Protokoll der Sitzung vom 19.09.2019

Die bisherigen Erhöhungen der Zulagen durch die sozialdemokratisch geführte Landesregierung reichen nicht einmal aus, um die Inflation aufzufangen. Für uns als CDUFraktion steht fest: Wer gute Arbeit leistet, der soll dafür auch gerecht entlohnt werden.

(Beifall der CDU)

Ich komme damit zu unserer Forderung, eine Zulage für diejenigen Berufsfeuerwehrbeamtinnen und -beamten einzuführen, die über eine Zusatzausbildung zum Notfallsanitäter oder zur Notfallsanitäterin verfügen. Ich hoffe, dass dieses Leistungsprinzip, das wir eingebaut haben, auch für die Freunde der Regierungskoalition gilt.

Meine Damen und Herren, lassen Sie uns heute gemeinsam die Grundlage dafür legen, die Erschwerniszulagen für unsere Beamtinnen und Beamten anzupassen. Ich bitte Sie, unserem Alternativantrag zuzustimmen.

Vielen Dank.

(Beifall der CDU)

Zu den Ausführungen des Abgeordneten Schnieder liegen mir zwei Kurzinterventionen vor. Ich erteile dem Abgeordneten Frisch das Wort.

Lieber Herr Schnieder, verehrte CDU-Fraktion! Ich habe als Lehrer schon einiges in Sachen abschreiben und plagiieren erlebt. Aber ich habe selten erlebt, dass sich jemand so wenig Mühe gegeben hat, das in irgendeiner Form zu kaschieren.

(Abg. Hedi Thelen, CDU: Oh!)

Sie haben drei Jahre Zeit gehabt, in Sachen Feuerwehrzulage oder Notfallsanitäterzulage im Parlament etwas zu machen. Es ist nichts von Ihrer Seite gekommen, gar nichts.

(Zuruf des Abg. Dr. Adolf Weiland, CDU)

Jetzt legen wir diesen Antrag vor, im Übrigen nach einem Gespräch im Oktober 2018, bei dem Herr Schmitt dabei war – Sie erinnern sich –, bei dem wir uns einig waren, es muss etwas passieren.

Wir haben dann relativ lange gewartet, weil wir dachten, es kommt vielleicht eine Initiative seitens der CDU oder der regierungstragenden Fraktionen. Es ist nichts gekommen.

Dann haben wir es aufgegriffen und diesen Antrag eingebracht. Jetzt, auf den allerletzten Drücker kommt die CDU mit einem Alternativantrag, der in weiten Teilen bis in die Wortwahl hinein mit unserem Antrag identisch ist.

Sie schämen sich nicht, hier eine Notfallsanitäterzulage zu fordern – exakt das Gleiche, was wir gemacht haben.

(Zurufe von der CDU)

Sie schreiben auch den Satz hinein, dass die Finanzierung vom Land an die Kommunen erfolgen soll. Mit anderen Worten, Sie haben unseren Antrag im Wesentlichen übernommen.

Über das, was Sie verändert haben, kann man diskutieren. Das ist das Einbeziehen der anderen Mitglieder der Blaulichtfamilie. Wir haben das bewusst nicht gemacht und sagen deshalb, dass Sie mit diesem Antrag der Feuerwehr keinen Gefallen tun, weil natürlich jetzt das Argument kommen wird, dass das ein Finanzvolumen erfordert, das jedenfalls im gegenwärtigen Haushalt nicht zu stemmen sein wird. Deshalb bedauern wir das, nicht, weil Sie unseren Antrag übernommen haben und unseren gleich ablehnen werden, sondern weil Sie tatsächlich damit verhindern, dass möglicherweise für die Feuerwehr ein kleiner Schritt in die richtige Richtung kommt. Das werden wir jetzt leider nicht erleben. Das bedauern wir sehr.

Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD)

Zu einer weiteren Kurzintervention erteile dem Abgeordneten Junge das Wort.

(Abg. Uwe Junge, AfD: Ich ziehe zurück!)

Er zieht zurück.

Zur Erwiderung erteile ich dem Abgeordneten Schnieder das Wort.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich sage ganz kurz: Herr Kollege Frisch, ich glaube, Sie haben unsere Plenaranträge vergessen, unsere Haushaltsanträge nicht gelesen oder vergessen. Wir sind schon seit Langem dran. Sie springen viel zu kurz.

(Abg. Michael Frisch, AfD: Notfallsanitäter!)

Wir müssen das Gesamtbündel sehen. Deswegen haben wir heute die Fragen gestellt. Wir bitten darum, dass wir diesen Antrag heute gemeinschaftlich annehmen, damit wir dahin kommen, dass wir die komplette Blaulichtfamilie betrachten und nicht nur Einzelpunkte, wie Sie es gerne machen.

Gestern war der Parlamentarische Abend, da müssen wir heute was machen – nein, das tun wir nicht.

(Abg. Uwe Junge, AfD: Das haben Sie doch gemacht! – Zuruf des Abg. Michael Frisch, AfD)

Wir betrachten das komplett. Damit betrachten wir die frei

willigen Feuerwehren. Wir betrachten in diesem Bereich die Kostenerstattungen. Wir betrachten die Aufwandsentschädigungen, die es dort gibt.

(Zuruf des Abg. Christian Baldauf, CDU)

Sie springen nur ganz kurz. Dieses kurze Springen machen wir nicht mit. Deswegen gibt es den Alternativantrag für die gesamte Blaulichtfamilie, den wir einbringen.

(Zuruf des Abg. Uwe Junge, AfD)

Ich glaube, dann sind wir auf einem sehr guten Weg.

Vielen Dank.

(Beifall der CDU)

Für die Landesregierung erteile ich Staatssekretär Stich das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Das rheinland-pfälzische Feuerwehrwesen fußt überwiegend auf dem Ehrenamt. Wir haben 51.000 ehrenamtliche Feuerwehrmänner und -frauen, die ihren unentgeltlichen Dienst für die Allgemeinheit leisten.

(Abg. Uwe Junge, AfD: Jetzt kommt das wieder, ja, wir wissen, dass sie gut sind!)

Nur in sechs Städten, in Trier, Koblenz, Mainz, Kaiserslautern, Ludwigshafen und Worms verfügen wir über Berufsfeuerwehrleute, rund 800 Feuerwehrbeamtinnen und -beamte. Diese Berufsfeuerwehrleute werden erheblich durch ehrenamtliche Feuerwehrkräfte in den Ortsteilen ergänzt. Mir ist es wichtig, das voranzustellen, bevor wir zu einer Berufsgruppe innerhalb des Berufsbeamtentums kommen.

Der Landesgesetzgeber hat einen immensen Kraftakt geleistet. Er hat mit dem Landesgesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung nicht nur die Tarifergebnisse zeitgleich und systemgerecht auf die Beamtinnen und Beamten übertragen. Er hat darüber hinaus zusätzlich eine Anpassung von 2 x 2 % festgelegt. Das ist über zwei Jahre eine Gehaltsverbesserung von 10 %, über die wir reden und die konsequent vergessen wird. Damit wurde unser Fokus auf eine für alle Berufsgruppen/Beamtengruppen wirkende Verbesserung gelegt. Es ist wichtig, dass wir das tun, um den Kolleginnen und Kollegen eine Wertschätzung zu geben und in Konkurrenz um die besten Köpfe gut mithalten zu können. Das tun wir damit.

Davon profitieren alle, auch die Berufsfeuerwehrleute, Polizistinnen und Polizisten sowie die Justizvollzugsbediensteten. Das sollte man bei allem, was wir diskutieren, voranstellen.

(Beifall bei SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Aus Sicht der Landesregierung ist es nicht sachgerecht, nur einen einzelnen Zulagentatbestand für eine eng umgrenzte Berufsgruppe in den Blick zu nehmen. Wenn man eine Erhöhung einer Stellenzulage vornimmt, müsste das konsequent für alle Berufsgruppen mit Stellenzulagen, z. B. auch für die Polizei, erfolgen. Man muss sagen, das ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht vorgesehen – ich habe das eingangs erwähnt –, weil in einem beispiellosen Kraftakt die Besoldung aller Beamtinnen und Beamten angehoben worden ist und im nächsten Jahr weiter angehoben wird.

Darüber hinausgehende Bezügeverbesserungen für einzelne Berufsgruppen würden diesem Konzept ganz klar widersprechen und könnten zudem weitere Belastungen für den Landeshaushalt hervorrufen, die nicht ohne Weiteres getragen werden könnten.

Eines kommt hinzu. Ich glaube, das haben beide Anträge nicht im Blick. Das sind die besonderen Belastungen im Dienst zu ungünstigen Zeiten, denen wir eine Verbesserung mit dem Landesgesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung für die Jahre 2019 bis 2021 entgegengesetzt haben. Hier gibt es eine klare monetäre Besserstellung dadurch, dass die Zulagenbeträge nach § 4 Abs. 1 Landeserschwerniszulagenverordnung dynamisch ausgestaltet worden sind. Gleichzeitig ist noch einmal die Zulage für die besonderen Erschwernisse im Justizvollzug – ich ziele auf den CDU-Antrag – angehoben worden, und zwar auf die Höhe der Polizeizulage. Davon habe ich den ganzen Abend bisher noch nichts gehört. Das ist unsere Antwort darauf, diese Berufsgruppen wertzuschätzen.

(Beifall bei SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir kommen zu der Frage, die Erschwerniszulage für Berufsfeuerwehrbeamtinnen und -beamte mit Notfallsanitäterausbildung betreffend. Dazu muss man eines sagen, nämlich dass der Einsatz von Notfallsanitätern in der aktuellen Fassung des Rettungsdienstgesetzes noch nicht zwingend vorgeschrieben ist.

(Zuruf des Abg. Uwe Junge, AfD)

Im Entwurf des Landesgesetzes, das in der Anhörung war, ist in der Änderung ein Einsatz mit einer langen Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2023 vorgesehen. Das heißt, es können übergangsweise bis zum 31. Dezember 2023 noch Rettungsassistentinnen und -assistenten eingesetzt werden.