Protokoll der Sitzung vom 28.01.2009

Zur Erläuterung möchte ich eine Winzigkeit des Vertrages herausgreifen: Der Vertrag garantiert die kostenlose Weitergabe der Meldedaten an die katholische Kirche, was der gängigsten Praxis entspricht. Wenn allerdings das bundesweite Zentralregister kommt - das plant der Bund ja spätestens für 2011 -, stellt sich die Frage, ob das Land dann eventuell anfallende Gebühren tragen wird. Ich gehe davon aus, dass dieser Passus dann neu verhandelt werden muss. Auch angesichts derartig absehbaren neuen Handlungsbedarfs sollte eine Geltungsdauer des Vertrages vereinbart werden.

(Beifall bei SSW und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie vereinzelt bei der SPD)

Das sollte dann auch im Sinn der Vertragsgerechtigkeit für alle Staatsverträge mit den Kirchen und religiösen Gemeinden gelten.

(Beifall bei SSW und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie vereinzelt bei der SPD)

Ich danke der Frau Abgeordneten Spoorendonk. Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe damit die Beratung.

Es ist beantragt worden, den Gesetzentwurf Drucksache 16/2245 federführend dem Innen und Rechtsausschuss, mitberatend dem Bildungsausschuss und dem Finanzausschuss zu überweisen. Wer dem zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Das ist einstimmig so beschlossen worden.

Ich schließe die Sitzung, unterbreche die Tagung und wünsche Ihnen einen angenehmen Abend. Morgen treffen wir uns in alter Frische um 10 Uhr hier wieder.

Die Sitzung ist geschlossen.

Schluss: 17:55 Uhr

(Anke Spoorendonk)

Herausgegeben vom Präsidenten des Schleswig-Holsteinischen Landtags - Stenographischer Dienst und Ausschussdienst