sind, ausüben können. DerVorrang der repräsentativen Demokratie muss gewahrt bleiben. Die gewählten Vertreter müssen _ die Gesamtveranti/'Jortung-behalten.

Plebiszitäre Elemente-- das sollte auch erwähnt werden -sind auf den unterschiedlichsten Ebenen des Staates auch unterschiedlich zu beurteilen. Sie funktionieren am ehesten auf der kommunalen Ebene. Dort ist ihre Eignung durchaus zu unterstreichen; denn auf kommunaler Ebene besteht zu: meist auch eine unmittelbare Betroffenheit von der aktuellen Themenstellung. Auch sind die Materien weitaus konkre

tergefasstals bei überörtlichen Fragestellungen.

bes Weiteren muss erwähnt werden, dass mit Plebisziten bisher die Erfahrung gemacht worden ist, dass sie auf kommumiler Ebene am ehesten funktionieren, aber aufLandesebe- _ ne häufig bereits nicht mehr._

Negative Erfahrungen sind beispielsweise das häufige Ver

fehlen von-Eingangsquoren, niedrige Beteiligungen, wenn es zu Abstimmungen kam, und - das wollen wir nicht verkennen - auch Abstimmungen nach dem Sankt-Fiorians-Prinzip,

- nur nicht bei mir-, Straßenbauvorhaben, Müllverbrennungs

anlagen-, was im Übrigen auch dann dazu führt, dass·Minderheiteri partielle Interessen mit den Instrumenten, die wir ihnen dann per Gesetz einräumen, umsetzen wollen.

Das darf allerdings nichrdazu führen, dass dann Minderheiten über solche Wege letztlich Mehrheiten regieren. Deshalb ist es notwendig, dass Hürden eingebaut werden, _Queren - wie_ erfolgt -geschaffen werden und Unterschriftenüberpr-üfungen erforderlich sind, die zwar einerseits einen erhöh

ten Verwaltungsauf11vand bedeuten, die aber andererseits notwendig sind, um die Instrumente nicht dem Missbrauch preiszugeben.

Meine sehr geehrten Damen_und Herren, daher ist der Ansatz im Gesetzentwurf richtig. Wir werden ih.m zustimmen.

Ich bedanke miCh für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall der CDU)

Ich erteile Herrn Abgeordneten Dr. Schiffmann das Wort.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Im

Ausschuss haben wir diesen Gesetzentwurf einvernehmlich beraten und ihn mit den Änderungen einvernehmlich über

alle Fraktionen hinweg so beschlossen.

Mit dieser Änderung des Wahlgesetzes, mit Ergänzungen und einigen Änderungen, vollziehen wir das nach, was wir im Rahmen der großen Verfassungsreform im vergangenen Jahr, als diese Reform am 18. Mai in Kraft getreten ist, in un

serer Landesverfassung ergänzt ha~en: Wir haben. nämlich die Instrumente unmittelbarer, direkter Mitwirkung der Bürger ausgeweitet, indem wir ein neues Instrument in die Landesverfassung eingeführt haben, die so genannte Volksinitiative, und indem wir bei den bereits in der alten Landesverfassung vorhandenen Instrumenten Volksbegehren und Volks

entscheid die Quoren abgesenkt haben.

Das Kriterium, an dem wir den v~n der Landesregierung in -. Umsetzung des Auftrags dieser Verfassungsänderung vorge

legten Konkn~tisierung für das _Wahlgesetz zu bewerten hat

ten, war die Frage, ob die Grundintention, einen erleichterten Zugang zu -diesen Instrumenten zu ermöglichen, umgesetzt ~vird. Wir sind der Meinung, dass das, was die Landesregierung an Verfa-hrensvorschlägen mit dem Gesetzentwurf vorgelegt hat, eine b~rgerfreundliche Ausgestaltung dieser Grundintenfion des Verfasslmgsgesetzgebers darste-llt. Wirräumen den Bürgern die Möglichkeit ein, mit dem lnstrume_nt der Volksinitiative mit 30 000 Unterschriften den Landtag zu zwingen, sich mit -einem gewissen Thema --das kann auch ein Gesetzentwurf sein.- zu befassen. Es werden daruber hinaus mit dem um die Hälfte abgesenkten Quorum - 300 000 Stirn-~ men für ein erfolgreiches Volksbegehren- die bisher vorhan

denen Hürdenabgesenkt.

Herr Kollege Schneiders hat demgegenüber aus der Sicht der CDU einige kritische Anmerkungen gemacht und eher auf die restriktiven Elemente hingewiesen. Wir haben mit der Verfassungsänderung meiner Meinung nach aber einen vernünftigen Kompromiss erzielt, indem wir a_uch der Beliebigkeit der Inanspruchnahme dieses Instruments entgegengewirkt haben; denn auch 300 000 bejahende Wählerinnen und Wäh-ler für ein erfolgreiches Volksbegehren sind eine hohe Sc_hwelle. Das sind ungefähr 10 % der Wahlberechtigten i~ Rheinland-Pfalz.

Herr Kollege Schneiders, Sie haben davon 'gesprochen, dass Minderheiten die Mehrheit manipulieren könnten. Wir köQnen allerdings nicht denBlick davor-verschließen, dass auch die repräsentative Demokratie gegenwärtig vor gewissen

Problemen steht. Die Parteiendemokratie ·hat Legitimationsprobleme. Die Wahlbeteiligung- ungefähr 70% waren es bei

der vergangenen Landtagswahl - bedeutet, wenn man das umrechnet, dass sich auch die Parlamentsmehrheitnicht auf eine absolute Mehrheit der Wa~lberechtigten stützen kann. Dieses Kriterium muss man also sehr sorgfältig abwägen.

Das andere Element, das Sie angesprochen haben, ist das, inwieweit die Gesamtverantwortung für die Politikdurc~ diese punktuelle ·Minvirkung des Volkes auch im Rahmen der Gesetzgebung verloren geht. Dieser Einwand geht meines Erachtens deshalb ins Leere, weil es ·immer nur um eine punktuelle Mjnvirkung geht, die auch das andere Argumen.t, das oft eingebracht wird, ein Stück weit entkräftet. Das andere Ar

gu~ent ist das, dass die politischen Sachverhalte so komplex

· sind, dass man sie nicht auf eine einfache Frage, die mit Ja oder Nein beant\oiortet werden kann, zurückführen kann,·

-wie sie.dem Volksbegehren Ul1d dem Volksentscheid zugrunde liegen. Allerdings sollte man dann auch nicht den Blick davor verschließen, dass viele Fragen, die wir im Parlament entscheiden, letztlich, zumindest wenn wir im-Plenum zusammenkommen und.die Detailberatungen abgeschlossen sind, dann auch auf die schlichte Frage von Ja oder Nein reduziert

Mit dem vernünftigen Kompromiss; der breit in diesem Haus getragen worden ist,

(Glocke des Präsid~nten). ist ein fortschrittliches Element in unsere Verfassung aufgenommen worden. Wer einen Überblick über die Verfassungsbestimmungen der anderen Bundesländer hat, weiß, dass 11vir in Rheinland-Pfalz insbesondere mit dem Instrument der Volksinitiative durchaus, wenn wir·auch nicht die Speerspitze sind, aber an der Spitze des Fo~chritts marschieren. Die Bemühungen aufderBundesebene, derartige Elemente aucli in_ das Grundgesetz auf~unehmen- jetzt von· der SPD neu aufgenommen-, sind aus unserer Sicht zu begrüßen. Vielen Dank. (Beifall der SPD und der F.D.P.)

Ich begrüße Gäste im Landtag, und zwar Mitglieder· des Ständigen Arbeitskreises Europa-P?Iitik des Kreisverbandes Ahr; weiler sowie Mitglieder des DGB~Ortskartells Asbach-LinzUnkel-Bad Hönningen. Herzlich willkommen!

(Beifall im-Hause)