Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Gestatten Sie mir eine Bemerkung zum letzten Tagesordnungspunkt vorweg: Ich meinte mit meiner Bemerkung zur Debatte ausschließlich die Beiträge der Fraktion DIE LINKE.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wie Sie alle wissen, wurde der neue Landesentwicklungsplan Schleswig-Holstein 2010 bereits am 6. Juli von der Landesregierung beschlossen. Er wird am 4. Oktober 2010 im Amtsblatt veröffentlicht werden. Wir sind am Ziel. Der Entwurf stammte übrigens vom damaligen Innenminister Stegner. Herr Kollege Hay hat ihn vernünftigerweise ein Stück weiterentwickelt, weil der Entwurf völlig untauglich dazu war, eine Grundlage für eine Landesplanung zu sein.
Die Überarbeitung mit breiter parlamentarischer Begleitung hat sich gelohnt. Der neue Landesentwicklungsplan ist das Ergebnis einer umfassenden Beteiligung von Kommunen und Verbänden. Der Plan lässt deutlich die Leitlinien der Politik der Landesregierung aus Union und FDP erkennen: Weniger Vorgaben und dadurch 20 % weniger Umfang, mehr Gestaltungsmöglichkeiten und Verantwortung für die Kommunen, bessere Rahmenbedingungen für die Wirtschaft, die Sicherung der Daseinsvorsorge und gleichwertiger Lebensverhältnisse und den Schutz der natürlichen Ressourcen des Landes. Mit einem Satz: Es geht um Freiheit, Verantwortung vor Ort, Flexibilität und Chancengerechtigkeit bei der Entwicklung aller Regionen des Landes.
Damit sind die planerischen Grundlagen für ein modernes, zukunftsorientiertes und wirtschaftlich prosperierendes Schleswig-Holstein gelegt. Investitionen werden erleichtert und nicht behindert.
Ja, es ist richtig, der Landesentwicklungsplan hält an den Grundzügen und an wesentlichen Instrumenten räumlicher Planung fest, wie sie der Anhörungsentwurf darstellte, aber er ist in wesentlichen Inhalten neu ausgerichtet worden. Mit dem Plan haben wir eine ausgewogene Mischung aus landesplanerischen Zielen und Grundsätzen auf der einen Seite und einer gestärkten kommunalen Eigenverantwortung auf der anderen Seite. Städte und zentrale Orte bleiben Schwerpunkte für die Ansiedlung von Gewerbe, den Wohnungsbau und
für Einrichtungen zur Versorgung der Bevölkerung. Das ist eine Stärkung von Zentren. Die ländlichen Räume aber, und das ist ein völlig neuer Ansatz, erhalten endlich mehr Gestaltungsmöglichkeiten. Das ist ein fairer Interessenausgleich, und zwar sowohl für ländliche Räume als auch für städtische Räume.
Gemeinden, die keine Siedlungsschwerpunkte sind, erhalten mehr Entwicklungsmöglichkeiten beim Bau neuer Wohnungen. In den ländlichen Räumen darf die Zahl der Wohnungen in einer Gemeinde um 10 %, in den Ordnungsräumen um 15 % wachsen. Es ist hier schon gesagt worden, dabei handelt es sich um eine Übergangsregelung bis zur geplanten Kommunalisierung der Regionalplanung. Damit wird natürlich auch das, was als politische Zielsetzung von den regierungstragenden Fraktionen hier im Landtag beschlossen worden ist, umgesetzt.
Danach ist die kommunale Familie aufgefordert, für ihren Planungsraum einen eigenen Rahmen für die Wohnungsbauentwicklung - gegebenenfalls auch regional differenziert - festzulegen, natürlich unter Beachtung der demografischen Entwicklung. Herr Kollege Habeck, das ist übrigens eine vernünftige und auch auf eine Zukunft ausgerichtete und den Verhältnissen der demografischen Entwicklung entsprechende Entwicklung im Land Schleswig-Holstein und nicht etwa eine zentralistisch festgelegte Planung, von der wir jetzt gar nicht wissen, wie sie die einzelnen Bereiche in ihren weiteren Entwicklungsschritten überhaupt erfassen könnte. Das schafft noch mehr Freiräume, Flexibilität und die Möglichkeit, den Anforderungen des demografischen Wandels hinreichend Rechnung zu tragen.
Sie sehen, diese Landesregierung macht Ernst mit einer konsequenten Deregulierung, denn wir maßen uns nicht an, alles besser zu wissen und besser zu können. Wir setzen auf kommunale Eigenverantwortung und werden nicht alles zentralistisch steuern.
Die Entwicklungs- und Gestaltungsmöglichkeiten für die Regionalplanung werden daher ausgeweitet. Dies betrifft nicht nur den Wohnungsbauentwicklungsrahmen, sondern auch die Festlegung von Gemeinden, die sich für eine stärkere Entwicklung für Wohnungsbau und Gewerbe eignen, die Festlegung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung, die Konkretisierung der im Landesentwicklungsplan dargestellten Entwicklungsräume für
Tourismus und Erholung, die Ausweisung von Kernbereichen für Tourismus und Erholung, um eigene regional Entwicklungsschwerpunkte setzen zu können, sowie die Benennung von Standorten für Gewerbegebiete von überregionaler Bedeutung an den Landesentwicklungsachsen und natürlich auch die Möglichkeit, in ländlichen Räumen und in den Gemeinden ortsübliches Gewerbe auch zusätzlich anzusiedeln oder es zu erweitern.
Das sind nur einige Beispiele dafür, wo wir Verantwortung abgeben und auf die Kompetenzen sowie auf die verstärkte Zusammenarbeit der kommunalen Familie setzen. Das hat überhaupt nichts mit der Neuordnung der Amtsordnung zu tun.
Darüber hinaus schafft der Landesentwicklungsplan Planungssicherheit und die Grundlage für eine sinnvolle räumliche Entwicklung. Als Beispiel hierfür möchte ich nur die neuen erweiterten Möglichkeiten zur Ausweisung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung auf der Basis landeseinheitlicher Kriterien nennen. Dies ist ökologisch und ökonomisch sinnvoll und stellt einen wichtigen Baustein dar, um aktiv einen Beitrag zur Bewältigung des klimatischen Wandels zu leisten. Ich frage mich, warum Sie das nicht schon längst früher gemacht haben, als Sie noch regierten.
Nachdem wir mit dem Landesentwicklungsplan die planerische Grundlage für die räumliche Entwicklung unseres Landes für den Zeithorizont bis 2025 geschaffen haben, wird es die nächste Aufgabe sein, die Kommunalisierung der Regionalplanung auf den Weg zu bringen und dadurch unserer Politik mehr Gestaltungsraum und mehr Spielraum zu schaffen, damit diese Wirkung entfalten kann. Herr Abgeordneter Lars Harms, seien Sie gewiss: Es wird eine kommunalisierte Regionalplanung sein, die außerhalb Ihres Vorstellungsvermögens nicht dazu führen wird, dass wir komplizierte Verfahren und komplizierte Prozessabläufe haben, sondern wir werden einen Gesetzentwurf vorlegen, der tatsächlich die Möglichkeit zu schnellen Reaktionen bei einer solchen kommunalisierten Regionalplanung gibt.
Frau Poersch, die jetzt in Arbeit befindliche Teilfortschreibung der Regionalplanung wird garantiert nicht kommunalisiert. Dann würden wir nämlich viel zu lange warten müssen. Das wird Anfang nächsten Jahres so weit sein.
lich gebotenen oder möglichen Konstruktionen, insbesondere über die Gremien und deren Zusammensetzung, gegeben hat, halte ich es für unabdingbar, dass sich die kommunale Familie entsprechend der gegebenen rechtlichen Anforderungen mit uns, aber auch untereinander auf Vorschläge verständigt, damit wir den Kommunen so schnell wie möglich den regionalplanerischen Gestaltungsspielraum verschaffen können, den wir alle wollen.
Die Landesregierung wird dieses Gesetzgebungsverfahren zügig in Angriff nehmen und dem Parlament einen Entwurf zuleiten. Ich danke insbesondere der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für die Möglichkeit, dass ich unsere gute Politik hier noch einmal darstellen konnte.
Da der Herr Minister seine Redezeit um zweieinhalb Minuten überschritten hat, steht diese Zeit auch den Fraktionen zu. Wird davon Gebrauch gemacht? - Ich sehe, das ist nicht der Fall. Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung.
Es ist beantragt worden, über die Anträge in der Sache abzustimmen. Ich schlage Ihnen alternative Abstimmung vor. Voraussetzung ist, dass keine Fraktion widerspricht. - Ich sehe keinen Widerspruch. Da wir zwischen drei Anträgen alternativ abstimmen, weise ich darauf hin, dass ein Antrag nur dann angenommen ist, wenn er nicht nur die meisten Stimmen, sondern gleichzeitig auch die Mehrheit der abgegebenen Stimmen erhält. Das heißt, ein Antrag ist nur dann angenommen, wenn auf ihn mehr Stimmen als auf die beiden anderen Anträge entfallen. Ist das nicht der Fall, sind alle Anträge abgelehnt, weil keiner der Anträge die Mehrheit der abgegebenen Stimmen erhalten hat.
Ich komme jetzt zur Abstimmung. Wer dem Antrag der Fraktion DIE LINKE, Drucksache 17/844, seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucksache 17/817, seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer dem Antrag der Fraktionen der CDU und FDP, Drucksache 17/726, seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. - Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 17/726 mit den Stimmen der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP angenommen ist. Ich stelle weiter fest, dass damit die Anträge Drucksachen 17/817 und 17/844 abgelehnt sind.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Europäische Kommission betont die zentrale Rolle der Kultur im europäischen Integrationsprozess. Die Kultur nimmt einen wichtigen Platz als ein Faktor für die Entfaltung menschlicher Kreativität und für die Entwicklung von Fähigkeiten zur Beschreitung unkonventioneller Wege ein. Ganz neue Entwicklungen sind in der Kultur- und Kreativitätswirtschaft, verbunden auch mit der Schaffung von neuen Arbeitsplätzen, entstanden. Kultur trägt zum gesellschaftlichen Zusammenhalt und auf dem Weg zur Wissensgesellschaft auch zu wirtschaftlichem Wachstum und damit zur Förderung von Arbeitsplätzen - wie schon erwähnt - bei.
Die integrative Kraft kultureller Aktivitäten und Institutionen ist in der Europäischen Union und überhaupt im Zusammenleben der Menschen in den unterschiedlichen Gesellschaften unverzichtbar. Kultur erfüllt Brückenfunktionen und ist oft Katalysator.
Deshalb spricht sich meine Fraktion für die Umsetzung der Europäischen Kulturstrategie auch in Schleswig-Holstein aus. Der Antrag stellt dies noch präziser dar. Klar ist, dass europäische Kulturpolitik komplementär ist und auch nur komplementär sein kann. Klar ist auch, dass die Kulturhoheit in der Bundesrepublik Deutschland bei den Bundesländern liegt. Daran will und kann die EU auch nichts ändern.
Ist die Länderkompetenz das A und O in der Kulturpolitik? Da wäre ich, was unser Land anbelangt, in verschiedener Hinsicht vorsichtig.
Das gilt vor allem, wenn ich mir vorstelle, was in Sachen Haushaltskonsolidierung auf die Kultur zukommt. Mich erschreckt, was die Landesregie
Eine durchgreifende Konsolidierung ist damit nicht zu machen. Der Gesamtetat für Kultur liegt, glaube ich, bei einem Wert von etwa 1 %. Aber viele Initiativen und Einrichtungen, insbesondere auch die kulturellen Leuchttürme, sind davon betroffen. Wenn ich mir vorstelle, dass ein internationales Konzert wie Jazz Baltica auf null gesetzt wird, oder wenn der Filmpreis zukünftig wegfällt, so ist das nicht unbedingt ein Zeichen für europäische Kultur.
Diese Einrichtungen müssen unangetastet bleiben, wenn wir nicht in die Provinzialität versinken wollen.
Dass die Landesregierung in der Frage europäischer Kulturinitiativen so wenig aktiv ist, mag auch damit zusammenhängen, dass das frühere Europaministerium zu einer Abteilung in der Staatskanzlei geschrumpft ist. Wie die Zusammenarbeit mit der Kulturabteilung in diesen Fragen aussieht, erschließt sich mir auch nicht immer. Meine Kleine Anfrage zum Interkulturellen Europäischen Jahr wurde damals auch in dem Sinne beantwortet, dass es keine Initiativen in diese Richtung gebe.
Es scheint so, als ob auf europäischer Ebene in Sachen Kultur seither im Land relativ wenig geschieht. Wenn es nach einer Wahl im nächsten Jahr zu entsprechenden Stimmenanteilen kommt, werden wir das mit unserer Mehrheit deutlich ändern.
Aber zurück zur Europäischen Kulturstrategie! Was will die EU mit dieser Strategie? Sie will integrieren, sie will zum gesellschaftlichen Zusammenhalt beitragen, sie will Künstlerinnen und Künstler fördern und sie über die nationalen Grenzen hinaus zusammenbringen. - Der Landtag hat vor zwei Tagen ein gutes Beispiel geliefert, was das Thema Künstler in der Grenzregion betrifft.
Weiter will die Kulturstrategie einen Beitrag zur sprachlichen Vielfalt leisten, Minderheiten schützen und fördern, das europäische Kulturerbe fördern und zugänglich machen, Kulturschaffenden bei der Vermarktung ihrer Werke behilflich sein, sie beraten und ausbilden - in Mannheim gibt es einen Bachelor-Studiengang, der das berücksichtigt -, und die Förderung der Kreativitäts- und Kulturwirtschaft voranbringen.