Ich komme zum letzten Satz. Wir machen dort eine Priorisierung. Sie sind für alle Erzeugungsarten, wissen aber, dass dort zwei Systeme, die nicht zueinander passen, aufeinander losgelassen werden. Lassen Sie doch diese etwas kritikwürdigen Vorwürfe, um nicht einen unparlamentarischen Ausdruck zu gebrauchen.
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung. Ich stelle zunächst fest, dass die Berichtsanträge, Drucksachen 17/900, 17/929 und 17/969 durch die Berichterstattung der Landesregierung ihre Erledigung gefunden haben.
Ich komme zunächst zur Ausschussüberweisung. Es ist beantragt worden, den Bericht der Landesregierung, Drucksache 17/1020, dem Wirtschaftsausschuss zur abschließenden Beratung zu überweisen. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Das ist einstimmig so beschlossen worden.
Zur weiteren Ausschussüberweisung: Es ist beantragt worden, den Antrag der Fraktion DIE LINKE, Drucksache 17/961, sowie den Änderungsantrag der Fraktionen von CDU und FDP, Drucksache 17/1031, als selbstständigen Antrag dem Wirtschaftsausschuss zu überweisen. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen.
Es ist Abstimmung in der Sache beantragt worden. Es ist beantragt worden, über die Anträge zum Kohlekraftwerk in Brunsbüttel, Drucksachen 17/ 961 und 17/1031, in der Sache abzustimmen. Ich schlage Ihnen vor, den vorliegenden Änderungsantrag der Fraktionen von CDU und FDP, Drucksache 17/1031, zu einem selbstständigen Antrag zu erklä
Wer dem Antrag der Fraktionen von CDU und FDP, Drucksache 17/1031, seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen.
Wer dem Antrag der Fraktion DIE LINKE, Drucksache 17/961, seine Zustimmung geben will, bitte ich um das Handzeichen.
Ich sehe Zustimmung seitens der Fraktionsvorsitzenden von CDU und FDP. Also wiederhole ich die Abstimmung und bitte um Aufmerksamkeit. - Wer dem Antrag der Fraktionen von CDU und FDP, Drucksache 17/1031, seine Zustimmung geben will, bitte ich um das Handzeichen.
Wer dem Antrag der Fraktion DIE LINKE, Drucksache 17/961, seine Zustimmung geben will, bitte ich um das Handzeichen. - Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 17/1031 mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP angenommen ist. Ich stelle weiter fest, dass der Antrag Drucksache 17/961 abgelehnt ist.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, begrüßen Sie mit mir auf der Tribüne Schülerinnen und Schüler sowie ihre Lehrer von der Domschule in Schleswig. - Herzlich willkommen!
Des Weiteren wurde ich gebeten, eine Information für die Mitglieder des Wirtschaftsausschusses durchzugeben: Die ursprünglich für heute um 13:15
Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Mit dem Antrag wird ein Bericht in dieser Tagung erbeten. Ich lasse zunächst darüber abstimmen, ob der Bericht in dieser Tagung gegeben werden soll. Wer zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! Stimmenthaltungen? - Das ist einstimmig so beschlossen. Ich erteile dann für die Landesregierung dem Minister für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr, Herrn Jost de Jager, das Wort.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mobilität ist die Grundlage für Wachstum und Beschäftigung. Mobilität braucht aber auch eine leistungsfähige Verkehrsinfrastruktur. Insofern geht es darum, ein bedarfsgerechtes, zukunftsorientiertes Verkehrsnetz für Schleswig-Holstein sicherzustellen. Dieser Grundsatz - so abstrakt, so richtig - reibt sich an der Schwierigkeit einer Finanzierung in Zeiten einer Haushaltskrise, die alle Bereiche des öffentlichen Lebens erfasst. Insofern geht es heute um die Frage, inwieweit mit den zur Verfügung stehenden Mitteln tatsächlich ein Ausbau des Landesstraßennetzes erfolgt.
Es ist darum gebeten worden, über den Landesverkehrswegeplan zu berichten. Das sind Maßnahmen, die in der Tat in einer Landesfinanzierung stehen. Das ist von dem zu trennen, was wir im Bundesfernstraßenbau haben. Das brauche ich den Abgeordneten natürlich nicht zu sagen, ich stelle aber noch einmal fest, dass wir über das Netz an Landesstraßen in Schleswig-Holstein reden.
Aufgrund der Notwendigkeit, auch im Verkehrsbereich zu Einsparungen zu kommen, sind die investiven Mittel für den Landesstraßenbau von derzeit 42,6 Millionen € auf 33,3 Millionen € 2011 und auf 30,4 Millionen € 2012 den Haushaltsplänen nach reduziert worden. Das sind Summen, die im Wesentlichen ausreichen, den gegenwärtigen Bestand an Landesstraßen zu pflegen und aufrechtzuerhal
ten, für die Deckenerneuerung und andere Erneuerungen, die sein müssen. Diese Ansätze lassen allerdings - das war bereits im Frühjahr klar, als die Haushaltsstrukturkommission und das Kabinett darüber beraten haben - einen Neubau von Landesstraßen nicht zu.
Insofern hat das Kabinett beschlossen, dass in einem gesonderten Verkehrswegeplan diejenigen Maßnahmen dem Landtag zur Abstimmung vorgelegt werden sollen, die aus Sicht des zuständigen Ministeriums als Neubaumaßnahmen unabdingbar sind. Das ist das, was dieser Landesverkehrswegeplan tatsächlich leistet. Es geht als Messlatte für diese Maßnahmen darum, die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Es geht darum, die Verbindungsqualität zu verbessern, also das Netz an veränderte Verkehrsbeziehungen anzupassen. Es geht darum, Emissionen zu vermindern. Es geht nicht zuletzt um Maßnahmen, die im Zusammenhang mit Projekten anderer Baulastträger stehen, zum Beispiel die Anpassung einer Landesstraße, weil eine Bundesstraße umgebaut oder in ihrem Verlauf verändert wird.
Um einen optimalen Einsatz der begrenzten Finanzmittel des Landes zu gewährleisten, hat mein Haus in Zusammenarbeit mit dem Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr den Landesverkehrswegeplan aufgestellt. Die Maßnahmen, die dort vorgesehen sind, sind nach den Kriterien Verkehrssicherheit, Verbindungsqualität, Emissionsschutz und Verknüpfung mit Maßnahmen Dritter priorisiert worden; ich habe es eben dargestellt.
Anhand dieser Kriterien sind wir zu den folgenden Maßnahmen gekommen. Nach unserem Vorschlag sollen ab dem Jahr 2011 folgende Projekte begonnen werden: die Grundinstandsetzung der L 40 Sandschleuse-Meggerdorf im südlichen Teil des Kreises Schleswig-Flensburg, der Ausbau der L 105 Pinneberg-Wedel im zweiten Bauabschnitt, der Ausbau der L 110 Bevern-Ellerhoop bei Elmshorn, ebenfalls im zweiten Bauabschnitt.
Im Jahr 2012 könnten folgende Maßnahmen realisiert werden: Grundinstandsetzung der L 40 Meggerdorf-Schusterkate, die Verlegung der L 49 im Zusammenhang mit dem Ausbau der B 404 zur A 21 zwischen Stolpe und Nettelsee sowie die Ortsumgehung Hammoor bei Bargteheide. Das ist die L 89.
Wir haben uns im Kabinett darauf verständigt, diese Maßnahmen mit jährlich 7 Millionen € zu hinterlegen. Das würde bedeuten, innerhalb von vier Jahren tatsächlich zur Umsetzung dieser Maßnah
men zu kommen. Das Geld ist gut angelegt, denn wir erreichen dadurch auch eine direkte Mittelstandsförderung. Die Erfahrung ist, dass mittelständische Unternehmen im Baubereich im Bundesstraßenbau so gut wie gar nicht mehr zum Zuge kommen. Demnächst ist ja die Betonstraße entlang der dänischen Grenze fertig als erstes ÖPP-Projekt. Auch dort haben wir die Erfahrung machen müssen, dass ein Konsortium außerhalb Schleswig-Holsteins den Zuschlag bekommen hat. Insofern ist der Landesstraßenbau tatsächlich dafür geeignet, das Geld bei heimischen Betrieben ankommen zu lassen.
Insofern ist das für die Verbesserung der Verkehrswege in Schleswig-Holstein wie auch für die Bauunternehmen im Lande ein wichtiger Weg, mit diesem maßvollen Paket zwar nur wenige Kilometer, gleichwohl weitere Kilometer Landesstraßen neu zu ordnen.
Lassen Sie mich ein Wort zum Verfahren sagen! Wir haben eine Priorität 1 - das sind die beschriebenen Maßnahmen -, und wir haben eine Nichtpriorität 1 - das sind alle anderen Maßnahmen -, die aber nicht hierarchisiert ist. Das ist wichtig für diejenigen, die sich auf bestimmte Projekte Hoffnung machen. Es gibt kein unmittelbares Nachrücken der nachgenannten Projekte, sondern die Absicht ist, dass der Landesverkehrswegeplan mit jedem Haushalt fortgeschrieben wird, dass dann neue Maßnahmen nach den genannten Kriterien vorgeschlagen werden.
Ich glaube, das ist auch für die Antragsteller ein faires Verfahren. Sonst müssten wir jetzt alle Maßnahmen der Priorität 2 hierarchisieren. Das ist fachlich kaum möglich, es wäre politisch kaum möglich. Insofern sollten wir uns darauf verständigen, dass wir alle zwei Jahre einen neuen Landesverkehrswegeplan beraten.
Der Herr Minister hat seine Redezeit um eine Minute überschritten. Diese Zeit steht somit den Fraktionen zur Verfügung. Ich eröffne die Aussprache. Für die CDU-Fraktion hat Herr Abgeordneter Hans-Jörn Arp das Wort.