im Mai betont und betone dies noch einmal. Schleswig-Holstein hat deshalb im zweiten Durchgang im Bundesrat dem Gesetzentwurf in der Fassung des Bundestagsbeschlusses zugestimmt. Allerdings haben wir eine Protokollerklärung mit den von mir angemerkten kritischen Bemerkungen abgegeben; wir haben uns durch die Sachverständigenanhörungen im Innenausschuss des Bundestags bestätigt gesehen.
Gleichzeitig ist im Bundesrat der Antrag abgelehnt worden, den Vermittlungsausschuss anzurufen und sich erneut mit diesem Gesetz zu beschäftigen.
Nachdem es weder eine Mehrheit für das Gesetz noch eine Mehrheit für die Anrufung eines Vermittlungsausschussverfahrens zustande gekommen ist, hat es am 2. Dezember für das Vermittlungsverfahren, ein Vorbereitungsgespräch gegeben. Über die Inhalte ist in den Medien weitgehend berichtet worden. Es wird eine klare Kompetenzabgrenzung zwischen Landespolizeien und dem BKA geben. Auf das Thema BKA-Untersuchungen bin ich schon eingegangen. Was das Thema Zeugnisverweigerungsrecht betrifft, haben wir uns nicht in dem Maß durchsetzen können, wie es wünschenswert gewesen wäre.
Aus meiner Sicht bleibt aber die Notwendigkeit, dass wir ein BKA-Gesetz mit klaren Kompetenzabgrenzungen brauchen: Ich gehe davon aus, dass durch den Vermittlungsausschuss sowohl dem Bundestag als auch dem Bundesrat ein zustimmungsfä
Ich danke dem Herrn Innenminister. Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe damit die Beratung.
Der Ausschuss empfiehlt die Ablehnung des Antrags der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucksache 16/2053. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Damit ist der Antrag mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW bei Enthaltung der Fraktion der FDP abgelehnt.
Ich warte jetzt auf den Blickkontakt zum PGF der SPD und stelle fest, dass die Fraktionen übereingekommen sind, heute keinen weiteren Tagesordnungspunkt mehr aufzurufen. Ich unterbreche deshalb die Tagung und wünsche Ihnen einen guten Abend. Wir sehen uns morgen früh wieder.
Herausgegeben vom Präsidenten des Schleswig-Holsteinischen Landtags - Stenographischer Dienst und Ausschussdienst