Wir haben jetzt einen überarbeiteten Gesetzentwurf vorgelegt, der auf die faire Berechnungsgrundlage setzt. Plötzlich, nachdem wir unseren Gesetzentwurf vorgelegt hatten, haben sie gesagt: Ah, jetzt haben wir doch Zahlen. Wir können es doch rechnen. - Sie sagen, unser grüner Vorschlag koste mehr als 30 Millionen €. Diese Zahl - für uns nicht plausibel - kommt zweifach als Bumerang auf Sie zurück, Herr Minister.
Erstens. Man könne das alles nicht rechnen, haben Sie im Ausschuss immer gesagt. Das war offensichtlich eine halbherzige Ausrede. Rechnen lassen können Sie es offensichtlich, aber nur, wenn Sie es auch wollen. Vorher wollten Sie offensichtlich nicht. Für mich ist das Arbeitsverweigerung in den letzten zwei Jahren.
Zweitens. Wenn diese 31,5 Millionen € annähernd stimmen - wir bezweifeln das -, dann zeigt das doch, wie prekär die Situation der Schulen in freier Trägerschaft tatsächlich ist. Was ist für Sie die Konsequenz aus dieser Lücke? Tee trinken. Sie lavieren sich durch, Sie reden sich heraus, und Sie machen „Wünsch dir was“ auf Podien, wo wir Grüne uns einigermaßen zurückhalten, aber liefern tun Sie nicht. Ich finde das echt schlapp. Die Schulen in freier Trägerschaft haben mehr verdient.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch ich möchte zu Beginn meines Beitrags den Landesrechnungshof bemühen und möchte zitieren, und aus der Stellungnahme des Landesrechnungshofs zu dem vorgelegten Gesetzentwurf, Umdruck 17/3390. Dort steht auf Seite fünf unten:
„Das Land befindet sich in einer prekären finanziellen Situation. Auch die Ersatzschulen in Schleswig-Holstein müssen zum Defizitabbau beitragen.“
Ich glaube, das ist ein Satz, den man im Zusammenhang mit Ihrer Stellungnahme durchaus sehr ernst nehmen kann.
Meine Damen und Herren, die Sozialdemokraten ziehen - das wissen wir seit Langem - nicht unbedingt an einem Strang mit den Grünen, wenn es um die Frage der Freien Schulen geht. Das ist in der Vergangenheit festzustellen gewesen.
- Ich gebe Ihnen recht, Frau Kollegin Erdmann, dass wir diejenigen waren, die in der rot-grünen Koalition immer darauf bestanden hatten, dass es bei drei Jahren Wartefrist bleibt.
Wir schätzen selbstverständlich die Arbeit der Freien Schulen, weil sie uns wichtige Impulse geben und das Lernen in den öffentlichen Schulen zum Besseren verändern können. Ich denke hier an die Form des gemeinsamen Lernens und an die Fragen, wie inklusive Bildung zu organisieren ist. Das ist sehr vorbildlich gelungen und ist sehr gut auf unsere öffentlichen Schulen übertragbar gewesen.
Der Antrag der Grünen geht allerdings - wie wir meinen - von falschen Voraussetzungen aus, etwa von der Tatsache, dass wir in Schleswig-Holstein im Bundesvergleich so wenige Privatschulen haben. Das hat jedoch einen einfachen Grund: Wir haben in Schleswig-Holstein nicht die Menge der konfessionellen Schulen, die es in anderen Bundesländern gibt. Bayern hat zum Beispiel über 400 konfessionelle Schulen, allein 285 katholische Schulen. Größter Schulträger ist das katholische Schulwerk. Das muss man eindeutig so sehen.
Betrachten wir das einmal anders. Schleswig-Holstein hat elf, Nordrhein-Westfalen 18 Waldorfschulen und Baden-Württemberg 47 Waldorf
schulen bei 10,5 Millionen Einwohnern. Das heißt, wir haben in Schleswig-Holstein eine Waldorfschuldichte, die genauso hoch ist wie im Gründerland der Waldorfschulen, in Baden-Württemberg. Es ist also doch nicht so schlecht bestellt um die Frage der Strukturen der Freien Schulen in Schleswig-Holstein. Das vielleicht als Anmerkung.
Wir haben auch immer zu hören bekommen, dass Schleswig-Holstein seine privaten Schulen, seine freien Schulen schlecht finanziert, nämlich mit 80 %, und das im Bundesvergleich sehr schlecht ist. Das ist mitnichten der Fall. Man kann sehr gut über das Sekretariat der Ständigen Kultusministerkonferenz in die Privatschulgesetze oder in die Schulgesetze anderer Länder gehen. Das ist sehr gut verlinkt. Dann wird man erfahren, dass wir, was die Finanzierung der Freien Schulen angeht, gar nicht so schlecht dastehen. Denn bei uns ist es in der Tat so, das Sachkosten einbezogen werden. Das machen andere Bundesländer nicht. Die Sachkosten das wissen Sie sehr genau, und das ist auch unser Problem mit Ihrem Gesetzentwurf - sind diejenigen Kosten, die sich das Land bei den Gemeinden holt, um sie mit dem Personalkostenanteil als Schülerkostensatz zu den Freien Schulen zu geben. Sachkostenanteile bezahlen die Gemeinden in Schleswig-Holstein. Das habe ich zu Ihrem Gesetzentwurf auch mehrfach im Ausschuss gesagt.
Wir als Fraktion haben insbesondere ein Problem damit, wenn es darum geht, in diesem Bereich Investitionskostenanteile einzusetzen. Investitionskostenanteile, die im Schulgesetz seit 2007 vermerkt sind, sind als Ersatzlösung für den zentralen Schulbaufonds eingeführt worden, der 2013 ausläuft. Der zentrale Schulbaufonds besteht aus rein kommunalen Mitteln. Wenn wir die Ersatzlösung nehmen, dann nehmen wir reine kommunale Mittel und fördern Investitionen als Gemeinde - nicht als Land - an den Freien Schulen.
Das ist unser Problem; denn ich glaube, dass wir hier auch in einem Konflikt mit dem Konnexitätsprinzip kommen. Das können wir nicht machen. Wir können es nach dem 1. Januar 2012 sowieso nicht machen, weil wir eine Vollkostenrechnung haben und Investitionen mit normalen AfA-Sätzen abschreiben. Sollen wir als Gemeinden denn die AfA-Sätze des freien Schulträgers übernehmen? Das kann nicht sein. Das, was in dem Gesetzentwurf angedacht worden ist, ist nicht ausgegoren.
Ich kann nur sagen: Wir sollten dieses als Aufgabe für die nächste Wahlperiode mitnehmen und etwas entwickeln, was vielleicht andere Bundesländer
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es war schon immer liberale Politik, sich für Schulen in freier Trägerschaft einzusetzen. Wir wissen: Diese Schulen leisten einen wichtigen Beitrag zur Vielfalt und zum Wettbewerb im Schulwesen. Sie tragen zu einem attraktiven schulischen Angebot in unserem Land bei. Schulen in freier Trägerschaft erfüllen genau wie staatliche Schulen öffentliche Bildungsaufgaben und vervollständigen und bereichern unser Schulwesen.
Die privaten Schulen sind von hohem Engagement ihrer Träger geprägt und stellen einen pädagogischen Gewinn für unser Schulsystem dar. Gemeinsam mit unserem Koalitionspartner, der CDU, messen wir den Schulen in freier Trägerschaft einen absolut hohen Stellenwert bei.
Wie sieht es denn mit unserer politischen Konkurrenz aus? Werfen wir doch einfach einmal einen Blick in das Wahlprogramm der SPD. Hier sucht man vergeblich nach Schulen in freier Trägerschaft. Hier wird deutlich, welchen geringen Stellenwert diese Schulform bei der SPD genießt.
An dieser Stelle möchte ich auch ganz deutlich sagen: Es ist schon nicht grundlos, warum SchleswigHolstein mit die wenigsten Schulen in freier Trägerschaft hat. Unter Ihnen, der SPD, wurden die freien Schulen jahrelang gegängelt und die finanzielle Förderung wirklich an das unterste Ende gedrückt.
Bei den antragstellenden Grünen ist das natürlich ganz anders - nein, ganz ähnlich. In Ihrem Wahlprogramm findet sich gerade mal ein Halbsatz, der den Schulen eine bessere finanzielle Ausstattung in Aussicht stellt.
Schönen Dank, Frau Kollegin. Ich möchte Sie gern fragen, was die FDP in den letzten beiden Jahren in Regierungsverantwortung - soweit ich weiß, wird das Bildungsministerium noch von einem Mitglied Ihrer Fraktion geführt - denn zur Verbesserung der Finanzierung der Freien Schulen konkret getan hat?
- Lieber Herr Kollege Andresen, wenn Sie meiner Rede weiter folgen, dann werde ich dadurch Ihre Frage beantworten können.
Ich komme jetzt konkret zum Gesetzentwurf der Grünen, der in der Intention zwar richtig ist - es geht ja um die Stärkung der Schulen in freier Trägerschaft -, aber in zwei Punkten nicht überzeugt. Wie dargestellt, lässt sich diese Koalition für eine bessere finanzielle Ausstattung der Schulen in freier Trägerschaft ein. Wir können es uns aber nicht so einfach machen wie Sie.
Wir hinterlegen unsere Politik verantwortungsvoll und auch durch die Gestaltung des Haushalts. Darauf verzichten Sie völlig.
Ich möchte auch einmal den Landesrechnungshof zitieren. Dr. Henning Höppner hat bereits damit angefangen. Ich ergänze:
„Wer den Schulen trotzdem einen höheren Zuschuss zahlen möchte, muss auch erklären, an welcher Stelle im Landeshaushalt in gleicher Höhe dauerhaft gespart werden soll.“
Vorschläge von den Grünen gibt es nicht. Mögliche Mehrbelastungen für die Kommunen sind auch nicht ausreichend berücksichtigt. Auch die vorgeschlagene Deckelung ist wenig überzeugend. Bei einem errechneten Mehrbedarf von über 30 Millionen € steht das sowieso in keinem Verhältnis zueinander, zumal Sie auch für die stufenweise Anhebung von 1,5 Millionen € keinerlei Gegenfinanzierungsvorschläge machen.
Ähnliches gilt für den zweiten für uns entscheidenden Punkt, für ein transparentes Finanzierungssystem. Ich zitiere erneut mit Verlaub den Landesrechnungshof. Dort heißt es zum Gesetzentwurf der Grünen:
„Der Entwurf modifiziert nur das bestehende Finanzierungssystem. In der vorliegenden Ausgestaltung bleibt es weiterhin komplex und intransparent.“
Auch die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Landesverbände kritisiert diesen Punkt. Die berufsbildenden Schulen werden im Entwurf gänzlich vergessen. Durch den Gesetzentwurf der Grünen besteht auch die Gefahr, dass einige Ersatzschulen auf Kosten anderer Ersatzschulen finanziell schlechtergestellt werden, was eine Existenzgefährdung bedeuten könnte. Darauf hatte der Bildungsminister bereits im Bildungsausschuss hingewiesen.
Zentral für uns bleibt, dass eine transparente Neuregelung alle Schulen einschließen muss. Gleichzeitig darf es nicht zu einer Schlechterstellung der Schulen in freier Trägerschaft kommen.
Der Entwurf der Grünen bietet keine Lösung, die komplizierten und jeweils unterschiedlichen Finanzierungssystematiken aufzulösen. Wir lehnen den Gesetzentwurf ab und halten an der Beschlussempfehlung fest.