und zu qualifizieren, um die Resozialisierung zu unterstützen. Hintergrund war der Gedanke, dass Sport dabei ein zentrales Wertevermittlungssystem darstellen kann.
Sport ermöglicht die Entwicklung und Stabilisierung von Arbeits- und Lernvoraussetzungen. Dies betrifft physische wie psychisch-emotionale Bereiche. Deswegen lautet die aufgeworfene Frage: Was muss getan werden, um zu einer Persönlichkeitsentwicklung der Gefangenen beizutragen, damit er nach der Entlassung sozial integriert ist? Die Landesarbeitsgemeinschaft „Sport und Justizvollzug“, die hier nach dem Vorbild Hessen vorgeschlagen wird, kann dazu helfen, den Sport in den Strafanstalten auch in Schleswig-Holstein zu entwickeln und weiter zu qualifizieren. Sie würde damit einen wichtigen Beitrag für einen modernen Strafvollzug leisten. Ich denke, das ist auch im Sinne des neuen Jugendstrafvollzugsgesetzes. Es hat die gleiche Zielrichtung. Ich bitte deshalb die Fraktionen und das Justizministerium um Unterstützung für unseren Antrag.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das, was Sie, Herr Hentschel, vorgetragen haben, möchte ich nicht wiederholen. Dass Sport gesund ist, dass Sport zur Charakterbildung beiträgt, gilt nicht nur außerhalb von Mauern, sondern auch innerhalb von Mauern. Insofern ist es sicherlich vernünftig, das Augenmerk darauf zu richten, mehr zu tun. Schaut man in die Antwort auf die Anfrage des Abgeordneten Weber - das ist die Drucksache 16/1603 -, dann wird man sehen, dass sich auch das Ministerium immer positiv zum Sport im Strafvollzug, auch im Jugendstrafvollzug geäußert und sogar angekündigt hat, drei Sporthallen zu errichten. Das halte ich auch für notwendig, weil, wenn man sich die Antwort der Landesregierung ansieht, man feststellt, dass die Möglichkeiten, innerhalb der Mauern Sport zu treiben, Herr Minister, durchaus ärmlich sind.
Ausschussüberweisung zustimmen. Von daher kann ich meine Ausführungen jetzt beenden, durchaus mit einem Lob an die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
- Noch vor sechs Wochen hätten sich die Grünen wahrscheinlich nicht getraut, eine Initiative des Landes Hessen mit dem amtierenden Ministerpräsidenten Koch zu loben; er führt sie offensichtlich erfolgreich fort. Heute überraschen Sie uns.
Ich danke Herrn Abgeordneten Thomas Stritzl. Ich erteile für die SPD-Fraktion Frau Abgeordneter Anna Schlosser-Keichel das Wort.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch wir wissen, dass Sport im Strafvollzug weit mehr ist als Freizeitgestaltung, wobei eine sinnvolle und gesundheitsfördernde Gestaltung der Freizeit im engen Gefängnisalltag ein Wert an sich ist. Aber Sport ist darüber hinaus ein geeigneter Weg, Defizite in der Persönlichkeitsstruktur eines Gefangenen zu erkennen, Zugang zu ihm und Ansätze für die Behandlung für die Resozialisierung zu finden. Des Weiteren kann Sport Anregungen für eine sinnvolle Freizeitgestaltung für die Zeit nach der Haft geben. Insbesondere bei jugendlichen Strafgefangenen ist die eigene Körpererfahrung oft mit dem Erleben von Gewalt verbunden. Hier kann Sport ansetzen, um zu einem respektvolleren Umgang mit dem eigenen Körper und mit dem Gegenüber zu kommen. Das ist ja auch das Erfolgsrezept der sogenannten Trainingscamps in der Jugendhilfe, zum Beispiel Kannenberg.
Nicht von ungefähr haben wir deshalb im Jugendstrafvollzugsgesetz den Anspruch auf mindestens zwei Stunden Sport wöchentlich festgeschrieben. In der Gesetzesbegründung sind viele Argumente genannt, die übrigens auch für die meisten erwachsenen Gefangenen gelten: Sport wirkt nicht nur dem Bewegungsmangel, dem Stress in der Enge der JVA entgegen, sondern vermittelt auch einen angemessenen Umgang mit Erfolg und Misserfolg. Sport stärkt das Selbstvertrauen, fördert die Teamfähigkeit. Sport trägt insgesamt zu einem gewaltfreieren positiven Klima in der JVA bei. Hierauf hat ja bereits Herr Hentschel hingewiesen. Das
gilt sowohl für die Beziehungen zwischen den einzelnen Gefangenen als auch zwischen den Gefangenen und den Bediensteten, mit denen sie Sport treiben.
Der Sport ist aus dem Strafvollzug nicht wegzudenken. Es gibt schon heute eine große Bandbreite von Angeboten in unseren Justizvollzugsanstalten und in der Jugendanstalt. Das zeigt die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage des Kollegen Weber vom September 2007. Aber es gibt unbestreitbar auch Defizite. Das größte Problem, die räumliche Enge und die für einen ambitionierten Sportbetrieb hinderliche Mehrfachnutzung der Räume, nämlich neben dem Sport auch als Besucherund Andachtsraum beziehungsweise als Freistundenhöfe, wird in den nächsten Jahren durch den Bau der Sporthallen in Neumünster und mittelfristig auch in Kiel ganz wesentlich entschärft. Das ist auch dringend notwendig. Aber nicht nur Hallen, sondern auch fachkundig ausgebildete Übungsleiter müssen zur Verfügung stehen. Sporthallen, die leer stehen, weil Anleitung und Aufsicht fehlt, werden zu Fehlinvestitionen. Auch deshalb ist im Justizvollzug kein Raum für Personaleinsparungen.
Der Minister hat in der bereits genannten Antwort auf die Kleine Anfrage angemerkt, dass er das ehrenamtliche Engagement für sportliche Aktivitäten in den JVA weiter fördern will und dass er Kooperationen mit örtlichen Sportvereinen anstrebt. Beides begrüßen wir sehr. Wenn Gefangene mit einer entsprechenden Lockerungseignung, wie in Schleswig-Holstein praktiziert, draußen in Vereinen mittrainieren, ist das beste Integration, die auch ein Stück weit gegen die Dämonisierung der Anstalt und ihrer Insassen in der Standortgemeinde wirkt.
Die Antwort auf die Kleine Anfrage zeigt, dass Bedarf besteht, diese Angebote auszubauen. Ein intensiver Dialog mit den Sportverbänden wäre sicher sehr hilfreich. Ich würde mir wünschen, dass gezielt die Sportjugend einbezogen wird, wie das ja in Hessen seit 25 Jahren passiert.
- Genau, nicht erst seit Koch. - Fazit: Wir stehen dem Anliegen, den Sport im Strafvollzug zu stärken, auch durch die Einbeziehung von externen
Fachleuten und Ehrenamtlichen, sehr positiv gegenüber. Wir sollten aber, bevor wir mit einer Landesarbeitsgemeinschaft Ernst machen, die Betroffenen anhören und sie, bevor wir sie in die Pflicht nehmen, fragen, ob es einer neuen Institution bedarf oder ob sie eine andere Art der Zusammenarbeit für sinnvoll halten. Hier bin ich ganz offen.
Wir kennen ja in den unterschiedlichsten Politikbereichen das Instrument der Arbeitsgemeinschaften und auch die positiven Impulse, die von ihnen ausgehen. Wir wissen aber auch, dass die Praktiker schon einmal über die Vielzahl der Gremien und der automatisch entstehenden Untergremien, in die sie dann ihren Sachverstand einbringen sollen, stöhnen. Wie gesagt, wir sind vollkommen offen. Was die Zielrichtung angeht, so sind wir voll auf Ihrer Seite. Über die Umsetzung würden wir gern im Ausschuss miteinander beraten.
Ich danke der Frau Abgeordneten Schlosser-Keichel und erteile für die FDP-Fraktion dem Fraktionsvorsitzenden, Herrn Abgeordneten Wolfgang Kubicki, das Wort.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Bedeutung des Sports im Strafvollzug ist heute unbestritten. Darauf haben meine Vorredner bereits hingewiesen. Besonders im Jugendvollzug stellt Sport einen wichtigen Bestandteil der Resozialisierung dar. Der Jugendvollzug, der in der Regel ein bis zwei Jahre dauert, ist in vielen Fällen die letzte, manchmal die einzige Chance, auf den Jugendlichen Einfluss zu nehmen. Der Aufenthalt stellt wichtige Weichen für die Zukunft. Sport kann dabei ein zentrales Wertevermittlungssystem darstellen.
Warum? - Zunächst einmal zeigen wir den Gefangenen, wie sie ihre Freizeit sinnvoll gestalten können. Dabei sollte es uns auch ein Anliegen sein, über möglichst qualifizierte und attraktive Angebote die Gefangenen zu motivieren, sich auch nach ihrer Entlassung dauerhaft sportlich zu betätigen.
In Schleswig-Holstein ist das Sportangebot in den verschiedenen Justizvollzugsanstalten eher durchschnittlicher Natur. Aktuellen Sporttrends wie Klettern, Inlineskating, Breakdance oder auch Kampfsportarten wird ausweislich der Kleinen Anfrage des
Abgeordneten Weber nicht Rechnung getragen. Dabei würden sie gerade junge Straftäter sicherlich noch besser erreichen, als das mit klassischen Sportarten wie Fußball, Volleyball, Federball oder auch mit Fitnessgeräten möglich ist, ganz abgesehen davon, dass gerade Sportarten wie Judo oder Tai Chi besonders geeignet sind, die Fähigkeit zum disziplinierten und fairen Umgang mit sich und anderen zu vermitteln.
Gleichwohl darf man auch die Einflussmöglichkeiten der überwiegend angebotenen Mannschaftssportarten nicht unterschätzen. Sie erfordern Teamgeist wie auch das Lernen und Einhalten von Spielregeln. Spielregeln sind für manch einen die ersten Regeln überhaupt - einfache, überschaubare und schnell zu verinnerlichende Strukturen. Wer sich nicht daran hält, ist raus aus dem Spiel. Man lernt im Teamsport damit sozusagen für das Leben: Gemeinsam ist man stark. Dem ungestümen Alleinspieler droht das Abseits. Man lernt, Rückstände aufzuholen, Siege zu feiern und mit Niederlagen zu leben. Wir wissen, dass es bei vielen Strafgefangenen einer der Gründe für ihre gewalttätigen Auftritte ist, dass die nicht gelernt haben, mit Niederlagen im Leben umzugehen. Dass dabei außerdem die körperliche Leistungsfähigkeit und Fitness verbessert wird, dass das Gesundheitsbewusstsein gefördert wird, dass Spannungen und aggressive Energien abgebaut werden, ist nur ein erfreulicher Nebeneffekt.
Darüber hinaus verbessern Sportveranstaltungen nachweislich auch das Anstaltsklima und sorgen für eine insgesamt positivere Atmosphäre. Sport unterstützt die Leistungsbereitschaft, Selbstständigkeit und vor allem das persönliche Engagement. All dies sind Voraussetzungen für erfolgversprechende Lernprozesse im Vollzugsalltag und bei der Resozialisierung.
Von daher ist die Initiative der Grünen bezüglich einer Landesarbeitsgemeinschaft „Sport und Justizvollzug“ ohne Frage ein guter Ansatz, das Medium Sport noch besser im Rahmen der Behandlungsund Vollzugsplanung zu verankern.
Die Frage wird aber sein, wie wir dieses Instrumentarium ausgestalten wollen. Frau Schlosser-Keichel, Sie haben darauf bereits hingewiesen.
Eine „Formulierung von Standards, Qualitätsmerkmalen und Evaluationsverfahren“, die „Entwicklung und Fortschreibung konzeptioneller und inhaltlicher Grundlagen“ und „Überprüfung und Dokumentation des Sports in Behandlungs- und Voll
zugsplänen“ kann meines Erachtens nur ein Aspekt in dem Prozess sein, vor allem eines zu tun: den Gefangenen ein gutes Sportangebot zu unterbreiten.
In der Theorie sind wir uns alle einig. Woran es hapert, ist die Praxis beim Sport in den Justizvollzugsanstalten.
Die räumliche Situation und personelle Ausstattung lässt es aktuell leider regelmäßig noch nicht zu, dass der Praxis der dargelegte und zu Recht eingeforderte Stellenwert zukommt. Ich erinnere daran, dass Herr Professor Maelicke das in der Anhörung zum Sport in Schleswig-Holstein bereits sehr eindringlich deutlich gemacht hat. Ich verweise hier auf den Umdruck 16/2218. Ich zitiere ihn hier:
„Sport findet zum Teil in unzulänglichen umgewidmeten Kirchen- und Besuchsräumen oder umgebauten Hafträumen auf den Abteilungen statt. Notwendig ist in allen Anstalten die Realisierung eines Sporthallenprogramms mit einer den üblichen externen Standards entsprechenden Geräteausstattung. Besonders im Jugendvollzug“
„geht es dabei auch um jugendgemäße Trendsportarten, um entsprechende Motivation zu wecken und zu fördern, die auch nach der Entlassung attraktiv sind und fortgesetzt werden können.“
Packen wir es also gemeinsam an: mit guter Planung, guter Begleitung, mit guter räumlicher Ausstattung, gut fortgebildeten Mitarbeitern und in einem zeitlichen Umfang, der es auch erlaubt, insbesondere die freien Zeiten an den Wochenenden sinnvoll zu überbrücken. Ich freue mich auf die Beratungen im Ausschuss.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sport ist bereits heute - auch ohne einen landesweiten Arbeitskreis - ein wichtiger Bestandteil der Freizeitgestaltung in unseren Justizvollzugsanstalten. Die Gefangenen in Schleswig-Holstein können körperlich trainieren und Sport treiben, was alle Experten begrüßen. Sport kann jedoch mehr sein als