Meine Damen und Herren, eine Konzessionsabgabe gab es auch schon vorher. Die Konzessionsabgabenverordnung ist aus der Zeit des Deutschen Reiches. Insofern ist das alles nicht neu. Zutreffend ist lediglich, dass die Ökosteuer etwas erhöht wurde.
Unser Preisniveau der Netznutzungsentgelte liegt exorbitant höher über dem europäischen Vergleich und da kann man noch so seriös - wie es die Kollegin der SPD versuchte - die EEG-Kosten vorrechnen. Das nützt in diesem Kreise offensichtlich nichts. Sie führen hier eine ideologische und keine rationale Debatte, meine Damen und Herren.
Der neue Gesetzentwurf der Bundesregierung ist wesentlich umfangreicher geworden. Es ist in seinen Regelungen präziser und zwingend.
Entscheidend ist, dass Gewinne in einer neuen Regelung nicht mehr als Kosten ausgewiesen werden können und dürfen. Wir brauchen die rationellste Form der Energieerzeugung und -verteilung, um die ökologischste Form der Energiebereitstellung zu ermöglichen.
Hohe Preise dürfen allenfalls der Abbildung bisher nur unzulänglich erfasster externer Kosten - sprich Umwelt und Ressourcenverknappung - geschuldet sein. Hohe Preise dürfen nicht länger Großkonzerne mästen.
Ich formuliere den letzten Satz. - Meine Damen und Herren, Rot-Grün in Berlin ist auf dem richtigen Weg, aber das Bessere ist der Feind des Guten. Ich bitte daher um Zustimmung zu unserem Antrag.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mitte dieses Jahres hatten verschiedene Stromanbieter noch angekündigt, ihre Strompreise erhöhen zu wollen. Erhöhungen von zehn bis 15 % standen in Rede und deren Hauptbegründung war immer wieder, dass die Netzkosten angeblich zu hoch seien und dass deshalb der Preis angepasst werden müsse.
Nachprüfen konnte man das als Kunde oder regionaler Versorger so ohne weiteres nicht. Die Leitungsnetze sind quasi ein Monopol der jeweiligen Netzbetreiber. Regional sind sie ein Monopol und nicht nur ein Oligopol.
Stromproduzenten ohne eigenem Netz - wie zum Beispiel die vielen Stadtwerke im Land - sind auf dem liberalisierten Markt den Netzbetreibern mehr oder weniger ausgeliefert. Der Bundesverband neuer Energieanbieter meint, dass mehr als 5 Milliarden €
Bei einer Gesamtsumme von rund 18 Milliarden € Netznutzungsgebühren bedeutet dies, dass rund 28 % der gezahlten Netznutzungsentgelte zu Unrecht erhoben würden. Es geht hier nicht um Strompreiserhöhungen, sondern dass das, was wir jetzt schon bezahlen, zu hoch ist.
Das Bundeskartellamt geht davon aus, dass die Strompreise um 8,7 % zu hoch sind, weil die Netznutzungsentgelte zu hoch sind.
Während es in unseren Nachbarländern Kontrollinstanzen gibt, warten wir bei uns immer noch auf eine Regulierungsbehörde. Nun soll diese zwar eingerichtet werden, aber es hat sich nun ein Streit darüber entzündet, wie die Behörde in die Preisbildung eingreifen können soll.
Unsere bisherigen Bundeswirtschaftsminister - sowohl die der rot-grünen wie auch die der schwarzgelben Koalition - haben immer wieder versucht, die Einrichtung einer Regulierungsbehörde zu verhindern. Glücklicherweise hat die EU die Einrichtung einer solchen Aufsichtsbehörde für den Strom- und Gaswettbewerb ultimativ gefordert. Ohne den Druck aus Brüssel wären wir als Kunden und unsere Strom- und Gasversorger immer noch einigen wenigen Monopolisten ausgeliefert.
Wer also weiß, dass sich unsere Regierungen immer wieder gegen die Einrichtung einer Regulierungsbehörde gewandt haben, der weiß, warum nun ein Streit entbrannt ist, ob die Regulierungsbehörde vor oder nach der Preisfestsetzung tätig werden soll. Letztendlich will die Bundesregierung immer noch nicht ein schlagkräftiges Instrument für die Herstellung von echtem Wettbewerb auf dem Strom- und Gasmarkt schaffen. Wenn schon eine Regulierungsbehörde sein muss - so die Bundesregierung -, dann soll sie doch lieber ein möglichst zahmes Instrument bleiben.
Wir haben eine Vielzahl von Stromanbietern im Land, von denen viele kein eigenes Netz haben, aber trotzdem ihren Strom und demnächst ihr Gas am Markt anbieten wollen. Ich denke dabei vor allem an die Stadtwerke im Land, die oft nicht nur kreatives Marketing betreiben, sondern auch sauberen Strom aus innovativer Produktion anbieten.
Diese Unternehmen haben es derzeit schwer am Markt und sind darauf angewiesen, dass die Berechnung von Netznutzungsentgelten nach nachvollziehbaren Kriterien vor sich geht, und sie müssen die Gewähr dafür haben, dass dauerhaft faire Preise an die Netzbetreiber gezahlt werden müssen. Diese Ge
Wenn eine Regulierungsbehörde erst dann eingreifen kann, wenn die Tarife schon festgezurrt sind, wird es schwer, noch regulierend eingreifen zu können. Deshalb fordern wir, dass die Tarife genehmigt werden müssen, bevor sie Gültigkeit erlangen. So würden die Netzbetreiber gezwungen werden, rechtzeitig und umfassend über die Grundlagen für die Preisgestaltung zu informieren und sie würden von Anfang an echte realistische Tarife erheben.
Im zweiten Punkt des Ursprungsantrages von RotGrün wird allerdings schon vorauseilender Gehorsam geübt, indem man davon ausgeht, dass sich Bundeswirtschaftsminister Clement durchsetzt und die Vorabgenehmigungspflicht einkassiert wird. Das muss unbedingt verhindert werden und deshalb haben wir unseren Änderungsantrag gestellt.
Sein Ziel hat Minister Clement Ende Juli deutlich gemacht: Nur Netzbetreiber, deren Preise deutlich nach oben vom Durchschnittspreis abweichen, sollen überprüft werden. - Dabei spricht er davon, dass er keine übermäßige Bürokratie schaffen wolle. Im Klartext heißt das bei ihm, dass er am liebsten kaum eine Kontrolle will und man nur im Ausnahmefall überprüfen soll. Und da dies ja erst nach der Preisfestsetzung geschehen soll, werden Preiskorrekturen zugunsten der Kunden und der regionalen Versorger dann schön lange auf sich warten lassen. Genau auf diese Form der Liberalisierung können wir gut verzichten.
Deshalb ist es wichtig, dass wir heute deutlich machen, dass wir eine Vorabgenehmigung der Tarife durch die Regulierungsbehörde wollen. Denn die Landesregierung kann schließlich im Bundesrat schon morgen am Freitag auf die Neuregelung des Energiewirtschaftsgesetzes im Sinne der Kunden und regionalen Versorger Einfluss nehmen. Das sollte sie in jedem Fall tun und das ist Ziel unseres Änderungsantrages und deshalb bitte ich Sie, unserem Änderungsantrag zuzustimmen.
Mir liegen noch zwei Wortmeldungen nach § 56 Abs. 4 der Geschäftsordnung vor. - Zunächst erteile ich dem Herrn Abgeordneten Benker das Wort.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich bitte bei allem Wohlwollen mit dem Blick auf die Monopolisten, die Stadtwerke nicht zu vergessen.
Herr Harms hat als Einziger darauf hingewiesen. Wenn man sich das Bundesgebiet und die Netzmonopolisten Vattenfall, RWE, EnBW und e.on anschaut, dann wird man feststellen, dass es sich keineswegs um ein Mischangebot dieser Unternehmen, sondern um klar abgegrenzte Demarkationsgebiete handelt; insofern sind sie Monopolisten.
Jetzt muss man ins Gesetz schauen und man stellt dabei fest, dass zwar eine De-minimis-Regelung für Unternehmen getroffen wurde, die die Stadtwerke betrifft - diese Regelung gilt nämlich für Unternehmen mit weniger als 100.000 Kunden -, aber diese Regelung, die in den Entflechtungsparagraphen 7 und 8 durchaus zu akzeptieren ist, was die rechtliche und organisatorische Nichteilung angeht, wird in den §§ 9 und 10 wieder aufgehoben.
Das bedeutet, dass die Stadtwerke eine informelle und eine buchhalterische Trennung vorzunehmen hätten. Das heißt, für sie würde keine Ausnahme mehr gelten und sie wären in gleicher Weise wie die Monopolisten zur Trennung gezwungen,
Dann würde Folgendes passieren: Man würde die Stadtwerke zwingen, eine künstliche Trennung für Bereiche einzuführen, die man vorher durch Zusammenlegung aus Synergiegründen erzwungen und auch gewollt hat, um wirtschaftlich zu bleiben.
Insofern habe ich zwei Bitten, weil das in den beiden Resolutionen nicht drin ist, erstens, die kommunalen Unternehmen bei den Verhandlungen nicht zu vergessen.
Zweitens, darüber nachzudenken, ob nicht in den §§ 9 und 10 auch noch einmal eine Kleinunternehmensregelung eingeführt werden kann, damit nicht die kleinen Stadtwerke zur Unwirtschaftlichkeit gezwungen werden und damit aus dem Markt überhaupt herausfallen. Das heißt, sie könnten dann nicht mehr existieren. Das sind meine Bitten, die ich ergänzend zu unseren Resolutionen hier vortragen wollte.
Das Wort zu einem weiteren Kurzbeitrag nach § 56 Abs. 4 der Geschäftsordnung erteile ich dem Herrn Abgeordneten Malerius.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Als erstes muss ich einmal feststellen, es ist sehr erstaunlich, dass der energiepolitische Sprecher nach seinem Wortbeitrag den Saal verlassen hat. Ist nun das, was er vorgetragen hat, überhaupt die Meinung der CDU oder steht die CDU ganz woanders?
Zweitens muss ich feststellen: Herr Kerssenbrock hat gesagt, die dena-Studie liege vor. Die Studie liegt noch nicht vor. Wir reden auch nicht über Windeier oder leere Luft.
Drittens muss ich zu Herrn Kerssenbrock sagen: Ich möchte nicht das Wort wiederholen, was Herr Kubicki vorhin über die Kormorane gesagt hat, aber er hat das zutreffend beschrieben.
Viertens muss ich sagen, Herr Kerssenbrock hat seit der 71. Sitzung im Oktober 2002 seine Position nicht verlassen, Vorabgenehmigung sei nicht das richtige Instrument. Auch Frau Aschmoneit-Lücke steht hier in Schleswig-Holstein reichlich allein da. Was sagen zum Beispiel das „Handelsblatt“ oder auch der Ministerpräsident des Landes Bayern? - „Stoiber will Aufsicht im Energiesektor stärken“. Und Stoiber sagt weiter: „Die Zurückhaltung der Bundesregierung bei der Regulierung der Durchleitung von Energie ist völlig unverständlich.“ Stoiber will im Grunde eine Vorabgenehmigung. Was will der Wirtschaftsminister des Landes Thüringen? - Er sagt genauso, statt einer nachträglichen Missbrauchsaufsicht, wie von der Bundesregierung geplant, wolle man durchsetzen, dass die Netzbetreiber ihre Gebühren vorab genehmigen lassen sollen.
Das ist also der Punkt: Wir wollen eine Vorabgenehmigung, die Sie ablehnen, Frau Aschmoneit-Lücke. Das ist aber der entscheidende Punkt. Sie sagen zwar, man könne kontrollieren. Herr Kerssenbrock nennt andere ordnungspolitische Instrumente und das sagten Sie eigentlich auch.
- Nein, ich tue ihr nicht Unrecht. Die Verbändevereinbarung - und da gebe ich Ihnen Recht, Frau Aschmoneit-Lücke - ist total gescheitert. Wir müssen eine Vorabkontrolle durchführen. Unser Antrag von Rot-Grün - das ist auch ein Punkt - sagt aber, wir