Mein Dank gilt auch dem Wissenschaftlichen Dienst für seine fundierte und zügige juristische Beratung und dem Vorsitzenden des Finanzausschusses für seine anerkennenden Worte, die er für unsere Arbeit gefunden hat.
Das jetzt vorliegende Ergebnis schließt eine Aufnahme von Krediten grundsätzlich aus. Konjunkturelle Entwicklungen sind symmetrisch zu berücksichtigen, das heißt, in Zeiten wirtschaftlichen Abschwungs können Kredite aufgenommen werden, um die Folgen einer Wirtschaftskrise auszugleichen. Diese müssen dann aber in Zeiten des Aufschwungs - zukünftig verbindlich - wieder getilgt werden.
Ansonsten sind Kreditaufnahmen nur zum Ausgleich von Naturkatastrophen und außergewöhnlichen Notsituationen zulässig. Damit kann ich feststellen: Das Kernstück des ursprünglichen Gesetzentwurfs von CDU und FDP, nämlich der neue Artikel 53, bleibt damit nahezu unverändert bestehen. Mit der Vorgabe einer Zweidrittelmehrheit für die Beschlussfassung über Naturkatastrophen und Notsituationen wird die Messlatte sogar noch etwas höher gelegt.
Die neu formulierte Übergangsbestimmung in Artikel 59 a knüpft die bis zum Jahr 2019 noch zulässige Kreditaufnahme strikt an die Einhaltung des Abbaupfades zum Ausgleich des strukturellen Defizits. Legt man für das Jahr 2010 ein strukturelles Defizit von 1,25 Milliarden € zugrunde, so muss die zum Ausgleich notwendige Kreditaufnahme jährlich um 125 Millionen € sinken, um dieser Verfassungsvorgabe Genüge zu tun. Auch eine Änderung dieser Bestimmung ist zukünftig ebenfalls nur mit Zweidrittelmehrheit möglich. Gegenüber dem bisherigen Gesetzentwurf ist auch dies eine klare Präzisierung. Durch deren Einhaltung wird zugleich die Konsolidierungshilfe von jährlich 80 Millionen € durch Bund und Länder sichergestellt.
Durch Absatz 3 des Artikels 59 a sowie durch die begleitende Resolution bringen wir die Bedeutung der Bundesgesetzgebung für das Einhalten der Schuldenbremse zum Ausdruck. Der Bund darf uns durch seine Gesetzgebung nicht die Geschäfts
Nach meiner festen Überzeugung ist SchleswigHolstein vielmehr darauf angewiesen, dass es in den nächsten Jahren zu strukturellen Veränderungen in der Steuergesetzgebung kommt. Außerdem müssen wir zu einer Flexibilisierung in der Anwendung von Bundesgesetzen gelangen, sodass wir diese besser an die individuellen Gegebenheiten unseres Bundeslandes anpassen können.
Mit der Ergänzung des Artikels 49 der Landesverfassung stellen wir außerdem klar, dass die Einhaltung der Schuldenbremse nicht einseitig zulasten der Kommunen gehen darf. Im Sinne einer Verteilungssymmetrie wird das Land vielmehr im Rahmen seiner finanziellen Möglichkeiten eine angemessene Finanzausstattung der Kommunen gewährleisten.
Zu guter Letzt haben wir auch die Anregungen des Landesrechnungshofs, auf die uns der Präsident in der vergangenen Sitzung des Finanzausschusses hingewiesen hat, in einem weiteren Änderungsantrag für die heutige Sitzung berücksichtigt.
Dass diese Verfassungsänderung durch eine derartig breite Mehrheit des Hauses getragen wird, hätte kaum einer für möglich gehalten.
Diese Zustimmung ist Ausdruck der gemeinsamen Verantwortung, die wir für unser Land tragen. Im Übrigen sind auch diejenigen Abgeordneten, die heute ihre Zustimmung verweigern sollten, zukünftig an die Vorgaben der Verfassung gebunden - dieser Hinweis geht in Richtung der Kollegen der Linksfraktion.
„Die Einhaltung der Schuldenbremse erfordert Einsparungen in relevanter Größenordnung im Landeshaushalt“ - so haben wir es in unserer gemeinsamen Resolution formuliert. Mit der heutigen Abstimmung ist deshalb die Frage, ob es zu einer konsequenten Haushaltskonsolidierung kommt, endgültig entschieden. Auch wenn es sicherlich unterschiedliche Auffassungen über erforderliche strukturelle Veränderungen und einzelne Maßnahmen geben wird: Mit der bloßen Ablehnung von Ein
Alle Fraktionen sind aufgefordert, genauso konstruktiv und zielorientiert an der Umsetzung der Schuldenbremse mitzuwirken, wie sie es bei der Formulierung der heutigen Verfassungsänderung getan haben. Erst daran wird sich zeigen, ob alle Fraktionen auch zu ihrer Verantwortung stehen und die beschlossenen Verfassungsänderungen wirklich ernst nehmen. Ich bin mir sicher: Die vor uns liegenden Wochen mit der Diskussion über das Konzept der Landesregierung zur Einhaltung der Schuldenbremse sowie die konkreten Vorschläge für den Doppelhaushalt 2011/2012 bieten ausreichend Anlass, dies unter Beweis zu stellen. Ich sehe den kommenden Diskussionen mit Spannung entgegen.
(Beifall bei CDU und FDP sowie der Abge- ordneten Monika Heinold [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN] und Lars Harms [SSW])
Meine Damen und Herren, passend zu diesem Tagesordnungspunkt begrüße ich auf der Besuchertribüne unseren früheren Landtagspräsidenten Martin Kayenburg. - Herzlich willkommen!
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die SPD-Fraktion hat immer gesagt, dass wir eine wirksame Regelung zur Schuldenbegrenzung haben wollen. Wir haben bis heute aber auch Einigkeit im Parlament - darüber bin ich auch froh -: eine Beschneidung der verfassungsmäßigen Rechte des Landes ist nicht ohne Weiteres hinzunehmen. Wir haben bei den Beratungen über die Föderalismuskommission immer betont, dass eine Schuldenbegrenzung in die Landesverfassung gehört und uns nicht vom Bund diktiert werden darf.
Beides hat uns geleitet, entsprechende Anträge einzubringen. Wir haben ausdrücklich darauf hingewiesen, dass wir diese als Grundlage für eine ausführliche Diskussion dieser Verfassungsänderung verstanden wissen wollen. Der Erfolg der Klage liegt uns natürlich am Herzen. Insofern haben wir
bei der Verfassung - der Anhörung folgend - einer Formulierung zugestimmt, die sich eng an die grundgesetzliche Regelung anlehnt.
Was die Menschen zurzeit allerdings vielmehr umtreibt, ist das, was an Kürzungen unmittelbar bevorsteht, das heißt die Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern. Sie beschreibt den Abbaupfad bis 2020 und verpflichtet nicht nur diese, sondern auch künftige Regierungen. Vor knapp einem Jahr habe ich hier im Landtag gesagt, dass sich die SPD nicht verschließen wird, harte Einschnitte vorzunehmen und diese öffentlich zu vertreten. Dazu gehört aber auch, dass der Vertragspartner Bund die Bemühungen Schleswig-Holsteins nicht konterkariert.
Auf Initiative der SPD-Landtagsfraktion wird der Landtag deshalb - das ist schon angesprochen worden - gemeinsam mit der Schuldenbremse eine Resolution beschließen, die deutlich macht, dass wir eine verlässliche Finanzpolitik fordern, damit wir die Ziele der Schuldenbremse realistisch umsetzen können.
Eine Gesetzgebung des Bundes, die nicht zulasten der Länder geht, klare Umsetzung von Prioritäten im Landeshaushalt und die Verbesserung der Einnahmen - nur mit allen drei Punkten werden wir den Haushalt des Landes ins Gleichgewicht bringen können. In der Expertenanhörung ist auch prognostiziert worden, dass es vor 2020 zu einem weiteren Aufschlag der Föderalismuskommission kommen wird, bei dem das Thema Konnexität aus unserer Sicht erneut diskutiert werden muss.
Mit der Souveränität des Landes in Haushaltsangelegenheiten ist es nicht weit her, wenn der Bund Schleswig-Holstein immer neue Belastungen aus Bundesgesetzen aufbürden kann. Hier ist die Landesregierung klar gefordert, im Bundesrat Rückgrat zu zeigen und klar dagegenzuhalten.
Das Gleiche gilt auch für die Steuerentwicklung. Wir haben kein Geld mehr für Zahlenspielereien, die das Geld von unten nach oben verteilen. Der Bund darf nicht das Recht haben, Steuersenkungen zulasten von Ländern und Kommunen zu beschließen, wenn er nicht bereit ist, die Mindereinnahmen netto auszugleichen - also ein klares Nein zu Steuersenkungen.
Im Gegenteil sollte man ernsthaft über gezielte Anhebungen von Steuern dort nachdenken - auch bezogen auf die Abgabensysteme -, wo die ungerechte Verteilung von Einkommen und Vermögen in Deutschland zementiert wird. Auf EU-Ebene übereinstimmende Mindestsätze für Unternehmensteuern würden dafür sorgen, dass Wettbewerb über die Qualität ausgetragen wird und nicht über den Ruin von Staaten.
Eine Umgestaltung des Steuerrechts - Stichwort „Splitting“ -, um die Anreize für sozialversicherungs- und steuerpflichtige Berufstätigkeit von Ehefrauen zu erhöhen, hebt die Qualifikations-Ressourcen und macht unsere Gesellschaft ein großes Stück fairer und gleicher.
Wir wollen eine gerechte Besteuerung von großen Vermögen. Wir fordern eine Transaktionssteuer, mit der Spekulationen auf den Finanzmärkten beschränkt werden.
In dieser Frage bewegen sich offenbar nun auch die Regierungsfraktionen. Das freut uns natürlich sehr.
Und wir brauchen eine ökologische Reform der Besteuerung, beispielsweise durch einen weiteren Abbau umweltschädlicher Subventionen und die Besteuerung von Umweltbelastungen.
Ich möchte noch einmal auf die Altschuldenregelung zurückkommen, über die wir hier im Landtag schon viel gesagt haben: Sie war auf Bundesebene bisher nicht durchsetzbar, ist für uns aber keineswegs endgültig vom Tisch. Schleswig-Holstein darf im Jahr 2020 gegenüber anderen Bundesländern nicht weiter ins Hintertreffen geraten. Wir gehen davon aus, dass noch weitere Bundesländer zukünftig ein höheres Interesse an einem fairen Ausgleich und an gleichen Startchancen im föderalen Ver
gleich haben - auch hier der Hinweis auf sicherlich noch folgende Runden der Föderalismuskommission.