Wir haben einen guten Vorschlag eingereicht. Die Qualität haben Sie selbst bestätigt. Die Finanzministerin habe ich jetzt dreimal gelobt, und ich lobe sie das vierte Mal für die Vorlage. Deswegen glaube ich, zu Recht sagen zu können, wir sind auf einem guten Weg. Wir waren vielleicht nicht auf einem guten Weg, aber das müssen wir hier nicht jedes Mal betonen. Das ist in der Opposition etwas anderes. Wir sind an der Regierung. Natürlich ist es Ihr Interesse, dies noch einmal weiter aufzuarbeiten. Sie haben gesagt „Deckel drauf und nie mehr darüber reden“ sei das Interesse der Regierung. Ihr Interesse ist, Deckel weg und immer weiter darüber reden.
Ich glaube, wir müssen jetzt mit Mehrheit entscheiden. Ich glaube auch, Ihr Widerstand ist nicht ganz so groß. Deswegen finde ich es gut, wenn wir heute den Deckel drauf machen. Wir können gern weiter darüber reden, aber dieses Gesetz sollten wir verabschieden und damit für eine sichere Zukunft der Pensionen sorgen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordnete! Mit dem Gesetz zur Auflösung des Pensionsfonds – das ist jetzt mehrfach gesagt worden – ziehen wir die Konsequenzen aus dem Urteil des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz vom 22. Februar 2017. Wie Sie wissen, haben wir uns für eine umfassende Neuordnung entschieden.
Herr Dr. Weiland, ich will Ihnen noch einmal entgegenkommen, indem ich sage, ja, es hat hier nie jemand bestritten, dass das Urteil alles andere als erfreulich war. Wir haben uns dann aber hingesetzt und umfassend geprüft. Wir haben uns entschieden, eine umfassende Lösung vorzuschlagen und damit auch die Beamtenversorgung an die neuen Rahmenbedingungen anzupassen.
Sie wissen, dass zu diesen neuen Rahmenbedingungen insbesondere die Schuldenbremse gehört und wir heute die Versorgungsausgaben vor allen Dingen durch einen strukturell ausgeglichenen Haushalt sichern müssen. Wir sind in der Konsolidierung gut vorangekommen. Auch darauf habe ich hingewiesen. Damit ist eine solide Basis für die Leistung künftiger Versorgungsausgaben gegeben.
Die Kanther-Rücklage übernimmt dazu eine ergänzende Funktion. Bei ihr stellen sich die verfassungsrechtlichen Fragen ausdrücklich nicht. Sie wird uns bei der Aufgabe unterstützen, Belastungen aus Versorgungsaufgaben bei Bedarf abzufedern. Sie soll gegebenenfalls weiter aufgestockt werden können, wenn dafür ausdrücklich keine Nettokreditaufnahme erforderlich ist. Wir wollen die Kanther-Rücklage
ausschließlich für Versorgungszwecke nutzen. Wir haben entsprechend eines besonderen Wunsches der Gewerkschaften auch weiterhin einen Beirat, und wir wollen für die Kanther-Rücklage eine Anlagerichtlinie machen.
Lassen Sie mich noch einige Worte zur PLP KG sagen. Ich hatte von Anfang an angekündigt, dass wir uns auch die PLP KG ansehen werden. Damit keine Missverständnisse entstehen, will ich noch einmal sagen, die PLP KG war weder Gegenstand des Urteils des Verfassungsgerichtshofs, noch ist ihre Auflösung zwingend. Mit der Auflösung des Pensionsfonds entfällt jedoch eine wesentliche Vertragspartei der PLP KG. Damit haben wir uns auch hier für eine konsequente Neuordnung entschieden.
Zur PLP KG und Ihrem Antrag, Herr Dr. Weiland: Sie wissen, dass es den Rechnungshofbericht aus dem Jahr 2011 gibt. Dieser Rechnungshofbericht stellt umfassend dar, welche Vertragsgestaltungen eingegangen wurden. Sie haben dann eine Große Anfrage gestellt mit, glaube ich, insgesamt 118 Fragen, die wir am 13. Juli 2017 beantwortet haben. Zu den Punkten, die Sie in Ihrem Antrag ansprechen, darf ich insbesondere noch einmal auf die Antworten zu den Fragen 113 bis 117 hinweisen. Es gab dann noch einmal eine ausführliche Diskussion im Haushalts- und Finanzausschuss.
Es ist schon gesagt worden, Ihr Antrag macht eine reine Vergangenheitsbetrachtung auf die Jahre 2003 bis 2008. Ich weiß nicht, was Sie damit erreichen wollen, wenn wir mit diesem Gesetzentwurf doch klipp und klar sagen, dass wir die PLP GmbH & Co. KG auflösen und damit auch beenden wollen.
Verstehen Sie es nicht falsch, Herr Dr. Weiland, weil Sie uns vorhin so oft positiv erwähnt haben: Sie sprachen von dem letzten Akt, der mit diesem Gesetzentwurf gemacht würde. Ich habe ein gewisses menschliches Verständnis dafür, dass Ihnen nach der vielen Arbeit, die Sie investiert haben, dieser Abschied vom letzten Akt vielleicht etwas schwerer fällt als anderen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Gesellschaften der PLP – das war die Begründung, warum wir diesen Weg gehen – wickeln nur noch Zahlungsströme ab. Die Transaktionen sind in den Jahren 2003 bis 2008 erfolgt. Was wir jetzt wollen, ist eine transparente Darstellung. Diese Transparenz erreichen wir durch den Landeshaushalt. Wir werden daher alle Zahlungen ab dem Doppelhaushalt 2019/2020 im Haushalt abbilden. Hierzu gehören die Einnahmen der Beteiligungen bei den Landesbanken LBBW und SaarLB, ebenso die Verbindlichkeiten insbesondere gegenüber der ISB. Dieses Vorgehen ist wirtschaftlich. Die PLP KG hat nur die Funktion, die Einnahmen für die entstandenen Verbindlichkeiten einzusetzen. Dies können wir auch über den Landeshaushalt abwickeln.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die steigenden Ausgaben für die Beamtenversorgung stellen uns vor eine große Herausforderung. Wir stellen uns dieser Herausforderung. In dieses Konzept fügt sich der vorliegende Gesetzentwurf ein. Er beschreibt noch einmal das Ziel eines konsequenten Konsolidierungskurses beim strukturell ausgeglichenen Haushalt. Wir weisen noch einmal darauf hin, dass wir auch die Entwicklung eines Prognosemoduls
für die Versorgungsausgaben vorgesehen haben und wir für die Kanther-Rücklage eine Anlagerichtlinie machen.
Ich glaube, es ist uns in einer überschaubaren Zeit gelungen, ein anspruchsvolles Gesetzesvorhaben zu einem wahrlich nicht einfachen Thema – das konstatiere ich gern – auf den Weg zu bringen. Zu all dem, was heute noch einmal gesagt worden ist, aber auch zu den Diskussionen der letzten Wochen und Monaten kann ich sagen, sie haben – zumindest ganz überwiegend – sachlich und konstruktiv stattgefunden.
Wir erfüllen mit diesem Gesetz umfassend die Anforderungen des Verfassungsgerichtshofs. Deswegen bitte ich nicht nur um Ihre Zustimmung, sondern will mich für die konstruktiven Beratungen ganz ausdrücklich bedanken.
Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen mehr. Damit kommen wir zur Abstimmung. Wir stimmen ab über den Gesetzentwurf der Landesregierung, nämlich das Landesgesetz zur Aufhebung des Landesgesetzes über den Finanzierungsfonds für die Beamtenversorgung Rheinland-Pfalz und zur Fortführung der Versorgungsrücklage des Landes, und über den Entschließungsantrag der CDU, die wirtschaftliche Bilanz und rechtliche Prüfung der Finanztransaktionen des Landes zwischen Land, Pensionsfonds und landeseigenen Gesellschaften betreffend.
Wer dem Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 17/3460 – in zweiter Beratung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer stimmt dagegen? – Stimmenthaltungen? – Der Gesetzentwurf ist mit den Stimmen der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU und der AfD angenommen.
Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Wer stimmt dagegen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf mit den Stimmen der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU und der AfD angenommen.
Wer dem Entschließungsantrag der Fraktion der CDU – Drucksache 17/4202 – zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Der Antrag ist mit den Stimmen der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU bei Enthaltung der AfD abgelehnt.
Landesgesetz zur Änderung der polizeilichen Strukturen und zur Optimierung der Organisation in der Polizei Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 17/3843 – Zweite Beratung
Gemäß der neuen Geschäftsordnung informiere ich Sie über das bisherige Verfahren. Die erste Plenarberatung fand in der 37. Sitzung am 23. August 2017 statt. Danach wurde der Gesetzentwurf an den Innenausschuss – federführend – und an den Rechtsausschuss – mitberatend – überwiesen. Die Ausschussempfehlung lautet: Annahme.
Ich bitte um Wortmeldungen. Es ist ein Gesetzentwurf der Landesregierung. Normalerweise beginnt dann die große Oppositionsfraktion. Herr Lammert zaudert noch.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Heute beraten wir in zweiter Lesung des Landesgesetz zur Änderung der polizeilichen Strukturen und zur Optimierung der Organisation der Polizei. So heißt das Gesetz genau. Das hört sich auf den ersten Blick positiv an. Strukturveränderungen sind per se nichts grundsätzlich Falsches. Aber die geplante Neuordnung für die Polizei und die Beamtinnen und Beamten bringt eine Reihe von Nachteilen mit sich.
Ich sage es vorweg. Wir haben es im Innenausschuss bereits besprochen und beraten. Unsere Zweifel und Bedenken, die wir schon in der ersten Lesung geäußert haben, konnten bei den Beratungen nicht ausgeräumt werden. Wir sind nach wie vor der Ansicht, dass im Kern dieses Gesetzes zahlreiche Regelungsbereiche entscheidend sind, die uns Anlass geben, diesem Gesetzentwurf nicht zuzustimmen.
Ich will es kurz erläutern. Das betrifft zum einen die Neuordnung bei der Bereitschaftspolizei. Wir sehen die mit dem Gesetz geplante Neuordnung der Bereitschaftspolizei sehr skeptisch. Durch den geplanten Wegfall der Rotation werden die Beamtinnen und Beamten, die in der Erstverwendung in der Abteilung Bereitschaftspolizei verwendet werden, keine Erfahrungen im Einzeldienst sammeln. Sie werden sicherlich bei einer späteren Verwendung im Einzeldienst mit Nachteilen bei Beförderungen zu rechnen haben, da sie weniger Erfahrung als ihre Kollegen haben und als die, die in der Erstverwendung dort eingesetzt wurden. Wir befürchten einen Beförderungsstau, den wir bei der Polizei in großem Maße schon haben.
Umgekehrt sammeln die jungen Polizeibeamtinnen und -beamten, die sonst zunächst zu Bereitschaftspolizei gegangen sind und jetzt in den Einzeldienst versetzt werden, keine Erfahrungen bei aktuellen Einsätzen der Bereitschaftspolizei.
Insgesamt sind wir sehr skeptisch, ob die notwendige Stärke bei der Bereitschaftspolizei mit der Neustrukturierung so erreicht wird. Reicht die Personalstärke wirklich, um die zunehmende Arbeit für Einsätze bei der Bereitschaftspolizei zu gewährleisten? Gerade bei der Absenkung der
Gruppenstärke haben wir große Bedenken gehabt. Bei diesen Punkten sehen wir Bedenken, die vonseiten der Landesregierung bei uns nicht ausgeräumt werden konnten.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ein weiterer Punkt ist die Eingliederung der Zentralstelle für Polizeitechnik. Besonders deutlich ist hier unsere Kritik – auch das haben wir bereits in der ersten Lesung ausgeführt – hinsichtlich des Gesetzentwurfs an der beabsichtigten Eingliederung der sogenannten Zentralstelle für Polizeitechnik ZPT in die Polizeipräsidien bzw. in das neue Polizeipräsidium.
Auch im Innenausschuss haben wir klar darauf hingewiesen, dass die Aufhebung der bislang praktizierten Trennung zwischen Bedarfsträgern und Beschaffern von uns abgelehnt wird. Darauf hat im Übrigen auch der Rechnungshof mehrfach hingewiesen, dass eine Trennung zwischen Bedarfsträgern und Beschaffern sein muss. Wir erachten es daher für absolut notwendig, dass die Zentralstelle für Polizeitechnik nach wie vor eigenständig bleiben muss.
Darüber hinaus werden in dem Gesetzentwurf sogenannte Synergieeffekte angeführt. Das sind Verbesserungen, bei denen Dinge zusammengelegt und Einsparungen erzielt werden können. Beispielhaft sei hier die Zusammenlegung von sogenannten Bootswerkstätten mit allgemeinen Werkstätten der Bereitschaftspolizei zu nennen. Hier haben wir Bedenken, ob diese aufgrund der deutlich verschiedenen Bedarfe der beiden Werkstatttypen erreicht werden können. Man muss erhebliche Zweifel äußern.
Die Bereitschaftspolizei wird zukünftig durch die Wasserschutzpolizei ergänzt, die dort in Gänze eingegliedert wird. Man wird weiter beobachten müssen, wie sich das in den Strukturierungen äußert. Es soll eine Zusammenlegung der beiden Wasserschutzpolizeistationen Bingen und Rüdesheim geben.
Herr Minister, wir haben mehrfach Hinweise bekommen, dass das nicht richtig rund läuft und es Probleme gibt. Gerade die Bingener Kollegen fühlen sich nicht gut aufgehoben. Es gibt Zweifel, ob es zu einem guten strukturellen Übergang kommt. Mit Blick auf die Kooperation mit Hessen würde es aus unserer Sicht Sinn machen, über einen Staatsvertrag nachzudenken, wenn man so etwas macht. Es sind Kooperationen zwischen zwei Ländern, die verschiedene Polizeibeamte der Länder betreffen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, letztlich ist der Gesetzentwurf aus unserer Sicht ein verzweifelter Versuch der Landesregierung – das kann man schon sagen –, über das größte Problem bei der Polizei hinwegzutäuschen; denn unser größtes Problem bei der Polizei liegt nicht im Bereich der Polizeiorganisation – die Polizei ist im Grunde gut aufgestellt und hoch motiviert –, sondern im Bereich der Polizeistärke.
Die Personalstärke kann nach wie vor nicht erreicht werden. Deswegen ist es kaum verständlich, dass die Landesregierung diesen Personalnotstand nach wie vor bestreitet und stolz auf ihre hohen Einstellungszahlen ist. Man muss fragen, was diese Rekordeinstellungen bringen, wenn trotz dieser Rekordeinstellungen jährlich mehr Polizisten den Polizeidienst verlassen als hinzukommen.
Das hat jüngst ein Polizeipräsident gesagt. Man wird aufmerksam, wenn ein Polizeipräsident der Westpfalz in einem Interview darauf hinweist, dass wir uns nach wie vor in einer Talsohle befinden, und er befürchtet, dass dies in Zukunft so bleiben wird. Fakt ist, die Polizei ist in RheinlandPfalz auf Kante genäht. Das ist seit Jahren gewünscht. Das haben wir seit Jahren immer wieder kritisiert.