Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Schippels, bei Ihrem Redebeitrag habe ich mich eben gefragt, wie Frau Jansen in Lübeck persönlich die rot-rot-grüne Mehrheit nutzt, um die baurechtlichen Möglichkeiten zum Vertreiben von Spielhallen in der Stadt zu nutzen.
Frau Kollegin Heinold, Ihr Appell für mehr Suchtprävention fordert mich heraus, die Frage zu stellen: Haben Sie den Entwurf wirklich gelesen? Entgegen aller populistischen Kritik kümmern wir uns mit dem Glücksspielgesetz mehr um die sozialen Randerscheinungen des Glücksspiels und mehr um die Suchtproblematik, als es momentan nach dem Glücksspielstaatsvertrag der Fall ist beziehungsweise in Deutschland jemals der Fall gewesen wäre.
Ich möchte es noch einmal ausführen: Mit unserem Gesetzentwurf werden umfangreiche Informationspflichten und Sozialkonzepte zum Spielerschutz eingefordert. In § 26 wird die Art der Werbung definiert. Sie darf nicht gezielt an Minderjährige gerichtet werden. Wir stellen also eine schützenswerte Altersgruppe unter ganz besonderen Schutz. Ein generelles Teilnahmeverbot für alle öffentlichen Glücksspiele für Minderjährige ist somit folgerichtig. Es dient gerade dem Schutz von Jugendlichen, dass bereits Spieleinsätze von 51 ct an als nicht unerheblicher Geldeinsatz gewertet und entsprechend reglementiert werden.
Meine Damen und Herren, in Gesprächen mit der Landesstelle für Suchtfragen ist uns immer wieder gesagt worden, dass Glücksspielsucht von weiteren Suchtproblematiken begleitet wird und dass es zu einem fatalen Kreislauf von Überschuldung, Vereinsamung und letztlich zu der erneuten Hoffnung auf den großen Gewinn kommt. Das führt zu einem immer weiter gehenden Spieltrieb. Dass Menschen in dieser Situation ein besonderes Netzwerk an Hilfsangeboten brauchen, ist Konsens zwischen allen Fraktionen. Ich bin froh, dass wir mit der Formulierung in § 47 sicherstellen, dass zukünftig jeweils 5 % des Abgabenaufkommens zur Finanzierung der Suchtarbeit sowie der Schuldner- und Insolvenzberatung verwendet werden. Das ist mehr Geld, als diesen Vereinen und Verbänden jemals zur Verfügung gestanden hat.
- Frau Heinold, wenn Sie das wissen, warum behaupten Sie dann etwas anderes? Gleichzeitig ist in dem vorliegenden Gesetzentwurf -
- Kommen Sie wieder runter, junge Frau! Gleichzeitig sieht der Gesetzentwurf vor, dem Landessportverband ein Drittel der Abgabeneinnahmen aus den Sportwetten für gemeinnützige Sportangebote zuzuweisen. Auch hier kommen wir einer Forderung der Verbände nach, die wichtige Präventions- und Suchtarbeit leisten. Wir stellen weiterhin die Arbeit des Breitensports auf sichere Füße. Das ist aus meiner Sicht sogar das wichtigste Präventionsangebot.
Ein weiteres Instrument zur effektiven Bekämpfung der Glücksspielsucht ist die Einführung eines Sperrsystems, das nicht nur in Bezug auf eine einzige Spielbank oder in Bezug auf einen einzigen Veranstalter wirkt, sondern umfassend und landesweit. Dabei wird die Spielersperre zunächst von der Spielbank ausgesprochen, bei der die Tatsache einer Glücksspielgefährdung erstmals bekannt wurde. Die Sperre beträgt mindestens drei Monate, kann aber auch länger gelten. Die Veranstalter sind verpflichtet, diese Spielsperre auszusprechen; es sei denn, es liegt ein Eigenantrag des Spielers vor.
Meine Damen und Herren, das ist eine erhebliche Verbesserung gegenüber dem Glücksspielstaatsvertrag, und ich werbe im Oppositionslager für die Unterstützung unseres Gesetzes. Es kann nur besser werden, als es ist. Wer nicht wagt, der nicht gewinnt.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist eine Chance, wenn es eine dritte Lesung gibt, denn es ist noch ein ganzes Paket von Anhörungsmaterialien auszuwerten. So lange liegen
diese Materialien noch nicht vor. Herr Arp, es ist schade, dass Sie nicht dabei waren. Sonst würden Sie wissen, warum ich an vielen Dingen, die hier vorgetragen wurden, immer noch meine Zweifel habe.
Das beginnt mit der Suchtgefährdung. Uns wurde sehr deutlich gemacht, dass ein sehr hohes Suchtpotenzial besteht. Wenn Sie anbieten, dass ein bestimmter Anteil von dem, was mehr eingenommen wird, der Suchtprävention zugute kommen soll, dann kann ich das nicht berechnen, denn keiner der anwesenden Anbieter konnte mir sagen, welche Umsätze letztlich zu erzielen sein werden. Wenn die Anbieter das nicht sagen können, dann frage ich mich: Werden die Umsätze überhaupt erhöht? Inwieweit werden tatsächlich Gelder fließen? Schreiben Sie in den Gesetzentwurf hinein, dass Sie einen Mindestbeitrag garantieren. Das wäre eine ganz andere Sichtweise.
Auch die rechtlichen Fragen waren sehr strittig. Hätte die FDP nicht zu guter Letzt noch ein Institut nachgemeldet, dann wären sich die anderen beiden Institute sehr einig darin gewesen, was zum Beispiel die rechtliche Betrachtungsweise von Lotto und Toto angeht. Auch hier wurde deutlich, dass Lotto und Toto gefährdet sein können und dass zumindest die Gefahr besteht, dass sie aus dem LottoToto-Block rausfliegen könnten.
- Aber Sie haben nicht an der Anhörung teilgenommen. Sie haben sich nicht angehört, was die Juristen dort von sich gegeben haben. Wenn Sie meinen, dass Sie in dieser Frage die Weisheit gefressen haben, dann können Sie das gern so haben. Ich bitte Sie aber: Wenn Sie schon der Sprecher Ihrer Fraktion sind, dann kommen Sie zu der nächsten Anhörung! Dann können Sie sich gern beteiligen und hier herumschimpfen. Damit habe ich dann kein Problem.
Für mich gibt es noch einige offene Punkte, die in der dicken Vorlage sind. Ich weiß zwar nicht, wie
wir das bis August alles klären wollen, aber wir werden unser Bestes tun. Schauen wir einmal, was dabei herauskommt!
(Monika Heinold [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN]: Das zeigt, dass man die zweite Le- sung nicht gebraucht hätte!)
Frau Heinold, die Debatte zeigt genau, dass wir die zweite Lesung brauchten. Sie wissen ja immer genau, wer verhandelt. Dies ist nach wie vor die Bereitschaft der regierungstragenden Fraktionen, die Tür nicht ganz zuzuschlagen. Wir hätten das schon verabschieden können, aber wir sind nach wie vor der Auffassung, dass den anderen Ländern, die sich mittlerweile mächtig bewegt haben, noch die Gelegenheit gegeben werden muss, nachdem sie die Stellungnahme aus Brüssel bekommen haben, sich auf einen Weg zu begeben, den wir für vernünftig halten. Nichts anderes ist das.
Wenn man gelegentlich die Beiträge von Herrn Beran und von Ihnen hört, dann muss man sich fragen, ob Sie möglicherweise als Lobbyisten von denjenigen finanziert werden, die momentan im Schwarzmarkt ihre Umsätze machen, ohne dass der deutsche Fiskus daran partizipiert.
Es wird momentan unter der Geltung des Glücksspielstaatsvertrags im Onlinebereich mit Milliardenbeträgen gespielt. Der Markt ist da. Die spannende Frage ist: Wie können wir es gewährleisten, was wir bisher nicht gewährleisten konnten, nämlich dass diejenigen, die momentan außerhalb unseres Einflussbereichs spielen, in unseren Einflussbereich gelangen? Um nicht mehr und nicht weniger geht es. Herr Beran, es geht nicht darum, dass neue Märkte geschaffen werden sollen, sondern es geht darum, dass bestehende Märkte in die Legalität geführt werden, und zwar von Anbietern, die wir kontrollieren können. Nur dann, wenn wir sie kontrollieren können, können all die hehren Grundsätze, die wir alle miteinander teilen, auch verwirklicht werden. So einfach ist das.
- Herr Beran kommt aber beispielsweise und sagt: Wenn Sie etwas in die Bekämpfung der Glücksspielsucht investieren wollen, dann schaffen Sie zunächst die Voraussetzung dafür, indem Sie dies legalisieren. Nichts davon ist wahr. Der Markt existiert bereits. Das heißt, wenn wir Umsätze generieren, dann ist das immer noch mehr als null. Wenn wir von mehr als null etwas ausgeben können, dann kommen die Suchtverbände und die Verbraucherberatungen in die Situation, dass sie für die Beratung von Süchtigen Gelder erlangen, die bereits jetzt in einem Maß spielen, das momentan von uns nicht kontrolliert wird. Um nicht mehr und nicht weniger geht es. Nehmen Sie doch zur Kenntnis, dass im Onlinebereich gegenwärtig alles passiert, ohne dass wir darauf Einfluss nehmen können.
Frau Heinold, nachdem mittlerweile auch bei den Ministerpräsidenten die Internetsperren gefallen sind, das wollen sie schon nicht mehr, gibt es technisch keine anderen Möglichkeiten, das Glücksspiel von Anbietern, die im Ausland sitzen, im Onlinebereich zu verhindern. Das ist schlicht und ergreifend so.
Auch die Überlegungen, Zahlungsströme kontrollieren zu wollen, scheitern an der Grenze, dass Sie AMEX, Visa - also weltweit operierende Kartenorganisationen - auf diese Art und Weise nicht in den Griff bekommen. Das haben Ihnen Sachverständige mit Sicherheit auch gesagt. Deshalb müssen wir dafür Sorge tragen, einen legalisierten Markt zu schaffen und die Anbieter, die wir kontrollieren, in die Lage zu versetzen, die Grauen und die Schwarzen vom Markt zu verdrängen. Nur so werden wir das Problem lösen.
Abstimmung zu a), Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU und FDP, Drucksache 17/1100. Der Ausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf Drucksache 17/1100 sowie den Änderungsantrag Drucksache 17/1640 zur weiteren Beratung an die Ausschüsse zurückzuüberweisen. Wer so beschließen will, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenprobe! Stimmenthaltungen? - Das ist mit den Stimmen aller Fraktionen so beschlossen.
Ich komme zur Abstimmung zu b), Antrag der Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD, Drucksache 17/1591 (neu). Es ist beantragt worden, den Antrag Drucksache 17/1591 (neu) an den Innen- und Rechtsausschuss zu überweisen. Wer so beschließen will, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Das ist einstimmig so beschlossen.
Abstimmung zu c), Bericht der Landesregierung zu den Auswirkungen der Liberalisierung des Glücksspiels auf das Suchtverhalten. Der Ausschuss empfiehlt Kenntnisnahme des Berichts Drucksache 17/1348. Wer so beschließen will, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Das ist einstimmig so beschlossen.
Ich schließe die Beratung für eine Pause bis 15 Uhr. Ich weise darauf hin, dass der Tagesordnungspunkt 6 im Anschluss an den um 15 Uhr gesetzten Tagesordnungspunkt aufgerufen wird.