Protokoll der Sitzung vom 11.03.2004

(Dr. Heiner Garg)

gen haushaltsrelevant und damit nach Auffassung des Wissenschaftlichen Dienstes unzulässig.

(Beifall bei der FDP)

Gibt es weitere Wortmeldungen zum Bericht? - Ich erteile zunächst Herrn Abgeordneten Puls das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Dem Bericht der Ausschussvorsitzenden und dem Zusatz des Abgeordneten Garg ist im Grunde wenig hinzuzufügen. Gleichwohl möchte ich ein dreifaches Bedauern aus der Sicht der SPD-Landtagsfraktion zum Ausdruck bringen: Erstens. Wir bedauern, dass wir der Volksinitiative, nachdem sie in engagierter Arbeit mehr als 20.000 Unterschriften für ihr Anliegen gesammelt hat, heute erklären mussten, die Volksinitiative bezieht sich auf den Landeshaushalt und ist deshalb nach den einschlägigen Vorschriften unserer Landesverfassung leider unzulässig. Die Volksinitiative hätte das allerdings wissen können oder jedenfalls zu wissen bekommen können, wenn sie vor der Unterschriftensammlung die Möglichkeit wahrgenommen hätte, sich im zuständigen Ministerium auch über zulässige Formulierungen beraten zu lassen.

Zweitens. Wir bedauern, dass nach Einreichung des unzulässigen Antrags der Volksinitiative die von der FDP im Ausschuss angeregte Umformulierung - Herr Garg hat eben darauf hingewiesen - in einen zulässigen Antrag rechtlich nicht mehr möglich ist. Wir haben das für den Innen- und Rechtsausschuss vom Wissenschaftlichen Dienst überprüfen lassen. Aus unserer Sicht ist das Ergebnis eindeutig.

Drittens. Wir bedauern in der Folge, dass die FDPFraktion sich - wie eben angekündigt - dem Votum des Wissenschaftlichen Dienstes und der Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses nicht anschließen will. Wir sind der Meinung, dass es unsere gemeinsame Pflicht ist, uns an die Gesetze, die wir selbst beschlossen haben, zu halten.

In der Sache wird das Anliegen der Volksinitiative mit dem verständlichen Wunsch nach optimaler Unterrichtsversorgung unserer Schülerinnen und Schüler - wie schon heute - auch weiterhin Gegenstand der parlamentarischen Beratungen hier im Landtag sein und bleiben. Wir gehen davon aus, dass mit dem heute beschlossenen Stufenplan für eine verbindliche Unterrichtsversorgung und für verlässliche Unterrichtszeiten an den Schulen in Schleswig-Holstein auch im Sinne der Volksinitiative ein weiterer konstruktiver Schritt getan worden ist.

(Beifall bei SPD und SSW)

Zum Bericht hat sich weiterhin Frau Abgeordnete Hinrichsen gemeldet.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der SSW wird sich der Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses anschließen. Hintergrund ist, dass die Initiative nach § 41 Abs. 2 Landesverfassung unzulässig ist. Es ist in Schleswig-Holstein nicht möglich, eine Initiative durchzuführen, die gewichtige staatliche Einnahmen tangiert und Ausgaben auslöst und damit den Haushalt des Landes wesentlich beeinflusst.

Nach den Ausführungen der Landesregierung durch das Bildungsministerium wurde eine Berechnung vorgelegt, nach der die Auswirkungen des Initiativenantrags zu einer Haushaltsbelastung führen werden, die den Gesamthaushalt beeinflussen. Der Innen- und Rechtsausschuss hat sich nach dieser Feststellung auch damit beschäftigt, ob eine Änderung des Antrags zu einer Zulässigkeit führen kann. Der Kollege Garg hat das ausgeführt.

Aufgrund der Einwendungen der FDP wurde diskutiert, ob nicht auch bei der formellen Zulässigkeit eine Nachbesserung des Antrags durch die Initiative möglich ist. Da bei der materiellen Zulässigkeit eine Änderung möglich ist, müsste dieses auch bei der formellen Zulässigkeit möglich sein. Hintergrund war und ist, dass es der Initiative angesichts ihrer Anstrengung ermöglicht werden sollte, dass der Landtag sich mit dieser Initiative auseinander setzt.

Nach der ausführlichen Stellungnahme des Wissenschaftlichen Dienstes ergibt sich, dass vor allen Dingen auch bei der Trennung des Textes im Antrag der Landtag selbst eine Feststellung dahingehend treffen müsste, dass die Antragstellerinnen und Antragsteller bei einem entsprechend geänderten Antrag noch genügend Unterschriften erhalten hätten. Diese Feststellung kann der Landtag nach Ansicht des Wissenschaftlichen Dienstes kaum treffen. Tatsächlich sehen wir uns auch außerstande, zu beurteilen, ob tatsächlich so viele unterschrieben hätten, wenn der Text nur gelautet hätte: Schülerinnen und Schüler, die eine öffentliche Schule besuchen, erhalten Unterricht entsprechend einer verbindlichen Stundentafel, die durch oder aufgrund eines Gesetzes bestimmt wird.

Aus diesem Grund und in Folgerung aus den weiteren Erörterungen heute und im Rahmen der Sitzungen des

(Silke Hinrichsen)

Innen- und Rechsausschusses werden wir der Beschlussempfehlung folgen.

(Beifall bei SSW und SPD)

Zum Bericht erteile ich weiterhin Herrn Abgeordneten Dr. Wadephul das Wort.

Frau Präsidentin! Die CDU-Fraktion teilt die Rechtsauffassung, die in der Beschlussempfehlung deutlich geworden ist. Wir bedauern außerordentlich, dass wir heute so entscheiden müssen, wie der Wissenschaftliche Dienst es dem Ausschuss angeraten hat. Wir bedauern auch, dass eine Umformulierung nicht mehr möglich war.

Die Initiative hat die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten. Sie hat auch die Möglichkeit, und das weiß sie, gegebenenfalls mit einer neuen Formulierung noch einmal initiativ zu werden. Letztlich ist in der vorangegangenen Debatte deutlich geworden, dass die CDU-Fraktion das politische Begehren, den bildungspolitischen Ansatz der Initiative, mehr als teilt. Insofern sind die tatsächlichen Feststellungen zum Unterrichtsfehl und zu der dann notwendigen Mehrbelastung des Haushalts auch ein Wert an sich, den wir natürlich außerhalb dieser Debatte - in der öffentlichen Debatte in Schleswig-Holstein - durchaus verwenden werden.

(Beifall bei der CDU)

Zum Bericht erteile ich Frau Abgeordneter Fröhlich das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stelle ich fest, dass wir keine andere Möglichkeit sehen, als uns der Begründung des Wissenschaftlichen Dienstes anzuschließen und damit der Beschlussempfehlung zuzustimmen. Ich persönlich bedauere dies außerordentlich.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Eine Aussprache zu dem Tagesordnungspunkt ist nicht vorgesehen. Ich lasse daher über die Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses, Drucksache 15/3199, abstimmen.

Wer der Beschlussempfehlung zustimmen will, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Der Beschlussempfehlung wird mit den Stimmen von SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW bei Enthaltung der Fraktion der FDP zugestimmt.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 19 auf:

a) Benennung von weiteren NATURA-2000Gebieten (Vogelschutzgebiete)

Bericht der Landesregierung Drucksache 15/3112

b) Ausweisung von Vogelschutzgebieten auf Eiderstedt

Bericht der Landesregierung Drucksache 15/3111

Bericht und Beschlussempfehlung des Umweltausschusses Drucksache 15/3230

Ich erteile der Berichterstatterin des Umweltausschusses, Frau Abgeordneter Tengler, das Wort.

Vielen Dank, Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Umweltausschuss hat sich in seiner Sitzung am 7. Januar 2004 mit den Berichten beschäftigt. Er empfiehlt dem Landtag, die Berichte der Landesregierung zur Kenntnis zu nehmen. Der beteiligte Agrarausschuss hat sich diesem Votum in seiner Sitzung am 5. Februar 2004 angeschlossen.

Ich danke der Frau Berichterstatterin. Gibt es Wortmeldungen zum Bericht? - Das ist nicht der Fall. Eine Aussprache ist nicht vorgesehen. Die in der Beschlussempfehlung aufgeführten Anträge, Drucksachen 15/3085 und 15/3087, sind durch die Berichterstattung der Landesregierung erledigt.

Der Ausschuss empfiehlt die Kenntnisnahme der Berichte der Landesregierung. Wer dem zustimmen will, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Das ist einstimmig so beschlossen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 20 auf:

Arbeitsmarktbericht Schleswig-Holstein 2002

Bericht der Landesregierung Drucksache 15/3254

Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Eine Aussprache ist auch hier nicht vorgesehen.

(Vizepräsidentin Dr. Gabriele Kötschau)

Herausgegeben vom Präsidenten des Schleswig-Holsteinischen Landtags - Stenographischer Dienst

Ich schlage vor, den Bericht der Landesregierung zur abschließenden Beratung an den Sozialausschuss zu überweisen. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Das ist einstimmig so beschlossen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 24 auf:

Bericht über die Reduzierung von statistischen Erhebungen

Bericht der Landesregierung Drucksache 15/2549

Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses Drucksache 15/3265

Ich erteile der Berichterstatterin des Innen- und Rechtsausschusses, Frau Abgeordneter Schwalm, das Wort.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der federführende Innen- und Rechtsausschuss hat den Antrag in seiner Sitzung am 11. Februar 2004 beraten und empfiehlt dem Landtag im Einvernehmen mit dem beteiligten Wirtschaftsausschuss einstimmig, den Bericht der Landesregierung zur Kenntnis zu nehmen.

Ich danke der Frau Berichterstatterin. Gibt es Wortmeldungen zum Bericht? - Das ist nicht der Fall. Auch hier ist eine Aussprache nicht vorgesehen. Der Ausschuss empfiehlt, den Bericht der Landesregierung zur Kenntnis zu geben. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Das ist einstimmig so beschlossen.