Protokoll der Sitzung vom 25.01.2018

Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine Vorredner haben ausführlich und gut inhaltlich den Gesetzentwurf wiedergegeben, dem wir auch zustimmen können, wären da nicht einige Kritikpunkte.

Die Frage, die die Rheinland-Pfälzer wirklich interessiert,

ist nicht, ob Land, Kreis oder Gemeinde die eine oder andere Straße finanzieren, sondern dass die Finanzierung gesichert ist bzw. der Bau oder die Sanierung folglich stattfinden.

Die für unsere Fraktion anfänglich etwas unklare Formulierung „räumlich getrennte, im Zusammenhang bebauten Ortsteile“ wurde aus meiner Sicht eben verständlich erklärt. Aber wir hätten noch ein wenig Redebedarf und würden im Ausschuss gerne darüber noch einmal diskutieren.

Meine Damen und Herren, das Hauptanliegen unserer Fraktion ist, Sicherheit zu schaffen, und zwar Rechtssicherheit und Vertrauen zu schaffen, Vertrauen darin, dass angekündigte Projekte auch wirklich umgesetzt werden, sprich, neue Straßen gebaut oder vor allem baufällige saniert werden.

Unsere Bedenken sind völlig berechtigt, das hat die Vergangenheit gezeigt, meine sehr geehrten Kollegen. Wir von der AfD-Fraktion bevorzugen zügige Prozesse und verabscheuen ewig lange Kompetenz- und Gerichtsstreitigkeiten.

(Beifall der AfD)

Das kann ich wirklich in dieser Deutlichkeit sagen.

(Abg. Alexander Schweitzer, SPD: Noch besser sind kurze Prozesse!)

Denken wir nur an die Mittelrheinbrücke oder den Lückenschluss der A 1. Besorgte Bürger bestätigen in mehreren Gesprächen unseren Standpunkt, dass die Sanierung bestehender Straßen noch dringlicher als der Bau neuer Straßen ist. Dies gilt insbesondere für Kreis- und Gemeindestraßen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, aber auch die Sanierung kostet Geld. Genau hier liegt unser Kritikpunkt an dem Gesetzentwurf, der materieller Natur ist.

Es ist egal, welchen Topf wir nehmen, wenn alle Töpfe leer sind, der Topf für Gemeindestraßen, der Topf für Kreisstraßen, der Topf für Landesstraßen.

(Abg. Benedikt Oster, CDU: Der ist nicht leer!)

Ausreichende Mittel sind schlicht nicht eingeplant,

(Abg. Benedikt Oster, SPD: Was? Der höchste Ansatz seit Jahren! – Abg. Marco Weber, FDP: Quatsch!)

obwohl der Bedarf enorm ist und bekannt ist. Genau an diesem zentralen Problem ändert der Entwurf nichts.

(Abg. Benedikt Oster, SPD: Das stimmt nicht! Das entbehrt jeder Grundlage! – Abg. Alexander Schweitzer, SPD: Haben Sie das bei AfD-TV gesehen?)

Leider, er ändert rein gar nichts. Da stelle ich die Frage an die Landesregierung, warum das so ist.

Einen Teil ihrer Antwort kann ich mir schon offen gesprochen denken. Es ist kein Geld da.

(Abg. Alexander Schweitzer, SPD: Sie sind ein Schlauer!)

Aber an dieser Stelle muss ich fragen: Warum nicht? Warum ist der Verkehrsetat dieser Landesregierung derart unterernährt?

(Beifall der AfD – Abg. Benedikt Oster, SPD: Das stimmt doch nicht! Der höchste Anstieg seit Jahren!)

Warum ist der Länderfinanzausgleich für die Kommunen so ungünstig? Wir von der AfD fordern keine Überlastung der Kommunen mit der Finanzierung von Straßen. Es gibt schließlich zwei Wege, wie man Überlastungen verhindern kann.

(Abg. Benedikt Oster, SPD: Die Straße ist immer ein Weg!)

Entweder nimmt man den Kommunen die Kompetenzen weg, oder man belässt es den Kommunen, vermehrt dies vielleicht noch, gibt ihnen aber auch das Geld dafür, dass sie ihre Aufgaben bewältigen können.

(Beifall der AfD)

Wir sehen den Schlüssel zur Lösung der Probleme nicht im Landesstraßengesetz, sondern im Landesfinanzausgleichsgesetzes. Die Kommunen müssen auf Grundlage des Landesfinanzausgleichsgesetzes mehr Geld erhalten. Ich möchte das ganz kurz noch einmal komprimieren. Wir wollen, dass derjenige, der eine Aufgabe übertragen bekommt, auch die Finanzmittel dafür erhält.

(Abg. Benedikt Oster, SPD: Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun!)

Die Regierung rechnet selbst vor, dass der vorliegende Gesetzentwurf zu einer Belastung der Kreise und kreisfreien Städte zwischen 600.000 und 2,2 Millionen Euro führen wird. Diese Summe sollten nach unserer Vorstellung die Kreise und kreisfreien Städte vom Land ersetzt bekommen.

Wir schlagen zur Entlastung den einfachsten Weg vor, nämlich die Mittel zu erhöhen, die die Landesregierung für die allgemeinen Straßenzuweisungen bereitstellt; das Ganze am besten schon mit dem Haushaltsentwurf 2019.

Ich danke Ihnen.

(Beifall der AfD – Abg. Benedikt Oster, SPD: Machen Sie einmal ein Deckblatt! – Abg. Alexander Schweitzer, SPD: Großer Applaus aus der AfD-Fraktion!)

Für die FDP-Fraktion erteile ich Herrn Abgeordneten Wink das Wort.

Verehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kolle

gen! Vorneweg darf ich sagen, dass wir Freien Demokraten den Gesetzentwurf der Landesregierung außerordentlich begrüßen.

(Beifall bei FDP, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf von der SPD: Jawohl! – Abg. Martin Brandl, CDU: Was? Unglaublich?)

Dieser trägt den kommunalen Strukturen unseres Landes Rechnung. Nach den Worten der CDU und der AfD ergibt sich bei mir ein wenig das Gefühl, dass jetzt die Nadel im Heuhaufen gesucht wird. Ich darf auf ein paar Punkte eingehen, einmal auf das Thema Ermessen. Es stellt sich doch die Frage, wie das funktionieren soll. Wir wollen Planungssicherheit. Wir wollen Rechtssicherheit. Wie soll das aussehen? Sitzt dort jetzt ein Bürgermeister und sagt: Heute bin ich crazy, ich mache es einmal zur Landesstraße?

Der Tagesordnungspunkt 19, den wir heute auf der Tagesordnung haben, zeigt, wohin eine Ermessensentscheidung führen könnte, nämlich zu Streitigkeiten, die es heute schon in anderen Bereichen gibt, in denen es keine Ermessensentscheidung gibt.

(Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Abg. Benedikt Oster, SPD: Sehr gut!)

Wir haben von Herrn Minister Dr. Wissing gehört, dass weniger Abstufungen erfolgen, nämlich nur etwa die Hälfte.

(Abg. Benedikt Oster, SPD: Viel weniger!)

Wir wissen auch, dass die Übergabe der Straßen an die Kommunen in einem top Zustand erfolgt. Eine Straße hält 10 bis 20 Jahre. Dann hat man lange Zeit, adäquate Mittel einzustellen. Dann gibt es für jeden Kilometer vom Land noch einen Ausgleich.

Eines darf ich noch erwähnen: Wir haben im Verkehrsetat mit einem Ansatz von 120 Millionen Euro den höchsten Ansatz ever.

(Abg. Benedikt Oster, SPD: Das war jetzt an Sie von der AfD adressiert! – Abg. Alexander Schweitzer, SPD: Das hat er nicht verstanden!)

Wir haben des Öfteren gehört, dass die Abstufung der Landes- auf Kreisstraßen keineswegs ein Phänomen der jüngsten Zeit ist. Die richtige Einstufung von Gemeindeund Kreisstraßen wurde stetig vernachlässigt. Zahlreiche Statistiken zeigen, dass sich das rheinland-pfälzische Kreisstraßennetz mit 7.100 Kilometern seit Jahren kaum verändert hat. Die Art, wie die Opposition allein im vergangenen Jahr auf die Landesregierung losgegangen ist, war nicht nur sachlich falsch, sondern auch unangemessen.

(Abg. Alexander Schweitzer, SPD: So sieht es aus! – Abg. Martin Brandl, CDU: Weil wir einen eigenen Vorschlag eingebracht haben!)

Die Überprüfung der richtigen Einstufung der Straßen ist nicht die Aufgabe der Landesregierung.

Einen weiterer Punkt in diesem Zusammenhang stellt die diesbezügliche Entscheidung des rheinland-pfälzischen Landesrechnungshofs dar, der von der Opposition so gerne in anderen Bereichen zitiert wird.

(Abg. Benedikt Oster, SPD: Aber nur, wenn es passt!)

Dieser besagt, dass die Förderung von Kreisstraßen nur dann zulässig ist, wenn zuvor die korrekte Einstufung der Straße geprüft wurde.

(Vizepräsidentin Barbara Schleicher-Rothmund übernimmt den Vorsitz)

Ein Ergebnis, dass es sich um eine Gemeindestraße handelt, hätte zur Folge, dass der LBM, um eine Förderung zu gewähren, eine Umstufung einfordern müsste. Würde dies nicht geschehen, so würde eine rechtmäßige Beanstandung des Rechnungshofs die Folge sein.