Meine Damen und Herren, in der Vergangenheit sind große Erfolge gelungen. Das einfache Abkippen von Müll auf Deponien ist schon längst beendet. In vielen Bereichen ist bereits eine hohe Wiederverwendung von Abfällen im Sinne einer nachhaltigen ressourceneffizienten Stoffstromwirtschaft entstanden.
In der Abfallwirtschaft arbeiten heute mehr als 250.000 Menschen bei einem jährlichen Umsatz von rund 50 Milliarden €. Das damit verbundene
Aus Sicht meiner Fraktion erfüllen die kommunalen Unternehmen wichtige Infrastrukturaufgaben für die Städte und Gemeinden. Sie garantieren auf sichere, kostengünstige und umweltverträgliche Weise die Versorgung der Bevölkerung und die Entsorgung der entstehenden Stoffe. Sie sind die wichtigsten Bausteine einer kommunalen Daseinsvorsorge.
Alle im Gesetzentwurf vorgesehenen Kompromissvorschläge helfen den Kommunen nicht wirklich, in der beschriebenen Situation eine unerwünschte Parallelsammlung zu unterbinden. „Freie Fahrt den gewerblichen Wertstoffsammlern“ ist die Ansage des Gesetzentwurfs. Das ist ein Musterbeispiel für den Liberalisierungskurs von CDU und FDP mit einer Lobby-gesteuerten Rosinenpickerei für Private zulasten der Allgemeinheit.
Meine Damen und Herren, den angeblich gewollten fairen Wettbewerb zwischen öffentlichen und privaten Unternehmen in der Abfallsentsorgung kann es nicht geben, denn, den Kommunen verbleibt immer die Restverantwortung für die gemischten Siedlungsabfälle. Das heißt, die Kommunen haben nicht die Möglichkeit, sich ihrer Entsorgungsaufgabe zu entledigen, sondern sie bleiben immer weiter zuständig für einen allerdings immer geringer werdenden Anteil von Abfällen, den Restabfällen.
Man darf jetzt nicht annehmen, dass man bestimmte Anreize in ein Gesetz aufnehmen kann und dass sich dann die Unternehmen gegen den wirtschaftlichen Verstand verhalten würden, sondern man muss dafür sorgen, dass diese Anreize nicht falsch gesetzt werden. Es wird die Situation entstehen, dass versucht wird, die Teile der Wertstoffe, die Erlöse bringen, über gewerbliche Sammlungen zu entsorgen. Diese Erlöse fehlen dann gleichzeitig den Kommunen, um insgesamt die Gebühren für die Bürgerinnen und Bürger in den Kommunen stabil zu halten.
Aber nicht nur die Gebührenzahler werden durch diesen Gesetzentwurf belastet, auch die Beschäftigten in den Abfallbetrieben werden in ihren Rechten und Gehältern geschwächt. Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger bieten eine gewisse Garantie dafür, dass auch soziale Kriterien wie gute Arbeit, angefangen bei den Arbeitsbedingungen bis hin zur Tarifbindung, ausreichend Geltung finden können.
Dies sehe ich leider nicht bei allen privaten Unternehmen im privaten Bereich als gegeben an. Es ist ein Unterschied, ob ein Müllwerker in einem Kommunalbetrieb einen ordentlichen Tariflohn bekommt oder in einem privaten Unternehmen für einen weit geringeren Lohn arbeiten muss und dann zusätzlich bei der ARGE eine Aufstockung beantragen muss.
Nach unserer festen Überzeugung und dem Prinzip der Daseinsvorsorge folgend, gehört der komplette Hausmüll einschließlich seiner wertvollen Anteile in die Hände der öffentlich-rechtlichen Entsorger.
Mit dem neuen Gesetz entstehen Gefahren und Unwägbarkeiten für die öffentlich-rechtlichen Entsorger bezüglich Zuständigkeiten und Abfallgebühren. Daran ändern auch die in letzter Minute eingebrachten Kompromissvorschläge zur Beschränkung gewerblicher Sammlungen, die nur in Teilen in die richtige Richtung gehen, nichts. Die substantiellen Regelungen zulasten der Kommunen und der Beschäftigten bleiben erhalten. Aus ökologischer Sicht reicht es auch nicht, das Wort „Abfallvermeidung“ aufzunehmen. Die Abfallvermeidung muss gestärkt werden.
Die Landesregierung wird gebeten, diesen gesellschaftlich und ökologisch nicht ausreichenden Gesetzesentwurf im Bundesrat abzulehnen, da er weiterhin verbesserungsbedürftig ist.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich stelle fest, dass das ein Thema ist, das heute einmal ausgerechnet uns Frauen überlassen wird. Das hätte ich gar nicht erwartet. Aber ich nehme die Herausforderung wie meine Kollegin natürlich gern an.
Der Antrag „Kommunale Daseinsvorsorge erhalten, die Änderung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes stoppen“ ist ein Beitrag, der uns heute vorliegt, weil sich die Bundesratsentscheidung so ziemlich auf der Zielgeraden befindet. Ich stelle fest, dass wir uns in vielen Punkten auch einig sind.
Durch die nunmehr vorgenommene gesetzliche Verankerung der drei Kerngebote der Abfallwirtschaft Vermeidung, Verwertung und Recycling wurden die hohen deutschen Umwelt- und Entsorgungsstandards konsequent fortentwickelt, und dies mit einem klar definierten Zeitrahmen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, genau dies - das ist ja auch anerkannt worden - ist der Kernbereich der Novellierung. Aus umweltpolitischer Sicht begrüße ich es sehr, dass hier überwiegend Konsens besteht. Das spiegelt sich nicht zuletzt im heute vorliegenden Antrag von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wieder, der sich allein auf den Teilaspekt der Abgrenzung kommunaler und privater Zuständigkeiten bei der Hausmüllentsorgung bezieht.
Auch wenn ich am Ende Ihre Schlussfolgerungen nicht teile, so halte ich es für richtig und notwendig, dass wir uns heute mit dieser Problematik kritisch auseinandersetzen. Denn die Zulassung gewerblicher Sammlungen im Verantwortungsbereich öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger ist eine Veränderung, die unsere Kommunen zweifelsohne vor große Herausforderungen stellen wird und in dem einen oder anderen Fall auch ein Umdenken erfordert.
Auch ich teile Ihr Anliegen insoweit, als wir es unseren Kommunen schuldig sind, den auf Bundesebene erreichten Kompromiss - wohlgemerkt mit Einbindung der Vertreter der Spitzenverbände - zu hinterfragen und Position zu beziehen.
In Zeiten, in denen wir völlig zu Recht über unverhältnismäßige Fiskalschulden und Haushaltskonsolidierung reden, muss auch das neue Abfallwirtschaftsgesetz Rahmenbedingungen schaffen, die diesem Anspruch gerecht werden, Rahmenbedingungen für eine immer bedeutender werdende Wirtschaftsbranche.
Es ist unsere Verantwortung, unseren Kommunen, die sich - wie dargestellt - dieser Entsorgungsverantwortung über Jahrzehnte ökologisch und ökonomisch zuverlässig und bürgernah angenommen haben, faire Bedingungen zu sichern.
An dieser Stelle unterscheidet sich die Position der CDU von den hier von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vorgelegten Vorstellung. Die Schaffung eines fairen Interessenausgleichs bedeutet nicht die Garantie kommunaler Strukturen. Darum ist es gut, dass das neue Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz den kommunalen Entsorgungsträgern für die Hausmüllentsorgung weiterhin eine Vorrangposition einräumt.
Gewerbliche Sammlungen sind nur dort zugelassen, wo sie die verantwortungsvolle öffentlich-rechtliche Entsorgung nicht gefährden.
Im Gegensatz zur skeptischen Haltung von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bin ich überzeugt, dass es in Schleswig-Holstein gute Beispiele gibt, wo öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger die private Konkurrenz nicht fürchten müssen.
Ich teile auch nicht die pauschale Einstellung, Wettbewerb vernichte per se automatisch Arbeitsplätze. Ich teile auch nicht die Meinung, dass gewerbliche Sammlungen per se schlechter sind als das, was öffentlich-rechtliche Entsorger heute tun.
Ein Kompromiss ist ein Kompromiss, weil es an der einen oder anderen Stelle eben nicht den goldenen Mittelweg gab. Ich möchte meine Zweifel an dieser Stelle nicht verhehlen, ob die im Gesetzentwurf aufgenommene „Gleichwertigkeitsprüfung“ dem Anspruch gerecht wird, in Konkurrenzsituationen Rechtssicherheit durch klare Vorgaben herbeizuführen. Hier hätte ich mir eindeutig mehr Klarheit gewünscht. Die Folgen müssen wir beobachten, und wir müssen gegebenenfalls reagieren.
Da ich im Übrigen aber überzeugt bin, dass der überwiegende Teil unserer Kommunen in Schleswig-Holstein längst auf dem Weg ist, Bürgernähe und Wirtschaftlichkeit miteinander zu vereinbaren, ist die vorliegende Novelle des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes als Kompromiss noch verbesserungsfähig, aber im Ganzen ein guter Kompromiss, den wir nach unserer Auffassung unterstützen können und nicht stoppen dürfen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Novellierung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes beschäftigt die Bundespolitik, die Länder und die Kommunen seit geraumer Zeit. Als Kommunalpolitiker kann ich Ihnen sagen, dass die erste Vorlage bei mir wie auch bei dem Gemeindetag, dem Städtetag und dem VKU
auf Unverständnis gestoßen ist. Dieser ersten Novellierung hätte ich nicht zustimmen können. Dieser Novellierung hätte Schleswig-Holstein nicht zustimmen dürfen.
Nun liegt eine überarbeitete Version mit gravierenden Veränderungen vor, sodass nun auch die Kommunalverbände dem zustimmen.
- Tun sie doch! - Mit der heutigen Vorlage der Novellierung ist es gelungen, die Bedenken der Kommunalverbände ernst zu nehmen und zusammen zu Lösungen zu kommen. Wir wollen das Gesetz beileibe nicht in den Himmel loben. Es ist aber ein guter Kompromiss, der sowohl von uns und den Kommunalverbänden mitgetragen wird, als auch den EU-Vorgaben entspricht.
Beim Thema gewerbliche Sammlungen, einem der Hauptkritikpunkte der Kommunen, ist es gelungen, einen fairen Ausgleich zwischen privaten Unternehmen und der öffentlichen Hand zu erzielen. Die Kommunen haben als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger die Verantwortung für die Entsorgung aus privaten Haushalten. Aber die Entsorgung von Abfällen bleibt generell dem Wettbewerb geöffnet.
Meine Damen und Herren, wir sehen in diesem Entwurf Chancen, denn neben der Daseinsvorsorge ist auch ein fairer Wettbewerb möglich. In diesem Wettbewerb unterliegen private Unternehmen, die gewerbliche Sammlungen durchführen, klaren Anforderungen. Diese Anforderungen sind der Grund dafür, dass die Kommunalverbände diese Novellierung akzeptieren.
Wenn sich schon der BDI über zu große Vorteile für die Gemeinden gegenüber den privaten Anbietern echauffiert, kann man bei diesem Gesetzentwurf wohl kaum von der totalen Liberalisierung der Abfallwirtschaft sprechen. Die reine Willkür, die Ihr Antrag darstellt, ist absolut realitätsfern. Vielleicht hilft es, an dieser Stelle den Gesetzentwurf richtig zu lesen und mit etwas Hintergrundwissen zu vertiefen.
Die Auflagen an die privaten Betriebe sind konkret. Planungssicherheit und Organisationsfähigkeit der Kommunen dürfen nicht beeinträchtigt werden. Gewerbliche Sammler müssen die beabsichtigte Aufnahme ihrer Tätigkeit drei Monate vorher ankündigen. Sie unterliegen einer Mindestsammeldauer von drei Jahren. Kommunen erhalten Ersatzansprüche gegen den gewerblichen Sammler für den Fall, dass dieser seine Sammlung vor dem behörd
Die Möglichkeit für private Unternehmen, tätig zu werden, besteht zusätzlich nur dann, wenn die Kommunen keine eigene hochwertige Sammlung gewährleisten können. Die vorliegende Regelung gewährleistet darüber hinaus, dass die neue Regelung klar und EU-rechtskonform ist und beiden Seiten Rechtssicherheit garantiert, die Entsorgung für die Bürgerinnen und Bürger sicher und bezahlbar bleibt, hochwertige und kommunale Entsorgungsstrukturen erhalten bleiben, und es ausdrücklich kein Rosinenpicken durch gewerbliche Sammler gibt, Wettbewerb und Innovation dort entstehen können, wo Kommunen nicht tätig werden wollen oder können. Dies ist im Interesse der Bürger und ganz besonders im Interesse der Umwelt, liebe Kolleginnen und Kollegen.