Meine Damen und Herren! Ich begrüße Sie sehr herzlich und eröffne die 23. Tagung des Schleswig-Holsteinischen Landtages. Das Haus ist ordnungsgemäß einberufen und beschlussfähig. Erkrankt sind die beiden Kollegen Abgeordneter Hildebrand und Abgeordneter Hentschel. Beiden wünsche ich von dieser Stelle aus gute Genesung.
Meine Damen und Herren, ich habe Ihnen eine Aufstellung über die im Ältestenrat vereinbarten Redezeiten übermittelt. Der Ältestenrat hat sich verständigt, die Tagesordnung in der ausgedruckten Reihenfolge mit folgenden Maßgaben zu behandeln: Zu den Tagesordnungspunkten 2, 3, 5, 8, 9, 11, 15, 16, 18, 23, 34, 39, 46, 47, 50, 51, 53, 54, 57 und 58 ist eine Aussprache nicht geplant. Von der Tagesordnung abgesetzt werden sollen die Punkte 4, 13, 28, 29, 31, 35, 36, 41, 49, 55 und 59. Zur gemeinsamen Beratung vorgesehen sind die Punkte 14 und 33 - Änwärtersonderzuschläge für Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter an beruflichen Schulen und Bericht über die Gewinnung von Lehrkräften -, die Punkte 21 und 45 - nachhaltige Wasserwirtschaft und Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie - sowie die Punkte 24 und 52 Auswirkungen von Basel II. Anträge zur Aktuellen Stunde und Fragen zur Fragestunde liegen nicht vor. Wann die einzelnen Tagesordnungspunkte voraussichtlich aufgerufen werden, ergibt sich aus der Ihnen vorliegenden Übersicht über die Reihenfolge der Beratung der 23. Tagung.
Nachträglich haben sich die Fraktionen darauf verständigt, dass zum Tagesordnungspunkt 25 - Unterrichtsversorgung und Lehrerbildung im Fach Musik eine Aussprache stattfinden soll. Als Redezeiten sind hier für jede Fraktion und die Landesregierung je fünf Minuten vorgesehen. Der Tagesordnungspunkt soll am Freitag nach Tagesordnungspunkt 43 - Versorgung der Bauwirtschaft mit Kies - aufgerufen werden.
Unter Einschluss einer zweistündigen Mittagspause werden wir jeweils längstens bis 18 Uhr tagen. - Widerspruch höre ich nicht. Also werden wir so verfahren.
In der Loge begrüße ich Herrn Sergej Solotuchin. Herr Zolotuhin ist Abgeordneter unseres Partnerparlaments der Kaliningrader Gebietsduma. Er hält sich in Kiel
und Schleswig-Holstein auf, um unser Land und den Landtag kennen zu lernen. Seien Sie herzlich willkommen!
Die Besucher auf der Tribüne will ich noch nicht begrüßen, weil ich im Moment noch nicht weiß, wer eingetroffen ist und wer nicht. Ich werde das nachholen.
Erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Sparkassengesetzes für das Land Schleswig-Holstein
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wichtiges Ziel der Landesregierung war und ist es, die Sparkassenorganisation im Interesse der Bürgerinnen und Bürger unseres Landes zu erhalten und zu stärken.
In den Verhandlungen mit der EU-Kommission haben Bundesregierung, Landesregierungen und die Sparkassenfinanzgruppe erreicht, dass die kommunale Trägerschaft für die Sparkassen und ihre Rechtsform unberührt bleiben.
Schwerpunkt des Gesetzentwurfs ist die Änderung der Haftungsgrundlagen für die öffentlich-rechtlichen Sparkassen und die Landesbank Schleswig-Holstein Girozentrale. Durch die so genannte Brüsseler Verständigung vom 17. Juli 2001 und die Schlussfolgerungen vom 28. Februar 2002 haben die jahrelangen Auseinandersetzungen zu Anstaltslast und Gewährträgerhaftung ein Ende gefunden.
Kernelemente sind: Die Gewährträgerhaftung wird abgeschafft. Die Anstaltslast wird in einer Weise modifiziert, die einer Abschaffung gleichkommt. Die Möglichkeit der Träger zur wirtschaftlichen Unterstützung der Institute gemäß den Beihilferegelungen des EG-Vertrages bleibt unberührt. Verbindlichkeiten, die bis zum 18. Juli 2001 vereinbart waren, sind bis zum Ende ihrer Laufzeit von der Gewährträgerhaftung gedeckt. Es wird eine vierjährige Übergangsregelung bis zum 18. Juli 2005 geschaffen, in der das System
Nach Jahren der Ungewissheit bringt die Brüsseler Verständigung nunmehr Rechts- und Planungssicherheit für Sparkassen und Landesbanken. Ein drohender Rechtsstreit mit ungewissem Ausgang konnte vermieden werden. Die Länder haben zwingend spätestens bis zum 31. Dezember 2002 die notwendigen rechtlichen Maßnahmen endgültig zu verabschieden. Der vorliegende Gesetzentwurf trägt dem Rechnung und wir liegen gut im Zeitplan.
Neben der Umsetzung der Brüsseler Verständigung enthält der Gesetzentwurf für die Sparkassen folgende wesentliche Regelung: Die Neuformulierung der Aufgaben der Sparkassen auf der Grundlage inhaltlich gleicher Formulierungsvorschläge der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände und des deutschen Sparkassen- und Giroverbandes. In der Begründung - das ist mir persönlich ganz wichtig - wird erstmalig die eigentümerähnliche Stellung der kommunalen Träger der Sparkassen herausgestellt.
Ein Weiteres ist die Streichung von Regelungen, die im Ernstfall ein Hemmnis für zweckmäßige Fusionen von Sparkassen darstellen können. - Zu den weiteren speziellen Regelungen für die Landesbank wird Kollege Möller im Anschluss Näheres ausführen.
Im Hinblick auf die Sparkassen ziehe ich folgendes Resümee: Die Auswirkungen der Brüsseler Verständigung auf die Sparkassen sind begrenzt. Da sie nicht auf den internationalen Kapitalmärkten tätig sind, werden sich ihre Refinanzierungsbedingungen nicht wesentlich ändern. Die Rahmenbedingungen sind für die Sparkassen wie für andere Kreditinstitute auch derzeit schwierig. Bei den notwendigen Anstrengungen zur Verbesserung der Ertragslage wird in Einzelfällen auch der Weg beschritten werden, sich über Fusionen zu größeren Einheiten zusammenzuschließen, um sich so am Markt besser positionieren zu können. Die Beseitigung von Fusionshemmnissen ist daher richtig.
Meine Damen und Herren, ich hoffe und bitte Sie darum, dass wir alle gemeinsam für den Erhalt unserer Sparkassen im Land eintreten.
Ich bin zutiefst davon überzeugt, dass wir die Sparkassenorganisation für die Menschen in unserem Land brauchen. Dieser Gesetzentwurf ist der erste Schritt, den wir zu gehen haben; ein weiterer Schritt wird
folgen, mit intensiven Diskussionen. Dieser Schritt muss jetzt getan werden aufgrund der von mir mehrfach erwähnten Brüsseler Verständigung. Ich darf Sie herzlich um Zustimmung zum Gesetzentwurf bitten.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Brüsseler Verständigung hat neben den Wirkungen auf die Sparkassen auch gravierende Konsequenzen für die Landesbank. Die Landesbank muss zum einen ein künftiges Wettbewerbs- und Fördergeschäft klar trennen, zum anderen hat sie mit einer potenziellen Verschlechterung des Ratings zu rechnen, was ihre Refinanzierung verteuern wird. Dennoch, denke ich, stimmen wir darin überein, dass die Landesbank mit ihrem regionalen Bezug einen genauso hohen Wert für unser Land hat und gerade für den Mittelstand, wie ihn die Sparkassen haben.
Sie muss daher ihre Kapitalausstattung risikoadäquat vornehmen, sich auf strategisch profitable Kerngeschäftsfelder konzentrieren und ihre Kapitalmarktfähigkeit stärken, ohne die Kreditversorgung des Mittelstandes zu vernachlässigen.
Sie wissen, dass wir hierfür einen Vier-Punkte-Plan entwickelt haben, der heute nicht Gegenstand des Gesetzgebungsverfahrens ist. Es sind dies die Trennung von der I-Bank, Stichwort Geschäftsbank -, die Fusion, der 5-%-Anteil und die Neupositionierung. In diesem Gesetzentwurf haben wir erste Schritte vorgesehen, nämlich die Möglichkeit des 5-%-Verkaufes an die Sparkassen. Ich denke, es ist richtig, die 5 % im Lande zu halten und so in der These „up ewig ungedeelt“ in der Bündelung der Anteile des Landes und der Sparkassen jetzt über 50 % für den Fusionsprozess zu halten. Wir haben auch eine Ermächtigung zur Übertragung von Stammkapitalanteilen an Personen des Privatrechts aufgenommen.
Zwei Punkte stehen dahinter. Erstens: Die WestLB hat zwei Möglichkeiten, ihre Anteile zu halten, entweder über ihr Mutterunternehmen - die machen ja ein Mut
ter-Tochter-Modell - oder aber in der AG. Wir ermöglichen bei Beleihung und Sicherung der WestLB, die Anteile auch in der AG zu halten.
Zweitens machen wir es auch - das wissen auch die Finanzausschussmitglieder -, weil die SüdwestLB beabsichtigt, ihre 10 % Anteile zu verkaufen. Wir möchten im Hinblick auf die Kapitalmarktfähigkeit der Landesbank die Option offen halten, dass auch ein Privater diese 10 % erhalten kann und sie nicht nur im öffentlich-rechtlichen Kreis bleiben.
Zum Weiteren gehen wir davon aus, wenn ich die heutige Pressemeldung von der Bilanzpressekonferenz der WestLB richtig gelesen habe, dass sie ihre Anteile bis auf Weiteres halten, aber vermutlich mittelfristig verkaufen will. Auch dafür ist die Option, dass wir privates Kapital auch in eine fusionierte Landesbank aufnehmen, ein richtiger Weg.
Herr Kubicki, auch wenn Sie zehnmal dazwischenrufen, Sie waren es doch auch, der es für richtig gehalten hat, konsequent den Weg zu gehen, bei der Fusion gleich die AG anzustreben. Dafür brauchen wir die Kapitalmarktfähigkeit und dafür brauchen wir langfristig, um die Bank im Wettbewerb zu halten, auch privates Kapital.