Gibt es den Wunsch auf Erwiderung? – Frau Dr. Machalet, bitte schön, Sie haben die Möglichkeit dazu.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, lieber Herr Junge, ich möchte nur einen Satz dazu sagen, und zwar: Wenn Sie immer wieder betonen, dass es Ihnen um die Beschäftigten, die Beamtinnen und Beamten in Uniform geht, sage ich ganz ehrlich, ich erwehre mich, und ich möchte nicht, dass wir unsere unterschiedlichen Beamtengruppen gegeneinander ausspielen. Genau das tun Sie hier.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! „Polizei-, Berufsfeuerwehr- und Justizvollzugszulage muss wieder ruhegehaltsfähig werden“. So betitelt die AfD ihren Antrag, der in der Allgemeinen Zeitung Mainz vom 10. Dezember 2019 seinen medialen Niederschlag gefunden hat.
Im letzten Satz der Berichterstattung wird der Kollege Friedmann mit der sinngemäßen Aussage zitiert, dass die CDU den letzten Antrag der AfD mit der Begründung abgelehnt habe, dass dieser nur die Feuerwehr begünstige, aber nicht die ganze Blaulichtfamilie.
Wir stehen für eine solidarische Bezahlung von Polizei, Berufsfeuerwehr und Justizvollzug. Wir grenzen niemanden aus, und wir bevorzugen niemanden.
Jede Beamtin und jeder Beamte leistet auf seiner Position seinen wichtigen Beitrag für den Erfolg unseres Landes. Deshalb wird es mit der CDU keine Besserstellung einzelner Gruppen geben.
Deshalb berücksichtigen Sie mit Ihrem Antrag nunmehr die Polizei und die Feuerwehr und die Justizvollzugsbeamten gleichermaßen. Gut gemeint ist aber nicht gut gemacht.
Deshalb erkläre ich Ihnen jetzt, weshalb wir auch Ihrem heutigen Antrag nicht zustimmen werden, wohl aber einen Alternativantrag eingebracht haben.
Natürlich ist es richtig, dass zu einem wertschätzenden Respekt gegenüber unseren Einsatzkräften aus Feuerwehr, Polizei und Justiz eine angemessene und auskömmliche Alimentation gehört. Die Besoldung im Dienst und das
Ruhegehalt nach Ausscheiden aus dem Dienst sind ein Puzzleteil, das der Dienstherr aufbringen muss, um nicht nur die Beamten, die schon Dienst tun, wertzuschätzen, sondern auch, um im Wettbewerb um die besten Köpfe attraktiv zu sein.
Neben der Ruhegehaltsfähigkeit der Zulagen, die Sie als einzige Maßnahme in Ihrem Antrag fordern, sollten aus unserer Sicht aber die möglicherweise auch dynamisierte Erhöhung der Zulagen und die Einführung der freien Heilfürsorge, die nicht zur Alimentation per se gehört, in einem Komplettpaket betrachtet werden.
So, jetzt machen wir uns aber auch einmal ehrlich. Jede dieser drei beschriebenen Maßnahmen ist kostenintensiv, und es werden sich nicht unmittelbar alle drei Maßnahmen auf einmal umsetzen lassen. Bevor wir aber – wie Sie – schnell schießend die Umsetzung eines einzelnen Teils von möglichen Maßnahmen fordern, arbeiten wir.
Wir haben über eine Große Anfrage an die Landesregierung Daten abgefragt, mit denen wir uns einen Überblick über alle Zulagen verschaffen können, die bei uns, aber auch in den anderen Bundesländern und im Bund gewährt werden. Die Landesregierung hat uns diese Datengrundlage Ende November vorgelegt. Sie umfasst über 300 Seiten. Zu der Frage der Einführung einer freien Heilfürsorge hat sich der Landesrechnungshof im September 2019 geäußert.
Um zu entscheiden, welche der Maßnahmen wir zuvorderst realisieren wollen, und um eine Prioritätenliste für die Umsetzung der Maßnahmen aufzustellen, müssen wir die vielfältigen Datensätze aus der Großen Anfrage sorgfältig betrachten und dann eine vergleichende Betrachtung mit der beratenden Äußerung des Landesrechnungshofs anstellen. Dann, und erst dann kann man einen sauber vorbereiteten Antrag in der Sache aufstellen, in dem man Forderungen erhebt.
Ein solches Gesamtkonzept ist aber tatsächlich notwendig; denn SPD, Grüne und FDP sind in den letzten Jahren – ich möchte fast schon sagen Jahrzehnten – weit hinter den Möglichkeiten zurückgeblieben. Während andere Bundesländer die Zulagen erhöhen, eine dynamische Zulagenerhöhung einführen oder die Ruhegehaltsfähigkeit der Zulagen eingeführt haben, haben die SPD-geführten Landesregierungen nichts gemacht.
Auch im Hinblick auf die Einführung einer Heilfürsorge hat sich die Landesregierung nicht positioniert. Diese Untätigkeit wollen wir beenden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen der Regierungskoalition, lassen Sie uns als vorweihnachtliches Zeichen an unsere Beamtinnen und Beamten bei Polizei, Feuerwehr und Justiz feststellen und die Botschaft senden, dass wir uns der Handlungsnotwendigkeit bei der Alimentation bewusst sind. Stimmen Sie unserem Alternativantrag zu.
Die Landesregierung möchte auch dazu sprechen. – Frau Staatsministerin Ahnen, Sie haben das Wort. Bitte schön.
Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordnete! Das allermeiste ist eigentlich von Frau Machalet gesagt worden. Deswegen will ich mich darauf beziehen und nur noch einmal ein paar Dinge verstärken.
Ja, man kann immer noch mehr machen, aber nein, man kann nicht beliebig alles addieren und nicht zur Kenntnis nehmen, in welchem Umfang wir uns engagieren. Allein das, was wir beim Thema „Besoldungserhöhung“ mit der Übernahme des Tarifergebnisses und den zweimal 2 % obendrauf auf den Weg gebracht haben, hat im Jahr 2021 ein Volumen von 600 Millionen Euro jährlich.
Wenn Sie als AfD heute das Thema „Ruhegehaltsfähigkeit von Stellenzulagen“ in den Blick nehmen, dann stimmt nur manches von dem, was Sie sagen.
Zunächst einmal: Die Ruhegehaltsfähigkeit von Stellenzulagen ist nicht einfach irgendwie weggefallen, sondern es gab sie gerade einmal vom Jahr 1990 bis zum Jahr 1998. Sie ist dann vom Bund nicht verlängert worden.
Wir haben diese Regelungskonzeption des Bundes in das Beamtenversorgungsrecht des Landes übernommen.
Es ist auch nicht so, dass wir uns als kleine Gruppe einer Sache verschließen, sondern ganz im Gegenteil: Wir sind im Einklang mit der ganz überwiegenden Mehrheit der Länder, die diese Ruhegehaltsfähigkeit nicht vorsieht.
Was Sie ganz weglassen, ist: Wir behandeln Berufsgruppen dort, wo sie besonderen Belastungen ausgesetzt sind, anders als andere Berufsgruppen.