Protokoll der Sitzung vom 19.09.2019

(Beifall der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Aufgrund der Redezeit der Landesregierung stünde den Fraktionen noch jeweils eine Redezeit von 1 Minute und 6 Sekunden zur Verfügung. – Weitere Wortmeldungen sehe ich aber nicht. Dann ist die Besprechung der Großen Anfrage erledigt

Ich rufe Punkt 17 der Tagesordnung auf:

Investitionsfinanzierung für die Krankenhäuser in Rheinland-Pfalz Besprechung der Großen Anfrage der Fraktion der AfD und der Antwort der Landesregierung auf Antrag der Fraktion der AfD – Drucksachen 17/8623/9086/10015 –

Für die AfD-Fraktion erteile ich der Abgeordneten Dr. Groß das Wort.

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Mit der Großen Anfrage hatten wir das Ziel verbunden festzustellen, inwieweit die Landesregierung die Investitionsförderungen für die Krankenhäuser in Rheinland-Pfalz, wie sie im Koalitionsvertrag beschrieben sind, bereits umgesetzt hat.

Hier heißt es bezüglich der Investitionsförderung der Krankenhäuser in Rheinland-Pfalz:

Erstens: Die jährliche Investitionsförderung für die Krankenhäuser in Rheinland-Pfalz wird um mindestens 15 Millionen Euro bis zum Jahr 2020 aufgestockt. –

Zweitens: Eine grundsätzliche Neuordnung der Investitionsförderung mit dem Ziel einer weiteren Mittelaufstockung, der Beschleunigung der Mittelgewährung und einer Entbürokratisierung, um Investitionen zeitnah tätigen zu können. –

Aus der Antwort der Landesregierung geht hervor, dass den Kliniken nicht 15 Millionen Euro Investitionsförderung

zur Verfügung gestellt werden, sondern nur 6 Millionen Euro. Die zusätzlichen 9 Millionen Euro entfallen auf den Landesanteil zur Kofinanzierung des fortgesetzten Krankenhausstrukturfonds und dienen zum Beispiel der Krankenhausumwandlung oder -schließung. Sie haben also mit Investitionsförderung nichts zu tun. Im Klartext: Es stehen den Kliniken 9 Millionen Euro weniger für ihre Investitionen zur Verfügung, als im Koalitionsvertrag versprochen wurde.

Die Landesregierung muss sich hier die Zahlen schönreden, um überhaupt das selbstgesteckte Mindestziel von 15 Millionen Euro erreichen zu können. Das ist eine Mogelpackung, und das ist unseriös.

(Beifall der AfD)

Was die grundsätzliche Neuordnung der Investitionsförderung betrifft, ist davon entsprechend der Antwort der Landesregierung aufgrund eines Diskussions-, Abwägungsund Prüfungsprozesses in den Jahren 2017 und 2018 nun nicht mehr die Rede. Selbstverständlich kann auch eine Koalition ihre Meinung ändern. Aus welchen Gründen man allerdings zunächst von der Notwendigkeit einer grundsätzlichen Neuordnung ausgegangen war, lässt die Landesregierung offen. Es entsteht zumindest der Eindruck, die Landesregierung habe das entsprechende Vorhaben nicht sonderlich gut durchdacht.

Hinsichtlich einer weiteren Mittelaufstockung verweist die Landesregierung wieder einmal auf den Krankenhausstrukturfonds und die Erhöhung der Pauschalförderung um 3 Millionen Euro. Wenn man diese Mittel jedoch bereits bei der Aufstockung der Investitionsförderung um 15 Millionen Euro berücksichtigt, dann wird man hier wohl kaum von einer weiteren Mittelaufstockung sprechen können.

Was die Beschleunigung der Mittelgewährung anbetrifft, verweist die Landesregierung zwar auf verschiedene Maßnahmen, die durchaus sinnvoll erscheinen, und darauf, dass sich Erfolge in der Verwaltungspraxis bestätigt hätten. Das ist allerdings alleine die Bewertung der Landesregierung, die nicht näher dargelegt wird. Die Landesregierung sieht sich nicht einmal in der Lage, konkrete Aussagen zu den für die Mittelgewährung maßgeblichen Zeiträumen zu treffen. Wir müssen es ihr einfach glauben.

Soweit es schließlich um Erfolge bei der Entbürokratisierung geht, führt die Landesregierung unter anderem die Überarbeitung von Orientierungs- und Arbeitshilfen an. Meine Damen und Herren, bürokratische Verfahren besser zu erläutern, stellt aber keine Entbürokratisierung dar.

Meine Damen und Herren, seit dem Jahr 2003 liegt die Höhe der Investitionsförderung des Landes bei etwa 120 Millionen Euro pro Jahr. Berücksichtigt man die großzügige Aufstockung um 6 Millionen Euro und setzt diese Zahlen in Bezug zum Investitionsbedarf der Kliniken, der sich auf inzwischen 600 Millionen Euro akkumuliert hat, wird erkennbar, wie wenig ambitioniert und unehrlich das Ziel der Landesregierung ist. Damit hat die Landesregierung weniger als ihr Mindestziel von 15 Millionen Euro Erhöhung der regulären Investitionsförderung erreicht. Sie gibt sich nach mehr als 20 Jahren mit einer Steigerung um 6 Millionen Euro zufrieden. Das ist eine Summe, die weit davon entfernt ist, den Investitionsbedarf der Kliniken zu

decken, geschweige denn die Inflation im Baupreissektor auszugleichen.

Vor diesem Hintergrund verwundern Sicherungszuschläge und Rettungspläne für zunehmend wirtschaftlich schwer angeschlagene Kliniken nicht.

Diese Zustände sind das Resultat jahrzehntelanger Mittelverknappung für Investitionsvorhaben der Krankenhäuser. Haben Sie den Mut! Schenken Sie den Bürgern reinen Wein ein!

(Abg. Alexander Schweitzer, SPD: Was?)

Sie werden sich wundern, auf wie viel Verständnis Sie stoßen. Mit ins Boot geholte Bürger fühlen sich ernst genommen und wertgeschätzt. Die Landesregierung dürfte bei notwendigen Umstrukturierungen mit weniger Widerstand zu rechnen haben.

Vielen Dank.

(Beifall der AfD)

Für die Koalitionsfraktionen spricht die Abgeordnete Tanja Machalet. Entschuldigung – Dr. Tanja Machalet.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Ich betone, es ist kein medizinischer Doktor.

Liebe Kolleginnen und Kollegen von der AfD, ich finde es schon interessant und spannend, wie intensiv Sie noch einmal den Koalitionsvertrag gelesen und sich damit beschäftigt haben.

Wenn man Ihre Fragen liest, fragt man sich ein bisschen, wo Sie eigentlich im Ausschuss und in den Haushaltsberatungen der letzten drei Jahre waren, weil wir, wie ich glaube, in den letzten Jahren in den Haushaltsberatungen immer wieder genau darüber diskutiert haben, dass wir das, was wir im Koalitionsvertrag versprochen haben – die Krankenhausinvestitionen bis zum Jahr 2020 um 15 Millionen Euro aufzustocken –, umsetzen.

Ein Blick in den Einzelplan 06 des laufenden Doppelhaushalts zeigt deutlich, dass wir die im Koalitionsvertrag festgelegte Erhöhung umsetzen. Das sind reine Landesmittel. Das geht aus der Beantwortung der Großen Anfrage hervor.

Dazu kommen noch 24 Millionen Euro Strukturfondsmittel. Ich glaube, es ist unredlich, immer so zu tun, als sei das kein Geld und als seien das nur irgendwelche Mittel, die vom Bund kommen. Wir als Land kofinanzieren den Strukturfonds. Es ist eine große Kraftanstrengung, diese Kofinanzierungsmittel zur Verfügung zu stellen, und es war vor allem in der Vergangenheit unter der Maßgabe der Einhaltung der Schuldenbremse eine große Kraftanstrengung. Ich glaube, das muss man schon noch einmal deutlich festhalten.

Wenn wir die Gesamtsumme betrachten, dann werden im Jahr 2020 insgesamt 41 Millionen Euro mehr als im Jahr 2015 für Investitionen in die Krankenhauslandschaft zur Verfügung stehen. Das sind sage und schreibe 25 %. Ich glaube, das ist kein Pappenstiel, und das kann man durchaus als großen Erfolg werten.

(Beifall bei SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Unser Ziel bleibt es, eine qualitativ gute, hochwertige Krankenhausversorgung in der Fläche in Rheinland-Pfalz zu erhalten, auch wenn die Rahmenbedingungen, so wie sie sich derzeit darstellen, natürlich schwieriger werden. Das ist aber nicht nur in Rheinland-Pfalz der Fall. Ich möchte nur das Stichwort Qualitätskriterien des Gemeinsamen Bundesausschusses nennen oder das Thema „Notfallversorgung“. Das betrifft aber nicht nur uns in Rheinland-Pfalz.

Ich bin trotzdem sehr, sehr froh, dass es gerade unserer Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler gelungen ist – ich kann mich noch an die Diskussionen erinnern, die wir am Anfang des letzten Jahres hatten –, dass der Strukturfonds des Bundes verlängert wurde und inzwischen ein breiteres Aufgabenspektrum beinhaltet, gerade was zum Beispiel das Stichwort der Digitalisierung angeht.

In Rheinland Pfalz haben wir gerade in den letzten Wochen ein gutes Beispiel dafür erlebt, warum es notwendig ist, dass stärker in die Digitalisierung in den Krankenhäusern investiert wird.

Dann möchte ich noch zwei Sätze zum Thema „Einzelförderung versus Pauschalförderung“ sagen, weil auch das in dieser Diskussion immer eine Rolle gespielt hat. Wir hatten Ende des Jahres 2017 eine umfangreiche Anhörung zu dem Thema. Wir haben immer gesagt, wir sind offen für die Ausweitung der Pauschalförderung. Derzeit läuft die Novellierung der entsprechenden Landesverordnung, und es wird einen moderaten Aufwuchs bei der Pauschalförderung geben.

Wir bleiben aber grundsätzlich bei der Auffassung, dass eine reine Pauschalförderung gerade im Hinblick auf die aktuellen Herausforderungen, vor deren Hintergrund es ganz wichtig ist, einzeln zu schauen, was in den Krankenhäusern gemacht wird und was notwendig ist, um die qualitativ hochwertige Versorgung sicherstellen zu können, nicht sinnvoll ist. Dies ist nur mit einem Mix aus Pauschalund Einzelförderung sinnvoll anzugehen.

Ich möchte noch einmal betonen, dass schon immer 50 % der Krankenhausfördermittel pauschal zur Verfügung gestellt wurden. Wir brauchen, wie bereits gesagt, diese 50 %, um im Krankenhauswesen vernünftig steuern zu können.

Frau Dr. Groß, Sie haben das Thema „Entbürokratisierung“ angesprochen. Ja, auch das war in der Anhörung, die wir damals hatten, ein großes Thema. Wir haben es Anfang letzten Jahres diskutiert und auf unsere Initiative hin in einem Antrag beschlossen, dass es eine Arbeitsgruppe im Ministerium geben soll, die sich ganz gezielt mit dem Thema „Bürokratieabbau“ im Bereich der Krankenhausinvestitionen auseinandersetzt und sich alle, die an diesem

Thema beteiligt sind, zusammensetzen und schauen, an welchen Stellen man Verfahren wirklich beschleunigen kann.

Diese Arbeitsgruppe ist ins Leben gerufen worden und hat getagt. Sie hat einen Maßnahmenkatalog vorgelegt, der jetzt abgearbeitet wird. Ich glaube, wenn diese Maßnahmen abgearbeitet sind, werden wir spüren, dass da eine viel, viel größere Dynamik hereinkommt und die Maßnahmen schneller umgesetzt werden.

Ja, was das Thema „Grundsätzliche Neuordnung der Krankenhausfinanzierung“ angeht, glaube ich auch, dass wir dahin kommen müssen. Das muss aber etwas sein, das gemeinsam mit dem Bund diskutiert wird.

(Glocke der Präsidentin)

Für mich geht es gerade um das Thema „Aufbrechen der Sektorengrenzen“, weil ich glaube, dass wir, wenn wir die medizinische Versorgung in den ländlichen Regionen auf Dauer aufrechterhalten wollen, an diesem Thema nicht vorbeikommen.

Ich glaube, unsere Ministerin ist diesbezüglich in Berlin ziemlich gut unterwegs, und wir als Koalitionsfraktionen unterstützen sie intensiv dabei.

(Glocke der Präsidentin)

In diesem Sinne, herzlichen Dank.

(Beifall bei SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Zu einer Kurzintervention erteile ich der Abgeordneten Dr. Groß das Wort.

(Abg. Jutta Blatzheim-Roegler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Meine Lebenszeit!)