- Ich bin noch bei der Beantwortung Ihrer Frage, Frau Funke; bleiben Sie bitte am Platz stehen. Die Frage ist doch gestellt.
Wir stimmen Ihrem Gesetz nicht zu, weil Sie nicht verstanden haben, was der Denkmalschutz lösen soll.
Für die Landesregierung erteile ich dem Minister für Bildung und Kultur, Herrn Dr. Ekkehard Klug, das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zunächst danke ich den Fraktionen von CDU und FDP für ihre Arbeit an diesem Gesetz. Sie haben nach der ersten Lesung noch eine Reihe von Änderungen aufgenommen. Dadurch ist die Fassung, über die wir heute zu entscheiden haben, in wichtigen Punkten verbessert worden. Damit meine ich etwa die Bestimmungen zum Führen des Denkmalbuchs in § 5 oder die Definition des Umgebungsschutzes in § 7. Neu aufgenommen wurde eine Beteiligung der Gemeinden bei der Festlegung von Denkmalbereichen. Die Übergangsbestimmungen zum Schutz von historischen Gärten und Parkanlagen schaffen die notwendige Brücke zwischen dem alten und dem neuen Denkmalschutzgesetz. Das sind nur einige Beispiele dafür, dass man es sich in der Gesetzgebungsarbeit nicht leicht gemacht hat.
Ihre Arbeit war auch deshalb nicht einfach, weil einige der angestrebten Änderungen Befürchtungen hervorgerufen haben. Wie so häufig geht es dabei für viele Kritiker gleich um das Große und Ganze. Der Denkmalschutz an sich werde durch die Novelle infrage gestellt, hieß es etwa. Das klingt ein bisschen nach dem Untergang des Abendlandes. Aber wie wir wissen, sind solche Befürchtungen in 99,9 % aller Fälle sowieso unbegründet. Allein das ist schon Grund genug - Herr Kollege Stegner! -, diese Debatte sachlich zu führen. Aber wir haben ja gesehen, dass Ihnen das doch sehr schwerfällt.
Ich nehme einmal ein abstraktes Beispiel. Nehmen wir einmal an, der Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Kiel
greift zum Telefon, ruft den für Kultur zuständigen Minister an und bittet ihn, sich doch eines Vorganges anzunehmen, dass nämlich ein Investitionsvorhaben in der Kieler Innenstadt durch das bisherige Verhalten und die Einlassungen der zuständigen Landesbehörde aus Sicht der Stadt Kiel sehr gefährdet sei.
Agiert dieser Oberbürgermeister in einem solchen Fall als Lobbyist? Agiert er als Anwalt wirtschaftlicher Interessen? Würden Sie den gleichen Vorwurf auch an den zuständigen Minister richten, wenn er anschließend seiner Landesbehörde die Weisung erteilt, noch einmal mit den zuständigen Stellen der Stadt Kiel über diesen Vorgang ein Gespräch zu suchen.
- Reiner Lobbyismus! - Oder ist das nicht das Bemühen um einen vernünftigen Weg zum Ausgleich unterschiedlicher Interessen und eine Gesetzesanwendung,
die auf vernünftige Weise Belange berücksichtigt, die berechtigt sind und die das Bundesverfassungsgericht übrigens in Urteilen wie dem aus dem Jahre 1999 ausdrücklich bekräftigt hat? Ich weise Sie darauf hin, dass das Bundesverfassungsgericht gesagt hat, dass der Gesetzgeber beim Denkmalschutz gewährleisten müsse, dass unverhältnismäßige Belastungen der Eigentümer ausgeschlossen werden.
- Herr Kollege Stegner, in diesem Fall hat die Neufassung durch den Gesetzentwurf der Koalition von CDU und FDP für mehr Klarheit
- In diesem Fall lässt glücklicherweise die Neufassung solche sinnvollen Eingriffe und politischen Brückenbaumaßnahmen genauso zu wie das bisher geltende Gesetz, Frau Abgeordnete.
Meine Damen und Herren, ich bin ganz sicher, dass sich das novellierte Denkmalschutzgesetz in der Praxis gut bewähren wird. Ich setze weiterhin auf alle Akteure des Denkmalschutzes - die Eigentümer, die engagierten Bürgerinnen und Bürger, die Verbände, die Fachbehörden und die externen Experten. Die Spielregeln ändern sich zwar,
aber weiterhin geht es um ein gutes Zusammenspiel aller Beteiligten, das in der Regel auch gut funktionieren wird. Das liegt auch daran, dass sich die Eigentümer eben nicht ignorant gegenüber Denkmalschutzbelangen verhalten, wie mancher vermutet oder behauptet.
Wer angesichts der Novelle des Denkmalschutzgesetzes den großen Kahlschlag befürchtet, offenbart wenig Vertrauen in die allgemeine Akzeptanz des Denkmalschutzes. Denkmalschutz ist nicht nur ein Anliegen des Staates. In erster Linie ist er ein Anliegen der Bürgerinnen und Bürger selbst. Dem trägt dieses Gesetz nun auch stärker Rechnung. Die Rechte der Eigentümer werden gestärkt. Wir nehmen sie auch weiterhin in die Pflicht. So ist zum Beispiel die Befristung für Genehmigungen wieder in den Entwurf aufgenommen worden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, noch ein Hinweis: Es ist die Frage gestellt worden, ob bei der Übertragung von Aufgaben auf die unteren Denkmalschutzbehörden eine einheitliche Rechtsanwendung im Lande gewährleistet sei. Mir ist nicht bekannt, dass im Bereich des Naturschutzes
da ist in Redebeiträgen vonseiten der Opposition schon eine Parallele gezogen worden - untere Naturschutzbehörden in allen ihren Entscheidungsbereichen die Zustimmung der jeweils zuständigen Landesbehörde einholen müssen.
Dass dies nach den gesetzlichen Bestimmungen nicht geboten ist, hat nie zu einer Diskussion geführt, dass in Schleswig-Holstein keine einheitliche Landesnaturschutzpraxis bestünde. Das ist mir jedenfalls nicht bekannt. Insofern sollte man das Vertrauen in die Praxis der novellierten Denkmalschutzbestimmungen grundlegend voraussetzen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, nach langen Debatten ist es nun an der Zeit, an die Umsetzung zu gehen. Ich habe keinen Zweifel daran, dass dieses Gesetz in der Praxis gut bestehen wird.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung. Es ist zunächst von der Fraktion DIE LINKE durch den Herrn Abgeordneten Jezewski beantragt worden, die Gesetzentwürfe an den Bildungsausschuss zurück zu überweisen. Darüber lasse ich zunächst abstimmen. Wer diesem Vorschlag folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, DIE LINKE und SSW. Wer stimmt dagegen? - Das sind die Fraktionen von CDU und FDP. Damit ist der Antrag der Fraktion DIE LINKE abgelehnt.
- Ich frage noch nach Enthaltungen: Gab es Enthaltungen? - Es gab keine, wie ich es festgestellt hatte.
Wir kommen zur Abstimmung zu Punkt a), Gesetzentwurf der Fraktion der SPD, Drucksache 17/88. Der Ausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf abzulehnen. Wer so beschließen möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Das sind die Fraktionen von CDU und FDP. Gegenstimmen! - Das sind die Fraktionen von SPD und SSW. Stimmenthaltungen? - Enthalten haben sich die Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN.
Damit stelle ich fest, dass der Gesetzentwurf der Fraktion der SPD, Drucksache 17/88, abgelehnt worden ist.
Wir kommen zur Abstimmung zu Punkt b), Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU und FDP. Ich lasse zunächst über den Änderungsantrag der Fraktio
nen von CDU und FDP, Drucksache 17/2112, abstimmen. Wer diesem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Das sind die Fraktionen von CDU und FDP. Gegenstimmen! Das sind die Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der LINKEN und des SSW.
Herr Präsident, entschuldigen Sie. Wir werden diesem Änderungsantrag zustimmen. Das war meinem Redebeitrag auch so zu entnehmen.